L AN D E S V E R B A N D D E R F R E I W I L L I G E N FEUERWEHREN SÜDTIROLS I-39018 Vilpian - Brauereistraße 18 Gemeinde Terlan (BZ) UNIONE PROVINCIALE DEI CORPI DEI VIGILI DEL FUOCO VOLONTARI DELL' ALTO ADIGE I-39018 Vilpiano - Via Birreria 18 Comune di Terlano (BZ) Zuweisung von 5 Promille der Einkommensteuer 1. Modalitäten für die Eintragung 2016 Die Agentur der Einnahmen hat heute auf ihrer Internetseite www.agenziaentrate.gov.it die Modalitäten bekannt gegeben, die von den Non-Profit-Organisationen zu befolgen sind, falls sie im Jahr 2016 in den Genuss der 5 Promille kommen möchten. Die interessierten Organisationen können sich ab sofort bis einschließlich 09.05.2016 in die von der Agentur der Einnahmen (Agenzia delle Entrate) geführten Liste eintragen. Die Eintragung in die Liste ist wie in den vergangenen Jahren nur auf telematischem Wege möglich und kann entweder von der interessierten Organisation selbst (via Fisconline) oder von einem für die telematische Übermittlung ermächtigten Intermediär wie z.B. einem Steuerberater durchgeführt werden. Falls die Eintragung selbst vorgenommen wird, sollte man sich anschließend vergewissern, dass diese vom System auch erfolgreich durchgeführt wurde – dazu kann man sich unter „Fisconline“ →“Ricevute“ →“Ricerca ricevute“ eine Bestätigung ausdrucken, die in der Regel einige Stunden nach der Eintragung verfügbar ist. Achtung: Jene Feuerwehren, die sich in den Vorjahren eingetragen haben, müssen sich erneut eintragen, falls sie auch heuer wieder die Zuwendungen der 5 Promille in Anspruch nehmen möchten!!! Die Software für die Eintragung („software di compilazione della domanda 5 per mille“) und jene für die telematische Weiterleitung an die Agentur der Einnahmen (Software File Internet) können auf der Internetseite www.agenziaentrate.gov.it → „Documentazione“ → „5 per mille 2016“ bzw. mit Benutzercode und Passwort unter http://telematici.agenziaentrate.gov.it („Software“→“Pacchetti applicativi“) heruntergeladen werden. Dasselbe gilt für das Formular in Papierform, welches eventuell zur Übermittlung der Daten an den Steuerberater verwendet werden kann. Formular samt Muster sind auch auf der Internetseite des Landesverbandes unter „Downloads“→ „Verwaltung“ →„Buchhaltung“ →„5-Promille“ gespeichert („Eintragung-2016.pdf“ und „Eintragung-Muster-2016.pdf“). Das Formular ist exakt so auszufüllen, wie jenes vom Vorjahr – wichtig: in der Sektion 1 (SEZIONE I) unter „Organizzazione di volontariato (legge 266/91)“ rechts draußen wiederum das Kästchen ankreuzen bzw. anklicken. Wichtig: Ist eine Feuerwehr daran interessiert, sich für die Zuweisung der 5 Promille eintragen zu lassen, so muss der Kommandant beim Steueramt auch als gesetzlicher Vertreter aufscheinen. Sollte dies noch nicht der Fall sein, so muss vor der Eintragung um Zuweisung der 5 Promille die entsprechende Meldung beim Steueramt eingereicht werden. Anleitungen dazu sowie Muster und Vorlage des Modells AA5/6 zur Meldung eines neuen gesetzlichen Vertreters findet ihr unter „Downloads“→„Verwaltung“→ „Buchhaltung“ →“Steuern“ Zu beachten: Jene Feuerwehren, die die telematische Weiterleitung selber via Fisconline vornehmen möchten, benötigen dazu bekanntlich einen entsprechenden PIN-Code mit Passwort der Agentur der Einnahmen – bei Beauftragung eines Steuerberaters ist dies hingegen nicht notwendig. Die