1 Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung Böbing Sitzungstag: Montag, den 16.11.2015 um 19:30 Uhr Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtes Böbing anwesend: Vorsitzender: 1. Bürgermeister Erhard Peter Schriftführer: Hannes Scheifele Gemeinderatsmitglieder: Angerer Doris Bair Christine Eder Robert 2. Bgm. Erhard Johann Hückl Franz ab TOP 2a) anwesend Jungwirth Thomas Kees Wolfgang Leyerer Andrea Pichl Florian Schauer Josef wegen Krankheit entschuldigt Schmid Stephan wegen Krankheit entschuldigt Strunz Hubert 2 T a g e s o r d n u n g 1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.10.2015 2. a) Antrag auf Tektur zum Neubau einer Remise, auf Fl.Nr. 253, durch Herrn Herbert Strauß , Dr. Hilgerstr. 19, 82389 Böbing b) Antrag zum Einbau einer Wohnung in einen bestehenden Maschinenstadl, durch Herrn Georg Rudolf, Grambacher Weg 11, 82389 Böbing 3. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Schnalzblick durch Fam. Häußrer, Ölberg 57 82401 Rottenbuch, dahingehend dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 499/10 zwei EFH errichtet werden können. 4. Antrag der katholischen Dorf- und Betriebshelfer auf finanzielle Unterstützung 5. Verschiedenes, Wünsche und Anträge 3 TOP 1/10 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.10.2015 Gegen das Protokoll wurden keine Einwendungen erhoben. Beschluss: 9:0. Das Protokoll der Sitzungsniederschrift vom 19.10.2015 wurde einstimmig genehmigt. Gemeinderat Pichl enthielt sich der Stimme, da er bei dieser Sitzung nicht anwesend war. TOP 2/10 a) Antrag auf Tektur zum Neubau einer Remise, auf Fl.Nr. 253, durch Herrn Herbert Strauß , Dr. Hilgerstr. 19, 82389 Böbing Bgm. Peter Erhard führte aus, dass bei der Errichtung der landwirtschaftlichen Remise straßenbaurechtliche Vorschriften hineinspielen würden. Bei einem zu geringem Abstand von der Straße fordere das Straßenbauamt Leitplanken bzw. ist ein Mindestabstand von 8,00 m einzuhalten. Bgm. Erhard führte weiter aus, dass deshalb der genaue Standort noch nicht festgelegt werden müsse. Es könne sein, dass sich hier etwaige Verschiebungen ergeben. Nichts desto trotz ändere dies nichts an der Sache, dass das Vorhaben privilegiert sei. Nach weiterer kurzer Beratung erging folgender Beschluss: 11:0 Von Seiten des Gemeinderates werden gegen das Bauvorhaben keine Einwendungen erhoben. b) Antrag zum Einbau einer Wohnung in einen bestehenden Maschinenstadl, durch Herrn Georg Rudolf, Grambacher Weg 11, 82389 Böbing Bgm. Erhard führte aus, dass dieses Bauvorhaben bereits einmal baurechtlich genehmigt war. Die Baugenehmigung ist jedoch erloschen, so dass ein erneuter Bauantrag erforderlich ist. Nach Auskunft des Landratsamtes können neben der bestehenden Wohnung und dem Austragshaus bzw. Betriebsleiterwohnhaus zusätzlich drei weitere Wohnungen als privilegiert errichtet werden. Von dieser Möglichkeit macht der Antragsteller gebrauch. Nach kurzer Beratung erging folgender Beschluss: 11:0. Von Seiten des Gemeinderates werden gegen das Bauvorhaben keine Einwendungen erhoben, wenn die Privilegierung gegeben ist. 4 TOP 3/12 Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Schnalzblick durch Fam. Häußrer, Ölberg 57 82401 Rottenbuch, dahingehend dass auf dem Grundstück Fl.Nr. 499/10 zwei EFH errichtet werden können. Hier liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Schnalzblick durch die Familie Häußerer vor. Die Familie Häußerer beantragt die Teilung des Grundstückes Fl.Nr. 499/10 im Gebiet des Bebauungsplanes Schnalzblick um hier zwei EFH errichten zu können. Begründet wird dieser Antrag damit, dass dieses Grundstück über 1100qm groß sei und deshalb eine Bebauung mit zwei EFH möglich sein sollte. Bgm. Erhard führte aus, dass die Größe des Grundstückes historisch gewachsen sei. Er führte weiter aus, dass derzeit im Bebauungsplan eine Mindestgrundstücksgröße von 650m² vorgegeben sei. Würde man dem Antrag entsprechen, müsste man die Mindestgrundstücksgröße auf 550m² reduzieren. Er führte weiter aus, dass pro Grundstück zwei Wohneinheiten möglich seien. Eine Änderung des Bebauungsplanes hätte seines Erachtens auch auf die Anzahl der Garagen und Stellplätze Auswirkung. Bei dann vier Wohneinheiten wären insgesamt 12 Garagen und Stellplätze zu errichten, was eine doch nicht unerhebliche Verdichtung bedeuten würde. Er bat nun den Gemeinderat um Äußerung. Gemeinderat Pichl erklärte, dass es seines Erachtens 550 m² doch relativ kleine Grundstücke wären. Man habe bei der Aufstellung des Bebauungsplanes die Auffassung vertreten nicht allzu kleine Grundstücke auszuweisen. Der gleichen Ansicht war 2. Bgm. Erhard, Johann, welcher erklärte, dass 12 Autos untergebracht werden müssten. Dies würde seines Erachtens eine doch erhebliche Verdichtung bedeuten. Bgm. Erhard erklärte weiter, dass man auch über die Anzahl der Wohneinheiten nachdenken sollte. Diese könnten evtl. bei einer Teilung begrenzt werden. Er bat den Gemeinderat sich über den Antrag Gedanken zu machen. Der Gemeinderat erklärte, dass vom Antragsteller konkretere Angaben über die mögliche Bebauung vorgetragen werden sollten. Der Antrag wird daher zurück gestellt. TOP 4/12 Antrag der katholischen Dorf- und Betriebshelfer auf finanzielle Unterstützung Bgm. Erhard informierte den Gemeinderat, dass in den vergangenen Jahren im Durchschnitt ca. 200 € Zuschuss gewährt worden seien. Nach kurzer Beratung erging folgender Beschluss: 11:0. Die katholischen Dorf- und Betriebshelferinnen erhalten aufgrund Ihres Antrages einen Zuschuss in Höhe von 200 €. TOP 5/12 Verschiedenes, Wünsche und Anträge Es wurden keine Anträge vorgetragen. _____________________ Unterschrift Schriftführer _____________________ Unterschrift 1. Bürgermeister
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