Freie Wahl der Werkstatt

Freie Wahl der Werkstatt
Verweis in freie Werkstatt bei Unfallschaden nicht immer zulässig – Rechtstipp von Dr. Jobst
Macht ein Unfallgeschädigter seinen Schaden bei der
Haftpflichtversicherung des
Unfallgegners auf der Grundlage
eines
Kostenvoranschlags oder eines Sachverständigengutachtens geltend,
wird er von der Versicherung
regelmäßig auf die Stundensätze einer preiswerteren
Werkstatt verwiesen. Zwar ist
der Geschädigte grundsätzlich verpflichtet, den Schaden
so gering wie möglich zu halten, jedoch muss er einen solchen Verweis nicht in jedem
Fall akzeptieren.
Bei Fahrzeugen bis zum Alter von drei Jahren ist nach
der Rechtsprechung der Verweis auf eine freie Werkstatt
anstatt der Reparatur in einer
Markenwerkstatt unzumut-
bar. Bis zu diesem Fahrzeug- den, wenn das Fahrzeug älter freie Werkstatt verweisen,
als drei Jahre ist, nämlich wenn diese für den Geschäalter dürfen also bei der
dann, wenn dieses von digten mühelos erreichbar ist.
sog. fiktiven Abrechder
Markenwerkstatt Zudem muss die dort ausgenung (anhand des Kosdurchgehend gewartet führte Reparatur vom Qualitenvoranschlags/Gutund repariert wurde. Der tätsstandard her der in einer
achtens) die StundenWerkGeschädigte muss dies markengebundenen
sätze einer markengedurch das Inspektionsheft statt entsprechen. Insbesonbundenen Fachwerkbzw.
Rechnungen dere müssen dort Originalstatt zugrunErsatzteile verwendet wernachweisen.
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gelegt
Aber
auch den.
werden.
Rechnet der Geschädigte
wenn diese VoDie Stunden Schaden nicht fiktiv ab,
raussetzungen
densätze
nicht vorlie- sondern lässt das Fahrzeug
einer
gen, darf die tatsächlich reparieren, darf er
margegnerische dies immer in einer markenkengegebundenen
Fachwerkstatt
Versichebunrung nur machen. In diesem Fall erhält
denen
dann auf er die vollen Reparaturkosten
Werkeinschließlich der Mehrwerteine
statt
preis- steuer, die er bei einer rein
können
werte- fiktiven Abrechnung nicht eraber auch ansetzt verlangen kann.
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gewandt wer-