Merkblatt für das Visumverfahren zum Kindernachzug Stand 09

Merkblatt für das Visumverfahren zum Kindernachzug
Stand 09/2016
Der Amtsbereich der Botschaft Jaunde im Bereich Visumserteilung umfasst derzeit Kamerun, Tschad,
Zentralafrikanische Republik und Gabun. Die Zuständigkeit der Botschaft Jaunde ist also gegeben,
wenn Sie in einem dieser Länder Ihren Wohnsitz haben.
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Bitte drucken Sie dieses Dokument aus.
Anschließend lesen Sie bitte die nachfolgenden Hinweise und die Dokumentenliste sorgfältig
durch.
Stellen Sie dann bitte Ihre Antragsunterlagen zusammen.
Bitte sortieren Sie Ihre Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und haken in der Dokumentenliste ab, welche Unterlagen Sie vorlegen.
Füllen Sie danach bitte Ihre Visumanträge aus und unterschreiben diese. Das entsprechende
Formular finden Sie auf der Internetseite der Botschaft www.jaunde.diplo.de. Dort finden Sie
auch Informationen zum Terminvergabesystem der Botschaft.
Nach Ihrer Eintragung im System erhalten Sie eine automatische Terminbestätigung per EMail. Bringen Sie die Bestätigung sowie -alle- benötigten Unterlagen bitte mit zu Ihrem Termin
in die Botschaft. Bitte fordern Sie nach Terminbestätigung den Fragebogen zu Urkundenüberprüfung an und füllen diesen vollständig aus.
Zur Fingerabdruckabgabe ist grundsätzlich eine persönliche Vorsprache jedes Antragstellers
notwendig.
Bitte reichen Sie sämtliche Unterlagen ohne Hüllen und Heftklammern ein.
Die Botschaft behält sich das Recht vor, im Einzelfall weitere Unterlagen anzufordern. Unaufgefordert
per Fax oder E-Mail übersandte Unterlagen können Ihrem Visumantrag nicht zugeordnet werden. Alle
Unterlagen, Merkblätter und Antragsformulare der Botschaft sind kostenlos.
Ausländische Urkunden sind nicht ohne weiteres für den deutschen Rechtsbereich gültig. Da die Voraussetzungen zur Legalisation von öffentlichen Urkunden aus Kamerun bis auf weiteres nicht gegeben
ist, wurde die Legalisation mit Billigung des Auswärtigen Amtes eingestellt. Die Botschaft prüft daher,
ob der bescheinigte Sachverhalt zutrifft. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise am Ende des Merkblattes.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen, bitte kreuzen Sie an, welche Dokumente Sie einreichen:
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Zwei vollständig ausgefüllte und eigenhändig unterschrieben Antragsformulare
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Erklärung gem. § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG, eigenhändig ausgefüllt und unterschrieben
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Zwei aktuelle biometrische Passfotos, Davon ist ein Bild auf das Antragsformular aufzukleben
und eines lose beizufügen. Hinweis: Der Hintergrund muss weiß sein, das Gesicht muss auf
dem Foto frontal aufgenommen, die Augen dürfen nicht bedeckt, und das Foto darf nicht retuschiert sein.
Weitere Dokumente / Unterlagen zum Reisezweck
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Ein gültiger und unterschriebener Reisepass und ggf. kamerunische ID, Original und Kopie der
Seiten, die Einträge enthalten; dieser muss nach Ablauf des Visums noch mindestens 3 Monate
gültig sein. Das Ausstellungsdatum darf nicht weiter als 10 Jahre zurückliegen. Der Pass muss
mindestens 2 leere Seiten aufweisen.
