S Regionalstiftung der Kreissparkasse Gotha S Kreissparkasse Gotha Antrag auf Unterstützung 1. Name und Anschrift des Antragstellers Name Adresse PLZ E-Mail Ort Telefon Mitgliederanzahl des Vereins/der Institution davon Kinder/Jugendliche Mitglieder des Vorstands (Namen) 2. Name und Anschrift der Kontaktperson Name Adresse PLZ E-Mail Ort Telefon Kreissparkasse Gotha 999.009.080 - Fassung Dezember 2015 3. Kurze Beschreibung des Projektes/Vorhabens mit Angabe der gewünschten Art der Unterstützung (finanziell/materiell) a) Angabe der angestrebten Besucherzahl im Falle des Antrags für ein Ausstellungsvorhaben b) Denkmalrechtliche Genehmigung des Vorhabens durch die zuständige Denkmalbehörde im Falle eines Antrags für ein Denkmalpflegeprojekt (falls dieser Platz nicht ausreicht, bitte Zusatzseiten beifügen) Projektbeginn/Dauer Ort der Förderung Seite 1 von 3 4. Finanzierungsplan - Überblick (4. - 7. nur wenn finanzielle Unterstützung gewünscht) Ein angemessener Eigenanteil des Eigentümers des geförderten Projektes (z. B. einer Gemeinde für einen Kindergarten) ist hierbei erforderlich. Gesamtkosten des Projektes in Euro Einnahmen/Eigenmittel/Ausgaben/andere Förderer/Unterstützung durch den Träger Position Einnahmen in € Ausgaben in € Betrag in € beantragt/zugesagt Summe Andere Förderer Summe Der Träger des Förderempfängers wurde um Unterstützung gebeten Ja Nein Unterstützungsbetrag: 5. Finanzierungslücke in Euro 6. Es wird um eine Zuwendung in Höhe von € gebeten. 7. Konto, auf das der erbetene Förderbetrag überwiesen werden soll Kontoinhaber IBAN Kreditinstitut BIC (Möglichst Sparkassenkonto angeben.) 8. Der Förderempfänger verpflichtet sich: - die Fördermittel nur für die unter Ziffer 2 geschilderten Fördermaßnahmen zu verwenden - keine weiteren Mittel als im Finanzierungsplan angegeben, beantragt zu haben bzw. künftig zu beantragen - Änderungen gegenüber dem Projektinhalt oder Änderungen des Finanzierungs- und Kostenplanes unverzüglich mitzuteilen - die zweckgebundene Verwendung der zugeflossenen Mittel nachzuweisen - bei nicht ordnungsgemäßer Verwendung der zugeflossenen Mittel diese zurückzuerstatten Werden falsche oder unvollständige Angaben gemacht oder wird der Finanzierungsplan nicht eingehalten, ist die Stiftung bzw. die Kreissparkasse Gotha im Falle einer Bewilligung zum Widerruf bzw. zur Rückforderung ihrer Zuwendung berechtigt. Seite 2 von 3 9. Der Förderempfänger bietet bei Gewährung einer Unterstützung folgende Förderhinweismöglichkeiten an: 10. Der Förderempfänger räumt der Regionalstiftung / der Kreissparkasse Gotha das Recht ein: - die zweckgerechte Verwendung der ihm zugeflossenen Mittel zu prüfen - im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über das geförderte Projekt und das damit verbundene Engagement der Regionalstiftung / der Kreissparkasse Gotha in Wort und Bild zu berichten 11. Anlagen sind beigefügt Satzung des Vereins Gültige Bescheinigung der Gemeinnützigkeit des Finanzamtes Finanzierungsplan Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Seite 3 von 3
© Copyright 2024 ExpyDoc