Versicherungsbestätigung Betriebshaftpflichtversicherung

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VM-Nr.: 053740-015
Herr Kuhnt
Tel: (0511) 907-2532
300000000044629857
Trapp Tief- und
Gleisbau GmbH
Ordensmeisterstr. 24-29
12099 Berlin
[email protected]
10.03.2016
Versicherungsschein-Nummer
H 210-104653 FFQ
Haftpflichtversicherung für Betriebe der Bauwirtschaft
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir übersenden Ihnen die gewünschte(n) Bescheinigung(en).
Freundlich grüßt Sie
Ihre VHV Allgemeine Versicherung AG
Dietrich Werner
VM EM
Thomas Voigt
VHV Allgemeine Versicherung AG / VHV-Platz 1 / 30177 Hannover / Briefanschrift: 30138 Hannover
Bankverbindung: NORD/LB Hannover / IBAN DE65 2505 0000 0101 4115 51 / BIC NOLADE2H / Gläubiger-ID: DE32VHV00000150810
Vorstand: Thomas Voigt, Sprecher / Dr. Per-Johan Horgby / Dr. Angelo O. Rohlfs / Dietrich Werner
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Uwe H. Reuter / Registergericht Amtsgericht Hannover / HRB 57331
Sitz der Gesellschaft: Hannover / USt-IdNr. DE 815 099 837 / Vers.-Steuer-Nr. 9116/809/00215 / www.vhv.de
Versicherungsschein-Nummer
H 210-104653 FFQ
10.03.2016
Bescheinigung
Versicherungsnehmer:
Trapp Tief- und
Gleisbau GmbH
Ordensmeisterstr. 24-29
12099 Berlin
Unser Versicherungsnehmer ist mit seinem bei der zuständigen Berufsgenossenschaft eingetragenen
gesamten Betrieb einschließlich aller Nebenbetriebe gegen die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht versichert.
Dem Vertrag liegen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Betriebs- und Privat-Haftpflichtversicherung sowie Besondere Bedingungen zugrunde.
Die Versicherungssummen betragen
5.000.000 EUR für Personenschäden
5.000.000 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) einschließlich Leitungs- und Bearbeitungsschäden
Die Gesamtleistung für alle Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) einschließlich Bearbeitungs- und Leitungsschäden eines Versicherungsjahres beträgt das Dreifache der
vereinbarten Deckungssummen.
Mitversichert ist im Rahmen dieses Vertrages die gesetzliche Haftpflicht der Versicherten aus dem Besitz, Halten, Verwenden, Vermieten oder Verleihen von
- Kraftfahrzeugen, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit sechs Kilometer je Stunde
nicht übersteigt;
- selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Stapleren i. S. des § 3 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 a Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), deren Höchstgeschwindigkeit 20 Kilometer je Stunde nicht übersteigt, wenn sie
den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen.
-Kraftfahrzeugen, die unabhängig von deren durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit ausschließlich auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen verwendet werden.
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an
- selbstfahrenden und nicht selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Arbeitsgeräten sowie sonstige nicht zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen, die der Versicherungsnehmer aus Anlass von Arbeiten auf der
Baustelle von am Bau tätigen Unternehmen gemietet, geliehen, gepachtet oder aufgrund eines besonderen
Verwahrungsvertrages in Besitz hat.
VHV Allgemeine Versicherung AG / VHV-Platz 1 / 30177 Hannover / Briefanschrift: 30138 Hannover
Bankverbindung: NORD/LB Hannover / IBAN DE65 2505 0000 0101 4115 51 / BIC NOLADE2H / Gläubiger-ID: DE32VHV00000150810
Vorstand: Thomas Voigt, Sprecher / Dr. Per-Johan Horgby / Dr. Angelo O. Rohlfs / Dietrich Werner
Vorsitzender des Aufsichtsrates: Uwe H. Reuter / Registergericht Amtsgericht Hannover / HRB 57331
Sitz der Gesellschaft: Hannover / USt-IdNr. DE 815 099 837 / Vers.-Steuer-Nr. 9116/809/00215 / www.vhv.de
- selbstfahrenden und nicht selbstfahrenden Arbeitsmaschinen und Arbeitsgeräten, die der Versicherungsnehmer von nicht am Bau tätigen Unternehmen kurzfristig, maximal bis zu vier Wochen, gemietet,
geliehen, gepachtet oder aufgrund eines besonderen Verwahrungsvertrages in Besitz hat.
Weitere betriebliche Tätigkeiten: Hoch- und Gleisbau
Mitversichert im Rahmen des Vertrages ist die gesetzliche Haftpflicht aus der nicht selbstständigen Teilnahme am Eisenbahnbetrieb entsprechend Par. 32, 26 Abs. 1 Nr. 8. 26Abs. 5 S. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. Par. 1 Abs. 4 S. 1 der Eisenbahnhaftverordnung (EBHaftPflV) und/oder der
selbstständigen Teilnahme am Eisenbahnbetrieb entsprechend Par. 31. 26 Abs. 1. Nr. 8, 26 Abs. 5 S. 1
AEG i. V. m. Par. 1 Abs. 1 EBHaftPflV. Die Versicherungssumme hierfür beträgt 10.226.000 EUR je
Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines
Versicherungsfälle eines Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres ist auf das Doppelte dieser
Summe begrenzt.
VHV Allgemeine Versicherung AG
Thomas Voigt
Dietrich Werner