VJS-Pressedienst Landesjagdverband Saar im Deutschen Jagdverband Körperschaft des öffentlichen Rechts 9. Februar 2016 Schalldämpfer auf der Jagd vorurteilsfrei bewerten Die Verwendung von Schalldämpfern auf der Jagd ist seit der Jagdgesetzänderung vom März 2014 im Saarland nicht mehr verboten, aber bürokratische Hürden bei der Genehmigung machen den tatsächlichen Erwerb und Gebrauch nahezu unmöglich. Untersuchungen ergaben, dass beim Abfeuern eines Schusses etwa des auf der Jagd in Deutschland gebräuchlichen Kalibers .308 ohne Schalldämpfer am Ohr des Schützen ein Lärmpegel von ca. 153 dB entsteht, bei dem in 2 Meter Entfernung stehenden Jagdhund ein Lärmpegel von ca. 151 dB. Bei Verwendung eines handelsüblichen Schalldämpfers sinkt der Wert beim Schützen auf 133 dB, beim Hund auf ca. 129 dB. Der Grenzwert für Lärmspitzen liegt nach der für Deutschland geltenden Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-Verordnung bei 137 dB. „Ein Schalldämpfer ist also in der Lage, die Lärmspitzen wegzunehmen, was hinsichtlich der gesundheitlichen Belastung des Jägers und des begleitenden Hundes bei der Schussabgabe sehr wichtig ist.“ sagt dazu Landesjägermeister Josef Schneider. „Im Übrigen muss auf die mögliche Lärmbelästigung bei der Jagdausübung im Umkreis von Wohngebieten, Krankenhäusern und Seniorenheimen etc. Rücksicht genommen werden. Vor dem Hintergrund der erheblich angestiegenen Wildschäden durch Schwarzwild auch in diesen Bereichen kann gerade dort auf eine Bejagung nicht verzichtet werden. Diese wird zudem regelmäßig während der Nacht erfolgen müssen, da das Schwarzwild überwiegend in dieser Zeit im siedlungsnahen Bereich aktiv wird.“ erläutert Schneider weiter. Da der Schussknall bei Jagdgewehren durch Schalldämpfer zwar deutlich reduziert, aber bei weitem nicht vollständig unterdrückt wird, dürften Sicherheitsaspekte, auf die das Innenministerium bei seiner bisherigen Haltung hinweist, dem Einsatz von Schalldämpfern auf der Jagd grundsätzlich nicht entgegen stehen. Zwischenzeitlich haben dem Anliegen der Jäger zumindest die Länder Bayern, Brandenburg und ganz aktuell auch Rheinland-Pfalz bereits Rechnung getragen durch die Beseitigung bürokratischer Hindernisse bei der Beantragung von Schalldämpfern durch Jäger. „Die Vereinigung der Jäger des Saarlandes setzt sich für eine dementsprechende Regelung auch im Saarland ein und unterstützt damit die Forderung des Umweltministers“, unterstreicht LJM Schneider abschließend die Position der VJS. Jägerheim – Lachwald 5 66793 Saarwellingen Tel.: (06838) 86 47 88 0 Fax: (06838) 86 47 88 44 BAB 8 - Abfahrt 14 Schwalbach/Hülzweiler/Ensdorf [email protected] www.saarjaeger.de Seite 1
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