Merkblatt für alle, die in diesen Tagen ein Fahrzeug kaufen wollen

Merkblatt für alle, die in diesen Tagen ein Fahrzeug kaufen wollen,
das vom VW Abgas-Skandal betroffen sein könnte
Wenn Sie ein Neufahrzeug kaufen wollen
Wer jetzt einen Kaufvertrag über ein Neufahrzeug abschließt, erwirbt in der Regel ein
Fahrzeug, das der Euro VI Abgasnorm entspricht. Diese Autos sind nach derzeitigem
Wissensstand nicht von den Manipulationen betroffen, insbesondere wenn sie jetzt
bestellt und dann in einigen Wochen oder Monaten „nach Maß“ geliefert werden.
Neufahrzeuge können dann betroffen sein, wenn sie nach der älteren Euro V
Abgasnorm typisiert wurden und über eine sogenannte Tageszulassung verfügen, die
vor dem 1. September 2015 erfolgte. Das sind oft Fahrzeuge, die am Gelände des
Händlers stehen und gleich mitgenommen werden können.
Lassen Sie sich vom Verkäufer schriftlich zusichern, dass das Fahrzeug mangelfrei ist
und den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Wenn dies nicht möglich sein sollte,
unterschreiben Sie den Kaufvertrag unter Beifügung der Worte „unter Vorbehalt“.
Sollte das gekaufte Fahrzeug betroffen sein, haben Sie innerhalb von zwei Jahren ab
Fahrzeugübergabe die üblichen Gewährleistungsansprüche. Zunächst müssen Sie dem
Verkäufer Gelegenheit zur Verbesserung geben. Diese Verbesserung besteht in den
von VW angekündigten Maßnahmen. Alternative wäre auch ein Austausch denkbar.
Nur wenn keine dieser Maßnahmen möglich wäre, könnten Sie den Kaufvertrag
rückabwickeln.
Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug kaufen wollen

Vom Händler
Fragen Sie den Händler, ob dieses konkrete Fahrzeug betroffen ist. Bringen Sie in
Erfahrung, ob die Nachbesserungsarbeiten schon durchgeführt wurden. Lassen Sie sich
dies schriftlich bestätigen.
Auch beim Gebrauchtwagenkauf vom Händler haben Sie die vollen
Gewährleistungsansprüche, allerdings kann hier die Gewährleistungsfrist vertraglich
auf
Stand: November 2015
ein Jahr verkürzt werden, wenn seit dem Tag der ersten Zulassung mehr als ein Jahr
verstrichen ist.

Von Privat
Beim Fahrzeugkauf von Privat - an Privat kann die Gewährleistung gänzlich
ausgeschlossen werden. Wofür der Verkäufer dennoch einstehen muss, sind die
Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften.
Fragen Sie daher, ob der Gebrauchtwagen vom Abgas-Skandal betroffen ist und ob die
Nachbesserungsarbeiten schon durchgeführt wurden. Lassen Sie sich dies schriftlich
bestätigen. Weigert sich der Verkäufer, überdenken Sie den Kauf nochmals oder
schlagen Sie einen dafür angemessenen Preis vor.
Wenn Sie ein Gebrauchtfahrzeug verkaufen wollen…
Lassen Sie jedenfalls die Nachbesserungen von VW durchführen und besorgen Sie sich
dafür eine Bestätigung. Falls Sie diese Maßnahmen nicht durchführen lassen können
oder wollen, kalkulieren Sie einen möglichen Preisabschlag ein, mit dem Sie beim
Verkauf rechnen müssen.
Für Fragen und Hilfe steht Ihnen jederzeit die ÖAMTC Rechtsberatung zur Verfügung.
Stand: November 2015