Zuweisung von 5 Promille der Einkommensteuer 1. Modalitäten für

L AN D E S V E R B A N D D E R F R E I W I L L I G E N
FEUERWEHREN SÜDTIROLS
I-39018 Vilpian - Brauereistraße 18
Gemeinde Terlan (BZ)
UNIONE PROVINCIALE DEI CORPI DEI VIGILI
DEL FUOCO VOLONTARI DELL' ALTO ADIGE
I-39018 Vilpiano - Via Birreria 18
Comune di Terlano (BZ)
Zuweisung von 5 Promille der Einkommensteuer
1. Modalitäten für die Eintragung 2016
Die Agentur der Einnahmen hat heute auf ihrer Internetseite www.agenziaentrate.gov.it die
Modalitäten bekannt gegeben, die von den Non-Profit-Organisationen zu befolgen sind, falls sie im
Jahr 2016 in den Genuss der 5 Promille kommen möchten.
Die interessierten Organisationen können sich ab sofort bis einschließlich 09.05.2016 in die
von der Agentur der Einnahmen (Agenzia delle Entrate) geführten Liste eintragen. Die Eintragung in
die Liste ist wie in den vergangenen Jahren nur auf telematischem Wege möglich und kann
entweder von der interessierten Organisation selbst (via Fisconline) oder von einem für die
telematische Übermittlung ermächtigten Intermediär wie z.B. einem Steuerberater durchgeführt
werden. Falls die Eintragung selbst vorgenommen wird, sollte man sich anschließend vergewissern,
dass diese vom System auch erfolgreich durchgeführt wurde – dazu kann man sich unter „Fisconline“
→“Ricevute“ →“Ricerca ricevute“ eine Bestätigung ausdrucken, die in der Regel einige Stunden nach
der Eintragung verfügbar ist.
Achtung: Jene Feuerwehren, die sich in den Vorjahren eingetragen haben, müssen sich erneut
eintragen, falls sie auch heuer wieder die Zuwendungen der 5 Promille in Anspruch nehmen
möchten!!!
Die Software für die Eintragung („software di compilazione della domanda 5 per mille“) und jene für
die telematische Weiterleitung an die Agentur der Einnahmen (Software File Internet) können auf der
Internetseite www.agenziaentrate.gov.it → „Documentazione“ → „5 per mille 2016“ bzw. mit
Benutzercode und Passwort unter http://telematici.agenziaentrate.gov.it („Software“→“Pacchetti
applicativi“) heruntergeladen werden. Dasselbe gilt für das Formular in Papierform, welches eventuell
zur Übermittlung der Daten an den Steuerberater verwendet werden kann. Formular samt Muster sind
auch auf der Internetseite des Landesverbandes unter „Downloads“→ „Verwaltung“ →„Buchhaltung“
→„5-Promille“ gespeichert („Eintragung-2016.pdf“ und „Eintragung-Muster-2016.pdf“). Das Formular
ist exakt so auszufüllen, wie jenes vom Vorjahr – wichtig: in der Sektion 1 (SEZIONE I) unter
„Organizzazione di volontariato (legge 266/91)“ rechts draußen wiederum das Kästchen ankreuzen
bzw. anklicken.
Wichtig: Ist eine Feuerwehr daran interessiert, sich für die Zuweisung der 5 Promille eintragen zu
lassen, so muss der Kommandant beim Steueramt auch als gesetzlicher Vertreter aufscheinen. Sollte
dies noch nicht der Fall sein, so muss vor der Eintragung um Zuweisung der 5 Promille die
entsprechende Meldung beim Steueramt eingereicht werden.
Anleitungen dazu sowie Muster und Vorlage des Modells AA5/6 zur Meldung eines neuen
gesetzlichen Vertreters findet ihr unter „Downloads“→„Verwaltung“→ „Buchhaltung“ →“Steuern“
Zu beachten: Jene Feuerwehren, die die telematische Weiterleitung selber via Fisconline
vornehmen möchten, benötigen dazu bekanntlich einen entsprechenden PIN-Code mit Passwort
der Agentur der Einnahmen – bei Beauftragung eines Steuerberaters ist dies hingegen nicht
notwendig.
