Garantie-Urkunde Kunden-Daten Herr Frau Wichtig. Antrag inklusive Beratungsdokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Sofern Ihnen die gesetzliche Gewährleistung ausreicht, erhalten Sie diese Seite unverbindlich zu Ihrer Information. Firma (bei beruflicher Nutzung) Fachhandelsberater Titel/Name Name, Vorname Vorname Registrierungs-Nummer Straße, Hausnummer WERTGARANTIE Nummer PLZ Ort 0 Festnetz- oder Mobiltelefonnummer (für Rückfragen zur Schadenregulierung) Geräte-Daten neu Hersteller Mobiltelefone älter als 24 Monate ( außer und Smartphones ) Kaufdatum (MM/JJ) Stempel Fachhandelsgeschäft und Geschäftsanschrift Fachhandelsberater/Gebundener Vermittler Schlichtungsstelle: Versicherungsombudsmann e. V. | Postfach 08 06 32 | 10006 Berlin Registerstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V. | Breite Straße 29 | 10178 Berlin | Telefon: 0180 6 00 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise max. 0,60 €/Anruf) www.vermittlerregister.info Kennziffer Kaufpreis (volle Euro) Sie erhalten die gesetzliche Gewährleistung Typ/Geräteart Zusatzgeräte/Komponenten (siehe separate Aufstellung) Baujahr (JJ) Gerätenummer/IMEI-Nummer Aktions-Angebot: Schütze 3 – Zahle 2* Gerät 2 neu Hersteller Typ/Geräteart Mobiltelefone älter als 24 Monate ( außer und Smartphones ) Kaufdatum (MM/JJ) Unsere Empfehlung: WERTGARANTIE Komplettschutz Der WERTGARANTIE Komplettschutz für neue und gebrauchte Geräte geht weit über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Kennziffer Ja, ich möchte den WERTGARANTIE Komplettschutz für mein Gerät Kaufpreis (volle Euro) Zusatzgeräte/Komponenten (siehe separate Aufstellung) Gerätenummer/IMEI-Nummer Gerät 3 die nur für Material-, Konstruktions- und Produktionsfehler gilt. auf die ausgeführte Reparatur und nur auf die dabei ausgetauschten Teile. Wir empfehlen Ihnen, jetzt mit dem Aktions-Angebot „Schütze 3 – Zahle 2“ 2 weitere Geräte aus Ihrem Haushalt zu schützen. Baujahr (JJ) neu Hersteller Mobiltelefone älter als 24 Monate ( außer und Smartphones ) Kaufdatum (MM/JJ) Ja, ich möchte den WERTGARANTIE Komplettschutz für 2 weitere Geräte zum Aktions-Angebot „Schütze 3 – Zahle 2“ Kennziffer Unsere Empfehlung: WERTGARANTIE Diebstahlschutz Kaufpreis (volle Euro) Typ/Geräteart Zusätzlich ist besonders für mobile Geräte der weltweite Diebstahl schutz für 1,95 Euro mtl. bzw. 2,95 Euro mtl. pro Gerät empfehlenswert (abhängig vom jeweiligen Geräte-Kaufpreis). Zusatzgeräte/Komponenten (siehe separate Aufstellung) Gerätenummer/IMEI-Nummer Baujahr (JJ) *Das beitragsgünstigste Gerät ist beitragsfrei. Sollten die Beiträge für alle drei Geräte gleich sein, wird das im Antrag zuletzt aufgenommene Gerät beitragsfrei geschützt. Die Beitragsfreiheit gilt nicht für den Diebstahlschutz. In Ihrer Garantie-Urkunde befinden sich neben diesem Antrag die Vertragsbedingungen und das Produkt informationsblatt, welches Ihnen gleichzeitig als Versicherungsschein Ihren sofortigen Geräteschutz bestätigt. Ich nutze mein Gerät auch beruflich und eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug liegt vor. Die Reparaturkosten erhalte ich als Nettobetrag ohne Umsatzsteuer ausgezahlt. Ja, ich möchte den Diebstahlschutz für Gerät 1 WERTGARANTIE AG, Breite Straße 8, 30159 Hannover Gläubiger-Identifikationsnummer: DE46ZZZ00000083628 Mandatsreferenz: (wird gesondert mitgeteilt) Ich ermächtige die WERTGARANTIE AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der WERTGARANTIE AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Dieses Rahmenmandat bezieht sich auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsverhältnisse mit der WERTGARANTIE AG. Schriftlichen Informationen zu weiteren Garantie-/Versicherungs-Angeboten der WERTGARANTIE sowie meines vermittelnden Fachhändlers stimme ich zu. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Mit einer Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail und/oder SMS zu diesem Zweck bin ich einverstanden. Der Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an WERTGARANTIE AG, Breite Str. 8, 30159 Hannover, [email protected] oder telefonisch unter 0511 71280-123 widersprechen. Kontonummer Ich stimme der Abwicklung aller das Vertragsverhältnis betreffenden Angelegenheiten in Textform per E-Mail und auch über das Kundenportal zu. Änderungen meiner E-Mail-Adresse teile ich unverzüglich mit. IBAN Ich bin darüber informiert, dass ich das Recht habe, meine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen, des Produktinformationsblattes und dieser Belehrung (rechtzeitige Absendung genügt) ohne Angabe von Gründen in Textform an WERTGARANTIE AG, Breite Str. 8, 30159 Hannover oder an [email protected] zu widerrufen. Bereits gezahlte Beiträge werden unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, erstattet. BIC 2 0 