Fragenkatalog und Klärungsbedarf aus Sicht der Branche (PDF

In-situ Systeme unter der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012:
Fragenkatalog und Klärungsbedarf aus Sicht der Branche
Dortmund, 29.04.2015
Hans Willbold
(Sprecher der Allianz)
In-situ Systeme unter der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012:
Fragenkatalog und Klärungsbedarf aus Sicht der Branche
Mitglieder der Allianz:








Bundesverband Schwimmbad & Wellness (bsw)
Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB)
Deutscher Sauna-Bund (DSB)
Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs (DVGW)
European Waterpark Association (EWA),
Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach (figawa)
Internationale Akademie für Bäder-, Sport- und Freizeitbauten e.V. (IAB)
Internationale Vereinigung Sport- und Freizeiteinrichtungen (IAKS)
Allianz besteht aus Regelsetzern, Herstellern und Betreibern von in-situ-Geräten, keine
Händler
Ziele der Allianz:
•
•
Sicherstellung der legalen Einsatzfähigkeit von In-situ-Geräten im Trink- und
Badewasserbereich
Gewährleistung eines vertretbaren Aufwandes der BPR-Umsetzung, insbesondere für SME
2
Spektrum der im Einsatz befindlichen Anlagen
Zusammensetzung des
Anlagenbestandes:
• 100 000 ChlorelektrolyseAnlagen
• 50 000 Anlagen zur
Desinfektion mit Chlordioxid
• 40 000 Ozonanlagen und
• 1 500 000 Wasserenthärtungsanlagen.
3
In-situ-Erzeugung von Desinfektionsmitteln
Precursoren
in-situ-Erzeugung
Vorläufersubstanzen
(sog. Precursoren)
z.B.
z.B.
- Elektrolyse
- Chemische Reaktion
-
Salzsäure (HCl)
Natriumchlorit (NaOCl)
Calciumchlorit (Ca(OCl)2)
Schwefelsäure (H2SO4)
Sauerstoff aus Gasflaschen (O2)
Kochsalz
-
Meerwasser
Luftsauerstoff
Eindeutig
definierte
Substanz
Wirkstoff
Wirkstoffe
z.B.
- Chlor (Cl2)
- Chlordioxid (ClO2)
- Brom (Br2)
- Ozon (O3)
Anwendung
z.B. Desinfektion von
- Trinkwasser
- Geräten zur
Trinkwasserbehandlung
- Schwimmbädern
Naturstoff
4
In-situ-Erzeugung von Desinfektionsmitteln
Hersteller/
Händler
Precursoren
Vorläufersubstanzen
(sog. Precursoren)
z.B.
- Salzsäure (HCl)
- Natriumchlorit (NaOCl)
- Calciumchlorit (Ca(OCl)2)
- Schwefelsäure (H2SO4)
- Sauerstoff aus
Gasflaschen (O2)
- Kochsalz
- Meerwasser
- Luftsauerstoff
Betreiber
in-situ-Erzeugung
Wirkstoff
z.B.
- Elektrolyse
- Chemische Reaktion
Wirkstoffe
z.B.
- Chlor (Cl2)
- Chlordioxid (ClO2)
- Brom (Br2)
- Ozon (O3)
Anwendung
z.B. Desinfektion von
- Trinkwasser
- Geräten zur
Trinkwasserbehandlung
- Schwimmbädern
5
Nutzen der In-situ-Erzeugung in der Aufbereitung von Trink- und Badewasser









Bedarfsgerechte Dosierung
Minimierung von Verwendungsfehlern
Vermeidung der Lagerung von Bioziden
Automatisierter, geregelter Betrieb
Geschlossenes System
Vermeidung von Transsport und Lagerrisiken
Vermeidung von Gefahrguttransporten
Vermeidung von Arbeitsschutzrisiken
Vermeidung von Umweltrisiken
2002 wurde der 5. Gefahrstoffschutzpreis der BAuA für die Entwicklung des
gefahrstofflosen Elektrolyseverfahrens für die Desinfektion von Schwimmbadwasser
an die Firma TECHNOPOOL Schwimmbadtechnologie GmbH verliehen; mit der
Begründung: „Die Desinfektion des Schwimmbadwassers erfolgt direkt im
Schwimmbadwasserkreislauf ohne Verwendung gefährlicher Chlorchemikalien
(z.B. Chlorgas oder Chlorbleichlauge), der Umgang mit Gefahrstoffen entfällt".
6
Betroffene der Biozidproduktverordnung

