Aktions-Angebot: Schütze 3 – Zahle 2

Garantie-Urkunde
Kunden-Daten
Herr
Frau
Wichtig. Antrag inklusive Beratungsdokument. Bitte sorgfältig aufbewahren.
Sofern Ihnen die gesetzliche Gewährleistung ausreicht, erhalten Sie diese Seite unverbindlich zu Ihrer Information.
Firma (bei beruflicher Nutzung)
Fachhandelsberater
Titel/Name
Name, Vorname
Vorname
Registrierungs-Nummer
Straße, Hausnummer
WERTGARANTIE Nummer
PLZ
Ort
0
Festnetz- oder Mobiltelefonnummer (für Rückfragen zur Schadenregulierung)
Geräte-Daten
neu
Hersteller
Mobiltelefone
älter als 24 Monate ( außer
und Smartphones )
Kaufdatum (MM/JJ)
Stempel Fachhandelsgeschäft und Geschäftsanschrift Fachhandelsberater/Gebundener Vermittler
Schlichtungsstelle: Versicherungsombudsmann e. V. | Postfach 08 06 32 | 10006 Berlin
Registerstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V. | Breite Straße 29 |
10178 Berlin | Telefon: 0180 6 00 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise max. 0,60 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Kennziffer
Kaufpreis (volle Euro)
Sie erhalten die gesetzliche Gewährleistung
Typ/Geräteart
Zusatzgeräte/Komponenten (siehe separate Aufstellung)
Baujahr (JJ)
Gerätenummer/IMEI-Nummer
Aktions-Angebot: Schütze 3 – Zahle 2*
Gerät 2
neu
Hersteller
Typ/Geräteart
Mobiltelefone
älter als 24 Monate ( außer
und Smartphones )
Kaufdatum (MM/JJ)
Unsere Empfehlung: WERTGARANTIE Komplettschutz
Der WERTGARANTIE Komplettschutz für neue und gebrauchte Geräte
geht weit über die gesetzliche Gewährleistung hinaus.
Kennziffer
Ja, ich möchte den WERTGARANTIE Komplettschutz
für mein Gerät
Kaufpreis (volle Euro)
Zusatzgeräte/Komponenten (siehe separate Aufstellung)
Gerätenummer/IMEI-Nummer
Gerät 3
die nur für Material-, Konstruktions- und Produktionsfehler gilt.
auf die ausgeführte Reparatur und nur auf die dabei ausgetauschten Teile.
Wir empfehlen Ihnen, jetzt mit dem Aktions-Angebot „Schütze 3 – Zahle 2“
2 weitere Geräte aus Ihrem Haushalt zu schützen.
Baujahr (JJ)
neu
Hersteller
Mobiltelefone
älter als 24 Monate ( außer
und Smartphones )
Kaufdatum (MM/JJ)
Ja, ich möchte den WERTGARANTIE Komplettschutz für
2 weitere Geräte zum Aktions-Angebot „Schütze 3 – Zahle 2“
Kennziffer
Unsere Empfehlung: WERTGARANTIE Diebstahlschutz
Kaufpreis (volle Euro)
Typ/Geräteart
Zusätzlich ist besonders für mobile Geräte der weltweite Diebstahl­
schutz für 1,95 Euro mtl. bzw. 2,95 Euro mtl. pro Gerät empfehlenswert
(abhängig vom jeweiligen Geräte-Kaufpreis).
Zusatzgeräte/Komponenten (siehe separate Aufstellung)
Gerätenummer/IMEI-Nummer
Baujahr (JJ)
*Das beitragsgünstigste Gerät ist beitragsfrei. Sollten die Beiträge für alle drei Geräte gleich sein,
wird das im Antrag zuletzt aufgenommene Gerät beitragsfrei geschützt. Die Beitragsfreiheit gilt
nicht für den Diebstahlschutz.
In Ihrer Garantie-Urkunde befinden sich neben diesem Antrag die Vertrags­bedingungen und das Produkt­
informationsblatt, welches Ihnen gleichzeitig als Versicherungsschein Ihren sofortigen Geräteschutz bestätigt.
Ich nutze mein Gerät auch beruflich und eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug liegt vor.
Die Reparaturkosten erhalte ich als Nettobetrag ohne Umsatzsteuer ausgezahlt.
