Prüfungsordnung für die Vorlesung Stahlbau

Prüfungsordnung für die Vorlesung Stahlbau
1) Die Prüfungen zur Vorlesung Stahlbau werden schriftlich und mündlich
abgehalten. Es werden 3 Prüfungstermine pro Semester angeboten.
2) Die Prüfung umfasst einen
theoretischen Teil (mündlich).
rechnerischen
Teil
(schriftlich)
und
einen
3) Der rechnerische Prüfungsteil (schriftlich) besteht in der Regel aus drei
Beispielen und dauert drei Stunden.
a) Als Unterlagen zum rechnerischen Teil sind ausschließlich die
entsprechenden Normenpakete des Eurocode zugelassen (EN 1993-1-x und
B 1993-1-x). In den Normenunterlagen sind Anmerkungen zum Normentext
erlaubt, jedoch keine durchgerechneten Beispiele. Die Unterlagen werden
stichprobenartig überprüft. Des Weiteren ist ein Taschenrechner erlaubt (keine
Laptops, Smartphones oder ähnliches) und ausschließlich nicht radierbares
Schreibgerät (keine Bleistifte).
b) Die Ausarbeitung der schriftlichen Prüfung hat nur auf dem dafür
ausgegebenen Papier zu erfolgen.
c) Alle Rechenschritte sind nachvollziehbar darzulegen. Nicht nachvollziehbare
bzw. nicht lesbare Ergebnisse werden nicht gewertet.
4) Der theoretische Prüfungsteil (mündlich) findet in der Regel zwei Wochen nach
der schriftlichen Prüfung statt.
a) Als Voraussetzung gilt der positiv absolvierte rechnerische Teil. Der Termin
wird gesondert bekannt gegeben. Die Verständigung erfolgt per Email, in der
Regel eineinhalb Wochen nach dem schriftlichen Teil.
b) Der theoretische Teil besteht aus Fragen zu allen Themengebieten des
Stahlbaus und dauert in der Regel 15 Minuten. Es sind keinerlei schriftliche
Unterlagen zugelassen.
5) Für eine positive Gesamtbeurteilung sind beide Teilbereiche (rechnerischer und
theoretischer Teil) positiv zu absolvieren.
6) Zu den Prüfungen (schriftlich und mündlich) ist der gültige Studienausweis
mitzubringen.
7) Mobiltelefone sind während der Prüfung abzuschalten.
8) Es wird empfohlen vor der Ablegung der Prüfung die Übung aus Stahlbau zu
absolvieren.
Stand: März 2016