Richtlinien zur Förderung und Unterstützung von Vereinen der

Richtlinien
zur Förderung und
Unterstützung von
Vereinen der
Gemeinde Reigoldswil
Inhalt:
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Grundlage der Vereinsunterstützung (Sport, Musik, Soziales, Kultur)....................................... 3
1.1
Leitgedanken .................................................................................................................... 3
1.2
Massnahmen .................................................................................................................... 3
Förderung der Vereine und der Kultur ...................................................................................... 3
2.1
Unterstützte Vereine ......................................................................................................... 3
2.2
Bedingungen: .................................................................................................................... 3
2.3
Antrag auf einen Vereinsbeitrag ........................................................................................ 4
2.4
Anlässe und Projekte ........................................................................................................ 4
2.5
Geschenke ........................................................................................................................ 5
2.6
Jubiläumsbeiträge ............................................................................................................. 5
2.7
Pflichten der Empfänger .............................................. Fehler! Textmarke nicht definiert.
3
Infrastruktur .............................................................................................................................. 5
4
Finanzielles .............................................................................................................................. 5
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Missbrauch............................................................................................................................... 5
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Anhang… …………………………………………………………………………………………..…
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1 Grundlage der Vereinsunterstützung (Sport, Musik, Soziales, Kultur)
1.1 Leitgedanken
Vereine gemäss Art. 60 ff. ZGB sind eine unverzichtbare Basis des sportlichen, kulturellen, sozialen und gesellschaftlichen Lebens der Gemeinde Reigoldswil. Sie tragen wesentlich zur Lebensqualität und zur Identität der Einwohner mit der Gemeinde Reigoldswil bei.
1.2 Massnahmen
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Die Vereine in der Gemeinde Reigoldswil werden gezielt unterstützt.
Für die Vereine werden nach den Möglichkeiten der Gemeinde eine bedürfnisgerechte
Infrastruktur und Bewegungsräume zur Verfügung gestellt.
Das Angebot spricht verschiedene Alters- und Bevölkerungskreise an.
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2 Förderung der Vereine und der Kultur
1
Die bestehenden Vereine prägen das gesellschaftliche und kulturelle Leben und Geschehen in
der Gemeinde Reigoldswil und sind durch die Gemeinde bedarfsgerecht zu unterstützen. Kriterien und Rahmenbedingungen für die Vergabe von Beiträgen werden in diesem Leitfaden beschrieben.
2
Die Vergabe der finanziellen Mittel an Projekte und Aktivitäten sowie die Erbringung von Eigenleistungen durch die Gemeinde Reigoldswil wird mit geeigneten Auflagen hinsichtlich Planung,
Koordination und Durchführung verbunden. Leistungsempfänger sind verpflichtet, die Möglichkeiten weiterer Beitragsleistungen Dritter (Lotteriefonds, Sponsoring, u.a.m.) zu prüfen.
2.1 Unterstützte Vereine
Es werden in der Regel Vereine mit kommunalem und kantonalem Wirkungskreis unterstützt,
welche Aktivitäten und Dienstleitungen im Interesse einer breiten Öffentlichkeit erbringen und
einen Beitrag an ein lebendiges, vielseitiges und für eine breite Bevölkerung wahrnehmbares
Vereinsleben in der Gemeinde Reigoldswil leisten.
2.2 Bedingungen:
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Der antragstellende Verein verfügt über Statuten und hat seinen Sitz in der Gemeinde
Reigoldswil. Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Der Verein hat einen wohltätigen, kulturellen, künstlerischen oder sportlichen Zweck.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral und für jede Person zugänglich.
Vereine mit einem sittenwidrigen, kommerziellen oder gewinnorientierten Zweck werden
nicht unterstützt.
Diese Regelung gilt für Vereine, die mittels Leistungsvereinbarung oder ähnlichem keine andere
individuelle Regelung mit der Gemeinde haben.
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2.3 Antrag auf einen Vereinsbeitrag
Die erstmalige Unterstützung muss vom jeweiligen Verein schriftlich beantragt werden. Der Antrag für eine Vereinsunterstützung ist bis 30. Juni vollständig an die Gemeindeverwaltung einzureichen. Verspätete Beitragsgesuche werden im Budget fürs Folgejahr nicht mehr berücksichtigt.
Folgende Unterlagen sind beizulegen:
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Statuten (erstmalig bzw. bei Änderungen)
Mitgliederverzeichnis (mit Name, Vorname, Adresse und Jahrgang) mit Stichtag 31. Mai
des Antragsjahres
Meldung über allfällige Beanspruchung der Infrastruktur der Gemeinde Reigoldswil
Jahresprogramm/Trainingsplan.
Der Verein unterzeichnet das Gesuch. Er bezeugt die Echtheit der Angaben und steht für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Die Daten werden vertraulich behandelt und durch die Gemeinde nicht anderweitig verwendet.
Die Höhe des Beitrages wird durch den Gemeinderat individuell festgelegt und regelmässig
überprüft. Er berücksichtigt bei der Festlegung folgende Kriterien:
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Wird gemeindeeigene Infrastruktur benützt?
Gibt es einen gesetzlichen Auftrag, welcher vom Verein erfüllt wird (zb. Jagd, Schiesswesen)?
Betreibt der Verein eine aktive Jugendförderung?