Ja, ich möchte den Diebstahlschutz für
Gerät 1
WERTGARANTIE AG, Breite Straße 8, 30159 Hannover
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE46ZZZ00000083628
Mandatsreferenz: (wird gesondert mitgeteilt)
Ich ermächtige die WERTGARANTIE AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kredit­institut an, die von der WERTGARANTIE AG auf mein Konto
gezogenen Lastschriften einzulösen. Dieses Rahmenmandat bezieht sich auf alle gegenwärtigen
und zukünftigen Vertragsverhältnisse mit der WERTGARANTIE AG.
Schriftlichen Informationen zu weiteren Garantie-/Versicherungs-Angeboten der
WERTGARANTIE sowie meines vermittelnden Fachhändlers stimme ich zu.
Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des
belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Mit einer Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail und/oder SMS zu diesem Zweck
bin ich ein­­verstanden.
Der Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an WERTGARANTIE AG,
Breite Str. 8, 30159 Hannover, [email protected] oder telefonisch unter 0511 71280-123
widersprechen.
Kontonummer
Ich stimme der Abwicklung aller das Vertragsverhältnis betreffenden Angelegenheiten in Textform per
E-Mail und auch über das Kundenportal zu. Änderungen meiner E-Mail-Adresse teile ich unverzüglich mit.
IBAN
Ich bin darüber informiert, dass ich das Recht habe, meine Vertragserklärung inner­halb
von 2 Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen, des
Produktinformationsblattes und dieser Belehrung (rechtzeitige Absendung genügt) ohne
Angabe von Gründen in Textform an WERT­GARANTIE AG, Breite Str. 8, 30159 Hannover
oder an [email protected] zu wider­rufen. Bereits gezahlte Beiträge werden
unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, erstattet.
BIC
2 0 1
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Gerät 3
SEPA Lastschrift-Rahmenmandat
Ich bestätige, dass der Vertrag nach Auszahlung der Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät
(insbesondere Neukaufbeteiligung) mit dem dafür erworbenen Ersatzgerät weiterläuft.
Antragsdatum (TT/MM/JJJJ)
Gerät 2
Bankleitzahl
DE
1 9
Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)
E-Mail-Adresse zur Ankündigung der Lastschrifteinzüge und für Rückfragen zur Schadenregulierung
Unterschrift des Kunden
GU WG DE KS 0915
Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät bei Diebstahl
in Höhe des Gerätezeitwertes (wenn für das jeweilige Gerät
gesondert vereinbart)
Gerätezeitwert
Neue Mobiltelefone und
Smartphones bis 250 Euro
Inklusive
Fernbedienungs-Defekte
Akku-Defekte
Arbeitslohn und Ersatzteile
Fahrt-/Versandkosten
Sofortschutz ab Antragsdatum
TV-Geräte-Einstellarbeiten (ohne Erstinstallation)
und Software-Updates
Zusätzlich bis zu 300 Euro Ersatzleistung bei
versengter oder zerrissener Kleidung durch Gerätedefekte
verdorbenem Gefriergut durch Gerätedefekte
Folgeschäden an Einrichtungsgegenständen durch TV-Gerätedefekte
Konstante Monatsbeiträge
5 Euro pro Gerät
Neugeräte bis 1.000 Euro
(bis zu 24 Monate alt)
Neukaufbeteiligung
ZEIT
Volle Reparaturkosten-Übernahme bei Gerätedefekten durch
Elektronikschäden
Wasser-/Feuchtigkeitsschäden
unsachgemäße Handhabung Verschleiß/Verkalkung
Fremdkörper/Verstopfung
Fall-/Sturzschäden
Displaybruch/Panelbruch
Glaskeramik-Bruch
WERT
Ihre Vorteile mit dem WERTGARANTIE Komplettschutz
Neukaufbeteiligung pro Gerät ab 150 Euro
Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll,
beteiligen wir uns mit 150 Euro am Kauf
eines Ersatzgerätes. Diese Neukaufbeteiligung
steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes weitere
schadenfreie Jahr jährlich um 25 Euro pro Gerät.
