Merkblatt für alle, die in diesen Tagen ein Fahrzeug kaufen wollen, das vom VW Abgas-Skandal betroffen sein könnte Wenn Sie ein Neufahrzeug kaufen wollen Wer jetzt einen Kaufvertrag über ein Neufahrzeug abschließt, erwirbt in der Regel ein Fahrzeug, das der Euro VI Abgasnorm entspricht. Diese Autos sind nach derzeitigem Wissensstand nicht von den Manipulationen betroffen, insbesondere wenn sie jetzt bestellt und dann in einigen Wochen oder Monaten „nach Maß“ geliefert werden. Neufahrzeuge können dann betroffen sein, wenn sie nach der älteren Euro V Abgasnorm typisiert wurden und über eine sogenannte Tageszulassung verfügen, die vor dem 1. September 2015 erfolgte. Das sind oft Fahrzeuge, die am Gelände des Händlers stehen und gleich mitgenommen werden können. Lassen Sie sich vom Verkäufer schriftlich zusichern, dass das Fahrzeug mangelfrei ist und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Wenn dies nicht möglich sein sollte, unterschreiben Sie den Kaufvertrag unter Beifügung der Worte „unter Vorbehalt“. Sollte das gekaufte Fahrzeug betroffen sein, haben Sie innerhalb von zwei Jahren ab Fahrzeugübergabe die üblichen Gewährleistungsansprüche. Zunächst müssen Sie dem Verkäufer Gelegenheit zur Verbesserung geben. Diese Verbesserung besteht in den von VW angekündigten Maßnahmen. Alternative wäre auch ein Austausch denkbar. Nur wenn keine dieser Maßnahmen möglich wäre, könnten Sie den Kaufvertrag rückabwickeln. Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug kaufen wollen Vom Händler Fragen Sie den Händler, ob dieses konkrete Fahrzeug betroffen ist. Bringen Sie in Erfahrung, ob die Nachbesserungsarbeiten schon durchgeführt wurden. Lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen. Auch beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler haben Sie die vollen Gewährleistungsansprüche, allerdings kann hier die Gewährleistungsfrist vertraglich auf Stand: November 2015 ein Jahr verkürzt werden, wenn seit dem Tag der ersten Zulassung mehr als ein Jahr verstrichen ist. Von Privat Beim Fahrzeugkauf von Privat - an Privat kann die Gewährleistung gänzlich ausgeschlossen werden. Wofür der Verkäufer dennoch einstehen muss, sind die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften. Fragen Sie daher, ob der Gebrauchtwagen vom Abgas-Skandal betroffen ist und ob die Nachbesserungsarbeiten schon durchgeführt wurden. Lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen. Weigert sich der Verkäufer, überdenken Sie den Kauf nochmals oder schlagen Sie einen dafür angemessenen Preis vor. Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug verkaufen wollen… Lassen Sie jedenfalls die Nachbesserungen von VW durchführen und besorgen Sie sich dafür eine Bestätigung. Falls Sie diese Maßnahmen nicht durchführen lassen können oder wollen, kalkulieren Sie einen möglichen Preisabschlag ein, mit dem Sie beim Verkauf rechnen müssen. Für Fragen und Hilfe steht Ihnen jederzeit die ÖAMTC Rechtsberatung zur Verfügung. Stand: November 2015
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