Schadens-Anzeige für Feuer

Schadensmeldung zur
Hausrat-Versicherung
Feuer
Schadensnummer
Bitte stets angeben
HausratVersicherung
Unsere
Telefonnummer
Unsere
Faxnummer
ERGO Direkt Versicherung AG
Karl-Martell- Straße 60
90344 Nürnberg
0800 / 444 1000
0911 / 148 2550
Absendedatum
Bitte füllen Sie die Schadensmeldung vollständig und wahrheitsgemäß aus und senden Sie dieses Formular
unverzüglich unterschrieben an uns zurück.
„Beachten Sie bitte die Belehrung über Obliegenheitsverletzungen und Schlusserklärung am Ende.“
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ERGO Direkt Versicherung AG
An wen soll die Entschädigung gezahlt werden?
Kontoinhaber:
__________________________
Geldinstitut:
___________________________
IBAN:
Ihre Telefon-Nr.:
__________________________
1. An welchem Tag und zu welcher Stunde ereignete sich der Schaden?
2. Von wem wurde der Schaden bemerkt? Name:
3. An welchem Ort entstand der Schaden? (bitte genaue Adresse angeben)
4. Wer ist der Eigentümer der Wohnung oder des Gebäudes? Name und Adresse:
5. Wer hat den Schaden verursacht?
a. Versicherungs-Nehmer oder dessen Familienangehörige:
Ja
Nein
b. Dritter (Name und Adresse):
c. Anschrift und Versicherungsschein-Nr. der Haftpflicht-Versicherung des Schädigers:
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6.
Wurde der Schaden polizeilich gemeldet?
Ja
Nein
Falls ja, wann?
Bei welcher Polizeidienststelle?
Wie lautet das polizeiliche Aktenzeichen?
7.
Schildern Sie das Schadensereignis in allen Einzelheiten, und zwar so ausführlich, dass ein deutliches Bild
des Schadenhergangs entsteht (evtl. Ergänzungsblatt beifügen):
Schadenshergangs entsteht (evtl. Ergänzungsblatt beifügen):
8.
Wie groß ist die vom Brand beschädigte Stelle?
9.
Worauf hat der Brand übergegriffen?
10.
Auf welche Weise wurde der Brand gelöscht?
11.
Nur bei Blitzschäden !
a.
Wo hat der Blitz eingeschlagen?
auf dem Versicherungs-Grundstück
auf dem Nachbargrundstück
an einem anderen Ort und zwar:
b.
Wo hat der Blitz Spuren hinterlassen (Dach, Antenne usw.)?
c.
Welche Zerstörungsmerkmale zeigen die vom Blitz getroffenen Gegenstände?
d.
Sind in der Nachbarschaft Schäden eingetreten, ggf. welche?
12. Schadensaufstellung:
Zerstörte, beschädigte, abhanden gekommene Sachen
Anschaffungs- WiederbeAnzahl
Gegenstand
Alter preis
schaffungspreis
Schaden (auch Reparatur)
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13. Handelt es sich bei den in der Schadensaufstellung genannten Gegenständen evtl. auch um fremdes
Eigentum?
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ja
Nein
Ggf. bei welchen Gegenständen?
Falls ja, teilen Sie uns bitte den Namen und die Adresse des Eigentümers mit.
14. Sind die beschädigten Sachen noch bei einer anderen Gesellschaft versichert?
Ggf. Adresse der Gesellschaft und Versicherungs-Nr.?
15. Bestand für Sie bereits früher ein Hausrat-Versicherungsvertrag?
Falls ja, bei welcher Gesellschaft (genaue Adresse):
Unter welcher Versicherungsschein-Nummer?
Wurden dort bereits Schäden gemeldet?
Schadensdatum, -höhe und art:
Besteht dieser Vertrag noch?
Ggf. seit wann nicht mehr?
Bitte nächste Seite beachten und unterschreiben!
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Belehrung - Wichtiger Hinweis
Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei vertraglichen Obliegenheitsverletzungen nach dem
Versicherungsfall
Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten, Vorlage von Belegen
Sie müssen uns nach Eintritt des Versicherungsfalls jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des
Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist (Auskunftsobliegenheit). Ihre
Auskünfte müssen wahrheitsgemäß und fristgerecht sein. Sie müssen uns die sachgerechte Prüfung unserer
Leistungspflicht ermöglichen. Hierzu müssen Sie alles Ihnen zur Sachverhaltsaufklärung Zumutbare unternehmen
(Aufklärungsobliegenheit). Wir können auch verlangen, soweit zumutbar, dass Sie uns Belege fristgerecht
vorlegen.
Leistungs-Freiheit
Verletzen Sie diese Obliegenheiten vorsätzlich, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Leistung. Verletzen Sie diese
Obliegenheiten grob fahrlässig, können wir unsere Leistung kürzen. Diese Kürzung richtet sich im Verhältnis nach
der Schwere Ihres Verschuldens. Dies kann sogar dazu führen, dass Sie Ihren Anspruch vollständig verlieren. Eine
Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.
Wir bleiben jedoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige
Obliegenheitsverletzung weder für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den
Umfang unserer Leistungs-Pflicht ursächlich war.
Verletzen Sie die Obliegenheit arglistig, werden wir in jedem Fall leistungsfrei.
Hinweis:
Steht die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zu, ist auch dieser zur Auskunft, Aufklärung und
Vorlage von Belegen verpflichtet.
Schlusserklärung:
Ich versichere hiermit, dass ich alle vorstehenden Fragen nach bestem Wissen vollständig und
wahrheitsgemäß beantwortet habe.
Ort, Datum
Unterschrift des Versicherungs-Nehmers
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