8 Euro pro Gerät
Neugeräte ab 1.001 bis 3.000 Euro
(bis zu 24 Monate alt)
Neue Mobiltelefone und
Smartphones über 250 Euro
Gebrauchtgeräte (älter als 24 Monate)
außer Mobiltelefone und Smartphones
11 Euro pro Gerät
Neugeräte ab 3.001 bis 6.000 Euro
(bis zu 24 Monate alt)
So geht’s:
Senden Sie den Antrag per Fax an: 0511 71280-149
oder per Post (im Umschlag) an:
Fachhändler-Stempel
GU WG DE KS 0915
WERTGARANTIE AG
Postfach 64 29
30064 Hannover
WERTGARANTIE AG
Postfach 64 29, 30064 Hannover | Breite Straße 8, 30159 Hannover
Telefon: 0511 71280-123 | Fax: 0511 71280-149
E-Mail: [email protected] | www.wertgarantie.ag
Kühlschrank + sep. Gefriergerät
Schützen Sie jetzt 2 weitere Geräte aus Ihrem Haushalt: z. B. TV, Waschmaschine,
Geschirrspüler, Herd … das Gerätealter spielt dabei keine Rolle!
HiFi-Anlage (bis zu 5 Komponenten) 57
Aktions-Angebot „Schütze 3 – Zahle 2“
112
Herd-Set (Backofen, Kochfeld, Haube)113
Smartphones9025
Mobiltelefone73
Mobilfunk (bis 12 Monate nach Kauf)
Videorekorder54
Navigationsgerät Telefon-Anlage (bis zu 5 Komponenten)72
Auto-HiFi (bis zu 5 Komponenten)
70
jeweils zu einem Beitrag
Geräte-Kombi und Komponenten
49
TV Röhre
Media-/MP3-Player49
TV Plasma
Festnetztelefon72
TV LED/LCD
DVD/HD Rekorder
67
53
65
63
Tablet-PC97
Digitalreceiver89
Smartwatch9026
Digitalkamera60
Spielekonsole Camcorder56
Notebook/Netbook Beamer49
Unterhaltungs-/Mobilelektronik
49
30
Hemdenbügler49
Geschirrspüler52
Gefrierschrank80
Gefriertruhe80
Dampfbackofen49
Bügelstation49
Bodenpflegegerät39
Haushaltstechnik
TV + Anschlussgerät (z. B. Blu-ray-/
DVD-/Video-Player/-Recorder, SATReceiver, Spielekonsole, Soundbar) 66
SAT-Anlage (bis zu 5 Komponenten) 55
PC System (PC, Monitor, Drucker)
Kamera-Set (Body, Objektiv und
Blitz oder zweites Objektiv)
31
60
Waschtrockner78
Waschmaschine50
Trockner51
Mikrowelle76
Kühl- und Gefrierkombi
81
Küchen-Klein-Elektro49
Kaffeevollautomat61
Herd (Gas oder Elektro)
WERTGARANTIE Komplettschutz: Für alles, was einen Stecker oder Akku hat.
58
Garantie-Urkunde
Kunden-Daten
Herr
Frau
Wichtig. Antrag inklusive Beratungsdokument. Bitte sorgfältig aufbewahren.
Die WERTGARANTIE Leistungen gelten nur, wenn Sie den WERTGARANTIE Schutz beantragt haben.
Firma (bei beruflicher Nutzung)
Fachhandelsberater
Titel/Name
Name, Vorname
Vorname
Registrierungs-Nummer
Straße, Hausnummer
WERTGARANTIE Nummer
PLZ
Kunden-Exemplar (1)
Ort
0
Festnetz- oder Mobiltelefonnummer (für Rückfragen zur Schadenregulierung)
Geräte-Daten
neu
Hersteller
Mobiltelefone
älter als 24 Monate ( außer
und Smartphones )
Kaufdatum (MM/JJ)
Stempel Fachhandelsgeschäft und Geschäftsanschrift Fachhandelsberater/Gebundener Vermittler
Schlichtungsstelle: Versicherungsombudsmann e. V. | Postfach 08 06 32 | 10006 Berlin
Registerstelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V. | Breite Straße 29 |
10178 Berlin | Telefon: 0180 6 00 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise max. 0,60 €/Anruf)
www.vermittlerregister.info
Kennziffer
Kaufpreis (volle Euro)
Sie erhalten die gesetzliche Gewährleistung
Typ/Geräteart
Zusatzgeräte/Komponenten (siehe separate Aufstellung)
Baujahr (JJ)
Gerätenummer/IMEI-Nummer
Aktions-Angebot: Schütze 3 – Zahle 2*
Gerät 2
neu
Hersteller
Typ/Geräteart
Mobiltelefone
älter als 24 Monate ( außer
und Smartphones )
Kaufdatum (MM/JJ)
Unsere Empfehlung: WERTGARANTIE Komplettschutz
Der WERTGARANTIE Komplettschutz für neue und gebrauchte Geräte
geht weit über die gesetzliche Gewährleistung hinaus.
