VERT RAG 1. Vertragsgegenstand Nachfolgender Vertrag wird geschlossen zwischen Griell Samuel, im folgenden PT (Personal Trainer) genannt und im folgendem Kunde genannt. 1.1 Vertragsdauer. Der Vertrag kann über eine oder mehrere Trainingseinheiten (TE) abgeschlossen und beliebig verlängert werden. 1.2 Vertragsauflösung/ Kündigung. Der Vertrag kann sowohl vom Kunden, als auch vom PT, mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch für die vom Kunden bereits bezahlten, jedoch nicht in Anspruch genommen TE. Die in Anspruch genommenen TE werden als Einzelstunden verrechnet. 2. Leistungsumfang Personal Training Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Kunden ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in mehreren vom PT vorbereiteten und persönlich angeleiteten Trainingseinheiten (TE) durchgeführt wird, wobei in den einzelnen TE folgende Trainingsaktivitäten möglich sind: Funktionelles Training, Ausdauertraining, Krafttraining, Beweglichkeitstraining, Koordinationstraining, Trigger Point und Faszial Training Personal Training ersetzt keine ärztlichen Maßnahmen, Physiotherapie oder sonstige Arten von Krankengymnastik. Eine Trainingseinheit (TE) dauert 55 Minuten. 3. Terminvereinbarungen Alle Termine werden in Absprache mit dem Kunden im Voraus festgelegt. Vereinbarte Termine sind daher verbindlich. 3.1 Der PT behält sich vor, in den Monaten Juni-September einen dienstleistungsfreien Urlaubszeitraum von bis zu drei Wochen vorzusehen. Dieser Zeitraum wird bei der Terminplanung mit den Kunden berücksichtigt. 4. Vergütung Das Honorar für gebuchte Leistungen richtet sich nach der aktuellen Preisliste. 4.1 Gutscheine, Einzelstunden oder drei Monats Mitgliedschaften werden vor Beginn des Trainings in voller Höhe abgerechnet. 4.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages kann entweder in bar oder mit Überweisung auf das in der Rechnung angegebenem Konto erfolgen. 5. Obliegenheiten vom Personal Trainer 5.1 Verschwiegenheit. PT ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von seinem/ über seinen Kunden vertraulich zu behandeln. 5.2 Der PT verpflichtet sich von Beginn an nach bestem Wissen und Gewissen und ständiger Weiterbildung seine TE sicher, effektiv und Abwechslungsreich zu gestalten. 5.3 Während der PT-Einheit ist der PT verpflichtet, dass Trainingsverhalten des Kunden stets zu überwachen und, falls erforderlich, zu korrigieren. 6. Obliegenheiten des Kunden Unabhängig von dem durch den PT zu Beginn des ersten Trainingspaketes durchzuführenden Gesundheitscheck ist der Kunde verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten des PT, bei einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen (ärztl. Gesundheitscheck) und das Ergebnis mit dem PT persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen. 6.1 Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes, sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während einer TE, dem PT umgehend, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. In gegenseitigem Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der TE oder des Trainingspaketes entschieden. 7. Haftungsausschluss Der PT haftet nicht für Schäden des Kunden. 8. Datenschutz Sämtliche Daten werden ausschließlich zur Leistungserbringung verwendet und nicht an dritte weiter gegeben. 9. Gerichtstand Als Gerichtsstand wird das Landesgericht Feldkirch, Schillerstraße 1 vereinbart.
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