1 (Zutreffendes bitte ankreuzen) Gerät 3 SEPA Lastschrift-Rahmenmandat Ich bestätige, dass der Vertrag nach Auszahlung der Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät (insbesondere Neukaufbeteiligung) mit dem dafür erworbenen Ersatzgerät weiterläuft. Antragsdatum (TT/MM/JJJJ) Gerät 2 Bankleitzahl DE 1 9 Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ) E-Mail-Adresse zur Ankündigung der Lastschrifteinzüge und für Rückfragen zur Schadenregulierung Unterschrift des Kunden GU WG DE KS 0915 Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät bei Diebstahl in Höhe des Gerätezeitwertes (wenn für das jeweilige Gerät gesondert vereinbart) Gerätezeitwert Neue Mobiltelefone und Smartphones bis 250 Euro Inklusive Fernbedienungs-Defekte Akku-Defekte Arbeitslohn und Ersatzteile Fahrt-/Versandkosten Sofortschutz ab Antragsdatum TV-Geräte-Einstellarbeiten (ohne Erstinstallation) und Software-Updates Zusätzlich bis zu 300 Euro Ersatzleistung bei versengter oder zerrissener Kleidung durch Gerätedefekte verdorbenem Gefriergut durch Gerätedefekte Folgeschäden an Einrichtungsgegenständen durch TV-Gerätedefekte Konstante Monatsbeiträge 5 Euro pro Gerät Neugeräte bis 1.000 Euro (bis zu 24 Monate alt) Neukaufbeteiligung ZEIT Volle Reparaturkosten-Übernahme bei Gerätedefekten durch Elektronikschäden Wasser-/Feuchtigkeitsschäden unsachgemäße Handhabung Verschleiß/Verkalkung Fremdkörper/Verstopfung Fall-/Sturzschäden Displaybruch/Panelbruch Glaskeramik-Bruch WERT Ihre Vorteile mit dem WERTGARANTIE Komplettschutz Neukaufbeteiligung pro Gerät ab 150 Euro Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit 150 Euro am Kauf eines Ersatzgerätes. Diese Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes weitere schadenfreie Jahr jährlich um 25 Euro pro Gerät. 8 Euro pro Gerät Neugeräte ab 1.001 bis 3.000 Euro (bis zu 24 Monate alt) Neue Mobiltelefone und Smartphones über 250 Euro Gebrauchtgeräte (älter als 24 Monate) außer Mobiltelefone und Smartphones 11 Euro pro Gerät Neugeräte ab 3.001 bis 6.000 Euro (bis zu 24 Monate alt) So geht’s: Senden Sie den Antrag per Fax an: 0511 71280-149 oder per Post (im Umschlag) an: Fachhändler-Stempel GU WG DE KS 0915 WERTGARANTIE AG Postfach 64 29 30064 Hannover WERTGARANTIE AG Postfach 64 29, 30064 Hannover | Breite Straße 8, 30159 Hannover Telefon: 0511 71280-123 | Fax: 0511 71280-149 E-Mail: [email protected] | www.wertgarantie.ag Kühlschrank + sep. Gefriergerät Schützen Sie jetzt 2 weitere Geräte aus Ihrem Haushalt: z. B. TV, Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd … das Gerätealter spielt dabei keine Rolle! HiFi-Anlage (bis zu 5 Komponenten) 57 Aktions-Angebot „Schütze 3 – Zahle 2“ 112 Herd-Set (Backofen, Kochfeld, Haube)113 Smartphones9025 Mobiltelefone73 Mobilfunk (bis 12 Monate nach Kauf) Videorekorder54 Navigationsgerät Telefon-Anlage (bis zu 5 Komponenten)72 Auto-HiFi (bis zu 5 Komponenten) 70 jeweils zu einem Beitrag Geräte-Kombi und Komponenten 49 TV Röhre Media-/MP3-Player49 TV Plasma Festnetztelefon72 TV LED/LCD DVD/HD Rekorder 67 53 65 63 Tablet-PC97 Digitalreceiver89 Smartwatch9026 Digitalkamera60 Spielekonsole Camcorder56 Notebook/Netbook Beamer49 Unterhaltungs-/Mobilelektronik 49 30 Hemdenbügler49 Geschirrspüler52 Gefrierschrank80 Gefriertruhe80 Dampfbackofen49 Bügelstation49 Bodenpflegegerät39 Haushaltstechnik TV + Anschlussgerät (z. B. Blu-ray-/ DVD-/Video-Player/-Recorder, SATReceiver, Spielekonsole, Soundbar) 66 SAT-Anlage (bis zu 5 Komponenten) 55 PC System (PC, Monitor, Drucker) Kamera-Set (Body, Objektiv und Blitz oder zweites Objektiv) 31 60 Waschtrockner78 Waschmaschine50 Trockner51 Mikrowelle76 Kühl- und Gefrierkombi 81 Küchen-Klein-Elektro49 Kaffeevollautomat61 Herd (Gas oder Elektro) WERTGARANTIE Komplettschutz: Für alles, was einen Stecker oder Akku hat. 58 Garantie-Urkunde Kunden-Daten Herr Frau Wichtig. Antrag inklusive Beratungsdokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Die WERTGARANTIE Leistungen gelten nur, wenn Sie den WERTGARANTIE Schutz beantragt haben. Firma (bei beruflicher Nutzung) Fachhandelsberater Titel/Name Name, Vorname Vorname Registrierungs-Nummer Straße, Hausnummer WERTGARANTIE Nummer PLZ Kunden-Exemplar (1) Ort 0 Festnetz- oder Mobiltelefonnummer (für Rückfragen zur Schadenregulierung) Geräte-Daten neu Hersteller Mobiltelefone älter als 24 Monate ( außer und Smartphones ) Kaufdatum (MM/JJ) Stempel Fachhandelsgeschäft und Geschäftsanschrift Fachhandelsberater/Gebundener Vermittler Schlichtungsstelle: Versicherungsombudsmann e. V. | Postfach 08 06 32 | 10006 Berlin Registerstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V. | Breite Straße 29 | 10178 Berlin | Telefon: 0180 6 00 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise max. 0,60 €/Anruf) www.vermittlerregister.info