STAND: OKTOBER 2015 MERKBLATT ÜBERPRÜFUNG AFGHANISCHER URKUNDEN IM WEGE DER AMTSHILFE Das Legalisationsverfahren von öffentlichen Urkunden aus Afghanistan musste wegen der fehlenden Urkundensicherheit eingestellt werden. Es besteht die Möglichkeit einer Überprüfung der formalen und inhaltlichen Richtigkeit, falls eine Behörde in Deutschland die Anerkennung der vorgelegten Urkunde davon abhängig macht. In diesem Fall kann diese ein Amtshilfeersuchen an die Botschaft Kabul richten. Privatpersonen können eine solche Überprüfung nicht beantragen. Die Botschaft kann die Überprüfung nicht mit eigenem Personal durchführen, sondern muss sich dabei auf die Erkundigungen von Vertrauensanwälten oder lizenzierten Ermittlungsbüros stützen. Die abschließende Bewertung und Stellungnahme erfolgt durch die Konsularbeamten und wird ausschließlich der anfragenden Behörde mitgeteilt. Für die Urkundenüberprüfung sind vorzulegen (aufgrund des Zustands des Urkundenwesens ist die Überprüfung einer Urkunde allein nicht ausreichend, um Aussagen über ihre formale und inhaltliche Richtigkeit treffen zu können): Fragebögen der Botschaft, ausgefüllt und für jede Person/Familie in 2-facher Ausfertigung http://www.kabul.diplo.de/contentblob/1938400/Daten/3487551/Fragebogen_zur_Pruefung_afgh anischer_Urkunden_und_Bescheinigungen_dd.pdf 2 aktuelle Passbilder 2 Kopien des Passes der zu überprüfenden Person Tazkira Eine Wegskizze/-beschreibung zu Anschriften von Referenzpersonen, wenn die Adressen in einer größeren Stadt liegen, aber nicht durch genaue Straßen- oder Gebäudenamen benannt werden können. in PERSONENSTANDSANGELEGENHEITEN werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt: Heiratsurkunde oder Ledigkeitsbescheinigung Geburtsbescheinigung Krankenhaus in ARBEITS- ODER STUDIENANGELEGENHEITEN: Schulzeugnisse Studienbescheinigung/Abschlüsse Dokumente, die in diesen Angelegenheiten durch afghanische Behörden ausgestellt wurden. Alle Urkunden müssen im Original und mit 2 Kopien vorgelegt werden. Daneben sind Übersetzungen erforderlich. Unvollständige Anträge auf Urkundenüberprüfung können nicht bearbeitet werden. Für die Überprüfung fallen, abhängig vom Umfang der Überprüfung, Kosten in Höhe von bis zu 350 € an. Im Falle einer Nachprüfung wäre eine Gebühr in Höhe von bis zu 130€ zu zahlen. Die Botschaft benötigt eine Kostenübernahmeerklärung der ersuchenden Behörde. Nach Abschluss der Überprüfung stellt die Botschaft der ersuchenden Behörde eine Kostenrechnung über den tatsächlich verwendeten Betrag in EUR aus. Die Botschaft erteilt eine Eingangsbestätigung, sobald ein vollständiges Amtshilfeersuchen vorliegt. Wegen der mangelhaften Sicherheitslage, der desolaten Infrastruktur (Straßen, Transportwesen, Postverbindungen, Kommunikation, etc.) und der großen Zahl der Überprüfungen beträgt die Bearbeitungszeit üblicherweise mindestens vier Monate ab Eingang des vollständigen Ersuchens. Anfragen über den Sachstand sollten in dieser Zeit nach Möglichkeit vermieden werden, da diese zeitraubend sind und nicht an die Überprüfungspersonen weitergegeben werden können. Nutzung des amtlichen Kurierweges für Behörden: Auswärtiges Amt für Botschaft Kabul Kurstr. 36 10117 Berlin
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