Kennziffer
Ja, ich möchte den WERTGARANTIE Komplettschutz
für mein Gerät
Kaufpreis (volle Euro)
Zusatzgeräte/Komponenten (siehe separate Aufstellung)
Gerätenummer/IMEI-Nummer
Gerät 3
die nur für Material-, Konstruktions- und Produktionsfehler gilt.
auf die ausgeführte Reparatur und nur auf die dabei ausgetauschten Teile.
Wir empfehlen Ihnen, jetzt mit dem Aktions-Angebot „Schütze 3 – Zahle 2“
2 weitere Geräte aus Ihrem Haushalt zu schützen.
Baujahr (JJ)
neu
Hersteller
Mobiltelefone
älter als 24 Monate ( außer
und Smartphones )
Kaufdatum (MM/JJ)
Ja, ich möchte den WERTGARANTIE Komplettschutz für
2 weitere Geräte zum Aktions-Angebot „Schütze 3 – Zahle 2“
Kennziffer
Unsere Empfehlung: WERTGARANTIE Diebstahlschutz
Kaufpreis (volle Euro)
Typ/Geräteart
Zusätzlich ist besonders für mobile Geräte der weltweite Diebstahl­
schutz für 1,95 Euro mtl. bzw. 2,95 Euro mtl. pro Gerät empfehlenswert
(abhängig vom jeweiligen Geräte-Kaufpreis).
Zusatzgeräte/Komponenten (siehe separate Aufstellung)
Gerätenummer/IMEI-Nummer
Baujahr (JJ)
*Das beitragsgünstigste Gerät ist beitragsfrei. Sollten die Beiträge für alle drei Geräte gleich sein,
wird das im Antrag zuletzt aufgenommene Gerät beitragsfrei geschützt. Die Beitragsfreiheit gilt
nicht für den Diebstahlschutz.
In Ihrer Garantie-Urkunde befinden sich neben diesem Antrag die Vertrags­bedingungen und das Produkt­
informationsblatt, welches Ihnen gleichzeitig als Versicherungsschein Ihren sofortigen Geräteschutz bestätigt.
Ich nutze mein Gerät auch beruflich und eine Berechtigung zum Vorsteuerabzug liegt vor.
Die Reparaturkosten erhalte ich als Nettobetrag ohne Umsatzsteuer ausgezahlt.
Ja, ich möchte den Diebstahlschutz für
Gerät 1
WERTGARANTIE AG, Breite Straße 8, 30159 Hannover
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE46ZZZ00000083628
Mandatsreferenz: (wird gesondert mitgeteilt)
Ich ermächtige die WERTGARANTIE AG, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kredit­institut an, die von der WERTGARANTIE AG auf mein Konto
gezogenen Lastschriften einzulösen. Dieses Rahmenmandat bezieht sich auf alle gegenwärtigen
und zukünftigen Vertragsverhältnisse mit der WERTGARANTIE AG.
Schriftlichen Informationen zu weiteren Garantie-/Versicherungs-Angeboten der
WERTGARANTIE sowie meines vermittelnden Fachhändlers stimme ich zu.
Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des
belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Mit einer Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail und/oder SMS zu diesem Zweck
bin ich ein­­verstanden.
Der Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken können Sie jederzeit durch Mitteilung an WERTGARANTIE AG,
Breite Str. 8, 30159 Hannover, [email protected] oder telefonisch unter 0511 71280-123
widersprechen.
Kontonummer
Ich stimme der Abwicklung aller das Vertragsverhältnis betreffenden Angelegenheiten in Textform per
E-Mail und auch über das Kundenportal zu. Änderungen meiner E-Mail-Adresse teile ich unverzüglich mit.
