GR-Sitzung Böbing 16.11.2015

1
Protokoll der öffentlichen Gemeinderatssitzung Böbing
Sitzungstag: Montag, den 16.11.2015 um 19:30 Uhr
Sitzungsort: Sitzungssaal des Gemeindeamtes Böbing
anwesend:
Vorsitzender:
1. Bürgermeister Erhard Peter
Schriftführer:
Hannes Scheifele
Gemeinderatsmitglieder:
Angerer Doris
Bair Christine
Eder Robert
2. Bgm. Erhard Johann
Hückl Franz
ab TOP 2a) anwesend
Jungwirth Thomas
Kees Wolfgang
Leyerer Andrea
Pichl Florian
Schauer Josef
wegen Krankheit entschuldigt
Schmid Stephan
wegen Krankheit entschuldigt
Strunz Hubert
2
T a g e s o r d n u n g
1.
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.10.2015
2.
a) Antrag auf Tektur zum Neubau einer Remise, auf Fl.Nr. 253,
durch Herrn Herbert Strauß , Dr. Hilgerstr. 19, 82389 Böbing
b) Antrag zum Einbau einer Wohnung in einen bestehenden
Maschinenstadl, durch Herrn Georg Rudolf, Grambacher Weg 11,
82389 Böbing
3. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Schnalzblick durch Fam.
Häußrer, Ölberg 57 82401 Rottenbuch, dahingehend dass auf dem
Grundstück Fl.Nr. 499/10 zwei EFH errichtet werden können.
4. Antrag der katholischen Dorf- und Betriebshelfer auf finanzielle
Unterstützung
5. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
3
TOP 1/10
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 19.10.2015
Gegen das Protokoll wurden keine Einwendungen erhoben.
Beschluss: 9:0.
Das Protokoll der Sitzungsniederschrift vom 19.10.2015 wurde einstimmig
genehmigt. Gemeinderat Pichl enthielt sich der Stimme, da er bei dieser
Sitzung nicht anwesend war.
TOP 2/10
a) Antrag auf Tektur zum Neubau einer Remise, auf Fl.Nr. 253, durch
Herrn Herbert Strauß , Dr. Hilgerstr. 19, 82389 Böbing
Bgm. Peter Erhard führte aus, dass bei der Errichtung der
landwirtschaftlichen Remise straßenbaurechtliche Vorschriften hineinspielen würden. Bei einem zu geringem Abstand von der Straße fordere
das Straßenbauamt Leitplanken bzw. ist ein Mindestabstand von 8,00 m
einzuhalten. Bgm. Erhard führte weiter aus, dass deshalb der genaue
Standort noch nicht festgelegt werden müsse. Es könne sein, dass sich
hier etwaige Verschiebungen ergeben. Nichts desto trotz ändere dies
nichts an der Sache, dass das Vorhaben privilegiert sei. Nach weiterer
kurzer Beratung erging folgender
Beschluss: 11:0
Von Seiten des Gemeinderates werden gegen das Bauvorhaben keine
Einwendungen erhoben.
b) Antrag zum Einbau einer Wohnung in einen bestehenden
Maschinenstadl, durch Herrn Georg Rudolf, Grambacher Weg 11,
82389 Böbing
Bgm. Erhard führte aus, dass dieses Bauvorhaben bereits einmal
baurechtlich genehmigt war. Die Baugenehmigung ist jedoch erloschen, so
dass ein erneuter Bauantrag erforderlich ist. Nach Auskunft des
Landratsamtes können neben der bestehenden Wohnung und dem
Austragshaus bzw. Betriebsleiterwohnhaus zusätzlich drei weitere
Wohnungen als privilegiert errichtet werden. Von dieser Möglichkeit
macht der Antragsteller gebrauch. Nach kurzer Beratung erging
folgender
Beschluss: 11:0.
Von Seiten des Gemeinderates werden gegen das Bauvorhaben keine
Einwendungen erhoben, wenn die Privilegierung gegeben ist.
4
TOP 3/12
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Schnalzblick durch Fam.
Häußrer, Ölberg 57 82401 Rottenbuch, dahingehend dass auf dem
Grundstück Fl.Nr. 499/10 zwei EFH errichtet werden können.
Hier liegt ein Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Schnalzblick durch
die Familie Häußerer vor. Die Familie Häußerer beantragt die Teilung des
Grundstückes Fl.Nr. 499/10 im Gebiet des Bebauungsplanes Schnalzblick um
hier zwei EFH errichten zu können. Begründet wird dieser Antrag damit, dass
dieses Grundstück über 1100qm groß sei und deshalb eine Bebauung mit zwei
EFH möglich sein sollte. Bgm. Erhard führte aus, dass die Größe des
Grundstückes historisch gewachsen sei. Er führte weiter aus, dass derzeit im
Bebauungsplan eine Mindestgrundstücksgröße von 650m² vorgegeben sei.
Würde man dem Antrag entsprechen, müsste man die Mindestgrundstücksgröße auf 550m² reduzieren. Er führte weiter aus, dass pro
Grundstück zwei Wohneinheiten möglich seien. Eine Änderung des
Bebauungsplanes hätte seines Erachtens auch auf die Anzahl der Garagen und
Stellplätze Auswirkung. Bei dann vier Wohneinheiten wären insgesamt 12
Garagen und Stellplätze zu errichten, was eine doch nicht unerhebliche
Verdichtung bedeuten würde. Er bat nun den Gemeinderat um Äußerung.
Gemeinderat Pichl erklärte, dass es seines Erachtens 550 m² doch relativ
kleine Grundstücke wären. Man habe bei der Aufstellung des Bebauungsplanes
die Auffassung vertreten nicht allzu kleine Grundstücke auszuweisen. Der
gleichen Ansicht war 2. Bgm. Erhard, Johann, welcher erklärte, dass 12 Autos
untergebracht werden müssten. Dies würde seines Erachtens eine doch
erhebliche Verdichtung bedeuten. Bgm. Erhard erklärte weiter, dass man auch
über die Anzahl der Wohneinheiten nachdenken sollte. Diese könnten evtl. bei
einer Teilung begrenzt werden. Er bat den Gemeinderat sich über den Antrag
Gedanken zu machen. Der Gemeinderat erklärte, dass vom Antragsteller
konkretere Angaben über die mögliche Bebauung vorgetragen werden sollten.
Der Antrag wird daher zurück gestellt.
TOP 4/12
Antrag der katholischen Dorf- und Betriebshelfer auf finanzielle
Unterstützung
Bgm. Erhard informierte den Gemeinderat, dass in den vergangenen Jahren im
Durchschnitt ca. 200 € Zuschuss gewährt worden seien. Nach kurzer Beratung
erging folgender
Beschluss: 11:0.
Die katholischen Dorf- und Betriebshelferinnen erhalten aufgrund Ihres
Antrages einen Zuschuss in Höhe von 200 €.
TOP 5/12 Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Es wurden keine Anträge vorgetragen.
_____________________
Unterschrift Schriftführer
_____________________
Unterschrift 1. Bürgermeister