Kennziffer Kaufpreis (volle Euro) Sie erhalten die gesetzliche Gewährleistung Typ/Geräteart Zusatzgeräte/Komponenten (siehe separate Aufstellung) Baujahr (JJ) Gerätenummer/IMEI-Nummer Aktions-Angebot: Schütze 3 – Zahle 2* Gerät 2 neu Hersteller Typ/Geräteart Mobiltelefone älter als 24 Monate ( außer und Smartphones ) Kaufdatum (MM/JJ) Unsere Empfehlung: WERTGARANTIE Komplettschutz Der WERTGARANTIE Komplettschutz für neue und gebrauchte Geräte geht weit über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Kennziffer Ja, ich möchte den WERTGARANTIE Komplettschutz für mein Gerät Kaufpreis (volle Euro) Zusatzgeräte/Komponenten (siehe separate Aufstellung) Gerätenummer/IMEI-Nummer Gerät 3 die nur für Material-, Konstruktions- und Produktionsfehler gilt. auf die ausgeführte Reparatur und nur auf die dabei ausgetauschten Teile. Wir empfehlen Ihnen, jetzt mit dem Aktions-Angebot „Schütze 3 – Zahle 2“ 2 weitere Geräte aus Ihrem Haushalt zu schützen. Baujahr (JJ) neu Hersteller Mobiltelefone älter als 24 Monate ( außer und Smartphones ) Kaufdatum (MM/JJ) Ja, ich möchte den WERTGARANTIE Komplettschutz für 2 weitere Geräte zum Aktions-Angebot „Schütze 3 – Zahle 2“ Kennziffer Unsere Empfehlung: WERTGARANTIE Diebstahlschutz Kaufpreis (volle Euro) Typ/Geräteart Zusätzlich ist besonders für mobile Geräte der weltweite Diebstahl schutz für 1,95 Euro mtl. bzw. 2,95 Euro mtl. pro Gerät empfehlenswert (abhängig vom jeweiligen Geräte-Kaufpreis). Zusatzgeräte/Komponenten (siehe separate Aufstellung) Gerätenummer/IMEI-Nummer Baujahr (JJ) *Das beitragsgünstigste Gerät ist beitragsfrei. Sollten die Beiträge für alle drei Geräte gleich sein, wird das im Antrag zuletzt aufgenommene Gerät beitragsfrei geschützt. Die Beitragsfreiheit gilt nicht für den Diebstahlschutz. In Ihrer Garantie-Urkunde befinden sich neben diesem Antrag die Vertragsbedingungen und das Produkt informationsblatt, welches Ihnen gleichzeitig als Versicherungsschein Ihren sofortigen Geräteschutz bestätigt. Ich nutze mein Gerät auch beruflich und eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug liegt vor. Die Reparaturkosten erhalte ich als Nettobetrag ohne Umsatzsteuer ausgezahlt. Ja, ich möchte den Diebstahlschutz für Gerät 1 WERTGARANTIE AG, Breite Straße 8, 30159 Hannover Gläubiger-Identifikationsnummer: DE46ZZZ00000083628 Mandatsreferenz: (wird gesondert mitgeteilt) Ich ermächtige die WERTGARANTIE AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der WERTGARANTIE AG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Dieses Rahmenmandat bezieht sich auf alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsverhältnisse mit der WERTGARANTIE AG. Schriftlichen Informationen zu weiteren Garantie-/Versicherungs-Angeboten der WERTGARANTIE sowie meines vermittelnden Fachhändlers stimme ich zu. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Mit einer Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail und/oder SMS zu diesem Zweck bin ich einverstanden. Der Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an WERTGARANTIE AG, Breite Str. 8, 30159 Hannover, [email protected] oder telefonisch unter 0511 71280-123 widersprechen. Kontonummer Ich stimme der Abwicklung aller das Vertragsverhältnis betreffenden Angelegenheiten in Textform per E-Mail und auch über das Kundenportal zu. Änderungen meiner E-Mail-Adresse teile ich unverzüglich mit. IBAN Ich bin darüber informiert, dass ich das Recht habe, meine Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen, des Produktinformationsblattes und dieser Belehrung (rechtzeitige Absendung genügt) ohne Angabe von Gründen in Textform an WERTGARANTIE AG, Breite Str. 8, 30159 Hannover oder an [email protected] zu widerrufen. Bereits gezahlte Beiträge werden unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, erstattet. BIC 2 0 1 (Zutreffendes bitte ankreuzen) Gerät 3 SEPA Lastschrift-Rahmenmandat Ich bestätige, dass der Vertrag nach Auszahlung der Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät (insbesondere Neukaufbeteiligung) mit dem dafür erworbenen Ersatzgerät weiterläuft. Antragsdatum (TT/MM/JJJJ) Gerät 2 Bankleitzahl DE 1 9 Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ) E-Mail-Adresse zur Ankündigung der Lastschrifteinzüge und für Rückfragen zur Schadenregulierung Unterschrift des Kunden GU WG DE KS 0915 Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Komplettschutz Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Die folgenden Inhalte gelten nur, wenn Sie den WERTGARANTIE Schutz beantragt haben. § 2 Versicherte Gefahren und Schäden (1) Der Versicherer leistet Ersatz für die Kosten von Reparaturen, die bei Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen bzw. deren Bauteile erforderlich werden, durch: a) Konstruktions- und Materialfehler b) Verschleiß, Abnutzung, Alterung