IBAN
Ich bin darüber informiert, dass ich das Recht habe, meine Vertragserklärung inner­halb
von 2 Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen, des
Produktinformationsblattes und dieser Belehrung (rechtzeitige Absendung genügt) ohne
Angabe von Gründen in Textform an WERT­GARANTIE AG, Breite Str. 8, 30159 Hannover
oder an [email protected] zu wider­rufen. Bereits gezahlte Beiträge werden
unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, erstattet.
BIC
2 0 1
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Gerät 3
SEPA Lastschrift-Rahmenmandat
Ich bestätige, dass der Vertrag nach Auszahlung der Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät
(insbesondere Neukaufbeteiligung) mit dem dafür erworbenen Ersatzgerät weiterläuft.
Antragsdatum (TT/MM/JJJJ)
Gerät 2
Bankleitzahl
DE
1 9
Geburtsdatum (TT/MM/JJJJ)
E-Mail-Adresse zur Ankündigung der Lastschrifteinzüge und für Rückfragen zur Schadenregulierung
Unterschrift des Kunden
GU WG DE KS 0915
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Komplettschutz
Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Die folgenden Inhalte gelten nur, wenn Sie den WERTGARANTIE Schutz beantragt haben.
§ 2 Versicherte Gefahren und Schäden
(1)  Der Versicherer leistet Ersatz für die Kosten von Reparaturen,
die bei Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen
bzw. deren Bauteile erforderlich werden, durch:
a) Konstruktions- und Materialfehler
b) Verschleiß, Abnutzung, Alterung
c) Fall-/Sturzschäden, Unfall
d)Fahrlässigkeit
e) unsachgemäße Handhabung, Verstopfung
f) Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung, Induktion)
g) Wasser, Feuchtigkeit
h) Implosion/Explosion, Blitzschlag
i) Motor- und Lagerschäden
j)Glaskeramik-Bruch
k)Verkalkung
l) Einwirkung von Fremdkörpern auf Waschmaschinen und
(Wasch)Trockner durch bei der Befüllung des Gerätes versehentlich nicht entfernte oder sich von der Kleidung lösende
Kleinteile wie z. B. in Taschen befindliche Münzen, Haarspangen bzw. Knöpfe, Haken, BH-Bügel und
m)bei Funktionsstörungen des versicherten TV-Gerätes wegen
anbieterseitigem Kanalwechsel und/oder mangels erforderlicher Software-Aktualisierung für Einstellarbeiten und Software-Updates durch einen Fachbetrieb (mit Ausnahme der
Erstinstallation). Einstellarbeiten sind die Programmierung
bzw. die Abstimmung der Empfangsmöglichkeit.
(2) Sofern gesondert vereinbart, zahlt der Versicherer bei Diebstahl der versicherten Sache eine Kostenbeteiligung.
(3) Zusätzlich zahlt der Versicherer eine Ersatzleistung:
a) bei einem Defekt an einer versicherten Waschmaschine für die
Wiederbeschaffung der deshalb in der Waschmaschine beschädigten Kleidung;
b) bei einem Defekt an einem versicherten Wäschetrockner für die
Wiederbeschaffung der deshalb im Wäschetrockner versengten
oder verbrannten Kleidungsstücke;
c) bei einem Defekt eines versicherten Gefriergerätes für die
Wiederbeschaffung des deshalb im Gefriergerät verdorbenen
Gefriergutes;
d) bei einem Defekt an einem versicherten TV-Gerät für Schäden
an Einrichtungsgegenständen, die durch das versicherte Schadenereignis entstanden sind.
