BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1036 21. Wahlperiode 13.07.15 Antrag der Abgeordneten Karin Prien, Richard Seelmaecker, Stephan Gamm, Joachim Lenders, Birgit Stöver (CDU) und Fraktion Betr.: Mehr Zeit zum Lernen für Hamburgs Schülerinnen und Schüler: Termine für schriftliche Abschlussarbeiten zwischen Ostern und die Sommerferien legen – Zweite Schuljahreshälfte besser nutzen Die Terminierung der schriftlichen Abschlussprüfungen zur Erlangung des ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (ESA) und des mittleren Schulabschlusses (MSA) hat sich in den vergangenen Jahren sehr unglücklich entwickelt: - 2013 waren es zwischen dem Beginn der zweiten Hälfte des Schuljahres 2012/2013 und der ersten schriftlichen Prüfung rund zehn Wochen und zwischen der letzten schriftlichen Prüfung und dem Beginn der Sommerferien rund acht Wochen. - 2014 waren es zwischen dem Beginn der zweiten Hälfte des Schuljahres 2013/2014 und der ersten schriftlichen Prüfung rund neun Wochen und zwischen der letzten schriftlichen Prüfung und dem Beginn der Sommerferien rund 13 Wochen. - 2015 waren es zwischen dem Beginn der zweiten Hälfte des Schuljahres 2014/2015 und der ersten schriftlichen Prüfung nur noch rund acht Wochen und werden es zwischen der letzten schriftlichen Prüfung und dem Beginn der Sommerferien rund 14 Wochen sein. - 2016 sollten es nach der ersten Behördenplanung zwischen dem Beginn der zweiten Hälfte des Schuljahres 2015/2016 und der ersten schriftlichen Prüfung sogar nur noch rund sieben Wochen sein. Nach erheblichen Beschwerden von Schülern, Eltern und Lehrern wurde dieser Zeitraum erst Anfang Juli 20151 auf neun Wochen verlängert. Bei dem Zeitraum zwischen der letzten schriftlichen Prüfung und dem Beginn der Sommerferien bleibt es hingegen mit rund 16 Wochenbei der bisherigen Planung. Im Zeitraum von 2013 bis 2015 lagen zwischen der ersten und der letzten schriftlichen Prüfung stets die Osterfeiertage. Auch für 2016 sah die ursprüngliche Behördenplanung dies wieder vor. Aufgrund des beschriebenen öffentlichen und schulinternen Drucks hat die Schulbehörde diese erneut missliche Ansetzung korrigiert und zumindest alle MSA-Termine auf die erste komplette Woche nach Ostern gelegt. Sinnvollerweise sollte dieser Zeitraum sich aber an den zehn Wochen des Jahres 2013 orientieren, um genug Abstand zu den Osterfeiertragen und damit genug Vorbereitungszeitraum für die Schüler zu garantieren. Durch die unglückliche Terminierung seit 2013 wurde und wird innerhalb von nur wenigen Jahren einerseits den Schülerinnen und Schülern der wichtige Vorbereitungszeitraum um zwei Wochen gekürzt und andererseits der Unterrichtszeitraum 1 http://www.hamburg.de/contentblob/4460282/data/pdf-termine-schuljahr-2016.pdf. Drucksache 21/1036 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode nach den Prüfungen sogar verdoppelt, von acht auf 16 Wochen. Der daraus bei Schülern, Eltern und Lehrkräften resultierende Unmut ist mehr als verständlich. Sinnvoller und sachgerechter wäre es daher, sämtliche Prüfungstermine regelhaft zumindest nach Ostern anzusetzen und einen Maximalabstand zwischen der letzten schriftlichen Prüfung und dem Beginn der Sommerferien zu bestimmen. Bei der Terminierung ist gleichzeitig darauf zu achten, dass betroffenen Lehreinnen und Lehrern weiterhin ausreichend Zeit für die Durchführung und Korrektur der Abiturklausuren gewährt wird. Vor diesem Hintergrund möge die Bürgerschaft beschließen: Der Senat wird aufgefordert, 1. bei der Terminierung von Abschlussarbeiten grundsätzlich folgende Kriterien zu berücksichtigen: a) Schriftliche Abschlussarbeiten sind regelhaft nach Ostern zu terminieren. Dies gilt insbesondere für Jahre, in denen der Ostersonntag auf das erste Aprilwochenende oder früher fällt. b) Die Zeitspanne zwischen dem letzten Prüfungstermin und dem Beginn der Sommerferien beträgt mindestens acht und höchstens zwölf Wochen. 2. die ursprüngliche und die kürzlich überarbeitete Terminierung für die schriftlichen Abschlussarbeiten für den ESA und den MSA für das Jahr 2016 umgehend zu revidieren und die schriftlichen Abschlussarbeiten im Schuljahr 2015/2016 nicht vor dem 11. April 2016 zu terminieren. 3. der Bürgerschaft darüber bis zum 30. September 2015 zu berichten. 2
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