Anzeigen über das Überlassen von Schusswaffen

Sie können die Bohrbeginnsanzeige per Postweg, Fax oder eingescannt per E-Mail versenden
Wählen Sie Ihre zuständige Stelle:
Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Hauptstelle, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf
Fax: 0991/2504-200,
eMail: [email protected]
Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Servicestelle Passau, Dr.-Geiger-Weg 6, 94032 Passau
Fax: 0851/5906-10,
eMail: [email protected]
Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Servicestelle Pfarrkirchen, Arnstorfer Straße 11, 84347 Pfarrkirchen
Fax: 08561/305-111,
eMail: [email protected]
Bohrbeginnsanzeige
Zur Bohranzeige vom
Flurnummer
Gemeinde
Gemarkung
Frau / Herr / Firma
(mindestens eine Woche vorher beim Wasserwirtschaftsamt vorlegen)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit zeige/n ich/wir Ihnen den Beginn der oben genannten Brunnenbau bzw. Bohrmaßnahme an.
Datum (Tag, Monat, Jahr)
Der Beginn ist/war am
Mit dem Brunnenbau bzw. Bohrarbeiten wurde folgende Fachfirma beauftragt:
Firma
Straße und Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Telefonnummer
Ansprechpartner
Mir/uns ist aufgrund meiner/unserer Bohranzeige nach Art. 34 BayWG bekannt, dass mit den Arbeiten eine Fachfirma zu
beauftragen ist, die im Besitz einer DVGW-Bescheinigung W120 ist bzw. eine entsprechende Qualifikation nachweisen
kann.
Ort
Datum
Unterschrift des Anzeigenden
© LRA DEG
S0016V04032010ADV2
Seite /