Beantragung des PIN-Codes kann sowohl via Internet unter www.agenziaentrate.gov.it als auch direkt beim zuständigen Steueramt (Bozen, Meran oder Brixen-Bruneck) vorgenommen werden – nähere Anleitungen siehe dazu unter „Doawnloads“→„Verwaltung“→ „Buchhaltung“ →“Steuern“: Innerhalb 14. Mai 2016 wird von der Agentur für Einnahmen auf deren Internetseite www.agenziaentrate.gov.it die provisorische Liste der Organisationen veröffentlicht, welche einen Antrag eingereicht haben. Eventuelle Fehler, welche bei der Eintragung unterlaufen sind, können dann noch bis zum 20. Mai 2016 korrigiert werden. Die definitive Liste wird innerhalb 25. Mai 2016 auf der Internetseite www.agenziaentrate.gov.it veröffentlicht. L AN D E S V E R B A N D D E R F R E I W I L L I G E N FEUERWEHREN SÜDTIROLS I-39018 Vilpian - Brauereistraße 18 Gemeinde Terlan (BZ) UNIONE PROVINCIALE DEI CORPI DEI VIGILI DEL FUOCO VOLONTARI DELL' ALTO ADIGE I-39018 Vilpiano - Via Birreria 18 Comune di Terlano (BZ) Weitere Verpflichtungen Wie schon in den Vorjahren, müssen jene Feuerwehren, die sich für die Zuweisung der 5 Promille eintragen lassen, innerhalb 30. Juni 2016 an die regionale Direktion der Agentur der Einnahmen eine Ersatzerklärung des Notorietätsaktes im Sinne des D.P.R. vom 28.12.2000, Nr. 445 mittels Einschreiben mit Rückantwort zusenden, in welcher erklärt wird, dass die vorgesehenen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Zuwendung immer noch vorhanden sind. In der Erklärung sind heuer wiederum Datum und Eintragungsnummer (=Dekretnummer) sowie Art und Verwahrer des Registers, in welchem man eingetragen ist, anzugeben. Sollte jemand das Eintragungsdekret nicht mehr auffinden bzw. Nummer und Datum nicht mehr wissen, bitte beim Landesverband anrufen (0471 552111) oder auf der Internetseite des Amtes für Kabinettsangelegenheiten nachschauen (http://ehrenamt.provinz.bz.it/de/organisationen/suchelandesverzeichnis-ehrenamtlich.asp). Der Erklärung ist eine Kopie der gültigen Identitätskarte des Kommandanten beizulegen. Achtung: Wird die Erklärung nicht eingereicht, verliert man das Anrecht auf die Zuweisung der 5 Promille. Die aktuelle Vorlage und das Muster für die Ersatzerklärung sind auf dieser Internetseite unter „Downloads“→„Verwaltung“→„Buchhaltung“→„5-Promille“ („Ersatzerkl-2016.pdf“ und „ErsatzerklMuster-2016.pdf“). Die Erklärung kann auch in Korrespondenzform auf Feuerwehr-Briefpapier abgefasst werden (siehe „EK-Brief-Muster-2016.pdf“ und „EK-Brief-Vorlage-2016.doc“. Die Anschrift der regionalen Direktion der Agentur der Einnahmen lautet wie folgt: An die Agentur der Einnahmen Landesdirektion von Bozen Gerichtsplatz 2 39100 BOZEN Agenzia delle Entrate Direzione Provinciale di Bolzano Piazza Tribunale 2 39100 Bolzano 2. Erstellung einer entsprechenden Abrechnung Für die betreffenden Organisationen besteht die Verpflichtung, innerhalb eines Jahres nach Erhalt des Beitrages der 5 Promille-Zuweisung eine eigene Abrechnung (rendiconto) zu erstellen, aus der eindeutig hervorgeht, wie der zugewiesene Beitrag verwendet worden ist. Siehe hierzu die Ausführungen auf dieser Internetseite unter: „Downloads“→„Verwaltung“→„Buchhaltung“→„5-Promille“ im Dokument „Abrechnung.pdf“ Vilpian, 01. April 2016 *************************************************************************************
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