Die Beantragung des PIN-Codes kann sowohl via Internet unter www.agenziaentrate.gov.it als auch
direkt beim zuständigen Steueramt (Bozen, Meran oder Brixen-Bruneck) vorgenommen werden –
nähere Anleitungen siehe dazu unter „Doawnloads“→„Verwaltung“→ „Buchhaltung“ →“Steuern“:
Innerhalb 14. Mai 2016 wird von der Agentur für Einnahmen auf deren Internetseite
www.agenziaentrate.gov.it die provisorische Liste der Organisationen veröffentlicht, welche einen
Antrag eingereicht haben. Eventuelle Fehler, welche bei der Eintragung unterlaufen sind, können
dann noch bis zum 20. Mai 2016 korrigiert werden. Die definitive Liste wird innerhalb 25. Mai
2016 auf der Internetseite www.agenziaentrate.gov.it veröffentlicht.
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Weitere Verpflichtungen
Wie schon in den Vorjahren, müssen jene Feuerwehren, die sich für die Zuweisung der 5 Promille
eintragen lassen, innerhalb 30. Juni 2016 an die regionale Direktion der Agentur der Einnahmen
eine Ersatzerklärung des Notorietätsaktes im Sinne des D.P.R. vom 28.12.2000, Nr. 445 mittels
Einschreiben mit Rückantwort zusenden, in welcher erklärt wird, dass die vorgesehenen
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Zuwendung immer noch vorhanden sind. In der
Erklärung sind heuer wiederum Datum und Eintragungsnummer (=Dekretnummer) sowie Art und
Verwahrer des Registers, in welchem man eingetragen ist, anzugeben. Sollte jemand das
Eintragungsdekret nicht mehr auffinden bzw. Nummer und Datum nicht mehr wissen, bitte beim
Landesverband anrufen (0471 552111) oder auf der Internetseite des Amtes für
Kabinettsangelegenheiten
nachschauen
(http://ehrenamt.provinz.bz.it/de/organisationen/suchelandesverzeichnis-ehrenamtlich.asp).
Der Erklärung ist eine Kopie der gültigen Identitätskarte des Kommandanten beizulegen.
Achtung: Wird die Erklärung nicht eingereicht, verliert man das Anrecht auf die Zuweisung der
5 Promille.
Die aktuelle Vorlage und das Muster für die Ersatzerklärung sind auf dieser Internetseite unter
„Downloads“→„Verwaltung“→„Buchhaltung“→„5-Promille“ („Ersatzerkl-2016.pdf“ und „ErsatzerklMuster-2016.pdf“). Die Erklärung kann auch in Korrespondenzform auf Feuerwehr-Briefpapier
abgefasst werden (siehe „EK-Brief-Muster-2016.pdf“ und „EK-Brief-Vorlage-2016.doc“.
Die Anschrift der regionalen Direktion der Agentur der Einnahmen lautet wie folgt:
An die Agentur der Einnahmen
Landesdirektion von Bozen
Gerichtsplatz 2
39100 BOZEN
Agenzia delle Entrate
Direzione Provinciale di Bolzano
Piazza Tribunale 2
39100 Bolzano
2. Erstellung einer entsprechenden Abrechnung
Für die betreffenden Organisationen besteht die Verpflichtung, innerhalb eines Jahres nach Erhalt
des Beitrages der 5 Promille-Zuweisung eine eigene Abrechnung (rendiconto) zu erstellen, aus
der eindeutig hervorgeht, wie der zugewiesene Beitrag verwendet worden ist. Siehe hierzu die
Ausführungen auf dieser Internetseite unter:
„Downloads“→„Verwaltung“→„Buchhaltung“→„5-Promille“ im Dokument „Abrechnung.pdf“
Vilpian, 01. April 2016
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