Verurteilungen nach Jugendstrafrecht in Berlin und Brandenburg

Pressemitteilung
Nr. 296 vom 2. November 2016
Verurteilungen nach Jugendstrafrecht in Berlin und Brandenburg 2015 weiter
rückläufig
Im Jahr 2015 wurden in Berlin 2 136 Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht ausgesprochen, 1,4 Prozent weniger als 2014, teilt das Amt für Statistik BerlinBrandenburg mit. Der Anteil weiblicher Straftäter lag bei 16,9 Prozent. Nach Jugendstrafrecht kann nur verurteilt werden, wer zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt
war.
Mit 28,8 Prozent waren Diebstahl und Unterschlagung die häufigsten Gründe für
Verurteilungen, gefolgt von Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit mit
22,1 Prozent, darunter gefährliche Körperverletzung mit 11,9 Prozent.
44,4 Prozent der verurteilten Jugendlichen waren schon mindestens einmal straffällig
geworden. Für 68 Jugendliche (3,2 Prozent) war es mindestens schon das fünfte
Mal.
Insgesamt wurden 405 Jugendstrafen verhängt, davon wurden 45,4 Prozent auch
tatsächlich mit Haftstrafen belegt, darunter 78 Mal mit mehr als zwei Jahren.
Im Land Brandenburg gab es 1 014 Verurteilungen nach dem Jugendstrafrecht, gegenüber 2014 ist das eine Abnahme um 7,3 Prozent. In den letzten zehn Jahren hat
sich die Zahl der Verurteilungen halbiert. 13,1 Prozent der Verurteilten waren weiblich.
Wie in Berlin waren in Brandenburg Diebstahl und Unterschlagung die häufigsten
Gründe für Verurteilungen (34,8 Prozent), gefolgt von Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit mit 26,1 Prozent.
38,5 Prozent der Jugendlichen waren mindestens schon einmal vorverurteilt, 29 Jugendliche (2,9 Prozent) waren bereits für fünf und mehr Straftaten verurteilt worden.
Jugendstrafen wurden 175 Mal verhängt, in 61 Fällen erfolgte ein sofortiger Haftantritt. In 17 Fällen wurden Jugendstrafen von mehr als zwei Jahren ausgesprochen.
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