AKTUELL Mischa Senn, wo liegen die rechtlichen Grenzen der Satire? f) la Ll evor man diese Frage beanrworren kann, muss zu- .rr, r.¿ärtwerden, was Sa- tire ist. Dies geht zuweilen vergessen - ode¡ man ist sich nichr über den Stellenwert der Satire bewusst und lässt jede witzige Bemerkung tiert die dargestellte \Øirklichkeit mit einer Norm. Satire ist somit zweckgebunden. Sie darf nicht primär einen individuellen, per- rember 2012). schied, ob beispielsweise ein Kom- mentil ven Merkmale erreicht werden, bloss witzig - im besten Fall humoristisch - oder (auch) sati¡isch gemeint ist. Denn die grundrechtliche Interessenabwägung zwischen Meinungsfreiheit beziehungsweise Kunstfreiheit einerseirs und Persönlichkeits- schutz oder Glaubensfreiheit andererseits hat fallbezogen nach be- sönlichen Angriff zum Ziel haben. Ist dies - wie im Fall nMichael von kann überhaupt von Satire gesprochen werden. Und ersc dann sind auch die Rechtfertigungsgründe ((Satire darf nicht primär einen individuellen, in der grundrechtlichen Gücerabwägung die gegeben, damit sich persönlichen Angriff zum Ziel habent! Interessen zugunsten einer satirischen Äusse¡ung auswirken können. Es kann somit auch nicht (ge- stimmten Kriterien zu erfolgen. nerell) gesagt werden, dass eine als Satire bezeichnete Äusserung per \Øas also ist Satire? Nach der an- erkannten Rahmendefinition enthált der Begriffder Satire drei konstitutive Merkmale: das aggressive, der Heide / Blick, vom Bundes- gericht zutreffend festgehalren - se erlaubt wäre. So gesehen ist auch eine Karikatur bei nCharlie hauptsächliche Absicht, dann han- Hebdo, nicht an sich delt Denn massgebend ist auch hier die Beurteilung des Einzelfalls unter Berücksichtigung der beschriebenen Bedingungen. ein gattungsübergreifendes Prin- sich um reine Polemik, respektive um das juristische Pendant: die Schmähkririk. Das soziale Merkmal kann auch aufldären, wie das beispielsweise inderZDF- zip ist, das in Kabarettsendung <Die Anstalo ge- Prof, Dr, iur., Leiter Zentrum für das soziale und das äsrhetische Merkmal. Damit lässt sich aber auch feststellen, dass Satire nicht eine Gattung für sich, sondern ve¡schiedensten Genres angewandt wird - bei- spielsweise im Kabarett, in der Ka- rikatur, im Film. Deshalb wird vom satirischen Prinzip oder dem Satirischen gesprochen. Das Merkmal der Aggression es radezu in Vollendung gelingt- und damit (indirekt) auch den häufig nicht erfüllten Aufrrag der Informationsvermittlung durch die zulässig. Mischa Senn, Kulturrecht der Zürcher Hochschule der Künste, Zürich Nachrichtenmedien kritisiert. Das äsrhetische Merkmal be- wendet sich engagiert gegen eine dient sich Autorität, eine Ordnung oder eine ande¡e Macht. Das Objekt ist - künstlerischer und fikciver Elemente. Das Satirische kann inso- idealrypisch - weniger eine individuelle Person, sonde¡n ein Reprä- fern als Ästhetisierung des \Øirklichen durch das Moment der Fik- sentant eines typischen Ve¡haltens tionalität bezeichnet werden und unterliegt (erst) dann der Kunst- oder eine Institution, wie dies zu plädoyer 3/1 5 f¡eiheit. Das hat die Zeitschrift uCharlie Hebdo, auf ihrer Ttelseite mic der Karikatur <Inrouchables, exemplarisch getroffen (Ausgabe Nr. 1057 vom 19. SepDer Satire kommt dementsprechend ein hoher Stellenwert zu. Erst wenn die qualifizierten Anforderungen aufgrund der konstituti- unter der Flagge der Satire segeln. Es ist aber sehr wohl ein Unter- I Recht vom Bundesgericht im Fall nVasella, erkannt wurde. Das soziale Merkmal konfron- definitionsgemäss 13
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