In-situ Systeme unter der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012: Fragenkatalog und Klärungsbedarf aus Sicht der Branche Dortmund, 29.04.2015 Hans Willbold (Sprecher der Allianz) In-situ Systeme unter der Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012: Fragenkatalog und Klärungsbedarf aus Sicht der Branche Mitglieder der Allianz: Bundesverband Schwimmbad & Wellness (bsw) Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) Deutscher Sauna-Bund (DSB) Deutscher Verein des Gas- und Wasserfachs (DVGW) European Waterpark Association (EWA), Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach (figawa) Internationale Akademie für Bäder-, Sport- und Freizeitbauten e.V. (IAB) Internationale Vereinigung Sport- und Freizeiteinrichtungen (IAKS) Allianz besteht aus Regelsetzern, Herstellern und Betreibern von in-situ-Geräten, keine Händler Ziele der Allianz: • • Sicherstellung der legalen Einsatzfähigkeit von In-situ-Geräten im Trink- und Badewasserbereich Gewährleistung eines vertretbaren Aufwandes der BPR-Umsetzung, insbesondere für SME 2 Spektrum der im Einsatz befindlichen Anlagen Zusammensetzung des Anlagenbestandes: • 100 000 ChlorelektrolyseAnlagen • 50 000 Anlagen zur Desinfektion mit Chlordioxid • 40 000 Ozonanlagen und • 1 500 000 Wasserenthärtungsanlagen. 3 In-situ-Erzeugung von Desinfektionsmitteln Precursoren in-situ-Erzeugung Vorläufersubstanzen (sog. Precursoren) z.B. z.B. - Elektrolyse - Chemische Reaktion - Salzsäure (HCl) Natriumchlorit (NaOCl) Calciumchlorit (Ca(OCl)2) Schwefelsäure (H2SO4) Sauerstoff aus Gasflaschen (O2) Kochsalz - Meerwasser Luftsauerstoff Eindeutig definierte Substanz Wirkstoff Wirkstoffe z.B. - Chlor (Cl2) - Chlordioxid (ClO2) - Brom (Br2) - Ozon (O3) Anwendung z.B. Desinfektion von - Trinkwasser - Geräten zur Trinkwasserbehandlung - Schwimmbädern Naturstoff 4 In-situ-Erzeugung von Desinfektionsmitteln Hersteller/ Händler Precursoren Vorläufersubstanzen (sog. Precursoren) z.B. - Salzsäure (HCl) - Natriumchlorit (NaOCl) - Calciumchlorit (Ca(OCl)2) - Schwefelsäure (H2SO4) - Sauerstoff aus Gasflaschen (O2) - Kochsalz - Meerwasser - Luftsauerstoff Betreiber in-situ-Erzeugung Wirkstoff z.B. - Elektrolyse - Chemische Reaktion Wirkstoffe z.B. - Chlor (Cl2) - Chlordioxid (ClO2) - Brom (Br2) - Ozon (O3) Anwendung z.B. Desinfektion von - Trinkwasser - Geräten zur Trinkwasserbehandlung - Schwimmbädern 5 Nutzen der In-situ-Erzeugung in der Aufbereitung von Trink- und Badewasser Bedarfsgerechte Dosierung Minimierung von Verwendungsfehlern Vermeidung der Lagerung von Bioziden Automatisierter, geregelter Betrieb Geschlossenes System Vermeidung von Transsport und Lagerrisiken Vermeidung von Gefahrguttransporten Vermeidung von Arbeitsschutzrisiken Vermeidung von Umweltrisiken 2002 wurde der 5. Gefahrstoffschutzpreis der BAuA für die Entwicklung des gefahrstofflosen Elektrolyseverfahrens für die Desinfektion von Schwimmbadwasser an die Firma TECHNOPOOL Schwimmbadtechnologie GmbH verliehen; mit der Begründung: „Die Desinfektion des Schwimmbadwassers erfolgt direkt im Schwimmbadwasserkreislauf ohne Verwendung gefährlicher Chlorchemikalien (z.B. Chlorgas oder Chlorbleichlauge), der Umgang mit Gefahrstoffen entfällt". 