Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie sicher auch erfahren haben, sind zum 01.07.2015 Änderungen in der Arzneimittelverschreibungsverordnung in Kraft getreten. Demnach müssen folgende Angaben zwingend im Vertragsarztstempel vorhanden sein: BSNR (Betriebsstättennummer) Name und vollständiger Vorname des Arztes Berufs- oder Fachbezeichnung und Anschrift der Praxis oder der Klinik der verschreibenden ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen Person (verschreibenden Person) einschließlich einer Telefonnummer zur Kontaktaufnahme Sicherlich sind die meisten Arztpraxen diesbezüglich schon auf dem neuesten Stand. Ich möchte Sie dennoch bitten, mit Hilfe Ihres Verteilers die Ärzte des Ärzteverbundes noch einmal für das Thema zu sensibilisieren, um im Sinne der Patienten eine reibungslose Versorgung (ohne für alle Seiten lästige Telefonate und RP-Änderungen/-Ergänzungen) zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen Peter Schöning – Kreisvertrauensapotheker
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