Mehr Steuergerechtigkeit!

Mehr Steuergerechtigkeit!
Daniel Münger, Landrat und Präsident des Gewerkschaftsbundes Baselland, Münchenstein
Die Reichen sind in den letzten Jahren entlastet worden – auf Kosten der Normalverdienenden,
die unter höheren Gebühren und höheren anderen indirekten Steuern leiden. Kein Wunder,
vereinigte 2010 die vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund unterstützte SteuergerechtigkeitsInitiative eine grosse Anzahl Stimmen auf sich. Im Volk gibt es ein starkes Bedürfnis nach einer
gerechteren Verteilung der Steuerlast. Dies zeigte sich etwa im Kanton Thurgau, wo die Stimmberechtigten eine Flat Rate Tax – Einheitssteuer ohne Umverteilungswirkung – bachab schickten.
Oder in den Kantonen Schaffhausen und Zürich, die die Pauschalbesteuerung abschafften.
Gerechte Steuern für alle
Diese Privilegierung der ohnehin schon Privilegierten ist eine unsoziale neoliberale Steuerlogik von
vorgestern. Die Bevölkerung des Kantons Zürich erkannte dies bereits 2009 und schaffte diesen
alten Zopf ab. Von den düsteren Prognosen der Rechtsbürgerlichen, welche vor massiven Steuerverlusten warnten, bewahrheitete sich keine. Im Gegenteil: Nachdem gut die Hälfte der Pauschalbesteuerten den Kanton Zürich nach dem Volksentscheid verliessen, wiesen die betroffenen
Gemeinden sogar höhere Steuereinnahmen aus – es waren in die freigewordenen Villen und
Herrenhäuser schnell neue und nicht minder gut betuchte Bewohnerinnen und Bewohner
eingezogen.
Trend umkehren – mehr soziale Gerechtigkeit!
Mit den Löhnen haben sich in den letzten Jahren auch die Vermögen weiter auseinander entwickelt. Der Staat hat diese gefährliche Entwicklung der Umverteilung nicht gebremst, sondern
gefördert. Er entlastete hohe Einkommen bei den Steuern, hob dafür die Gebühren und indirekten
Steuern an und belastete untere und mittlere Einkommen mehr.
Jetzt ist genug! Der SGB fordert bei der Steuerpolitik eine Trendumkehr hin zu mehr Gerechtigkeit.
Die SGB-Delegierten haben dazu ein Acht-Punkte-Programm verabschiedet. Ein zentraler Punkt
dieses Programms ist die Abschaffung der Pauschalbesteuerung; denn es darf nicht mehr sein,
dass reiche Ausländer in der Schweiz massiv Steuern sparen können, weil sie das Privileg der
Pauschalsteuer nutzen. Zürich und Schaffhausen haben es vorgemacht: Mit dieser Extrawurst
muss endlich Schluss sein! Jede und jeder soll nach seinem wirtschaftlichen Vermögen besteuert
werden; so sieht es unsere Verfassung vor. Es ist an der Zeit, diesen Verfassungsartikel endlich
umzusetzen. Für gerechte Steuern für alle statt Privilegien für wenige!
Sozialdemokratische Partei Baselland
Postfach, Rheinstrasse 17, 4410 Liestal
061 921 91 71, [email protected]
Zur Information:
8 Punkte-Programm des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) in der Steuerpolitik
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Die Progression bei den Steuertarifen muss gestärkt, nicht abgebaut werden.
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Das Gesundheitswesen muss gerecht finanziert werden. Kurzfristig braucht es eine deutliche
Erhöhung der Prämienverbilligungen bei den Krankenkassenprämien; mittelfristig eine Abkehr
vom System der Kopfprämien. Und es müssen mehr, nicht weniger Steuermittel ins
Gesundheitswesen fliessen.
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Eine nationale Erbschaftssteuer mit einem Freibetrag von zwei Millionen Franken soll die
geschwächten kantonalen Erbschafts- und Nachlasssteuern ersetzen. Die Einnahmen aus der
Steuer sollen zu zwei Dritteln in die AHV und zu einem Drittel an die Kantone fliessen.
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Ein Einheitssatz bei der Mehrwertsteuer belastet die tiefen Einkommen. Der SGB lehnt diesen
Einheitssteuersatz ab.
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Die Unternehmen werden in der Schweiz im internationalen Vergleich ausgesprochen tief
besteuert. Der SGB lehnt deshalb alle weiteren Steuersenkungen ab.
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Der SGB befürwortet die Abschaffung der Pauschalbesteuerung in den Kantonen.
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Der SGB setzt sich für eine Steuerharmonisierung zwischen den Kantonen, aber auch
zwischen den Gemeinden ein. Das verhindert Steuerdumping.
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Bei der Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform II wurde die Schweizer Bevölkerung
betrogen. Entlastet werden vor allem reiche Grossaktionäre. Der Bundesrat muss die Reform
rückgängig machen. Kapitaleinlagen sollen nur noch dann steuerfrei ausgeschüttet werden
dürfen, wenn die Firmen alle ausschüttbaren Gewinnreserven, einschliesslich des laufenden
Jahresgewinns, an die Aktionäre ausbezahlt haben.