Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie sicher auch erfahren

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Sie sicher auch erfahren haben, sind zum 01.07.2015 Änderungen in der
Arzneimittelverschreibungsverordnung in Kraft getreten.
Demnach müssen folgende Angaben zwingend im Vertragsarztstempel
vorhanden sein:
 BSNR (Betriebsstättennummer)
 Name und vollständiger Vorname des Arztes
 Berufs- oder Fachbezeichnung und Anschrift der Praxis oder der Klinik
der verschreibenden ärztlichen, tierärztlichen oder zahnärztlichen Person
(verschreibenden Person)
einschließlich einer Telefonnummer zur Kontaktaufnahme
Sicherlich sind die meisten Arztpraxen diesbezüglich schon auf dem neuesten
Stand.
Ich möchte Sie dennoch bitten, mit Hilfe Ihres Verteilers die Ärzte des
Ärzteverbundes noch einmal für das Thema zu sensibilisieren, um im Sinne der
Patienten eine reibungslose Versorgung (ohne für alle Seiten lästige Telefonate
und RP-Änderungen/-Ergänzungen) zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Schöning – Kreisvertrauensapotheker