5. PANEUROPÄISCHER PANNENDIENST FÜR ELEKTROFAHRZEUGE VON NISSAN Für alle in den entsprechenden europäischen Ländern verkauften und vertriebenen NISSAN-Elektrofahrzeuge steht der paneuropäische Pannendienst für NISSAN-Elektrofahrzeuge (I und II) zur Verfügung. Der Hersteller bietet den paneuropäischen Pannendienstservice für NISSAN-Elektrofahrzeuge für die Dauer des Standard-Garantiezeitraums (3 Jahre). Ein Anruf genügt (siehe die Nummer für den paneuropäischen Pannendienst für NISSAN-Elektrofahrzeuge auf der Garantiekarte) Der NISSAN EV Pan Europe Service / die NISSAN EV Assistance steht Ihnen unter den im Garantiezertikat aufgeführten Rufnummern zur Verfügung, rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr, auch an Sonn- und Feiertagen. Ist Ihr NISSAN-Elektrofahrzeug nach einer unerwarteten mechanischen oder elektrischen Störung nicht mehr fahrbereit, wird vom paneuropäischen Pannendienst für NISSAN-Elektrofahrzeuge ein Hilfsfahrzeug zu Ihrem Standort ausgesandt.die 5.1 STANDARD-SERVICE Ist Ihr Elektrofahrzeug aufgrund eines unter die Garantie fallenden Defekts, eines nicht unter die Garantie fallenden Defekts oder eines Unfalls nicht mehr fahrbereit, können Sie die auf der Garantiekarte angegebene Telefonnummer anrufen und der paneuropäische NISSAN-Pannendienst sendet dann ein Hilfsfahrzeug zu Ihrem Standort aus. Es wird dann zunächst versucht, das Elektrofahrzeug vor Ort zu reparieren. Ist dies nicht möglich, wird das Elektrofahrzeug abgeschleppt und zum nächsten autorisierten Händler für NISSAN-Elektrofahrzeuge oder zur nächstgelegenen Aufladestation gebracht. 5.2 ZUSATZLEISTUNGEN 5.2.a. Bedingungen Der paneuropäische NISSAN-Pannendienst bietet Zusatzleistungen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: – Ihr Elektrofahrzeug ist aufgrund eines unter die Garantie fallenden Defekts nicht mehr fahrbereit – Ihr Elektrofahrzeug wurde außerhalb der Öffnungszeiten zum NISSANElektrofahrzeughändler Ihres Vertrauens (eine Definition finden Sie in Abschnitt 5.3) abgeschleppt, oder – Ihr Elektrofahrzeug wurde zu einem anderen als Ihrem eigenen Händler für NISSANElektrofahrzeuge abgeschleppt und kann nicht am selben Tag repariert werden Der paneuropäische NISSAN-Pannendienst übernimmt die Kosten für die Fortsetzung Ihrer Reise oder die Rückreise, die Hotelunterbringung, ein Ersatzfahrzeug oder den Rücktransport bis zu einer bestimmten Höhe. Siehe Abschnitt 5.2b für weitere Einzelheiten. 5.2.b. Mobilitätsgarantie Haben Sie Anspruch auf Zusatzleistungen (die Bedingungen hierfür entnehmen Sie dem Abschnitt 5.2a), bietet der paneuropäische NISSAN-Pannendienst eine der vier folgenden Mobilitätsgarantien: 1. Fortsetzung der Reise: Damit Sie Ihre Reise fortsetzen oder damit Fahrer und Passagiere nach Hause zurückkehren können und der Fahrer (oder eine vom Fahrer bestimmte Person) zum Händler zurückkehren kann, um das reparierte Fahrzeug abzuholen: – Zug/Schiff (1. Klasse) – Taxi bis zu 50 km (31 Meilen) – Flugzeug, falls die Zugfahrt mehr als 8 Stunden in Anspruch nimmt (Economy Class) – öffentliche Verkehrsmittel Hinweise: I. Falls die Lithium-Ionen-Batterie durch einen Leasingvertrag gedeckt ist, werden Garantie- und Reparaturverfahren für die Lithium-Ionenbatterie ausschließlich durch den Vertrag mit der Leasingfirma geregelt. Details zu den Garantie- und Reparaturverfahren der Lithium-Ionen-Batterie entnehmen Sie bitte den Unterlagen des Leasingvertrags. 10 Die Anzahl der Pannendienstleistungen infolge geringer oder keiner Ladung der Elektrofahrzeugbatterie innerhalb der Garantiefrist des Pannendienstes ist abhängig von einer verantwortungsbewussten Fahrzeugnutzung: a. Liegt im Falle eines wiederholten Nichtstarts ein berechtigter Grund vor, steht Ihnen der Pannendienst zur Verfügung. b. Liegt im Falle eines wiederholten Nichtstarts (desselben Fahrers) kein berechtigter Grund vor, steht Ihnen der Pannendienst nicht zur Verfügung. Der Anbieter des Pannendienstes ist in der Lage, eine sachgerechte Beurteilung aufgrund langjähriger Praxiserfahrung zu machen. Eine Kombination der oben genannten Garantien ist möglich. Aufwendungen für den Nahverkehr zwischen dem Händler, bei dem das Fahrzeug repariert wird, und dem Bahnhof, Flughafen, Hotel und der Verleihfirma werden getragen. 