Ergebnisse einer Unternehmensbefragung im IHK-Bezirk Leipzig zum Thema Nutzung von Werkverträgen im Herbst 2015 Ausgangslage: Die Bundesregierung beabsichtigt, die rechtlichen Bestimmungen für Werkverträge neu zu regeln und teilweise auch einzuschränken, z. B. durch einen gesetzlich verankerten Kriterienkatalog für den Einsatz von Fremdpersonal, mehr Kontrollen und die stärkere Einbeziehung von Betriebsräten. Die Vorlage eines Gesetzentwurfes ist für den Herbst 2015 angekündigt. Die IHK zu Leipzig möchte sich frühzeitig in den politischen Diskussionsprozess einbringen und hat über eine Zusatzbefragung im Rahmen der IHK-Konjunkturumfrage im Herbst 2015 ihre Mitgliedsunternehmen zur Thematik befragt. Anzahl der befragten Unternehmen: 589 mit mehr als 38.500 Beschäftigten Ergebnisse: 1. Spielen Werkverträge in Ihrem Unternehmen für die betriebliche Leistungserbringung eine wichtige Rolle? - Werkverträge spielen aktuell für 16 % der befragten Unternehmen eine „wichtige Rolle“ für die betriebliche Leistungserbringung. - Für etwa weitere 10 % der Unternehmen dürften Werkverträge „hin und wieder“ von Bedeutung sein. (Laut einer Umfrage vom Herbst 2013 nutzen insgesamt etwa 26 % der Unternehmen die Möglichkeit von Werkverträgen und 74 % nicht.) - Vergleicht man die Bedeutung dieses Instrumentes zwischen den einzelnen Wirtschaftsbereichen, so ist ein hoher Prozentsatz im Baugewerbe zu erkennen. Ein wichtiger Grund liegt vor allem darin, dass Baufirmen, die als Generalunternehmer fungieren, weitere Subunternehmer häufig über Werkverträge binden und umgekehrt. - Leicht über dem Gesamtdurchschnitt liegt nur noch der Anteil im Dienstleistungsgewerbe. Im Großhandel spielen Werkverträge in keinem Unternehmen eine „wichtige Rolle“. IHK zu Leipzig 2015/Abteilung Wirtschafts- und Standortpolitik - Über die Hälfte der Unternehmen, für die das Instrument der Werkverträge eine „wichtige Rolle“ spielt, verwendet dieses als Nutzer (Werkbesteller) und etwa ein Drittel als Anbieter (Werkunternehmer). - Etwa 8 % fungieren sowohl als Anbieter als auch als Nutzer. * Basis sind nur Unternehmen, für die Werkverträge eine "wichtige Rolle" spielen! 2. Welche werkvertraglichen Leistungen werden hauptsächlich genutzt bzw. angeboten (Auswahl): - Bauleistungen/Generalunternehmer bzw. Subunternehmer - Baustellenmontage/Gerüstbau/Elektroinstallation - Ingenieurdienstleistungen/Projektierung - IT-Dienstleistungen - Reinigungsdienstleistungen/Hausmeister/Grünflächenpflege - Transportleistungen 3. Welches sind die Gründe für den Einsatz von Werkverträgen? (Mehrfachnennungen möglich) - Mit Abstand die meisten Firmen (59 %) nennen als Grund für die Nutzung des Beschäftigungsinstrumentes „Werkvertrag“ die Erhöhung ihrer Flexibilität. - Für 39 % sind die Spezialisierung bzw. die Konzentration auf das Kerngeschäft ein Grund und für 36 % sich daraus ergebende Kostenersparnisse. Letzteres vor allem dadurch, da nicht alle Dienstleistungen und Produktionsprozesse im Unternehmen selbst vorgehalten werden müssen. - Immerhin 27 % nutzen über Werkverträge nicht selbst vorhandene Ausrüstungen und Ausstattungen. * Basis sind nur Unternehmen, für die Werkverträge eine "wichtige Rolle" spielen! IHK zu Leipzig 2015/Abteilung Wirtschafts- und Standortpolitik - Immerhin 21 % der Unternehmen (für die Werkverträge eine „wichtige Rolle“ spielen), haben das Anbieten ihrer Leistungen über Werkverträge zum eigenen Geschäftsmodell