VERTRAG - Samuel Griell

VERT RAG
1. Vertragsgegenstand
Nachfolgender Vertrag wird geschlossen zwischen Griell Samuel, im folgenden
PT (Personal Trainer) genannt und
im folgendem Kunde genannt.
1.1 Vertragsdauer. Der Vertrag kann über eine oder mehrere Trainingseinheiten (TE)
abgeschlossen und beliebig verlängert werden.
1.2 Vertragsauflösung/ Kündigung. Der Vertrag kann sowohl vom Kunden, als auch
vom PT, mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. In diesem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch für die vom Kunden bereits bezahlten, jedoch nicht in Anspruch
genommen TE. Die in Anspruch genommenen TE werden als Einzelstunden verrechnet.
2. Leistungsumfang Personal Training
Personal Training umfasst eine auf die Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten
des Kunden ausgerichtete, individuell gestaltete, sportliche Trainings- und
Gesundheitsmaßnahme, die in mehreren vom PT vorbereiteten und persönlich
angeleiteten Trainingseinheiten (TE) durchgeführt wird, wobei in den einzelnen
TE folgende Trainingsaktivitäten möglich sind:
Funktionelles Training, Ausdauertraining, Krafttraining, Beweglichkeitstraining,
Koordinationstraining, Trigger Point und Faszial Training
Personal Training ersetzt keine ärztlichen Maßnahmen, Physiotherapie oder
sonstige Arten von Krankengymnastik.
Eine Trainingseinheit (TE) dauert 55 Minuten.
3. Terminvereinbarungen
Alle Termine werden in Absprache mit dem Kunden im Voraus festgelegt.
Vereinbarte Termine sind daher verbindlich.
3.1 Der PT behält sich vor, in den Monaten Juni-September einen dienstleistungsfreien Urlaubszeitraum von bis zu drei Wochen vorzusehen.
Dieser Zeitraum wird bei der Terminplanung mit den Kunden berücksichtigt.
4. Vergütung
Das Honorar für gebuchte Leistungen richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
4.1 Gutscheine, Einzelstunden oder drei Monats Mitgliedschaften werden vor Beginn
des Trainings in voller Höhe abgerechnet.
4.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages kann entweder in bar oder mit Überweisung
auf das in der Rechnung angegebenem Konto erfolgen.
5. Obliegenheiten vom Personal Trainer
5.1 Verschwiegenheit. PT ist verpflichtet, jegliche Art von Informationen von
seinem/ über seinen Kunden vertraulich zu behandeln.
5.2 Der PT verpflichtet sich von Beginn an nach bestem Wissen und Gewissen
und ständiger Weiterbildung seine TE sicher, effektiv und Abwechslungsreich
zu gestalten.
5.3 Während der PT-Einheit ist der PT verpflichtet, dass Trainingsverhalten
des Kunden stets zu überwachen und, falls erforderlich, zu korrigieren.
6. Obliegenheiten des Kunden
Unabhängig von dem durch den PT zu Beginn des ersten Trainingspaketes
durchzuführenden Gesundheitscheck ist der Kunde verpflichtet, seinen
Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten des PT, bei
einem Arzt seiner Wahl überprüfen zu lassen (ärztl. Gesundheitscheck) und
das Ergebnis mit dem PT persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen.
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes, sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während einer TE, dem PT umgehend,
persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. In gegenseitigem Einvernehmen
wird dann über die Fortsetzung der TE oder des Trainingspaketes entschieden.
7. Haftungsausschluss
Der PT haftet nicht für Schäden des Kunden.
8. Datenschutz
Sämtliche Daten werden ausschließlich zur Leistungserbringung verwendet
und nicht an dritte weiter gegeben.
9. Gerichtstand
Als Gerichtsstand wird das Landesgericht Feldkirch, Schillerstraße 1 vereinbart.