2. Hotelunterbringung: Von Fahrer und Passagieren für einen Zeitraum von bis zu drei Arbeitstagen in einem 3-SterneHotel, wenn der Fahrer auf die Reparatur des Elektrofahrzeugs warten möchte. 3. Ersatzfahrzeug: Für einen Zeitraum von bis zu drei Arbeitstagen ohne Kilometerbegrenzung. Kraftstoffkosten und Mautgebühren gehen zulasten des Nutzers. Für einen Leihwagen muss möglicherweise eine Kaution hinterlegt werden. 4. Rücktransport: Kann das Elektrofahrzeug nicht innerhalb von drei Arbeitstagen repariert werden, wird der Rücktransport von Fahrzeug, Fahrer, Passagieren und Gepäck organisiert. 5.3 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN Falls die Panne innerhalb von 50 km (31 Meilen) im Umkreis des Elektrofahrzeughändlers Ihres Vertrauens auftritt und eine Reparatur vor Ort nicht möglich ist, wird das Fahrzeug zu Ihrem Händler abgeschleppt. Tritt die Panne außerhalb des Umkreises von 50 km (31 Meilen) auf, wird das Elektrofahrzeug zum nächstgelegenen Elektrofahrzeughändler abgeschleppt. Der Elektrofahrzeughändler Ihres Vertrauens ist jener Händler, bei dem Sie das Fahrzeug gekauft haben oder bei dem Servicearbeiten durchgeführt werden. In Fällen, in denen das Elektrofahrzeug während der Öffnungszeiten zum Elektrofahrzeughändler Ihres Vertrauens gebracht wird, bietet Ihr Elektrofahrzeughändler Serviceleistungen gemäß den NISSAN-Standards; Fallabhängig sind hierbei Ausnahmen möglich. Fällt der die Panne verursachende Zwischenfall innerhalb der Neuwagengarantie (3 Jahre) nicht unter die Herstellergarantie (z. B. Reifenpanne, Schlüssel verloren, beschädigt oder im Fahrzeug eingeschlossen oder Unfall), wird die Pannenhilfe vom paneuropäischen NISSAN-Pannendienst übernommen (Abschleppen und Reparatur vor Ort). Kann das Fahrzeug nicht vor Ort repariert werden, übernimmt der paneuropäische NISSANPannendienst die Abschleppkosten zu dem Elektrofahrzeughändler, der die Fahrzeugreparatur durchführt. Die Reparaturkosten selbst gehen zulasten des Fahrers/Fahrzeughalters. Auf Wunsch bietet der paneuropäische NISSAN-Pannendienst auch die zuvor beschriebenen Zusatzleistungen an, die jedoch dem Fahrer in Rechnung gestellt werden. Wenn Sie nach Ablauf des Zeitraums für die standardmäßige Garantie Ihr Elektrofahrzeug weiterhin bei einem Händler für NISSAN-Elektrofahrzeuge warten lassen*, steht Ihnen für einen Zeitraum von 12 Monaten bei Bedarf der paneuropäische Pannendienst für NISSAN-Elektrofahrzeuge kostenlos zur Verfügung. Sie profitieren also auch weiterhin jedes Jahr, in dem Sie Ihr Elektrofahrzeug bei einem Händler für NISSAN-Elektrofahrzeuge (siehe Hinweise i und ii) warten lassen, von den Leistungen des paneuropäischen Pannendienstes für NISSAN-Elektrofahrzeuge. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen autorisierten Händler für NISSAN-Elektrofahrzeuge. * in Ländern, in denen dieser spezielle Service verfügbar ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Elektrofahrzeughändler für weitere Informationen. EINSCHRÄNKUNGEN Der paneuropäische NISSAN-Pannendienst übernimmt und/oder bezahlt nur Leistungen, die vom Anbieter des paneuropäischen NISSANPannendienstes organisiert oder zugesagt wurden. Vorfälle, die bei Wettkämpfen, Rallyes oder Rennen entstehen, sind nicht durch den paneuropäischen NISSAN-Pannendienst gedeckt. Der Anbieter ist berechtigt, den Service aufzuheben, wenn der Vorfall absichtlich oder durch äußerst mangelnde Sorgfalt seitens des Fahrers oder der Passagiere verursacht wird. Der paneuropäische NISSAN-Pannendienst übernimmt keine auf Reisen normalerweise anfallenden Kosten, wie z. B. Kosten für Kraftstoff, Verpflegung, Maut- und Parkgebühren usw. Sind spezielle Fahrzeuge wie z. B. Taxis, Mietwagen (Kurzzeit) usw. von einer Panne betroffen, wird kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung gestellt. Der paneuropäische NISSAN-Pannendienst haftet bei der Erfüllung seiner Pflichten nicht für Ausfälle oder Pannen, die durch Umstände, die außerhalb seines Einflussbereichs (höhere Gewalt) liegen, entstehen. 11
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