c) Fall-/Sturzschäden, Unfall d)Fahrlässigkeit e) unsachgemäße Handhabung, Verstopfung f) Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung, Induktion) g) Wasser, Feuchtigkeit h) Implosion/Explosion, Blitzschlag i) Motor- und Lagerschäden j)Glaskeramik-Bruch k)Verkalkung l) Einwirkung von Fremdkörpern auf Waschmaschinen und (Wasch)Trockner durch bei der Befüllung des Gerätes versehentlich nicht entfernte oder sich von der Kleidung lösende Kleinteile wie z. B. in Taschen befindliche Münzen, Haarspangen bzw. Knöpfe, Haken, BH-Bügel und m)bei Funktionsstörungen des versicherten TV-Gerätes wegen anbieterseitigem Kanalwechsel und/oder mangels erforderlicher Software-Aktualisierung für Einstellarbeiten und Software-Updates durch einen Fachbetrieb (mit Ausnahme der Erstinstallation). Einstellarbeiten sind die Programmierung bzw. die Abstimmung der Empfangsmöglichkeit. (2) Sofern gesondert vereinbart, zahlt der Versicherer bei Diebstahl der versicherten Sache eine Kostenbeteiligung. (3) Zusätzlich zahlt der Versicherer eine Ersatzleistung: a) bei einem Defekt an einer versicherten Waschmaschine für die Wiederbeschaffung der deshalb in der Waschmaschine beschädigten Kleidung; b) bei einem Defekt an einem versicherten Wäschetrockner für die Wiederbeschaffung der deshalb im Wäschetrockner versengten oder verbrannten Kleidungsstücke; c) bei einem Defekt eines versicherten Gefriergerätes für die Wiederbeschaffung des deshalb im Gefriergerät verdorbenen Gefriergutes; d) bei einem Defekt an einem versicherten TV-Gerät für Schäden an Einrichtungsgegenständen, die durch das versicherte Schadenereignis entstanden sind. (4) Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat; die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen, wie insbesondere Schrammen und Schäden an der Lackierung; die unter die Gewährleistung des Herstellers oder Fachhändlers fallen; an oder durch Betriebssoftware/Zusatzsoftware oder mobile/n Datenträger/n; durch Computerviren, Daten-/Softwareverlust, Programmierungsfehler; an oder durch Verbrauchsmaterialien; aus Kartenmissbrauch bei Diebstahl eines mobilen Gerätes, wie bspw. Tablet oder Smartphone; durch Reparaturarbeiten und Eingriffe nicht autorisierter Stellen; durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch; durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser (z. B. Rohrbruch); durch Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege oder innere Unruhen sowie Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen); höhere Gewalt. Ist der Beweis für das Vorliegen einer der Ursachen gemäß § 2 (4) nicht zu erbringen, so genügt für den Ausschluss der Haftung des Versicherers die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden auf eine dieser Ursachen zurückzuführen ist. § 3 Leistungsumfang (1) Die Entschädigungsleistung des Versicherers besteht bei Gerätedefekt in der Übernahme der Kosten für die Wieder instandsetzung oder Erneuerung der beschädigten Bauteile sowie der Kosten für Arbeitslohn und Wegegelder (Reparatur kosten). Ist der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt, werden die Reparaturkosten als Nettobetrag ohne Umsatzsteuer ersetzt. (2) Der Versicherungsnehmer hat das Recht, statt der Reparatur kosten eine Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät gleicher Art in Form der Neukaufbeteiligung in dem im Versicherungsvertrag vereinbarten Umfang zu fordern, sofern entweder die Reparaturkosten die Neukaufbeteiligung übersteigen oder die Reparatur wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Übersteigt der Zeitwert der versicherten Sache die zum Schadenzeitpunkt bestehende Neukauf beteiligung, beteiligt sich der Versicherer in Höhe des Zeitwertes der versicherten Sache im Zeitpunkt des Schadeneintritts. (3) Bei Diebstahl der versicherten Sache – sofern gesondert vereinbart – zahlt der Versicherer eine Kostenbeteiligung in vereinbartem Umfang für ein Ersatzgerät gleicher Art, maximal jedoch den Zeitwert des versicherten Gerätes im Zeitpunkt des Schadeneintritts. (4) Die Kostenbeteiligungen sind auf die für ein Ersatzgerät gleicher Art tatsächlich aufgewandten Kosten begrenzt. Es ist nicht zwingend notwendig, dass es sich beim Ersatzgerät um das gleiche Modell oder bei Mobiltelefonen und Smartphones um ein Neugerät handelt. (5) Mit Beteiligung des Versicherers am Kauf eines Ersatzgerätes geht bei mobilen Geräten das Eigentum am alten, defekten Gerät inklusive aller originalen Zubehörteile (z. B. Akkus, Netzteile, Kabel, CDs, Speicherkarten, Handbücher, Boxen, Mäuse) auf den Versicherer über. Gibt der Versicherungsnehmer das defekte Altgerät inklusive des originalen Zubehörs nicht an den Versicherer heraus, mindert sich die Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät um den marktüblichen Restwert des defekten Altgerätes inkl. Originalzubehör. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, einen geringeren als den marktüblichen Restwert seines defekten Gerätes nachzuweisen. (6) Der Versicherungsnehmer hat die vom Versicherer zugesagte Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät vollständig zum Ankauf eines Ersatzgerätes der gleichen Art zu verwenden. Kommt der Versicherungsnehmer dem nicht nach, hat er die Kostenbeteiligung unverzüglich an den Versicherer zurückzuerstatten. Das Ersatzgerät tritt anstelle des bisherigen Gerätes in den laufenden Versicherungsvertrag. Die Prämie berechnet sich nach dem Tarif für das Ersatzgerät. Für die Berechnung der Neukaufbeteiligung beginnt ein neuer Zeitraum am 1. des auf den Auszahlungstag folgenden Monats. (7) Ersatzleistungen für Folgeschäden durch Defekt der versicherten Sache bestehen in vereinbartem Umfang, maximal jedoch in Höhe des nachweislich entstandenen Schadens. § 4 Obliegenheiten im Versicherungsfall (1) Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer einen Versicherungsfall unverzüglich, spätestens innerhalb 1 Monats nach Eintritt, in Textform anzuzeigen. Bei Gerätedefekt ist zusätzlich ein Kosten voranschlag einer Fachwerkstatt einzureichen. Daraus müssen Ursache, Art und Umfang der notwendigen Reparatur im Einzelnen ersichtlich sein. Bei Diebstahl – sofern gesondert vereinbart – ist innerhalb dieses Zeitraums zusätzlich der Nachweis über Stellung der Strafanzeige bei der Polizei und bei mobilen Geräten, wie bspw. Tablets oder Smartphones, über die Sperre der verwendeten SIM-Karte einzureichen. (2) Der Versicherer wird unmittelbar nach Eingang der vorbenannten Unterlagen die notwendigen Prüfungen vornehmen und bei vorhandenem Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers binnen weniger Tage die Reparaturkostenübernahme bzw. Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät zusagen. Der Versicherer kann ohne vorhergegangene Einreichung eines Kostenvoran schlages entscheiden und eine Leistung erbringen. (3) Innerhalb von 1 Monat nach der Zusage einer Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät durch den Versicherer hat der Versicherungsnehmer eine Kopie der Originalrechnung des als Ersatz angeschafften Gerätes mit Gerätedaten an den Versicherer in Textform zu übermitteln. (4) Nach durchgeführter Gerätereparatur ist die Reparaturrechnung, aus der die ausgeführten Arbeiten und die Ersatzteilpreise im Einzelnen zu ersehen sind, innerhalb von 1 Monat seit Rechnungsdatum einzureichen. Die Sache ist jeweils zur Besichtigung durch einen Sachverständigen auf die Dauer von 1 Monat ab Einreichung der Rechnung zur Verfügung zu halten. (5) Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung 5.1 Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit bei und/ oder nach Eintritt des Versicherungsfalls vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht. 5.2 Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. 5.3 Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat. § 5 Versicherungsort Die Versicherung gilt in Deutschland sowie bei vorübergehenden Reisen weltweit, sofern die versicherte Sache in Deutschland repariert wird. § 6 Prämie (1) Der Versicherungsnehmer hat die erste Jahresprämie (Beitrag) am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats zu zahlen; Folgeprämien am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt. Die Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung der ersten Prämie oder der ersten Rate der ersten Prämie ergeben sich aus § 37 VVG; im Übrigen gilt § 38 VVG. Ist Ratenzahlung vereinbart, so gelten ausstehende Raten als gestundet. Sie werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer in Verzug gerät. (2) Erfolgt die Prämienzahlung per SEPA-Lastschriftverfahren, wird die Abbuchung vom Konto spätestens 5 Tage vorher angekündigt. Bei wiederkehrenden Beitragseinzügen in gleicher Höhe erfolgt die Ankündigung einmalig vor dem erstmaligen Einzug. (3) Der Versicherer kann bei der Gestaltung der Verträge Selbstbeteiligungen, Schadensstaffelungen und Wartungspauschalen vorsehen. § 7 Anpassung der Beiträge (1) Die Prämie je Tarif wird unter Berücksichtigung der in den Kalkulationsgrundlagen des Versicherers niedergelegten Prämienfaktoren (z. B. Schadenaufwand und -häufigkeit, Verwaltungskostenaufwand, Bestandszusammensetzung, Stornoquote) für eine ausreichend große Anzahl gleichartiger Risiken eines Tarifes (Bestandsgruppe) unter Beachtung anerkannter Grundsätze der Versicherungsmathematik und -technik ermittelt. Es können auch statistische Erkenntnisse des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zur treuhänderischen Ermittlung der durchschnittlichen Schadenzahlungen aller Versicherer herangezogen werden. (2) Ergibt