Freie Wahl der Werkstatt Verweis in freie Werkstatt bei Unfallschaden nicht immer zulässig – Rechtstipp von Dr. Jobst Macht ein Unfallgeschädigter seinen Schaden bei der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags oder eines Sachverständigengutachtens geltend, wird er von der Versicherung regelmäßig auf die Stundensätze einer preiswerteren Werkstatt verwiesen. Zwar ist der Geschädigte grundsätzlich verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten, jedoch muss er einen solchen Verweis nicht in jedem Fall akzeptieren. Bei Fahrzeugen bis zum Alter von drei Jahren ist nach der Rechtsprechung der Verweis auf eine freie Werkstatt anstatt der Reparatur in einer Markenwerkstatt unzumut- bar. Bis zu diesem Fahrzeug- den, wenn das Fahrzeug älter freie Werkstatt verweisen, als drei Jahre ist, nämlich wenn diese für den Geschäalter dürfen also bei der dann, wenn dieses von digten mühelos erreichbar ist. sog. fiktiven Abrechder Markenwerkstatt Zudem muss die dort ausgenung (anhand des Kosdurchgehend gewartet führte Reparatur vom Qualitenvoranschlags/Gutund repariert wurde. Der tätsstandard her der in einer achtens) die StundenWerkGeschädigte muss dies markengebundenen sätze einer markengedurch das Inspektionsheft statt entsprechen. Insbesonbundenen Fachwerkbzw. Rechnungen dere müssen dort Originalstatt zugrunErsatzteile verwendet wernachweisen. de gelegt Aber auch den. werden. Rechnet der Geschädigte wenn diese VoDie Stunden Schaden nicht fiktiv ab, raussetzungen densätze nicht vorlie- sondern lässt das Fahrzeug einer gen, darf die tatsächlich reparieren, darf er margegnerische dies immer in einer markenkengegebundenen Fachwerkstatt Versichebunrung nur machen. In diesem Fall erhält denen dann auf er die vollen Reparaturkosten Werkeinschließlich der Mehrwerteine statt preis- steuer, die er bei einer rein können werte- fiktiven Abrechnung nicht eraber auch ansetzt verlangen kann. re gewandt wer-
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