Schalldämpfer bei der Jagd - Vereinigung der Jäger des Saarlandes

VJS-Pressedienst
Landesjagdverband Saar
im Deutschen Jagdverband
Körperschaft des
öffentlichen Rechts
9. Februar 2016
Schalldämpfer auf der Jagd vorurteilsfrei bewerten
Die Verwendung von Schalldämpfern auf der Jagd ist seit der Jagdgesetzänderung
vom März 2014 im Saarland nicht mehr verboten, aber bürokratische Hürden bei der
Genehmigung machen den tatsächlichen Erwerb und Gebrauch nahezu unmöglich.
Untersuchungen ergaben, dass beim Abfeuern eines Schusses etwa des auf der
Jagd in Deutschland gebräuchlichen Kalibers .308 ohne Schalldämpfer am Ohr des
Schützen ein Lärmpegel von ca. 153 dB entsteht, bei dem in 2 Meter Entfernung stehenden Jagdhund ein Lärmpegel von ca. 151 dB. Bei Verwendung eines handelsüblichen Schalldämpfers sinkt der Wert beim Schützen auf 133 dB, beim Hund auf ca.
129 dB. Der Grenzwert für Lärmspitzen liegt nach der für Deutschland geltenden
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-Verordnung bei 137 dB.
„Ein Schalldämpfer ist also in der Lage, die Lärmspitzen wegzunehmen, was hinsichtlich der gesundheitlichen Belastung des Jägers und des begleitenden Hundes
bei der Schussabgabe sehr wichtig ist.“ sagt dazu Landesjägermeister Josef Schneider.
„Im Übrigen muss auf die mögliche Lärmbelästigung bei der Jagdausübung im Umkreis von Wohngebieten, Krankenhäusern und Seniorenheimen etc. Rücksicht genommen werden. Vor dem Hintergrund der erheblich angestiegenen Wildschäden
durch Schwarzwild auch in diesen Bereichen kann gerade dort auf eine Bejagung
nicht verzichtet werden. Diese wird zudem regelmäßig während der Nacht erfolgen
müssen, da das Schwarzwild überwiegend in dieser Zeit im siedlungsnahen Bereich
aktiv wird.“ erläutert Schneider weiter.
Da der Schussknall bei Jagdgewehren durch Schalldämpfer zwar deutlich reduziert,
aber bei weitem nicht vollständig unterdrückt wird, dürften Sicherheitsaspekte, auf
die das Innenministerium bei seiner bisherigen Haltung hinweist, dem Einsatz von
Schalldämpfern auf der Jagd grundsätzlich nicht entgegen stehen.
Zwischenzeitlich haben dem Anliegen der Jäger zumindest die Länder Bayern, Brandenburg und ganz aktuell auch Rheinland-Pfalz bereits Rechnung getragen durch die
Beseitigung bürokratischer Hindernisse bei der Beantragung von Schalldämpfern
durch Jäger.
„Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes setzt sich für eine dementsprechende
Regelung auch im Saarland ein und unterstützt damit die Forderung des Umweltministers“, unterstreicht LJM Schneider abschließend die Position der VJS.
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