Ergebnisse einer Sonderumfrage zu Werkverträgen

Ergebnisse einer Unternehmensbefragung im IHK-Bezirk Leipzig
zum Thema Nutzung von Werkverträgen im Herbst 2015
Ausgangslage:
Die Bundesregierung beabsichtigt, die rechtlichen Bestimmungen für Werkverträge neu zu regeln und
teilweise auch einzuschränken, z. B. durch einen gesetzlich verankerten Kriterienkatalog für den Einsatz
von Fremdpersonal, mehr Kontrollen und die stärkere Einbeziehung von Betriebsräten. Die Vorlage
eines Gesetzentwurfes ist für den Herbst 2015 angekündigt.
Die IHK zu Leipzig möchte sich frühzeitig in den politischen Diskussionsprozess einbringen und hat über
eine Zusatzbefragung im Rahmen der IHK-Konjunkturumfrage im Herbst 2015 ihre Mitgliedsunternehmen zur Thematik befragt.
Anzahl der befragten Unternehmen: 589 mit mehr als 38.500 Beschäftigten
Ergebnisse:
1. Spielen Werkverträge in Ihrem Unternehmen für die betriebliche Leistungserbringung
eine wichtige Rolle?
- Werkverträge spielen aktuell für 16 % der befragten
Unternehmen eine „wichtige Rolle“ für die betriebliche
Leistungserbringung.
- Für etwa weitere 10 % der Unternehmen dürften
Werkverträge „hin und wieder“ von Bedeutung sein. (Laut
einer Umfrage vom Herbst 2013 nutzen insgesamt etwa 26 %
der Unternehmen die Möglichkeit von Werkverträgen und 74 %
nicht.)
- Vergleicht man die Bedeutung dieses
Instrumentes zwischen den einzelnen
Wirtschaftsbereichen, so ist ein hoher
Prozentsatz im Baugewerbe zu erkennen. Ein
wichtiger Grund liegt vor allem darin, dass
Baufirmen, die als Generalunternehmer
fungieren, weitere Subunternehmer häufig über
Werkverträge binden und umgekehrt.
- Leicht über dem Gesamtdurchschnitt liegt nur
noch der Anteil im Dienstleistungsgewerbe. Im
Großhandel spielen Werkverträge in keinem
Unternehmen eine „wichtige Rolle“.
IHK zu Leipzig 2015/Abteilung Wirtschafts- und Standortpolitik
- Über die Hälfte der Unternehmen, für die das
Instrument der Werkverträge eine „wichtige
Rolle“ spielt, verwendet dieses als Nutzer
(Werkbesteller) und etwa ein Drittel als Anbieter
(Werkunternehmer).
- Etwa 8 % fungieren sowohl als Anbieter als
auch als Nutzer.
* Basis sind nur Unternehmen, für die Werkverträge eine "wichtige Rolle" spielen!
2. Welche werkvertraglichen Leistungen werden hauptsächlich genutzt bzw.
angeboten (Auswahl):
- Bauleistungen/Generalunternehmer bzw. Subunternehmer
- Baustellenmontage/Gerüstbau/Elektroinstallation
- Ingenieurdienstleistungen/Projektierung
- IT-Dienstleistungen
- Reinigungsdienstleistungen/Hausmeister/Grünflächenpflege
- Transportleistungen
3. Welches sind die Gründe für den Einsatz von Werkverträgen? (Mehrfachnennungen möglich)
- Mit Abstand die meisten Firmen
(59 %) nennen als Grund für die
Nutzung des Beschäftigungsinstrumentes „Werkvertrag“ die
Erhöhung ihrer Flexibilität.
- Für 39 % sind die Spezialisierung
bzw. die Konzentration auf das
Kerngeschäft ein Grund und für
36 % sich daraus ergebende
Kostenersparnisse. Letzteres vor
allem dadurch, da nicht alle
Dienstleistungen und Produktionsprozesse im Unternehmen selbst
vorgehalten werden müssen.
- Immerhin 27 % nutzen über
Werkverträge nicht selbst
vorhandene Ausrüstungen und
Ausstattungen.
* Basis sind nur Unternehmen, für die Werkverträge eine "wichtige Rolle" spielen!