eine Neukalkulation im Vergleich zum Vorjahr einen um mindestens 5 % vom bisherigen Tarifbeitrag abweichenden Wert, so ist der Versicherer berechtigt, die Prämie um den Differenzbetrag zu erhöhen bzw. verpflichtet, sie um die Differenz zu senken. Der Versicherer kann die Prämie je Tarif einmal pro Versicherungsjahr ändern. (3) Bei Erhöhung der Prämie darf diese den zum Zeitpunkt der Erhöhung für Neuverträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang geltenden Prämiensatz nicht übersteigen. (4) Die Prämienanpassung wird dem Versicherungsnehmer mitgeteilt. (5) Bei Erhöhung der Prämie kann der Versicherungs nehmer den Versicherungsvertrag/Tarif kündigen. (6) Bei der Prämienerhöhung können Gruppen von Versicherungsnehmern, bei denen gemeinsame Merkmale gegeben sind, teil weise oder gänzlich ausgenommen werden. § 8 Beginn und Ende von Vertrag und Haftung (1) Vertrag und Haftung beginnen mit dem in dem Versicherungs schein genannten Datum, wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zur Fälligkeit zahlt. (2) Vertrag und Haftung enden mit dem vereinbarten Zeitpunkt. (3) Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf in Textform gekündigt werden. (4) Bei ordentlicher Kündigung durch den Versicherungsnehmer wird die Jahresprämie anteilig abgerechnet. (5) Nach Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät läuft der Vertrag mit dem dafür erworbenen Ersatzgerät weiter. (6 ) Veräußert der Versicherungsnehmer ein versichertes Gerät, ohne die Weiterführung des Versicherungsvertrages für dieses Gerät durch den Erwerber und dessen Anschrift mitzuteilen, so geht der Versicherer von der sofortigen Kündigung des Vertrages für dieses Gerät durch den Erwerber aus. § 9 Schlussbestimmungen (1) Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen Abweichendes bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. (2) Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers sind – soweit nicht gesondert geregelt – telefonisch oder in Textform an den Versicherer zu richten. (3) Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in 3 Jahren. Die Verjährung ist nach Anmeldung eines Anspruchs bis zum Zugang der Entscheidung des Versicherers in Textform gehemmt. (4) Klagen gegen den Versicherer sind am Gericht seines Sitzes, gegen den Versicherungsnehmer an dessen Wohnsitz, zu erheben. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist auch das Gericht am Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständig. (5) Es gilt deutsches Recht. WERTGARANTIE AG Postfach 64 29, 30064 Hannover | Breite Straße 8, 30159 Hannover Telefon: 0511 71280-123 | Fax: 0511 71280-149 E-Mail: [email protected] | www.wertgarantie.ag GU WG DE KS 0915 § 1 Versicherte Sachen (1) Versichert sind die jeweiligen im Versicherungsvertrag genannten Sachen zur privaten und beruflichen Nutzung inklusive des im Hersteller-Lieferumfang des Gerätes enthaltenen Originalzubehörs. (2) Nicht Vertragsgegenstand sind: a) Geräte, die gewerblich genutzt werden. Eine gewerbliche Nutzung liegt vor, wenn mit dem zu schützenden Gerät Geld verdient wird (z. B. durch Vermietung) oder eine überdurchschnittliche Nutzung vorliegt (z. B. Waschmaschine im Waschsalon oder Frisörsalon, Kaffeevollautomat in Gastronomie, Fernseher in Sportsbar, PC im Internetcafe). Geräte, die auch beruflich genutzt werden (z. B. im Rahmen eines freien Berufes wie Architekt, Arzt oder Rechtsanwalt), sind versichert. b) Mobiltelefone und Smartphones, sofern sie älter als 12 Monate sind und/oder mit einem Kaufpreis von über 3.000 Euro. c) sonstige Geräte mit einem Kaufpreis von über 6.000 Euro. Versicherungsschein und Produktinformationsblatt Kunden-Exemplar (2) Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Die folgenden Inhalte gelten nur, wenn Sie den WERTGARANTIE Schutz beantragt haben. Wir bestätigen Ihnen den beantragten Schutz gemäß den beigefügten „Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)“ sowie den nachfolgenden Vertragsinformationen. Dies gilt erst, wenn wir eine Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren erhalten haben. Sollte der Schutz für nicht versicherbare Sachen oder Risiken abgeschlossen werden, die gemäß AVB nicht versicherbar sind, besteht kein Versicherungsschutz. Leistungen im Überblick (§§ 2, 3 AVB) Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät bei Diebstahl in Höhe des Gerätezeitwertes (wenn für das jeweilige Gerät gesondert vereinbart). Inklusive • Fernbedienungs-Defekte • Akku-Defekte • Arbeitslohn und Ersatzteile • Fahrt-/Versandkosten • Sofortschutz ab Antragsdatum • TV-Geräte-Einstellarbeiten (ohne Erstinstallation) und Software-Updates Neukaufbeteiligung Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit 150 Euro am Kauf eines Ersatzgerätes. Diese Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes