Pressemitteilung Nr. 223 vom 10. September 2015 Leichter Anstieg von Verurteilungen im Land Berlin 2014 Im Jahr 2014 wurden im Land Berlin 41 970 Personen verurteilt, das waren 10,1 Prozent mehr als im Vorjahr teilt das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit. Unter den Verurteilten waren 21,7 Prozent Frauen. In 94,8 Prozent der Fälle wurde nach allgemeinem Strafrecht verurteilt, in 2 167 Fällen kam das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Verurteilt werden kann nur, wer zur Tatzeit strafmündig, d. h. älter als 14 Jahre war. Den mit Abstand höchsten Anteil machten mit 34,6 Prozent andere Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte aus, hier ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 62,1 Prozent zu verzeichnen. An zweiter Stelle standen mit 22,3 Prozent die Verurteilungen wegen Diebstahl und Unterschlagung, die wegen anderer Straftaten gegen die Person lagen mit 16,3 Prozent an dritter Stelle. Wegen Trunkenheit im Straßenverkehr erfolgten 5,9 Prozent der Verurteilungen, wegen Straftaten gegen den Staat und die öffentliche Ordnung 3,0 Prozent. Von den im Jahr 2014 ausgesprochenen Freiheitsstrafen nach allgemeinem Strafrecht wurden 1 816 auch vollstreckt (35,1 Prozent). Damit verringerte sich der Anteil der Vollstreckungen gegenüber 2013 um 1,6 Prozent. Geldstrafen wurden in 34 623 Fällen (87,0 Prozent) ausgesprochen. Dabei traf es mit 38,0 Prozent Verurteilte wegen anderer Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte, wegen Diebstahl und Unterschlagung 20,1 Prozent. Etwas mehr als die Hälfte (54,6 Prozent) aller nach allgemeinem Strafrecht Verurteilten waren schon ein- oder mehrmals mit dem Gesetz in Konflikt geraten und verurteilt worden. 10 360 Straftäter hatten dabei bereits fünf oder mehr Vorverurteilungen. In 5 893 Fällen (14,8 Prozent) gab es neun oder mehr Vorverurteilungen. Über das Datenangebot des Bereiches Rechtspflege informiert: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Telefon: 0331 8173-1130 Fax: 0331 8173-1911 E-Mail: [email protected] Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
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