entwickelt. Die Gründe für den Einsatz von Werkverträgen nach Wirtschaftsbereichen unterscheiden sich teilweise recht deutlich, wie nachfolgende Übersichten zeigen: * Basis sind nur Unternehmen, für die Werkverträge eine "wichtige Rolle" spielen! IHK zu Leipzig 2015/Abteilung Wirtschafts- und Standortpolitik 4. Welche Auswirkungen hätten mögliche Einschränkungen bei Werkverträgen auf Ihr Unternehmen? (Mehrfachnennung möglich) - Sollten sich die Möglichkeiten für die Nutzung von Werkverträgen durch zusätzliche Regeln verschlechtern, rechnet ein Großteil mit negativen Folgen für ihr Unternehmen: - Über die Hälfte der Firmen erwartet steigende Kosten und Aufwendungen, die sich letztlich in steigenden Preisen wiederspiegeln. - Ebenfalls über die Hälfte der Unternehmen geht von Einschränkungen in der Produktvielfalt bzw. im Dienstleistungsangebot aus, welche dann auch zu einer Einschränkung der Fremdvergaben insgesamt führen dürfte. - Aufgrund der derzeit unklaren Gesetzeslage sind für 45 % der Firmen die möglichen Auswirkungen noch nicht abschätzbar. * Basis sind nur Unternehmen, für die Werkverträge eine "wichtige Rolle" spielen! - Knapp 30 % der Unternehmen rechnen dagegen mit einem Beschäftigungsrückgang (vornehmlich bei den Anbietern) und ein gutes Viertel mit steigenden Mitarbeiterzahlen (meist bei den Nutzern), da diese nun Dienstleistungen und Produktionsprozesse im eigenen Unternehmen erbringen müssen. - Letztlich hängt alles von der jeweils konkreten (betriebsgenauen) Kosten-Nutzen-Rechnung ab, inwieweit sich die Nutzung von Werkverträgen dann noch für die Unternehmen rechnen. - . IHK zu Leipzig 2015/Abteilung Wirtschafts- und Standortpolitik Wie schon bei den Gründen, so sind auch hinsichtlich der möglichen Auswirkungen durch Regelverschärfungen Unterschiede zwischen den Wirtschaftsbereichen festzustellen: Übersicht nach ausgewählten Auswirkungen: * Basis sind nur Unternehmen, für die Werkverträge eine "wichtige Rolle" spielen! IHK zu Leipzig 2015/Abteilung Wirtschafts- und Standortpolitik 5. Sind aus Ihrer Sicht die aktuellen Regelungen zum Werkvertragsrecht ausreichend, um einen vermeintlichen Missbrauch zu verhindern? - Ob die bestehenden Regelungen zu Werkverträgen ausreichend sind, wird von den betroffenen Unternehmen („wichtige Rolle“ von Werkverträgen) recht eindeutig beantwortet. - Immerhin 85 % antworten hier mit „ja“, nur 6 % mit „nein“ und 9 % äußern sich dazu nicht. * Basis sind nur Unternehmen, für die Werkverträge eine "wichtige Rolle" spielen! - Auch der Vergleich zwischen den Wirtschaftsbereichen fällt eindeutig aus. - Wenigstens zwei Drittel der Unternehmen halten in allen Wirtschaftsbereichen die vorhandenen Regelungen für ausreichend. - Nur im Verkehrsgewerbe und im Baugewerbe wünschen sich 33 bzw. 13 % Nachbesserungen. Diese betreffen aber eher Erleichterungen im bestehenden Regelwerk und keine zusätzlichen Erschwernisse (z.B. bei Kontrollpflichten von Generalunternehmer). * Basis sind nur Unternehmen, für die Werkverträge eine "wichtige Rolle" spielen! - Nur in Einzelfällen wird das Problem von Lohndumping bzw. Scheinselbstständigkeit und einer sich daraus ergebenden Wettbewerbsverzerrung genannt. - Vielmehr werden bereits die bestehenden Regelungen zum Werksvertragsrecht als zu kompliziert und umfangreich angesehen. IHK zu Leipzig 2015/Abteilung Wirtschafts- und Standortpolitik
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