Fondsmanager müssen gesetzliche Anlagerichtlinien erfüllen

§
Fondsmanager müssen gesetzliche Anlagerichtlinien erfüllen,
Investoren vertragliche/kundenspezifische …eine kombinierte Lösung
Allocare AMS und Allocare AMS Web ermöglichen, schnell und einfach vertragliche/kundenspezifische und gesetzliche
Anlagerichtlinien zu prüfen. Eine zentrale Datenhaltung, ad-hoc Auswertungen oder vorberechnet in Statistiken auf einem
individuellen Daten Set (beispielsweise Transaktionen, Bestände oder Zeitreihen wie Performance oder Risiko Kennzahlen) sind
bestmögliche
Voraussetzungen,
um
Verletzungen
jederzeit
erkennen
und
bearbeiten
zu
können.
Anlagerichtlinien Prüfung (vor und nach Ausführung von Orders)
Funktionalität

Constraints Editor zum Erstellen von Anlagerichtlinien in
Benutzergruppen, dokumentieren, klassifizieren und dabei
einem benutzerfreundlichen Editor
jederzeit den Überblick über den Bearbeitungsprozess

Pre-trade Prüfungen auf Orders
haben. Kundenspezifische Implementation wird unterstützt.

Auswertungen ad-hoc oder vorberechnet in Statistiken

Drill Down Möglichkeit zur Prüfung von Fonds oder deren

Datum/Zeit der Berechnung von Statistiken sowie deren
Zusammensetzung

Audit Trails halten fest, wer die Prüfung durchgeführt hat,
Ergebnisse (erfüllt, verletzt, Bandbreite)
Breach Management – prozessunterstützte Bearbeitung von

Standard Reports unterstützen Sie beim Präsentieren der
Ergebnisse (Investoren, Compliance Officer, …)
Verletzungen. Zuteilen von Verletzungen an Personen oder
Verfügbare länderspezifische Regelsets in Europa

Schweiz:
Verordnung
über
die
berufliche
Alters-,

Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV2), Kollektiv
kassengesetz (PKG)

anlagenverordnung (KKV)
Deutschland: Bausparkassengesetz (BauSparkG), Kapitalanlagegesetzbuch
(KAGB
2013)
/
Derivateverordnung
Oesterreich: Investmentfondsgesetz (InvFG), PensionsLuxemburg: Undertakings for collective investment in
transferable securities (UCITS IV)

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf um mehr zu erfahren!
(DerivateV), Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
Standard Report anhand einem Musterportfolio
Wir freuen uns, Ihnen unsere Software vorstellen zu dürfen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Allocare AG
Allocare AG
Kantonsstrasse 3
CH-6246 Altishofen
Tel. +41 62 748 65 65
Beethovenstrasse 19
CH-8002 Zurich
Tel. +41 44 368 31 00
www. allocare.com
[email protected]
07/2015
§
Unternehmen
Allocare AG – ein Schweizer Unternehmen – entwickelt Asset
Allocare AMS und Allocare AMS Web erfüllen höchste
Management Software für Performancemessung, Risikoanalyse
Anforderungen in der Vermögensverwaltung, beispielsweise in
und Kontrolle von Anlagerichtlinien seit 1997. Die professionelle
der Portfolioanalyse, der Verarbeitung von Kundenaufträgen
Standard
(Orders),
Software
Allocare
AMS
wird
kontinuierlich
Reporting,
Risikoanalyse
(VaR),
Kontrolle
von
weiterentwickelt und wird bei rund 50 Kunden in verschiedenen
Anlagerichtlinien (vor und nach Ausführung von Orders) und
Segmenten eingesetzt.
webbasiertem Online Zugriff. Allocare gehört zu State Street
Global Exchange (SSGX).
Kunden
Allocare AMS ist bei Banken, Versicherungen, Institutionellen
Wir
Anlegern, Family Offices, Fondsmanagern und unabhängigen
Vermögensverwalter und Family Offices in Europa erfolgreich
haben
über
30
Installationen
für
unabhängige
Vermögensverwaltern seit mehr als 15 Jahren im Einsatz.
abgeschlossen.
Allocare AMS – Order Simulation im Analysebaum
Es handelt sich hierbei um ein Beispiel Portfolio.
Order Verletzung – accept oder skip Schaltfläche für nächste Schritte
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf um mehr zu erfahren oder besuchen Sie www.allocare.com
Dieses Dokument und die darin enthaltenen Informationen wurden ausschließlich für allgemeine Marketing und/oder Informationszwecke zur
Verfügung gestellt und kann urheberrechtlich geschützte Informationen und Marken enthalten, welche im Eigentum der Allocare AG, ihrer
verbundenen Unternehmen und/oder ihrer Lizenzgeber stehen. Die Vervielfältigung, Verbreitung, Veränderung oder sonstige Nutzung bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung der Allocare AG. Copyright © 2015 Allocare AG. Alle Rechte vorbehalten.