weitere schadenfreie Jahr jährlich um 25 Euro pro Gerät. Übersteigt der Zeitwert des defekten Gerätes die zum Schadenzeitpunkt bestehende Neukaufbeteiligung, beteiligen wir uns in Höhe des Zeitwertes des defekten Gerätes am Kauf eines Ersatzgerätes. Die Neukaufbeteiligung ist auf die für das Ersatzgerät gleicher Art tatsächlich aufgewandten Kosten begrenzt. Es ist nicht zwingend notwendig, dass es sich beim Ersatzgerät um das gleiche Modell oder bei Mobiltelefonen und Smartphones um ein Neugerät handelt. Zusätzlich bis zu 300 Euro Ersatzleistung bei • versengter oder zerrissener Kleidung durch Gerätedefekte • verdorbenem Gefriergut durch Gerätedefekte • Folgeschäden an Einrichtungsgegenständen durch TV-Gerätedefekt Selbstbeteiligung Sie tragen bei Mobiltelefonen und Smartphones mit einem Kaufpreis von über 250 Euro (unsubventioniert) je Schadenfall einen Betrag von 30 Euro selbst. Nicht versicherbare Sachen/Risikoausschlüsse Nicht versicherbare Sachen sind § 1 (2) und Risikoausschlüsse § 2 (4) AVB zu entnehmen. Zahlungsempfänger: WERTGARANTIE AG, Gläubiger-ID.: DE46ZZZ00000083628. Im Lastschriftverfahren gilt die Beitragszahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Eine nicht rechtzeitige Zahlung des Beitrags kann den Versicherungsschutz gefährden. Konstante Monatsbeiträge WERTGARANTIE Komplettschutz Beitrag pro Gerät Neugeräte (bis zu 24 Monate alt) außer Mobiltelefone und Smartphones Geräte-Kaufpreis Neue Mobiltelefone und Smartphones (bis zu 12 Monate alt) unsubventionierter Geräte-Kaufpreis 5 Euro bis 1.000 Euro bis 250 Euro 8 Euro ab 1.001 Euro bis 3.000 Euro ab 251 Euro bis 3.000 Euro 11 Euro ab 3.001 Euro bis 6.000 Euro — Gebrauchtgeräte (älter als 24 Monate) keine Mobiltelefone und Smartphones ehem. Kaufpreis — bis 6.000 Euro — Werden 3 Geräte gleichzeitig geschützt, ist das beitragsgünstigste Gerät beitragsfrei. Sollten die Beiträge für alle 3 Geräte gleich sein, wird das im Antrag zuletzt aufgenommene Gerät beitragsfrei geschützt. Sollte es 2 beitragsgünstigste Geräte geben, wird hiervon das im Antrag zuletzt aufgenommene Gerät beitragsfrei geschützt. Die Beitragsfreiheit gilt nicht für den Diebstahlschutz. WERTGARANTIE Diebstahlschutz (wenn für das jeweilige Gerät gesondert vereinbart) Beitrag pro Gerät Neugeräte (bis zu 24 Monate alt) außer Mobiltelefone und Smartphones Geräte-Kaufpreis Neue Mobiltelefone und Smartphones (bis zu 12 Monate alt) unsubventionierter Geräte-Kaufpreis 1,95 Euro bis 500 Euro bis 250 Euro 2,95 Euro ab 501 Euro bis 6.000 Euro ab 251 Euro bis 3.000 Euro Gebrauchtgeräte (älter als 24 Monate) keine Mobiltelefone und Smartphones ehem. Kaufpreis — bis 6.000 Euro Beitragsfälligkeit/Vorabankündigung der Abbuchung Die für das Versicherungsjahr bemessene Prämie ist in monatlichen Beitragsraten jeweils im Voraus zur Fälligkeit zu zahlen. Sie enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetzlichen Versicherungssteuersatzes ändern sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge. Der vorstehend genannte Beitrag wird im SEPA-Lastschriftverfahren automatisch jeweils monatlich beginnend ab den folgenden Terminen von Ihrem im Antrag angegebenen Konto abgebucht: Bei Antragsdatum am 1. bis 14. Tag eines Monats: jeweils zum nächsten Monatsersten, bei Antragsdatum am 15. bis 31. Tag eines Monats: jeweils zum nächsten 15. eines Monats. Sofern der 1. oder 15. eines Monats kein Bankarbeitstag ist, erfolgt der Einzug am nächsten Bankarbeitstag. 98,1 % der befragten Kunden bezeichnen WERTGARANTIE als zuverlässig. 95,6 % der befragten Kunden würden WERTGARANTIE weiterempfehlen. Obliegenheiten (§ 4 AVB) Im Versicherungsfall hat der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten gemäß § 4 AVB zu beachten, wie bspw. die Pflicht, einen Versicherungsfall unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 1 Monats nach Schadenfall, anzuzeigen. Die Verletzung dieser Obliegenheiten kann den Versicherungsschutz teilweise oder vollständig gefährden. Weitere Einzelheiten sind § 4 (5) AVB zu entnehmen. Vertragsbeginn (§ 8 AVB) Vertragsbeginn: Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats Versicherungsschutz: Ab Vertragsbeginn Kostenfreier Sofortschutz: Ab Antragsdatum Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für Ihr Gerät frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Der Schutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Vertragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages sind sämtliche im Antrag benannten Geräte inklusive des im Hersteller-Lieferumfang des Gerätes enthaltenen Originalzubehörs. HiFi-, Auto-HiFi-, Sat- und Telekommunikations-Anlagen gelten bis zu 5 Einzelkomponenten als ein Gerät, ebenso die Kombinationen aus TV/Anschlussgerät, PC/Monitor/Drucker, Kamera-Body/Objektiv