paneuropäischer pannendienst für elektrofahrzeuge von nissan

5.
PANEUROPÄISCHER PANNENDIENST FÜR ELEKTROFAHRZEUGE VON NISSAN
Für alle in den entsprechenden europäischen Ländern verkauften und vertriebenen NISSAN-Elektrofahrzeuge steht der paneuropäische Pannendienst
für NISSAN-Elektrofahrzeuge (I und II) zur Verfügung. Der Hersteller bietet den paneuropäischen Pannendienstservice für NISSAN-Elektrofahrzeuge für die Dauer
des Standard-Garantiezeitraums (3 Jahre).
Ein Anruf genügt (siehe die Nummer für den paneuropäischen
Pannendienst für NISSAN-Elektrofahrzeuge auf der Garantiekarte)
Der NISSAN EV Pan Europe Service / die NISSAN EV Assistance steht Ihnen unter den im Garantiezertikat aufgeführten Rufnummern zur Verfügung, rund um die Uhr an
365 Tagen im Jahr, auch an Sonn- und Feiertagen. Ist Ihr NISSAN-Elektrofahrzeug nach einer unerwarteten mechanischen oder elektrischen Störung nicht mehr fahrbereit,
wird vom paneuropäischen Pannendienst für NISSAN-Elektrofahrzeuge ein Hilfsfahrzeug zu Ihrem Standort ausgesandt.die
5.1 STANDARD-SERVICE
Ist Ihr Elektrofahrzeug aufgrund eines unter die
Garantie fallenden Defekts, eines nicht unter die
Garantie fallenden Defekts oder eines Unfalls
nicht mehr fahrbereit, können Sie die auf der
Garantiekarte angegebene Telefonnummer anrufen
und der paneuropäische NISSAN-Pannendienst sendet dann ein Hilfsfahrzeug zu Ihrem Standort aus. Es
wird dann zunächst versucht, das Elektrofahrzeug
vor Ort zu reparieren. Ist dies nicht möglich, wird das
Elektrofahrzeug abgeschleppt und zum nächsten
autorisierten Händler für NISSAN-Elektrofahrzeuge
oder zur nächstgelegenen Aufladestation gebracht.
5.2 ZUSATZLEISTUNGEN
5.2.a. Bedingungen
Der paneuropäische NISSAN-Pannendienst bietet
Zusatzleistungen, wenn die folgenden Bedingungen
erfüllt sind:
– Ihr Elektrofahrzeug ist aufgrund eines unter die
Garantie fallenden Defekts nicht mehr fahrbereit
– Ihr Elektrofahrzeug wurde außerhalb der Öffnungszeiten zum NISSANElektrofahrzeughändler Ihres Vertrauens (eine
Definition finden Sie in Abschnitt 5.3) abgeschleppt, oder
– Ihr Elektrofahrzeug wurde zu einem anderen als Ihrem eigenen Händler für NISSANElektrofahrzeuge abgeschleppt und kann nicht
am selben Tag repariert werden
Der paneuropäische NISSAN-Pannendienst übernimmt die Kosten für die Fortsetzung Ihrer Reise
oder die Rückreise, die Hotelunterbringung, ein
Ersatzfahrzeug oder den Rücktransport bis zu einer
bestimmten Höhe. Siehe Abschnitt 5.2b für weitere
Einzelheiten.
5.2.b. Mobilitätsgarantie
Haben Sie Anspruch auf Zusatzleistungen
(die Bedingungen hierfür entnehmen Sie dem
Abschnitt 5.2a), bietet der paneuropäische
NISSAN-Pannendienst eine der vier folgenden
Mobilitätsgarantien:
1. Fortsetzung der Reise:
Damit Sie Ihre Reise fortsetzen oder damit Fahrer und
Passagiere nach Hause zurückkehren können und
der Fahrer (oder eine vom Fahrer bestimmte Person)
zum Händler zurückkehren kann, um das reparierte
Fahrzeug abzuholen:
– Zug/Schiff (1. Klasse)
– Taxi bis zu 50 km (31 Meilen)
– Flugzeug, falls die Zugfahrt mehr als 8 Stunden in
Anspruch nimmt (Economy Class)
– öffentliche Verkehrsmittel
Hinweise:
I. Falls die Lithium-Ionen-Batterie durch einen Leasingvertrag gedeckt
ist, werden Garantie- und Reparaturverfahren für die Lithium-Ionenbatterie ausschließlich durch den Vertrag mit der Leasingfirma
geregelt. Details zu den Garantie- und Reparaturverfahren der
Lithium-Ionen-Batterie entnehmen Sie bitte den Unterlagen des
Leasingvertrags.
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Die Anzahl der Pannendienstleistungen infolge geringer oder keiner
Ladung der Elektrofahrzeugbatterie innerhalb der Garantiefrist des
Pannendienstes ist abhängig von einer verantwortungsbewussten
Fahrzeugnutzung:
a. Liegt im Falle eines wiederholten Nichtstarts ein berechtigter Grund
vor, steht Ihnen der Pannendienst zur Verfügung.
b. Liegt im Falle eines wiederholten Nichtstarts (desselben Fahrers)
kein berechtigter Grund vor, steht Ihnen der Pannendienst nicht zur
Verfügung.
Der Anbieter des Pannendienstes ist in der Lage, eine sachgerechte
Beurteilung aufgrund langjähriger Praxiserfahrung zu machen.
