Kennen wir Ihr Haus?

ECKPUNKT
Produktentwicklung
Kennen wir Ihr Haus?
Ohne den persönlichen Kontakt geht es nicht! Aber wir sind überzeugt, dass die Übernahme der Beauftragtenfunktion am besten durch die Kombination eines intelligenten Systems,
einer durchdachten Aufgabenverteilung und einer angemessenen Vor-Ort-Präsenz erbracht
werden kann.
W
enn man die Äußerungen der BaFin zur aufsichtsrechtskonformen Ausgestaltung der Auslagerung
zusammenfasst, kristallisiert sich eines deutlich
heraus: Auch der Beauftragte im Auslagerungsverhältnis
muss das von ihm betreute Institut sehr gut kennen. Diese
an sich banale Anforderung ist offensichtlich in der Auslagerungspraxis nicht so selbstverständlich, wie sie sein sollte.
Immer wieder wird sie von der Aufsicht als notwendige Voraussetzung für eine wirksame Umsetzung des Schutzzweckes hervorgehoben. Weitere Voraussetzung ist, dass
der Beauftragte über persönliche Kompetenzen und Qualifikationen verfügt. Ihm müssen ausreichend zeitliche Ressourcen sowie fachliche Mittel zur Verfügung stehen, um
eine wirksame, dauerhafte und insbesondere präventive
Ausübung seiner Funktion gewährleisten zu können.
In der Ausgestaltung unserer Auslagerungsprozesse sind
uns diese Punkte besonders wichtig. Oberste Maxime ist,
dass dem Beauftragten die nötigen Ressourcen, Mittel und
Verfahren zur Verfügung stehen, um Ihr Haus kennenzulernen und es individuell zu betreuen.
Dazu stützen wir uns auf eine angemessene Vor-OrtPräsenz und eine durchdachte Aufgabenverteilung in Verbindung mit systematischer Intelligenz. Die Abbildung des
Instituts in unseren Systemen erhöht die Transparenz: für
Sie in der Dienstleistungssteuerung und auch für uns in der
Dienstleistungserbringung. Darüber hinaus lassen sich
durch die Nutzung von standardisierten Strukturen die Kosten für Ihr Institut signifikant senken.
Mit standardisierten Tools zur individuellen
Betreuung
Jede Anwendung beinhaltet im Kern einen umfassenden
Katalog regulatorischer Anforderungen. Dabei legen wir
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Wert auf einen die Beauftragtenthemen – Betrugs- und
Geldwäscheprävention, MaRisk- und WpHG-Compliance
sowie IT-Sicherheit und Datenschutz – integrierenden Ansatz. Schon hier können Doppelarbeiten wirksam vermieden werden.
Die Expertise der Beauftragten ist darüber hinaus ein
wesentlicher Baustein in der Konzeptionierung. Die Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit Ihren Häusern überführen wir in Systemwissen: Oft genug kann eine einzelne
Bank gar nicht den mit der Regulatorik verbundenen
Schutzzweck realisieren. Gemeinsam gelingt es jedoch.
Weiterhin stehen dem Beauftragten für seine Arbeit eine
umfassende Toolbox sowie standardisierte Maßnahmenkataloge zur Verfügung. Insbesondere bei schwierigen oder
seltener vorkommenden Geschäftsvorfällen profitieren Sie
unmittelbar von dieser Expertise.
Schlussendlich ist es unser Ziel, dass unsere Lösungen
sowohl für kleine und mittlere Institute als auch für große
Häuser funktionieren. Das heißt, wir schnüren Pakete, die
an den jeweiligen Herausforderungen ansetzen: Es liegt auf
der Hand, dass unterschiedlich aufgestellte Häuser divergierende Risiken haben. Dementsprechend müssen die
Handlungsoptionen angepasst sein. Unsere Lösungen haben den Anspruch, „angemessen“ die bankindividuellen
Anforderungen abzudecken.
Beispiel Integrierte Gefährdungsanalyse
Bestandsaufnahme
Auf Basis der von Ihnen genannten und von uns ermittelten
– bankenübergreifenden – Daten wird Ihre bankindividuelle
Gefährdungssituation systematisch berechnet.