und Blitz oder zweites Objektiv, Backofen/Kochfeld/Haube sowie Kühlschrank/sep. Gefriergerät. Laufzeit (§ 8 AVB) Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Verträge für Mobil telefone und Smartphones haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres in Textform gekündigt wird. Nach Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät läuft der Vertrag mit dem dafür erworbenen Ersatzgerät weiter. Widerrufsbelehrung Sie haben das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen, des Produkt informationsblattes und dieser Belehrung (rechtzeitige Absendung genügt) ohne Angabe von Gründen in Textform an WERTGARANTIE AG, Breite Str. 8, 30159 Hannover, oder an [email protected] zu widerrufen. Bereits gezahlte Beiträge werden unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, erstattet. Wünschen Sie weitere Informationen? Für Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gern unter Telefon 0511 71280-123 zur Verfügung. Mit etwaigen Beschwerden können Sie sich auch an den Ombudsmann für Versicherungen, Postfach 080632, 10006 Berlin, oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, wenden. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt. WERTGARANTIE AG Postfach 64 29 | 30064 Hannover Breite Straße 8 | 30159 Hannover Tel. 0511 71280-123 | Fax: 0511 71280-149 E-Mail: [email protected] Ihre WERTGARANTIE Jederzeit Vertragseinsicht im WERTGARANTIE Kundenportal: www.wertgarantie.de/kundenportal Thomas Schröder Vorsitzender des Vorstands Johannes Schulze Vorstand GU WG DE KS 0915 Volle Reparaturkosten-Übernahme bei Gerätedefekten durch • Elektronikschäden • Wasser-/Feuchtigkeitsschäden • unsachgemäße Handhabung • Verschleiß/Verkalkung •Fremdkörper/Verstopfung • Fall-/Sturzschäden • Displaybruch/Panelbruch • Glaskeramik-Bruch Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät bei Diebstahl in Höhe des Gerätezeitwertes (wenn für das jeweilige Gerät gesondert vereinbart) Zusätzlich bis zu 300 Euro Ersatzleistung bei versengter oder zerrissener Kleidung durch Gerätedefekte verdorbenem Gefriergut durch Gerätedefekte Folgeschäden an Einrichtungsgegenständen durch TV-Gerätedefekte Inklusive Fernbedienungs-Defekte Akku-Defekte Arbeitslohn und Ersatzteile Fahrt-/Versandkosten Sofortschutz ab Antragsdatum TV-Geräte-Einstellarbeiten (ohne Erstinstallation) und Software-Updates Volle Reparaturkosten-Übernahme bei Gerätedefekten durch Elektronikschäden Wasser-/Feuchtigkeitsschäden unsachgemäße Handhabung Verschleiß/Verkalkung Fremdkörper/Verstopfung Fall-/Sturzschäden Displaybruch/Panelbruch Glaskeramik-Bruch 11 Euro pro Gerät Neugeräte ab 3.001 bis 6.000 Euro (bis zu 24 Monate alt) Gebrauchtgeräte (älter als 24 Monate) außer Mobiltelefone und Smartphones Neue Mobiltelefone und Smartphones über 250 Euro 8 Euro pro Gerät Neugeräte ab 1.001 bis 3.000 Euro (bis zu 24 Monate alt) Neue Mobiltelefone und Smartphones bis 250 Euro Konstante Monatsbeiträge 5 Euro pro Gerät Neugeräte bis 1.000 Euro (bis zu 24 Monate alt) Gesetzliche Gewährleistung Materialfehler Konstruktionsfehler * Produktionsfehler * Postfach 64 29, 30064 Hannover | Breite Straße 8, 30159 Hannover Telefon: 0511 71280-123 | Fax: 0511 71280-149 E-Mail: [email protected] | www.wertgarantie.ag Vorstand: Thomas Schröder (Vorsitzender), Johannes Schulze, Susann Richter Aufsichtsratsvorsitzender: Karsten Faber | Amtsgericht Hannover HR B 208988 Jederzeit Vertragseinsicht im WERTGARANTIE Kundenportal: www.wertgarantie.de/kundenportal GU WG DE KS 0915 Neukaufbeteiligung Gerätezeitwert ZEIT Neukaufbeteiligung pro Gerät ab 150 Euro Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit 150 Euro am Kauf eines Ersatzgerätes. Diese Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes weitere schadenfreie Jahr jährlich um 25 Euro pro Gerät. WERT Ihre Vorteile mit dem WERTGARANTIE Komplettschutz Ihre Vorteile auf einen Blick n g e b ot Aktions-A : g n u t h c A 2“ 3 – Zahle e z t ü h c S „ WERTGARANTIE Komplettschutz * t s-Angebo n io t k A Mit 2“ 3 – Zahle „Schütze Ersatzleistung bei Totalschaden Arbeitslohn, Ersatzteile, Fahrt- bzw. Versandkosten Unsachgemäße Handhabung Fall-/Sturzschäden Wasser-/Feuchtigkeitsschäden Garantie-Urkunde Blitzschlag Elektronikschäden Verstopfung/Fremdkörper Displaybruch/Panelbruch WERTGARANTIE Komplettschutz für neue und gebrauchte Geräte Folgeschäden durch Gerätedefekt Motor-/Lagerschäden Verschleiß/Verkalkung Fernbedienungs-/Akku-Defekte TV-Geräte-Einstellarbeiten (ohne Erstinstallation) und Software-Updates Neukaufbeteiligung *Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung. Ihre Rechte aus der 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistung werden durch den Komplettschutz nicht eingeschränkt. WERTGARANTIE AG
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