Wie viele Aktivitäten gibt es pro Jahr und wie öffentlichkeitswirksam sind diese?
Werden durch den Verein Arbeiten ausgeführt, welche sonst durch die Gemeinde selbst
zu leisten wären?
Anzahl der Mitglieder?
Wird die Standortattraktivität der Gemeinde Reigoldswil aktiv gefördert?
Hat der Verein hohe Infrastrukturkosten selbst zu tragen (z B. Tennisplatz)?
Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Unterstützungsbeitrag.
2.4 Anlässe und Projekte
Die Gemeinde Reigoldswil leistet in der Regel einmalige, projektbezogene Beiträge an Vereine.
Im Ausnahmefall können auch wiederkehrende Beiträge gewährt werden.
1
Beitragsleistungen der Gemeinde Reigoldswil sind zweckgebunden; sie dürfen indessen die
Freiheit der Programmgestaltung sowie die personellen Bereiche der begünstigten Vereine
nicht einschränken.
2
Die Unterstützung der Aktivitäten durch Eigenleistungen der Gemeinde ist auf Antrag hin möglich. Dies darf zu keinen dauernden Zusatzbelastungen des Verwaltungsbetriebes führen.
3
Die Gemeinde Reigoldswil sichert keine Defizitgarantien zu.
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2.5 Geschenke
Für ausserordentliche Leistungen (z.B. nationale oder internationale Erfolge) kann die Gemeinde einmalige Geschenke abgeben.
2.6 Jubiläumsbeiträge
Auf Antrag können Jubiläumsbeiträge ausgerichtet werden. Die Höhe richtet sich nach den Anzahl Jahren und entspricht zehn Franken pro Vereinsjahr. Ein Jubiläumsbeitrag wird ab 25
Jahre vergütet alle 25 Jahre entrichtet (25 Jahre CHF 250, 50 Jahre CHF 500 usw.).
2.7 Pflichten der Empfänger
1
Die Vereine verpflichten sich, den zugesprochenen Gemeindebeitrag vollumfänglich für die
begünstigten Vereinsaktivitäten einzusetzen.
2
Die Vereine verpflichten sich, der Gemeinde jährlich unaufgefordert, das Jahresprogramm, und
eine aktuelle Mitgliederliste zukommen zu lassen.
3 Infrastruktur
1
Im Sinne der aktiven Vereinsförderung durch die Gemeinde werden die meisten Lokale für
Dauerbelegungen (Training/Probe) kostenlos zur Verfügung gestellt. Die Gemeinde verzichtet
mit dieser Praxis auf die verursachergerechte Verrechnung von Betriebs-, Unterhalts- und
Personalkosten.
2
Die einheimischen Vereine haben pro Jahr Anspruch auf eine unentgeltliche Lokalbenützung
für eine Vereinsaktivität im Wert von CHF 300. Die Details können der aktuellen "Gebührenordnung" entnommen werden.
4 Finanzielles
Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel, welche für die Förderung und Unterstützung
von Vereinen in der Gemeinde Reigoldswil eingesetzt werden können, richten sich nach dem
durch die Gemeindeversammlung jährlich zu genehmigenden Budget der Gemeinde. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützungs- und Förderbeiträge.
5 Missbrauch
Beansprucht ein Verein Beiträge im Sinne dieser Richtlinien unter falschen Angaben, kann die
Gemeinde die Ausrichtung von Beiträgen verweigern oder zurückfordern.
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6 Anhang
Was macht den Verein so besonders?
Welchen Nutzen hat die Gemeinde aus den Vereinsaktivitäten?
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Standortattraktivität und Zusammenhalt der Gemeinde
Dorfgemeinschaft wird gefördert
Repräsentation
Ohne Vereine kein Dorfleben
Soziales Netz
Bekanntheitsgrad der Gemeinde ausserhalb der Grenzen fördern
Überregionale Vernetzung
Vernetzung
Fasnacht und MVR : Kultur und Brauchtum nach aussen
Erhaltung des kulturellen Gedächtnis (Geschichte, Wurzeln, Heimat)
Kulinarische Erhaltung, Traditionen
Kulturförderung
Kinderförderung
Schiesspflicht obligatorisch durch die Gemeinde
Gesetzlicher Auftrag (Jagdgesetz)
Jugendarbeit
Gemeinnützige Einsätze
Integration von sozial „Randständigen“ im Dorf
Plattform für Neuzuzüger und Migranten schnell Anschluss zu finden
Menschen zusammenführen (alt, jung, Männlein und Weiblein)
Gesundheitsförderung
Sicherheitsausbildung (Pistolenschützen)
Sinnvolle Freizeitbeschäftigung
Landschaftspflege und Naturschutz
Fördern des Bewusstseins für die Natur / Oekologie
Hegen und Pflegen des Fischbestandes und der öffentlichen Gewässer
Günstige, nahe Dienstleistungen
Sozialkompetenzen werden gefördert
Weiterbildungsangebote über die Vereine
Mitglieder lernen Verantwortung zu übernehmen und auch zu tragen
Förderung der Kameradschaft
Kriterien für die Unterstützung?
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Benützung der Infrastruktur
Anzahl der Aktivitäten
Anzahl der Mitglieder
Kostenträchtige Infrastruktur (Tennisplatz)
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