Verpflichtet sind laut Biozidproduktverordnung die Betreiber der In-situ-Geräte

In Deutschland betrifft dies ca. 1,7 Millionen private und öffentlich-rechtliche Betreiber
7
Offene Fragen
1. Welchen Umfang und welche Inhalte müssen nach Auffassung der BAuA die Dossiers für
Vorläufer-Substanzen (Präkursoren) und Wirkstoffe beim Einsatz von In-situ-Geräten haben?
2. Welche Pflichten ergeben sich für Betreiber von In-situ-Geräten insbesondere in Bezug auf
den Einsatz von Präkursoren?
3. Welche Fristen in Bezug auf die einzelnen Prozessschritte (z.B. Notifizierung) zur
Implementierung der BPR sind aus Sicht der BAuA einzuhalten?
8
Offene Fragen
4. Bis wann ist ein Dossier für ein In-situ-AS-System entsprechend CA-March15-Doc.5.1 final
nach Art. 13 einzureichen?
a) „Active chlorine generated from sodium chloride by electrolysis“
b) „Active bromine generated from sodium bromide and ozone”
Insbesondere die Bemerkungen der EU-Kommission im Dokument CA-March15-Doc.4.8, Seite 7
in den letzten beiden Absätzen zu 3c (period of grace) inklusive der in Fußnote 13 enthaltenen
Bemerkung zu den Zeitschritten der einzelnen erforderlichen Maßnahmen werfen Fragen auf. Ist
die Notifizierung nach Art. 13 ggfls. einzureichen, obwohl das zugrundeliegende Dossier für Ozon
zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingereicht ist?
9
Offene Fragen
5. Wie bewertet die BAuA den Begriff der „participants“ in den o.a. Dokumenten der EUKommission und welchen Einfluss hat diese Begrifflichkeit auf die Umsetzung der BPR?
6. Wie bewertet die BAuA die bereits für Präkursoren erteilte REACH-Zulassung im Verhältnis
zur BPR?
7. Wie unterstützt die BAuA die Möglichkeit einer vereinfachten Zulassung nach Art. 25 der BPR,
z.B. für Kochsalz?
8. Wie beurteilt die BAuA die Tatsache, dass sowohl die Trinkwasserverordnung (§ 11-Liste) als
auch die DIN 19643 für den Badewasser-Sektor bestimmte Wirkstoffe zur Desinfektion
vorschreiben, deren kontrollierte Dosierung gerade durch In-situ-Geräte erfolgt? Welche
Schlussfolgerungen ergeben sich für diese bereits nach geltendem Recht vorgeschriebenen
Wirkstoffe damit für die Geltung der BPR?
10
Offene Fragen
9. Worin bestehen aus Sicht der BAuA die Unterschiede zwischen „Ozon erzeugt aus Luft“ und
„Ozon erzeugt aus Sauerstoff“, insbesondere in Bezug auf die Art. 95-Liste und den LoA für
den Wirkstoff Ozon?
10. Inwieweit trägt die bereits vorliegende Gebührenordnung der BAuA den Möglichkeiten der
rechtlich Verantwortlichen Rechnung und wann ja, in welchem Umfang? Inwieweit hat die
BAuA hier der Sondersituation bei frei verfügbaren Präkursoren, wie z.B. Kochsalz oder
Meerwasser, und den sich daraus ergebenden Kostentragungspflichten Rechnung getragen?
11. Was muss der Betreiber von In-Situ-Geräten zur Erzeugung von Ozon, aktives Chlor, aktives
Brom und Chlordioxid tun, um seine Anlage rechtssicher betreiben zu können?
11
Ausblick auf zukünftige Anwendung der in-situ-Erzeugung
Aufgrund von
- Legionellenprävention offener Kühlsysteme
- und regulatorischer Vorschriften (z.B. VDI 2047)
Einsatzbereich offener Kühlsysteme
- Büro- und Verwaltungsgebäude
- Produktionseinrichtungen
- Kraftwerke
sowie gewerblicher Kläranlagen, z.B. Lebensmittelindustrie
Steigende Betreiberanzahl von In-situ Geräten
12