Eine Kombination der oben genannten Garantien
ist möglich. Aufwendungen für den Nahverkehr zwischen dem Händler, bei dem das Fahrzeug repariert
wird, und dem Bahnhof, Flughafen, Hotel und der
Verleihfirma werden getragen.
2. Hotelunterbringung:
Von Fahrer und Passagieren für einen Zeitraum
von bis zu drei Arbeitstagen in einem 3-SterneHotel, wenn der Fahrer auf die Reparatur des
Elektrofahrzeugs warten möchte.
3. Ersatzfahrzeug:
Für einen Zeitraum von bis zu drei Arbeitstagen
ohne Kilometerbegrenzung. Kraftstoffkosten und
Mautgebühren gehen zulasten des Nutzers. Für
einen Leihwagen muss möglicherweise eine Kaution
hinterlegt werden.
4. Rücktransport:
Kann das Elektrofahrzeug nicht innerhalb von
drei Arbeitstagen repariert werden, wird der
Rücktransport von Fahrzeug, Fahrer, Passagieren und
Gepäck organisiert.
5.3 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Falls die Panne innerhalb von 50 km (31 Meilen)
im Umkreis des Elektrofahrzeughändlers Ihres
Vertrauens auftritt und eine Reparatur vor Ort
nicht möglich ist, wird das Fahrzeug zu Ihrem
Händler abgeschleppt. Tritt die Panne außerhalb des Umkreises von 50 km (31 Meilen) auf,
wird das Elektrofahrzeug zum nächstgelegenen Elektrofahrzeughändler abgeschleppt. Der
Elektrofahrzeughändler Ihres Vertrauens ist jener
Händler, bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben
oder bei dem Servicearbeiten durchgeführt werden.
In Fällen, in denen das Elektrofahrzeug während
der Öffnungszeiten zum Elektrofahrzeughändler
Ihres Vertrauens gebracht wird, bietet Ihr
Elektrofahrzeughändler Serviceleistungen gemäß
den NISSAN-Standards;
Fallabhängig sind hierbei Ausnahmen möglich.
Fällt der die Panne verursachende Zwischenfall
innerhalb der Neuwagengarantie (3 Jahre) nicht unter
die Herstellergarantie (z. B. Reifenpanne, Schlüssel
verloren, beschädigt oder im Fahrzeug eingeschlossen oder Unfall), wird die Pannenhilfe vom paneuropäischen NISSAN-Pannendienst übernommen
(Abschleppen und Reparatur vor Ort).
Kann das Fahrzeug nicht vor Ort repariert werden, übernimmt der paneuropäische NISSANPannendienst die Abschleppkosten zu dem
Elektrofahrzeughändler, der die Fahrzeugreparatur
durchführt. Die Reparaturkosten selbst gehen zulasten des Fahrers/Fahrzeughalters. Auf Wunsch bietet
der paneuropäische NISSAN-Pannendienst auch die
zuvor beschriebenen Zusatzleistungen an, die jedoch
dem Fahrer in Rechnung gestellt werden.
Wenn Sie nach Ablauf des Zeitraums für die standardmäßige Garantie Ihr Elektrofahrzeug weiterhin
bei einem Händler für NISSAN-Elektrofahrzeuge
warten lassen*, steht Ihnen für einen Zeitraum
von 12 Monaten bei Bedarf der paneuropäische
Pannendienst für NISSAN-Elektrofahrzeuge
kostenlos zur Verfügung. Sie profitieren also auch
weiterhin jedes Jahr, in dem Sie Ihr Elektrofahrzeug
bei einem Händler für NISSAN-Elektrofahrzeuge
(siehe Hinweise i und ii) warten lassen, von den
Leistungen des paneuropäischen Pannendienstes für
NISSAN-Elektrofahrzeuge.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen autorisierten Händler für
NISSAN-Elektrofahrzeuge.
* in Ländern, in denen dieser spezielle Service
verfügbar ist, wenden Sie sich bitte an Ihren
Elektrofahrzeughändler für weitere Informationen.
EINSCHRÄNKUNGEN
Der paneuropäische NISSAN-Pannendienst
übernimmt und/oder bezahlt nur Leistungen,
die vom Anbieter des paneuropäischen NISSANPannendienstes organisiert oder zugesagt wurden.
Vorfälle, die bei Wettkämpfen, Rallyes oder Rennen
entstehen, sind nicht durch den paneuropäischen
NISSAN-Pannendienst gedeckt. Der Anbieter ist
berechtigt, den Service aufzuheben, wenn der Vorfall
absichtlich oder durch äußerst mangelnde Sorgfalt
seitens des Fahrers oder der Passagiere verursacht
wird. Der paneuropäische NISSAN-Pannendienst
übernimmt keine auf Reisen normalerweise
anfallenden Kosten, wie z. B. Kosten für Kraftstoff,
Verpflegung, Maut- und Parkgebühren usw. Sind
spezielle Fahrzeuge wie z. B. Taxis, Mietwagen
(Kurzzeit) usw. von einer Panne betroffen, wird kein
Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt.
Der paneuropäische NISSAN-Pannendienst haftet bei
der Erfüllung seiner Pflichten nicht für Ausfälle oder
Pannen, die durch Umstände, die außerhalb seines
Einflussbereichs (höhere Gewalt) liegen, entstehen.
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