ECKPUNKT
AU TO R I N U N D
A N S PR EC H PA R T N E R I N
Iris Hauptführer
Leiterin Produktentwicklung,
E-Mail: iris.hauptfuehrer@
geno-tec.de
Beurteilung der Gefährdungssituation
Für die endgültige Risikoeinschätzung ist die Expertise des
Beauftragten notwendig. Dabei werden ganz gezielt Informationen aus der laufenden Banktätigkeit berücksichtigt,
die für eine Beurteilung relevant sein können. Das sind
z. B. Erkenntnisse aus Monitoring-Maßnahmen, Transaktionsanalysen, Verdachts- und Schadensfälle, vergangene
Kontrollhandlungen der Beauftragten oder auch die Auswertung interner und externer Prüfungsberichte.
Risikoorientierung bei den Kontrollen
Eine besondere Priorität bildete in diesem Jahr die Erarbeitung eines Fachkonzeptes zur risikoorientierten Auswahl
von Themenfeldern und Ableitung des Kontrollumfanges
im Schutzbereich der sonstigen strafbaren Handlungen.
Die Auswahl muss in jedem Fall die Themenfelder abdecken, bei denen eine Kontrolle aufsichtsrechtlich gefordert
ist. Sofern die Auswahl im Ermessensspielraum des Beauftragten liegt, wird der Fokus auf Themenbereiche gelegt,
bei denen die Vermögenssituation im wesentlichen Maße
geschädigt werden kann und als besonders risikobehaftet
beurteilt wird. Für die Bank wird damit der Kontrollumfang
auf das notwendige Maß reduziert.
Dokumentation und Steuerung
Die Herleitung und Begründung der Kontrollen werden in
einer Datenbank dokumentiert und sind jederzeit trans-
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parent nachvollziehbar. Notwendige (Kontroll-)Handlungen sind identifiziert und der jeweilige Bearbeitungsstatus
ist jederzeit nachvollziehbar.
Damit ist die Basis geschaffen, dass Aufgaben von unterschiedlichen Mitarbeitern (Beauftragten und Analysten)
erbracht werden können und eine Vertretungsregelung gewährleistet werden kann. Auslastungsspitzen werden ebenfalls sichtbar und können gezielt gesteuert werden. Insgesamt wird das Beauftragtenwesen über das System
übersichtlicher, steuerbarer und wirksamer.
Das Beispiel bezieht sich auf die Integrierte Gefährdungsanalyse. Das gleiche Prinzip greift jedoch bei all unseren Produkten: von der singulären Auslagerungsdienstleistung über die Transaktionsanalysen bis hin zu
Compliance Kompakt für kleine und mittlere Banken.
Fazit
Kennen wir Ihre Bank? Ja, wir kennen Ihre Bank – soweit
es die Beauftragtenthemen erfordern. Wir sind vor Ort präsent – weil dies für die Aufgabenstellung unumgänglich ist.
Doch Ihr Auslagerungsnutzen manifestiert sich in unseren
Systemen, die eine Vor-Ort-Präsenz wenn nötig einbeziehen und gleichzeitig auf definierten, geprüften und zum
großen Teil IT-gestützten Prozessen basieren. Die Systeme
I N T E G R I ER T E G EFÄ H R D U N GS A N A LY S E
Die Integrierte Gefährdungsanalyse nutzen wir im Rahmen unserer
Outsourcingmandate. Darüber hinaus bieten wir sie auch als modulare
Unterstützungsleistung für größere Häuser an. Sie ermöglicht eine
maximale Flexibilität und gleichzeitig eine maximale Sicherheit in der
Ausgestaltung des hausinternen Beauftragtenwesens.
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garantieren, dass Sie Ihre Risiken identifizieren und angemessen steuern können – und zwar rund um die Uhr. Die
prozessuale Intelligenz ist dabei gleichermaßen Voraussetzung und Ausdruck der Mehrmandantentätigkeit und damit
auch der Hebung von qualitativen und finanziellen Synergien.
In 2016 werden wir weiter unsere Produkte optimieren,
vornehmlich im Bereich der IT-Sicherheit und des Datenschutzes. Wenn Sie Fragen oder auch Anregungen haben,
sprechen Sie mich gerne an. Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen.