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Waffenkontrolle: EU-Abgeordnete debattieren
mit Experten über neue Vorschriften
[16-03-2016 - 18:11]
Nach den Terroranschlägen von Paris im November hat die EU-Kommission eine
Überarbeitung der Gesetze vorgeschlagen, um den Erwerb von Feuerwaffen in der
Europäischen Union zu erschweren. Am Dienstag (15.3.) debattierte der
Binnenmarktausschuss mit Experten über die Vorschläge der EU-Kommission zur
Waffenkontrolle.
Die EU-Kommission präsentierte die Vorschläge zur Überarbeitung der aktuellen Gesetze
im November 2015 als Reaktion auf die Pariser Terroranschläge. Die derzeitigen
Regelungen stammen aus dem Jahr 1991 und wurden 2008 überarbeitet.
Der Binnenmarktausschuss veranstaltete am Dienstag (15.3.) eine öffentliche Anhörung
zum Thema "Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen". Den Vorsitz führte die
Vorsitzende des Binnenmarktausschusses, die britische EU-Abgeordnete und
Berichterstatterin Vicky Ford (EKR). Ziel der Anhörung sei, gemeinsam mit Experten die
möglichen Auswirkungen der Vorschläge zu bewerten, so Ford. Dies sei im Vorschlag der
EU-Kommission nicht vorgesehen.
Gemäß der derzeit geltenden EU-Gesetze ist der Besitz vollautomatischer Feuerwaffen
generell verboten. Halbautomatische Feuerwaffen, also Schusswaffen, bei denen durch
einmalige Betätigung des Abzuges jeweils nur ein Schuss abgegeben werden kann,
benötigen eine Genehmigung. Andere Feuerwaffen wie Gewehre müssen von dem
Besitzer registriert werden. Antike Waffen fallen nicht unter die Gesetzgebung.
Vorschläge der EU-Kommission
Die Vorschläge der EU-Kommission sehen vor, dass die neuen Bestimmungen auch für
Sammler und Museen gelten sollen. Diese wären dann verpflichtet, die Waffen zu
deklarieren und bewilligen zu lassen. Museen dürften automatische Waffen nur dann
behalten, wenn diese auch deaktiviert wurden.
Unter deaktivierten Feuerwaffen versteht man Waffen, die funktionsunfähig gemacht
wurden und somit nicht mehr schussfähig sind. Der Generaldirektor des nationalen
britischen Museums für Waffen und Rüstungen (Royal Armouries), Doktor Edward Impey,
wies darauf hin, dass dieser Vorschlag verheerende Auswirkungen auf die Museen haben
werde. Er sagte: "Für die Deaktivierung wird die Waffe beschädigt und beinahe zerstört."
Er zog den folgenden Vergleich: "Es ist, als ob man aus einem Oldtimer den Motor
entfernen würde."
Zudem schlägt die EU-Kommission vor, waffenrechtliche Unterlagen in nationalen
Registern bis zum Zeitpunkt der Zerstörung der Feuerwaffen aufzubewahren. Nach den
derzeitigen Vorschriften beträgt die Aufbewahrungsfrist 20 Jahre.
Philippe Nobles von der französischen Kriminalpolizei führte an: "Der Zeitraum von 20
Jahren ist nicht ausreichend. Bei den Terroranschlägen von Paris wurden Waffen
verwendet, die aus dem Zeitraum von 1942 bis 1957 stammten. Die Datenspeicherung ist
demzufolge sehr wichtig."
Die EU-Kommission schlägt auch vor, halbautomatische Waffen, die Waffen mit
automatischen Mechanismen ähneln, zu verbieten.
DE
Pressedienst
Direktion Medien
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Jean-Luc Stassen, Direktor des belgischen Beschussamts (Banc d’Épreuves des armes á
feu) warnte: "Hierbei handelt es sich um ein sehr subjektives Kriterium, welches zu
Interpretationsunterschieden innerhalb der Mitgliedstaaten führen könnte."
Die Vorschläge der EU-Kommission beziehen sich des Weiteren auf die Kennzeichnung
der Feuerwaffen und umfassen strengere Vorschriften für Online-Waffenkäufe. Zudem
umfassen die Vorschläge gemeinsame Kriterien für Schreckschusswaffen (zum Beispiel
Signal- und Startpistolen), damit diese nicht in voll funktionsfähige Feuerwaffen umgebaut
werden können. Die Gültigkeitsdauer einer Waffenlizenz soll auf fünf Jahre beschränkt
werden.
Nächste Schritte
Erwartungsgemäß wird der Binnenmarktausschuss Ende Juni den Bericht annehmen. Die
erste Lesung im Plenum ist im Herbst vorgesehen.
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Weitere Informationen
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Mehr Informationen zur Anhörung vom 15.3.:
http://www.europarl.europa.eu/committees/de/imco/events.html?id=20160315CHE00121
Videoaufzeichnung der Anhörung: http://www.europarl.europa.eu/eplive/de/committees/video?event=20160315-1500-COMMITTEE-IMCO
Vicky Ford (EKR, UK): http://www.europarl.europa.eu/meps/de/96949/VICKY_FORD_home.html
Verfahrensschritte:
http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?reference=2015/0269(COD)&l=en
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