24.10.2015 Betreff: Zur Erinnnerung „Eigene Kugeln/Vereinskugeln

24.10.2015
Betreff:
Zur Erinnnerung „Eigene Kugeln/Vereinskugeln – Gültigkeit der Kugelpässe 2015/2016“
Liebe SchiedsrichterInnen bzw. OberschiedsrichterInnen des SSKV,
aus gegebenem Anlass möchte ich euch noch einmal darauf hinweisen, dass in der aktuell
laufenden Sportkegelsaison 2015/2016 die ersten „eigenen Kugeln/Vereinskugeln“ mit
Kugelpass des ÖSKB ihre Gültigkeit verlieren. Die Kugelpässe müssen an den ÖSKB
geschickt werden und von diesem auch verlängert werden.
Somit ist es wichtig, dass nicht nur die Übereinstimmung der Pässe mit SpielerInnen bzw.
Verein und Kugeln überprüft werden, sondern eben auch die tatsächliche Gültigkeit der
Kugeln für die aktuelle Saison.
Eigene Kugeln, deren Pässe zum Zeitpunkt/Datum der Überprüfung vor dem Spiel
abgelaufen sind DÜRFEN NICHT zum Spiel zugelassen werden!
Siehe dazu: Auszug aus der Aussendung des ÖSKB-Schiedsrichterobmannes vom 1.9.2015:
„… Ebenfalls zu beachten ist das Ablaufdatum der Eigenen Kugeln und Vereinskugeln. Abgelaufene
Kugelpässe müssen vom ÖSKB verlängert werden. Mit den abgelaufenen Kugeln darf nicht gespielt
werden! ...
Gerhard Speigner
ÖSKB-Schiedsrichterobmann“
Beste Grüße,
Andreas Weiß
SSKV-Schiedsrichterobmann