Jagdscheine - Landkreis Waldshut

Jagdscheine
Stand 10.03.2016
Informationen zu Neuerteilung und Verlängerung
Möglichkeiten:






1-Jahres-Jagdschein; Kosten € 78,35
3-Jahres-Jagdschein; Kosten € 195,05
Tagesjagdschein für jeweils 14 Tage (Kosten jeweils € 40,45)
1 Jahres-Jugendjagdschein (für unter 18-jährige ab dem 16. Lebensjahr; Kosten € 58,35)
1-Jahres-Falknerjagdschein; Kosten € 78,35
3-Jahres-Falknerjagdschein; Kosten € 195,05
Folgende Unterlagen werden benötigt (bitte bei Antragstellung vorlegen):
Für die Ersterteilung:
1.
2.
3.
4.
5.
Jägerprüfungszeugnis
Kopie des Personalausweises (oder des Reisepasses)
Führungszeugnis nicht älter als 6 Monate
Aktuelles Passbild
Jagdhaftpflichtversicherungsbescheinigung für den Zeitraum, für den der
Jagdschein ausgestellt werden soll (1 oder 3 Jahre) jeweils vom 01.04.-31.03.
oder 14 Tage
Für die Verlängerung:
Jagdhaftpflichtversicherungsbescheinigung für den Zeitraum, für den der Jagdschein
ausgestellt werden soll (1 oder 3 Jahre) jeweils vom 01.04.-31.03.
Ausstellung bzw. Verlängerungen sind nicht über den Zeitraum der Versicherungsbestätigung
hinaus möglich!
Öffnungszeiten u. Besucherzeiten der Unteren Jagdbehörde
Montag
08.30 Uhr – 12.30 Uhr
Dienstag
08.30 Uhr – 12.30 Uhr, 13.30 – 18.00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 Uhr – 15.30 Uhr (durchgehend)
Freitag
08.30 Uhr – 12.30 Uhr

Abgabe der Jagdscheinunterlagen immer möglich innerhalb der
allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamts (keine Bearbeitung).
 Oder Unterlagen per Postweg zusenden.
 Bearbeitung der Jagdscheine 1 – 2 Tage.
 Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.