6 Betroffene der Biozidproduktverordnung Verpflichtet sind laut Biozidproduktverordnung die Betreiber der In-situ-Geräte In Deutschland betrifft dies ca. 1,7 Millionen private und öffentlich-rechtliche Betreiber 7 Offene Fragen 1. Welchen Umfang und welche Inhalte müssen nach Auffassung der BAuA die Dossiers für Vorläufer-Substanzen (Präkursoren) und Wirkstoffe beim Einsatz von In-situ-Geräten haben? 2. Welche Pflichten ergeben sich für Betreiber von In-situ-Geräten insbesondere in Bezug auf den Einsatz von Präkursoren? 3. Welche Fristen in Bezug auf die einzelnen Prozessschritte (z.B. Notifizierung) zur Implementierung der BPR sind aus Sicht der BAuA einzuhalten? 8 Offene Fragen 4. Bis wann ist ein Dossier für ein In-situ-AS-System entsprechend CA-March15-Doc.5.1 final nach Art. 13 einzureichen? a) „Active chlorine generated from sodium chloride by electrolysis“ b) „Active bromine generated from sodium bromide and ozone” Insbesondere die Bemerkungen der EU-Kommission im Dokument CA-March15-Doc.4.8, Seite 7 in den letzten beiden Absätzen zu 3c (period of grace) inklusive der in Fußnote 13 enthaltenen Bemerkung zu den Zeitschritten der einzelnen erforderlichen Maßnahmen werfen Fragen auf. Ist die Notifizierung nach Art. 13 ggfls. einzureichen, obwohl das zugrundeliegende Dossier für Ozon zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingereicht ist? 9 Offene Fragen 5. Wie bewertet die BAuA den Begriff der „participants“ in den o.a. Dokumenten der EUKommission und welchen Einfluss hat diese Begrifflichkeit auf die Umsetzung der BPR? 6. Wie bewertet die BAuA die bereits für Präkursoren erteilte REACH-Zulassung im Verhältnis zur BPR? 7. Wie unterstützt die BAuA die Möglichkeit einer vereinfachten Zulassung nach Art. 25 der BPR, z.B. für Kochsalz? 8. Wie beurteilt die BAuA die Tatsache, dass sowohl die Trinkwasserverordnung (§ 11-Liste) als auch die DIN 19643 für den Badewasser-Sektor bestimmte Wirkstoffe zur Desinfektion vorschreiben, deren kontrollierte Dosierung gerade durch In-situ-Geräte erfolgt? Welche Schlussfolgerungen ergeben sich für diese bereits nach geltendem Recht vorgeschriebenen Wirkstoffe damit für die Geltung der BPR? 10 Offene Fragen 9. Worin bestehen aus Sicht der BAuA die Unterschiede zwischen „Ozon erzeugt aus Luft“ und „Ozon erzeugt aus Sauerstoff“, insbesondere in Bezug auf die Art. 95-Liste und den LoA für den Wirkstoff Ozon? 10. Inwieweit trägt die bereits vorliegende Gebührenordnung der BAuA den Möglichkeiten der rechtlich Verantwortlichen Rechnung und wann ja, in welchem Umfang? Inwieweit hat die BAuA hier der Sondersituation bei frei verfügbaren Präkursoren, wie z.B. Kochsalz oder Meerwasser, und den sich daraus ergebenden Kostentragungspflichten Rechnung getragen? 11. Was muss der Betreiber von In-Situ-Geräten zur Erzeugung von Ozon, aktives Chlor, aktives Brom und Chlordioxid tun, um seine Anlage rechtssicher betreiben zu können? 11 Ausblick auf zukünftige Anwendung der in-situ-Erzeugung Aufgrund von - Legionellenprävention offener Kühlsysteme - und regulatorischer Vorschriften (z.B. VDI 2047) Einsatzbereich offener Kühlsysteme - Büro- und Verwaltungsgebäude - Produktionseinrichtungen - Kraftwerke sowie gewerblicher Kläranlagen, z.B. Lebensmittelindustrie Steigende Betreiberanzahl von In-situ Geräten 12
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