Überprüfung afghanischer Urkunden im Wege der Amtshilfe

STAND: OKTOBER 2015
MERKBLATT
ÜBERPRÜFUNG AFGHANISCHER URKUNDEN IM WEGE DER AMTSHILFE
Das Legalisationsverfahren von öffentlichen Urkunden aus Afghanistan musste wegen der fehlenden
Urkundensicherheit eingestellt werden. Es besteht die Möglichkeit einer Überprüfung der formalen und
inhaltlichen Richtigkeit, falls eine Behörde in Deutschland die Anerkennung der vorgelegten Urkunde
davon abhängig macht. In diesem Fall kann diese ein Amtshilfeersuchen an die Botschaft Kabul richten.
Privatpersonen können eine solche Überprüfung nicht beantragen.
Die Botschaft kann die Überprüfung nicht mit eigenem Personal durchführen, sondern muss sich dabei
auf die Erkundigungen von Vertrauensanwälten oder lizenzierten Ermittlungsbüros stützen. Die
abschließende Bewertung und Stellungnahme erfolgt durch die Konsularbeamten und wird ausschließlich
der anfragenden Behörde mitgeteilt.
Für die Urkundenüberprüfung sind vorzulegen (aufgrund des Zustands des Urkundenwesens ist die
Überprüfung einer Urkunde allein nicht ausreichend, um Aussagen über ihre formale und inhaltliche
Richtigkeit treffen zu können):
Fragebögen der Botschaft, ausgefüllt und für jede Person/Familie in 2-facher Ausfertigung
http://www.kabul.diplo.de/contentblob/1938400/Daten/3487551/Fragebogen_zur_Pruefung_afgh
anischer_Urkunden_und_Bescheinigungen_dd.pdf
2 aktuelle Passbilder
2 Kopien des Passes der zu überprüfenden Person
Tazkira
Eine Wegskizze/-beschreibung zu Anschriften von Referenzpersonen, wenn die Adressen in einer größeren
Stadt liegen, aber nicht durch genaue Straßen- oder Gebäudenamen benannt werden können.
in PERSONENSTANDSANGELEGENHEITEN
werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:
Heiratsurkunde oder Ledigkeitsbescheinigung
Geburtsbescheinigung Krankenhaus
in ARBEITS- ODER STUDIENANGELEGENHEITEN:
Schulzeugnisse
Studienbescheinigung/Abschlüsse
Dokumente, die in diesen Angelegenheiten durch afghanische Behörden ausgestellt wurden.
Alle Urkunden müssen im Original und mit 2 Kopien vorgelegt werden. Daneben sind Übersetzungen
erforderlich. Unvollständige Anträge auf Urkundenüberprüfung können nicht bearbeitet werden.
Für die Überprüfung fallen, abhängig vom Umfang der Überprüfung, Kosten in Höhe von bis zu 350 €
an. Im Falle einer Nachprüfung wäre eine Gebühr in Höhe von bis zu 130€ zu zahlen. Die Botschaft
benötigt eine Kostenübernahmeerklärung der ersuchenden Behörde. Nach Abschluss der Überprüfung
stellt die Botschaft der ersuchenden Behörde eine Kostenrechnung über den tatsächlich verwendeten
Betrag in EUR aus.
Die Botschaft erteilt eine Eingangsbestätigung, sobald ein
vollständiges Amtshilfeersuchen vorliegt. Wegen der
mangelhaften Sicherheitslage, der desolaten Infrastruktur
(Straßen,
Transportwesen,
Postverbindungen,
Kommunikation, etc.) und der großen Zahl der Überprüfungen
beträgt die Bearbeitungszeit üblicherweise mindestens vier
Monate ab Eingang des vollständigen Ersuchens. Anfragen
über den Sachstand sollten in dieser Zeit nach Möglichkeit
vermieden werden, da diese zeitraubend sind und nicht an die
Überprüfungspersonen weitergegeben werden können.
Nutzung des amtlichen Kurierweges
für Behörden:
Auswärtiges Amt
für Botschaft Kabul
Kurstr. 36
10117 Berlin