Europäische Kommission - Pressemitteilung EU zahlt Finanzhilfe von 100 Mio. EUR an Tunesien Brüssel, 1. Dezember 2015 Die Europäische Kommission hat heute im Namen der Europäischen Union (EU) ein Darlehen von 100 Mio. EUR an Tunesien ausgezahlt. Dabei handelt es sich um die zweite Tranche des mit 300 Mio. EUR ausgestatteten Makrofinanzhilfeprogramms für Tunesien. Die erste Tranche, die ebenfalls 100 Mio. EUR betrug, wurde am 7. Mai 2015 ausgezahlt. Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, erklärte dazu: „ Die Europäische Union ist entschlossener als je zuvor, nach den tragischen Terroranschlägen, die dieses Jahr in Tunesien verübt wurden, an der Seite des tunesischen Volkes zu stehen. Die Finanzhilfe soll die Agenda für wirtschaftliche und soziale Reformen unterstützen, die Tunesien durchführen möchte. Damit setzen wir erneut ein konkretes Zeichen unserer Solidarität mit Tunesien und unserer Unterstützung des laufenden politischen Übergangsprozesses in dem Land.“ Das Makrofinanzhilfeprogramm ist Teil umfassenderer Maßnahmen, die die EU und andere internationale Geber eingeleitet haben, um Tunesien bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Herausforderungen zu unterstützen. Tunesien hat nicht nur mit einem schwachen außenwirtschaftlichen Umfeld zu kämpfen, sondern auch mit regionaler Instabilität und Bedrohungen der inneren Sicherheit. Mit dem Makrofinanzhilfepaket wird das umfassende wirtschaftliche Anpassungs- und Reformprogramm unterstützt, auf das sich Tunesien und der Internationale Währungsfonds (IWF) im Rahmen der im Juni 2013 vom IWF gebilligten Bereitschaftskreditvereinbarung geeinigt hatten. Die Auszahlung der Finanzhilfe ist an die Umsetzung einer Reihe von wirtschaftspolitischen Maßnahmen geknüpft, die in einem Memorandum of Understanding niedergelegt sind. Dieses Hilfspaket wird Tunesien zusätzlich zu anderen Formen der EU-Unterstützung gewährt (Finanzhilfen in Höhe von mehr als 800 Mio. EUR, die das Land seit der Revolution im Jahr 2011 bereits erhalten hat, und beträchtliche Darlehensvergaben durch die Europäische Investitionsbank). Hintergrund Makrofinanzhilfe Makrofinanzhilfen sind ein in Ausnahmesituationen eingesetztes Krisenbewältigungs-instrument der EU zur Unterstützung der benachbarten Partnerländer. Diese Maßnahme ergänzt die Unterstützung durch den IWF. Die Makrofinanzhilfedarlehen werden über EU-Anleihen auf den Kapitalmärkten finanziert. Die Mittel werden daraufhin zu ähnlichen finanziellen Konditionen an die begünstigten Länder weiterverliehen. Das Hilfspaket für Tunesien wurde am 5. Dezember 2013 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen und am 15. Mai 2014 vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet (Beschluss 534/2014/EU). Die Auszahlung der zweiten Tranche wurde am 16. November von der Europäischen Kommission gebilligt. Beziehungen zwischen der EU und Tunesien Seit 2011 unterstützt die EU den Demokratisierungsprozess in Tunesien; seit diesem Zeitpunkt hat sie auch die finanzielle Unterstützung für das Land erheblich aufgestockt. Nach den Terroranschlägen, die dieses Jahr in Tunesien verübt wurden, hat die EU ihre Unterstützung für diesen Partner verstärkt. Am 20. Juli hatten der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker und die Hohe Vertreterin und Vizepräsidentin Federica Mogherini ein Treffen mit dem tunesischen Ministerpräsidenten Habib Essid. Vizepräsidentin Mogherini erklärte dazu: „In der Europäischen Union besteht ein starker politischer Wille, Tunesien beim Übergang zur Demokratie zu unterstützen. In diesen schwierigen Zeiten für die tunesische Wirtschaft, insbesondere für die Tourismusbranche, und vor dem Hintergrund der Bemühungen zur Wiederherstellung der Sicherheit und zur Bekämpfung des Terrorismus, die uns allesamt vereint, ist eine derartige Unterstützung unverzichtbar.“ Diese Finanzhilfe ergänzt die Finanzhilfen, die Tunesien im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik und im Rahmen der Entwicklungspolitik der Europäischen Union erhält, d.h. mehr als 800 Mio. EUR in Form von Finanzhilfen seit der Revolution von 2011. Die Europäische Kommission hat unlängst vorgeschlagen, für tunesisches Olivenöl den befristeten zusätzlichen Zugang zum EU-Markt in Form eines einseitigen zollfreien Kontingents für die Ausfuhr von jährlich 35 000 Tonnen tunesischen Olivenöls in die EU zu gewähren. Diese Maßnahme wird zusätzlich zu dem im Rahmen des Europa-Mittelmeerabkommen zur Gründung einer Assoziation mit Tunesien bereits vereinbarten zollfreien Kontingents von 56 700 Tonnen gelten. Olivenöl ist das wichtigste landwirtschaftliche Erzeugnis, das Tunesien in die EU ausführt, und die Olivenölbranche spielt für die Wirtschaft des Landes eine wichtige Rolle, da sie direkt und indirekt mehr als eine Million Menschen beschäftigt. Dem Handel kommt im Rahmen der Partnerschaft zwischen der EU und Tunesien zentrale Bedeutung zu. Die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström hat im Oktober Verhandlungen über die Schaffung einer vertieften und umfassenden Freihandelszone zwischen der EU und Tunesien aufgenommen, die eine ehrgeizige Partnerschaft in Handels- und Investitionsfragen ermöglichen soll. Des Weiteren werden der für Forschung, Wissenschaft und Innovation zuständige Kommissar Carlos Moedas und der tunesische Minister für Hochschulbildung und wissenschaftliche Forschung, Chiheb Bouden, heute ein Abkommen über die Beteiligung von Tunesien am Programm „Horizont 2020‟ unterzeichnen. Auf diesem Wege können in Tunesien niedergelassene und an Forschungsarbeiten beteiligte Akteure von diesem Programm für Forschung und Innovation zusätzlich profitieren. Weitere Informationen über frühere Makrofinanzhilfe-Programme (EN). Weitere Informationen über das Makrofinanzhilfepaket für Tunesien (EN). IP/15/6085 Kontakt für die Medien: Annika BREIDTHARDT (+ 32 2 295 61 53) Audrey AUGIER (+32 2 297 16 07) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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