Jagdscheine Stand 10.03.2016 Informationen zu Neuerteilung und Verlängerung Möglichkeiten: 1-Jahres-Jagdschein; Kosten € 78,35 3-Jahres-Jagdschein; Kosten € 195,05 Tagesjagdschein für jeweils 14 Tage (Kosten jeweils € 40,45) 1 Jahres-Jugendjagdschein (für unter 18-jährige ab dem 16. Lebensjahr; Kosten € 58,35) 1-Jahres-Falknerjagdschein; Kosten € 78,35 3-Jahres-Falknerjagdschein; Kosten € 195,05 Folgende Unterlagen werden benötigt (bitte bei Antragstellung vorlegen): Für die Ersterteilung: 1. 2. 3. 4. 5. Jägerprüfungszeugnis Kopie des Personalausweises (oder des Reisepasses) Führungszeugnis nicht älter als 6 Monate Aktuelles Passbild Jagdhaftpflichtversicherungsbescheinigung für den Zeitraum, für den der Jagdschein ausgestellt werden soll (1 oder 3 Jahre) jeweils vom 01.04.-31.03. oder 14 Tage Für die Verlängerung: Jagdhaftpflichtversicherungsbescheinigung für den Zeitraum, für den der Jagdschein ausgestellt werden soll (1 oder 3 Jahre) jeweils vom 01.04.-31.03. Ausstellung bzw. Verlängerungen sind nicht über den Zeitraum der Versicherungsbestätigung hinaus möglich! Öffnungszeiten u. Besucherzeiten der Unteren Jagdbehörde Montag 08.30 Uhr – 12.30 Uhr Dienstag 08.30 Uhr – 12.30 Uhr, 13.30 – 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08.30 Uhr – 15.30 Uhr (durchgehend) Freitag 08.30 Uhr – 12.30 Uhr Abgabe der Jagdscheinunterlagen immer möglich innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Landratsamts (keine Bearbeitung). Oder Unterlagen per Postweg zusenden. Bearbeitung der Jagdscheine 1 – 2 Tage. Persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich.
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