Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und Führen eines Schalldämpfers (§ 4 Abs. 1 Nr. 4, § 8 WaffG) Angaben zum Antragsteller Vor- und Nachname: Straße und Hausnummer: PLZ und Wohnort: Erklärung der Antragstellerin/des Antragstellers Ich beantrage eine Erwerbsberechtigung für einen Schalldämpfer für meine privat/dienstlich/beruflich genutzte schalenwildtaugliche Jagdlangwaffe: Art: Kaliber: Hinweis auf Datenschutzfreigabe nach dem Bundesdatenschutzgesetz Die/der Antragsteller/in stimmt zu, dass ihre/seine personenbezogenen Daten zum Zweck der Bearbeitung dieses Antrags erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Sie/er ist mit der Speicherung auf unbestimmte Zeit ausdrücklich einverstanden. Die vorstehenden Angaben wurden wahrheitsgemäß gemacht. Die Hinweise zur Datenschutzfreigabe habe ich gelesen. Ort, Datum Unterschrift Antragsteller/in Hinweis: Die Erforderlichkeit eines Schalldämpfers für schalenwildtaugliche Jagdlangwaffen zur Reduzierung der Gefahr gesundheitlicher Beeinträchtigungen ist durch die regelmäßige Beteiligung am Jagdbetrieb nachzuweisen. Der Nachweis wird erbracht durch die Eintragungen im Jagdschein: bei Eigenjagdbesitzern/innen oder nutznießenden Personen (§ 3 Abs. 4 BJagdG) bei Angestellten oder sonst beauftragten Jäger/innen (§ 16 Abs. 1 BJagdG) bei Jagdpächter/innen des Jagd- und Wildtiermanagements (§ 17 Abs. 1 BJagdG) bei abhängig Beschäftigten, z. B. Berufsjäger/innen, Mitarbeitende von Forstverwaltungen etc. durch die Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers bei sonstigen Personen ist eine Eintragung einer Jagderlaubnis im Jagdschein vorzuweisen oder eine Bescheinigung der jagdausübungsberechtigten Person der Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt wird, vorzulegen Die Eignung eines Schalldämpfers setzt eine Reduktion des Spitzenschalldrucks von mindestens 20 dB voraus. Die ist anhand des Herstellerdatenblattes des Schalldämpfers nachzuweisen.
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