(4)   Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführt hat; die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen, wie insbesondere Schrammen und
Schäden an der Lackierung; die unter die Gewährleistung des
Herstellers oder Fachhändlers fallen; an oder durch Betriebssoftware/Zusatzsoftware oder mobile/n Datenträger/n; durch Computerviren, Daten-/Softwareverlust, Programmierungsfehler; an oder
durch Verbrauchsmaterialien; aus Kartenmissbrauch bei Diebstahl
eines mobilen Gerätes, wie bspw. Tablet oder Smartphone; durch
Reparaturarbeiten und Eingriffe nicht autorisierter Stellen; durch
nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch; durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser (z. B. Rohrbruch); durch
Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse jeder Art, Bürgerkriege
oder innere Unruhen sowie Natur- und Man-Made-Katastrophen
(wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen); höhere Gewalt. Ist der Beweis für das Vorliegen einer
der Ursachen gemäß § 2 (4) nicht zu erbringen, so genügt für
den Ausschluss der Haftung des Versicherers die überwiegende
Wahrscheinlichkeit, dass der Schaden auf eine dieser Ursachen
zurückzuführen ist.
§ 3 Leistungsumfang
(1)  Die Entschädigungsleistung des Versicherers besteht bei
Geräte­defekt in der Übernahme der Kosten für die Wieder­
instandsetzung oder Erneuerung der beschädigten Bauteile
sowie der Kosten für Arbeitslohn und Wegegelder (Reparatur­
kosten). Ist der Versicherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt, werden die Reparatur­kosten als Nettobetrag ohne Umsatzsteuer ersetzt.
(2)  Der Versicherungsnehmer hat das Recht, statt der Reparatur­
kosten eine Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät gleicher Art in
Form der Neukaufbeteiligung in dem im Versicherungsvertrag
vereinbarten Umfang zu fordern, sofern entweder die Reparaturkosten die Neukaufbeteiligung übersteigen oder die Reparatur
wirtschaftlich nicht vertretbar ist. Übersteigt der Zeitwert der versicherten Sache die zum Schadenzeitpunkt bestehende Neukauf­
beteiligung, beteiligt sich der Versicherer in Höhe des Zeitwertes
der versicherten Sache im Zeitpunkt des Schadeneintritts.
(3)  Bei Diebstahl der versicherten Sache – sofern gesondert vereinbart – zahlt der Versicherer eine Kosten­beteiligung in vereinbartem
Umfang für ein Ersatzgerät gleicher Art, maximal jedoch den Zeitwert des versicherten Gerätes im Zeitpunkt des Schadeneintritts.
(4)  Die Kostenbeteiligungen sind auf die für ein Ersatzgerät gleicher
Art tatsächlich aufgewandten Kosten begrenzt. Es ist nicht zwingend
notwendig, dass es sich beim Ersatzgerät um das gleiche Modell oder
bei Mobiltelefonen und Smartphones um ein Neugerät handelt.
(5)  Mit Beteiligung des Versicherers am Kauf eines Ersatzgerätes
geht bei mobilen Geräten das Eigentum am alten, defekten Gerät
inklusive aller originalen Zubehörteile (z. B. Akkus, Netzteile, Kabel,
CDs, Speicherkarten, Handbücher, Boxen, Mäuse) auf den Versicherer über. Gibt der Versicherungsnehmer das defekte Altgerät inklusive des originalen Zubehörs nicht an den Versicherer heraus, mindert
sich die Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät um den marktüblichen
Restwert des defekten Altgerätes inkl. Originalzubehör. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, einen geringeren als den marktüblichen Restwert seines defekten Gerätes nachzuweisen.
(6)  Der Versicherungsnehmer hat die vom Versicherer zugesagte
Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät vollständig zum Ankauf eines
Ersatzgerätes der gleichen Art zu verwenden. Kommt der Versicherungsnehmer dem nicht nach, hat er die Kostenbeteiligung unverzüglich an den Versicherer zurückzuerstatten. Das Ersatzgerät tritt
anstelle des bisherigen Gerätes in den laufenden Versicherungsvertrag. Die Prämie berechnet sich nach dem Tarif für das Ersatzgerät.
Für die Berechnung der Neukaufbeteiligung beginnt ein neuer
Zeitraum am 1. des auf den Auszahlungstag folgenden Monats.
(7)  Ersatzleistungen für Folgeschäden durch Defekt der versicherten Sache bestehen in vereinbartem Umfang, maximal jedoch in
Höhe des nachweislich entstandenen Schadens.