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- Immerhin 21 % der Unternehmen (für die Werkverträge eine „wichtige Rolle“ spielen), haben
das Anbieten ihrer Leistungen über Werkverträge zum eigenen Geschäftsmodell entwickelt.
Die Gründe für den Einsatz von Werkverträgen nach Wirtschaftsbereichen unterscheiden sich
teilweise recht deutlich, wie nachfolgende Übersichten zeigen:
* Basis sind nur Unternehmen, für die Werkverträge eine "wichtige Rolle" spielen!
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4. Welche Auswirkungen hätten mögliche Einschränkungen bei Werkverträgen auf
Ihr Unternehmen? (Mehrfachnennung möglich)
- Sollten sich die Möglichkeiten für
die Nutzung von Werkverträgen
durch zusätzliche Regeln
verschlechtern, rechnet ein
Großteil mit negativen Folgen für
ihr Unternehmen:
- Über die Hälfte der Firmen
erwartet steigende Kosten und
Aufwendungen, die sich letztlich in
steigenden Preisen wiederspiegeln.
- Ebenfalls über die Hälfte der
Unternehmen geht von Einschränkungen in der Produktvielfalt bzw.
im Dienstleistungsangebot aus,
welche dann auch zu einer
Einschränkung der Fremdvergaben
insgesamt führen dürfte.
- Aufgrund der derzeit unklaren
Gesetzeslage sind für 45 % der
Firmen die möglichen
Auswirkungen noch nicht
abschätzbar.
* Basis sind nur Unternehmen, für die Werkverträge eine "wichtige Rolle" spielen!
- Knapp 30 % der Unternehmen rechnen dagegen mit einem Beschäftigungsrückgang
(vornehmlich bei den Anbietern) und ein gutes Viertel mit steigenden Mitarbeiterzahlen (meist
bei den Nutzern), da diese nun Dienstleistungen und Produktionsprozesse im eigenen
Unternehmen erbringen müssen.
- Letztlich hängt alles von der jeweils konkreten (betriebsgenauen) Kosten-Nutzen-Rechnung
ab, inwieweit sich die Nutzung von Werkverträgen dann noch für die Unternehmen rechnen.
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Wie schon bei den Gründen, so sind auch hinsichtlich der möglichen Auswirkungen durch
Regelverschärfungen Unterschiede zwischen den Wirtschaftsbereichen festzustellen:
Übersicht nach ausgewählten Auswirkungen:
* Basis sind nur Unternehmen, für die Werkverträge eine "wichtige Rolle" spielen!
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5. Sind aus Ihrer Sicht die aktuellen Regelungen zum Werkvertragsrecht ausreichend, um
einen vermeintlichen Missbrauch zu verhindern?
- Ob die bestehenden Regelungen zu Werkverträgen
ausreichend sind, wird von den betroffenen Unternehmen
(„wichtige Rolle“ von Werkverträgen) recht eindeutig
beantwortet.
- Immerhin 85 % antworten hier mit „ja“, nur 6 % mit
„nein“ und 9 % äußern sich dazu nicht.
* Basis sind nur Unternehmen, für die Werkverträge eine "wichtige Rolle" spielen!
- Auch der Vergleich zwischen den
Wirtschaftsbereichen fällt eindeutig
aus.
- Wenigstens zwei Drittel der
Unternehmen halten in allen
Wirtschaftsbereichen die
vorhandenen Regelungen für
ausreichend.
- Nur im Verkehrsgewerbe und im
Baugewerbe wünschen sich 33 bzw.
13 % Nachbesserungen. Diese
betreffen aber eher Erleichterungen
im bestehenden Regelwerk und keine
zusätzlichen Erschwernisse (z.B. bei
Kontrollpflichten von Generalunternehmer).
* Basis sind nur Unternehmen, für die Werkverträge eine "wichtige Rolle" spielen!
- Nur in Einzelfällen wird das Problem von Lohndumping bzw. Scheinselbstständigkeit und
einer sich daraus ergebenden Wettbewerbsverzerrung genannt.
- Vielmehr werden bereits die bestehenden Regelungen zum Werksvertragsrecht als zu
kompliziert und umfangreich angesehen.
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