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weitere gültige und bereits abgelaufene Reisepässe
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ggf. Aufenthaltsnachweis für den Amtsbezirk der Botschaft Jaunde
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Geburtsurkunde des Kindes mit ggf. Zusatzurteil bei Nachbeurkundung der Geburt (immer
dann vorzulegen, wenn die Urkunde mehr als ein Jahr nach Geburt ausgestellt wurde)
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für Minderjährige ab 16 Jahren: Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse bei Nachzug zu
einem nichtdeutschen Elterteil. Mindestens Kompetenzstufe C1 des „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen“. Als Sprachnachweis werden nur Zertifikate anerkannt,
die durch einen Prüfungsanbieter ausgestellt wurden, der Mitglied der Association of Language
Testers in Europe (ALTE) ist und der über eine mit Entsandten besetzte Niederlassung verfügt
(Goethe- Institut, ÖSD, TestDaF, telc)
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Nachweis bei alleiniger Sorge durch Sterbeurkunde ggf. mit Zusatzurteil zur Nachbeurkundung
des Sterbefalles (immer dann vorzulegen, wenn die Urkunde mehr als ein Jahr nach Sterbefall
ausgestellt wurde), gerichtliche Übertragung des Sorgerechts oder gerichtliche Verschollenheitserklärung des anderen Elternteils
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Bei Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht, falls der Nachzug zu einem Elternteil erfolgen soll:
Persönliche Einverständniserklärung des in Kamerun verbleibenden, ebenfalls sorgeberechtigten Elternteils zur ständigen Wohnsitznahme des Kindes in Deutschland in der Botschaft unter
Vorlage eine Identitätsnachweises
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Reisepass und ggf. Aufenthaltstitel der Referenzperson in beglaubigter Kopie
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Wohnortnachweis der Referenzperson in Deutschland, z.B. Meldebescheinigung (nicht älter als
6 Monate) oder Kopie des Personalausweises
Alle Unterlagen sind im Original mit zusätzlich drei Sätzen Fotokopien vorzulegen (2 x für Visumsantrag, 1 x für Urkundenüberprüfung). Originale werden nach Abschluss des Verfahrens zurückgegeben.
Achten Sie auf die Abgabe vollständiger Antragsunterlagen. Bitte fertigen Sie von allen Dokumenten,
die nicht bereits in deutscher Sprache vorhanden sind (außer englisch- oder französischsprachige Unterlagen) eine Übersetzung an und reichen Sie diese in dreifacher Ausfertigung ein.
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Die Bearbeitungszeit kann daher
von Fall zu Fall deutlich variieren; sie beträgt in der Regel 8-12 Wochen. Während dieser Bearbeitungszeit werden Sachstandsanfragen grundsätzlich nicht beantwortet.
Da die Identität von Anrufern nicht geprüft werden kann, wird aus Gründen des Datenschutzes keine
telefonische Auskunft über den Sachstand von laufenden Visaanträgen erteilt. Die Visastelle darf Auskünfte zu Visaverfahren nur erteilen an:
- Antragsteller oder
- Dritte, die eine schriftliche Vertretungsvollmacht des Antragstellers vorlegen.
Bitte geben Sie dazu grundsätzlich die Bearbeitungsnummer (Barcode, ersichtlich auf der Quittung)
an.
Gebühren
60 Euro Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr: 30 Euro Die Gebühren sind bei Antragstellung direkt am Visaschalter der Botschaft zum aktuellen Wechselkurs in XAF (40.000,00 XAF bzw.
20.000,00 XAF) zu entrichten. Im Fall einer Ablehnung des Antrags erfolgt keine Rückerstattung der
Gebühr. Anträge von Ehegatten von deutschen Staatsangehörigen und Eltern minderjähriger deutscher
Kinder sowie Angehörige von Unionsbürger (EU/EWR) sind gebührenfrei. Neben den Visumsgebühren fallen keine weiteren Gebühren an, es sei denn, es müssen ausländische Urkundenüberprüft werden.
Wird eine Urkundenüberprüfung kamerunischer Urkunden eingeleitet, entstehen zusätzliche Kosten,
die von der Visastelle eingezogen werden. Überprüfungen von Urkunden, die im Umkreis von Douala
oder Jaunde (+ 50 km) ausgestellt sind, kosten derzeit 230.000 XAF, alle anderen Prüfung kosten
330.000 XAF. Die Kosten für die Überprüfung anderer als kamerunischer Urkunden können Sie vorab
erfragen unter [email protected].