Schriftliche Kleine Anfrage und Antwort des Senats

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/2479
21. Wahlperiode
11.12.15
Schriftliche Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 03.12.15
und
Betr.:
Antwort des Senats
80.000 Flüchtlingsunterkünfte für 2016?
In der Berichterstattung des „Hamburger Abendblattes“ vom 2. Dezember
2015 wird der Senat mit der Aussage zitiert, er müsse im Jahr 2016 80.000
Unterkunftsplätze für Flüchtlinge schaffen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
1.
Auf welcher Berechnungsgrundlage kommt der Senat zu der Aussage,
es müssten in Hamburg im Jahre 2016 rund 80.000 Unterkunftsplätze
bereitgestellt werden?
2.
Wie viele davon müssten 2016 neu geschaffen werden?
3.
Mit der Schaffung von wie vielen neuen Unterkunftsplätzen im Jahr 2016
rechnet der Senat?
4.
Welchen Flüchtlingsneuzugang legt der Senat dabei seinen Berechnungen für 2016 zugrunde?
Die Berechnung basiert auf dem Stand der voraussichtlichen Belegung in der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) und der öffentlich-rechtlichen Unterbringung (örU) Ende des
Jahres 2015. Für die Ermittlung des zusätzlichen Bedarfs wird der Durchschnittswert
der Monate August bis November in Höhe von 3.000 Personen für den Personenkreis
zugrunde gelegt, der nach der Verteilungsentscheidung in Hamburg verbleibt, und für
das Jahr 2016 hochgerechnet. Darüber hinaus werden Effekte wie Zugänge aus der
Anlaufs- und Vermittlungsstelle, Fluktuation in den Unterkünften und Rückführungen
berücksichtigt.
Zum 31. Dezember 2015 werden nach aktuellem Stand rund 39.500 Plätze in der ZEA
und der örU geschaffen sein, sodass im Jahr 2016 rund 40.000 zusätzliche Plätze in
ZEA und örU geschaffen werden müssen, damit Obdachlosigkeit verhindert wird. Bei
den geplanten Einrichtungen zur Deckung des Bedarfs ist das Platzangebot durch
Folgeunterkünfte im Standard des sozialen Wohnungsbaus mit der Perspektive Wohnen von bis zu 4.000 Plätzen je Bezirk berücksichtigt.
Der überwiegende Teil der in 2016 zu schaffenden Plätze wird in der örU errichtet, die
gegenüber der ZEA einen wohnähnlicheren Charakter hat und für einen längerfristigen Aufenthalt der Personen ausgelegt ist.
5.
Wie viele Flüchtlinge davon haben nach Einschätzung des Senats Bleibeperspektive?
Eine Bleibeperspektive haben insbesondere Flüchtlinge aus den Ländern Syrien, Irak,
Eritrea, Afghanistan, Iran und Somalia.
Vom 1. Januar bis zum 30. November 2015 hat das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) für Hamburg 3.590 Personen als Flüchtlinge oder als
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subsidiär Schutzberechtigte anerkannt. Die Hauptherkunftsstaaten dieser Personen
waren:
Syrien
Irak
Eritrea
Afghanistan
Iran
Somalia
Sonstige
2.119
430
353
282
85
47
274
(Quelle: BAMF)
Wie sich diese Zahlen weiter entwickeln werden, hängt von der weltweiten Entwicklung der Flüchtlingsbewegungen sowie von der Intensivierung der Antragsbearbeitung
und der Entscheidungspraxis des BAMF ab.
Im Übrigen siehe BT.-Drs. 18/6860, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/068/
1806860.pdf.
6.
Wie viele der Neuzugänge müssen nach Schätzung des Senates nach
dem Königsteiner Schlüssel 2016 in Hamburg verbleiben und wie viele
müssen in andere Bundesländer verteilt werden? Geht der Senat davon
aus, dass weiterhin auch 2016 noch zwei Drittel der in Hamburg neu
ankommenden Flüchtlinge in andere Bundesländer umverteilt werden?
Vom 1. Januar bis zum 30. November 2015 sind im Rahmen des asylrechtlichen Verteilungsverfahrens nach §§ 45, 46 Asylgesetz Hamburg 20.131 Personen und 17.236
Personen von Hamburg anderen Ländern zugewiesen worden (Quelle: EinwohnerZentralamt). Eine seriöse Prognose für das Jahr 2016 ist angesichts der weltpolitischen Gegebenheit zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Im Übrigen siehe Drs.
21/1568.
7.
Wie viele der vom Senat geschätzten neuen Unterbringungsplätze müssen im Jahr 2016 im Bereich der Erstaufnahme, wie viele in Folgeunterkünften geschaffen werden?
Die Planungen des Senats sind hierzu noch nicht abgeschlossen. Der überwiegende
Teil der Plätze wird in der öffentlichen Unterbringung geschaffen.
8.
Wie viele der Folgeunterkünfte sollen davon im Bereich „Flüchtlingsunterkünfte mit Perspektive Wohnen“ im Jahr 2016 geschaffen werden?
Jedes Bezirksamt wurde gebeten, möglichst eine zusammenhängende Fläche von
circa 8 ha zu benennen, auf der bis Ende 2016 je eine Folgeunterkunft „mit der Perspektive Wohnen“ realisiert wird. In jedem Bezirk sollen dadurch bis zu 4.000 Plätze
eingerichtet werden. Im Übrigen siehe Drs. 21/1838.
9.
Mit welchen Bestandszahlen zu Unterbringungen rechnet der Senat im
Bereich der zentralen Erstaufnahme beziehungsweise in Folgeunterkünften zum 31. Dezember 2015?
Siehe Antwort zu 1. bis 4.
10. Geht der Senat davon aus, dass im Jahr 2016 Flüchtlinge in Hamburg in
privaten Wohnungen untergebracht werden können, wenn ja, wie viele
Flüchtlinge hofft der Senat, so unterbringen zu können, wenn nein,
warum nicht?
Siehe Drs. 21/286. Inzwischen gibt es Initiativen zur Vermittlung von Flüchtlingen,
deren Residenzpflicht abgelaufen ist, in privaten Wohnraum, unter anderem die Stiftung Wohnbrücke Hamburg.
11. Wie viele Rückführungen kalkuliert der Senat bis Ende 2016, wie viele
freiwillige Ausreisen?
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Ziel ist, die Zahl der Rückführungen und freiwilligen Ausreisen zu erhöhen. Im Übrigen
siehe Drs. 21/2232 und Drs. 21/1874. Darüber hinaus sind die Planungen des Senats
hierzu noch nicht abgeschlossen.
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