JÜLICHER EXZELLENZ-PREIS für Nachwuchswissenschaftler

LEITFADEN
JÜLICHER EXZELLENZ-PREIS
für Nachwuchswissenschaftler
2016
§1
Zweck
(1)
Mit dem Jülicher Exzellenz-Preis sollen die herausragenden Leistungen des
wissenschaftlichen Nachwuchses sowie der wissenschaftliche Fortschritt, der in Jülich mit
einer solchen Arbeit erreicht wurde, hervorgehoben werden. Das heißt, dass der
substanzielle Anteil der Dissertation im Forschungszentrum angefertigt worden sein muss.
Darüber hinaus soll die Aufmerksamkeit einer breiteren wissenschaftlichen Öffentlichkeit auf
die besondere Leistung der Wissenschaftlerin oder des Wissenschaftlers gelenkt werden.
(2)
Mit dem Jülicher Exzellenz-Preis werden jedes Jahr bis zu fünf junge Wissenschaftlerinnen
oder Wissenschaftler auf der Basis ihrer Dissertationen in Jülich und der damit verbundenen
wissenschaftlichen Leistung bis zu zwei Jahre nach Einreichung der Dissertation bei der
zuständigen Fakultät ausgezeichnet.
(3)
Der Geldpreis pro Auszeichnung beträgt 5000 Euro (brutto).
§2
Ausschreibung
Die Ausschreibung erfolgt durch den Vorstand im Januar 2016 schriftlich an alle OE-Leiter.
§3
Vorschläge
(1)
Vorschlagsberechtigt sind die Institute, die wissenschaftlich-technischen Einrichtungen sowie
die Geschäftsbereiche, die Doktoranden wissenschaftlich betreuen.
Es können über die Geschäftsführenden Direktoren bzw. OE-Leiter pro Einrichtung und Jahr
in der Regel ein bis maximal zwei Vorschläge unterbreitet werden. Es liegt im Ermessen der
einreichenden Einrichtung zu entscheiden, ob die Nominierten den Zweck der Preisvergabe
(s. §1) erfüllen; auf eine weitere Definition der Zielgruppe wird verzichtet.
(2)
Es können nur Dissertationen vorgeschlagen werden, die „mit Auszeichnung“ oder nur in
begründeten Ausnahmefällen mit "sehr gut" bewertet und an der Hochschule bis max. zwei
Jahre vor dem Zeitpunkt der Ausschreibung eingereicht wurden.
(3)
Vorschläge sind beim Vorstandsvorsitzenden bis zum 25. März 2016 einzureichen.
(4)
Der Vorschlag umfasst:

das ausgefüllte Nominierungsformular mit den dort geforderten Unterlagen
(Publikationsliste und Kurzdarstellung der wissenschaftlichen Ergebnisse in
englischer Sprache, Einverständniserklärung der Wissenschaftlerin oder des
Wissenschaftlers)

Ausführliche Begründung des Direktors / Direktoriums der Nominierung mit
Bezugnahme auf die Bewertungskriterien (§4,3; in englischer Sprache)
1





ein Exemplar der Dissertation sowie eine digitale Version der Dissertation
Eine englischsprachige Zusammenfassung im Falle einer in deutscher Sprache
vorliegenden Dissertation (ca. 2-3 Seiten)
Gutachten zur Dissertation (nach Zustimmung der Verfasserinnen bzw. der Verfasser
des Gutachtens) (in englischer Sprache oder Übersetzung vom Sprachendienst)
CV (in englischer Sprache)
Andere aussagekräftige Unterlagen zur Belegung der wissenschaftlichen Relevanz
§4
Auswahlverfahren
(1)
Der Vorstand benennt auf Vorschlag des Wissenschaftlich-Technischen Rats (WTR) eine
Auswahlkommission aus 4 internen und 4 externen Experten. Der Vorstandsvorsitzende ist
gesetztes Mitglied der Auswahlkommission. Die Berufungsperiode beträgt 3 Jahre.
(2)
Zu jeder Nominierung wird mindestens ein schriftliches Gutachten von einem international
führenden Experten aus dem jeweiligen Fachgebiet eingeholt.
(3)
Die Auswahlkommission unterbreitet bis zum 26. August 2016 einen Vorschlag, welche der
vorgeschlagenen Wissenschaftlerinnen oder Wissenschaftler mit dem Jülicher ExzellenzPreis für Nachwuchswissenschaftler ausgezeichnet werden sollen. Die vorgeschlagenen
Preisträger sollen zu den besten 5% ihrer Karrierestufe in ihrem Gebiet gehören und mit
ihrer wissenschaftlichen Arbeit sichtbare Anerkennung auf internationaler Ebene erhalten
haben. Zudem wird erwartet, dass durch die Arbeit der Preisträger ein wissenschaftlicher
Durchbruch von bedeutendem Ausmaß in einem wissenschaftlichen Gebiet des
Forschungszentrums erzielt werden konnte. Nicht zuletzt ist ausschlaggebend, dass die
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auch langfristig und nachhaltig eine führende
Rolle in der entsprechenden wissenschaftlichen Community innehaben werden.
Die Auswahlkommission muss ihren Vorschlag begründen. Sofern die Auswahlkommission
keine Arbeit für preiswürdig erachtet, kann sie auf die Ausübung ihres Vorschlagsrechts
verzichten.
(4)
Die Auswahlkommission legt für ihren Vorschlag folgende Exzellenzkriterien zugrunde:


wissenschaftliche Originalität und Innovationswert der Arbeit, d.h. besondere
Leistung für die Weiterentwicklung des Forschungsgebietes oder besondere
Relevanz für die technologische Anwendung
Sichtbare Anerkennung der wissenschaftlichen Arbeit auf internationaler Ebene;
belegt z.B. durch
 herausragende Veröffentlichungen
 eingeladene Vorträge oder Gastaufenthalte von besonderer Wertigkeit,
 Patente
 hochrangige Auszeichnungen
 eingeworbene Drittmittel
Die Gewichtung erfolgt durch die Fachexperten unter Berücksichtigung der Besonderheiten
der jeweiligen Fachgebiete.
(5)
Der Vorstand beschließt auf Vorschlag des WTR über die Auszeichnung aufgrund der
Empfehlung der Auswahlkommission.
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§5
Vergabe
(1)
Der Vorstand und der Vorsitzende des WTR zeichnen die Trägerinnen und Träger des
Jülicher Exzellenz-Preises im Rahmen der jährlichen Verabschiedungsfeier für die Jülicher
Doktoranden, „JuDocs“, aus, die am 17. September 2016 stattfindet.
(2)
Der Jülicher Exzellenz-Preis ist mit einer Urkunde und einem Geldbetrag (s. §1) verbunden.
Jülich, im Januar 2016
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