Seite 1 von 1 VM-Nr.: 053740-015 Herr Kuhnt Tel: (0511) 907-2532 300000000044629857 Trapp Tief- und Gleisbau GmbH Ordensmeisterstr. 24-29 12099 Berlin [email protected] 10.03.2016 Versicherungsschein-Nummer H 210-104653 FFQ Haftpflichtversicherung für Betriebe der Bauwirtschaft Unbedenklichkeitsbescheinigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir übersenden Ihnen die gewünschte(n) Bescheinigung(en). Freundlich grüßt Sie Ihre VHV Allgemeine Versicherung AG Dietrich Werner VM EM Thomas Voigt VHV Allgemeine Versicherung AG / VHV-Platz 1 / 30177 Hannover / Briefanschrift: 30138 Hannover Bankverbindung: NORD/LB Hannover / IBAN DE65 2505 0000 0101 4115 51 / BIC NOLADE2H / Gläubiger-ID: DE32VHV00000150810 Vorstand: Thomas Voigt, Sprecher / Dr. Per-Johan Horgby / Dr. Angelo O. Rohlfs / Dietrich Werner Vorsitzender des Aufsichtsrates: Uwe H. Reuter / Registergericht Amtsgericht Hannover / HRB 57331 Sitz der Gesellschaft: Hannover / USt-IdNr. DE 815 099 837 / Vers.-Steuer-Nr. 9116/809/00215 / www.vhv.de Versicherungsschein-Nummer H 210-104653 FFQ 10.03.2016 Bescheinigung Versicherungsnehmer: Trapp Tief- und Gleisbau GmbH Ordensmeisterstr. 24-29 12099 Berlin Unser Versicherungsnehmer ist mit seinem bei der zuständigen Berufsgenossenschaft eingetragenen gesamten Betrieb einschließlich aller Nebenbetriebe gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht versichert. Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Betriebs- und Privat-Haftpflichtversicherung sowie Besondere Bedingungen zugrunde. Die Versicherungssummen betragen 5.000.000 EUR für Personenschäden 5.000.000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) einschließlich Leitungs- und Bearbeitungsschäden Die Gesamtleistung für alle Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) einschließlich Bearbeitungs- und Leitungsschäden eines Versicherungsjahres beträgt das Dreifache der vereinbarten Deckungssummen. Mitversichert ist im Rahmen dieses Vertrages die gesetzliche Haftpflicht der Versicherten aus dem Besitz, Halten, Verwenden, Vermieten oder Verleihen von - Kraftfahrzeugen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sechs Kilometer je Stunde nicht übersteigt; - selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Stapleren i. S. des § 3 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 a Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), deren Höchstgeschwindigkeit 20 Kilometer je Stunde nicht übersteigt, wenn sie den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen. -Kraftfahrzeugen, die unabhängig von deren durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit ausschließlich auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verwendet werden. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an - selbstfahrenden und nicht selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Arbeitsgeräten sowie sonstige nicht zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen, die der Versicherungsnehmer aus Anlass von Arbeiten auf der Baustelle von am Bau tätigen Unternehmen gemietet, geliehen, gepachtet oder aufgrund eines besonderen Verwahrungsvertrages in Besitz hat. VHV Allgemeine Versicherung AG / VHV-Platz 1 / 30177 Hannover / Briefanschrift: 30138 Hannover Bankverbindung: NORD/LB Hannover / IBAN DE65 2505 0000 0101 4115 51 / BIC NOLADE2H / Gläubiger-ID: DE32VHV00000150810 Vorstand: Thomas Voigt, Sprecher / Dr. Per-Johan Horgby / Dr. Angelo O. Rohlfs / Dietrich Werner Vorsitzender des Aufsichtsrates: Uwe H. Reuter / Registergericht Amtsgericht Hannover / HRB 57331 Sitz der Gesellschaft: Hannover / USt-IdNr. DE 815 099 837 / Vers.-Steuer-Nr. 9116/809/00215 / www.vhv.de - selbstfahrenden und nicht selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Arbeitsgeräten, die der Versicherungsnehmer von nicht am Bau tätigen Unternehmen kurzfristig, maximal bis zu vier Wochen, gemietet, geliehen, gepachtet oder aufgrund eines besonderen Verwahrungsvertrages in Besitz hat. Weitere betriebliche Tätigkeiten: Hoch- und Gleisbau Mitversichert im Rahmen des Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht aus der nicht selbstständigen Teilnahme am Eisenbahnbetrieb entsprechend Par. 32, 26 Abs. 1 Nr. 8. 26Abs. 5 S. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. Par. 1 Abs. 4 S. 1 der Eisenbahnhaftverordnung (EBHaftPflV) und/oder der selbstständigen Teilnahme am Eisenbahnbetrieb entsprechend Par. 31. 26 Abs. 1. Nr. 8, 26 Abs. 5 S. 1 AEG i. V. m. Par. 1 Abs. 1 EBHaftPflV. Die Versicherungssumme hierfür beträgt 10.226.000 EUR je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsfälle eines Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf das Doppelte dieser Summe begrenzt. VHV Allgemeine Versicherung AG Thomas Voigt Dietrich Werner
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