§ 4 Obliegenheiten im Versicherungsfall
(1)  Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer einen Versicherungsfall unverzüglich, spätestens innerhalb 1 Monats nach Eintritt,
in Textform anzuzeigen. Bei Gerätedefekt ist zusätzlich ein Kosten­
voranschlag einer Fachwerkstatt einzureichen. Daraus müssen
Ursache, Art und Umfang der notwendigen Reparatur im Einzelnen
ersichtlich sein. Bei Diebstahl – sofern gesondert vereinbart – ist
innerhalb dieses Zeitraums zusätzlich der Nachweis über Stellung
der Strafanzeige bei der Polizei und bei mobilen Geräten, wie
bspw. Tablets oder Smartphones, über die Sperre der verwendeten
SIM-Karte einzureichen.
(2)  Der Versicherer wird unmittelbar nach Eingang der vorbenannten Unterlagen die notwendigen Prüfungen vornehmen
und bei vorhandenem Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers binnen weniger Tage die Reparaturkostenübernahme bzw.
Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät zusagen. Der Versicherer
kann ohne vorhergegangene Einreichung eines Kostenvoran­
schlages entscheiden und eine Leistung erbringen.
(3)  Innerhalb von 1 Monat nach der Zusage einer Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät durch den Versicherer hat der Versicherungsnehmer eine Kopie der Originalrechnung des als Ersatz angeschafften Gerätes mit Gerätedaten an den Versicherer in Textform
zu übermitteln.
(4)  Nach durchgeführter Gerätereparatur ist die Reparaturrechnung, aus der die ausgeführten Arbeiten und die Ersatzteilpreise im
Einzelnen zu ersehen sind, innerhalb von 1 Monat seit Rechnungsdatum einzureichen. Die Sache ist jeweils zur Besichtigung durch
einen Sachverständigen auf die Dauer von 1 Monat ab Einreichung
der Rechnung zur Verfügung zu halten.
(5)  Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung
5.1  Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit bei und/
oder nach Eintritt des Versicherungsfalls vorsätzlich, so ist der
Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt,
seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des
Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.
5.2  Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer nur dann vollständig oder teilweise
leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte
Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.
5.3  Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob
fahrlässig verletzt hat. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für
den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für
die Feststellung oder den Umfang der dem Versicherer obliegenden
Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig verletzt hat.
§ 5 Versicherungsort
Die Versicherung gilt in Deutschland sowie bei vorübergehenden
Reisen weltweit, sofern die versicherte Sache in Deutschland
repariert wird.
§ 6 Prämie
(1)  Der Versicherungsnehmer hat die erste Jahresprämie (Beitrag)
am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats zu zahlen;
Folgeprämien am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungsjahr beginnt. Die Folgen nicht rechtzeitiger Zahlung der ersten
Prämie oder der ersten Rate der ersten Prämie ergeben sich aus
§ 37 VVG; im Übrigen gilt § 38 VVG. Ist Ratenzahlung vereinbart,
so gelten ausstehende Raten als gestundet. Sie werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer in Verzug gerät.
(2)  Erfolgt die Prämienzahlung per SEPA-Lastschriftverfahren, wird
die Abbuchung vom Konto spätestens 5 Tage vorher angekündigt.
Bei wiederkehrenden Beitragseinzügen in gleicher Höhe erfolgt die
Ankündigung einmalig vor dem erstmaligen Einzug.
(3)  Der Versicherer kann bei der Gestaltung der Verträge Selbstbeteiligungen, Schadensstaffelungen und Wartungspauschalen vorsehen.
§ 7 Anpassung der Beiträge
(1)  Die Prämie je Tarif wird unter Berücksichtigung der in den Kalkulationsgrundlagen des Versicherers niedergelegten Prämien­faktoren
(z. B. Schadenaufwand und -häufigkeit, Verwaltungskostenaufwand,
Bestandszusammensetzung, Stornoquote) für eine ausreichend
große Anzahl gleichartiger Risiken eines Tarifes (Bestandsgruppe)
unter Beachtung anerkannter Grundsätze der Versicherungsmathematik und -technik ermittelt. Es können auch statistische Erkenntnisse des Gesamt­verbandes der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. zur treuhänderischen Ermittlung der durchschnittlichen
Schadenzahlungen aller Versicherer herangezogen werden.
(2)  Ergibt eine Neukalkulation im Vergleich zum Vorjahr einen
um mindestens 5 % vom bisherigen Tarifbeitrag abweichenden
Wert, so ist der Versicherer berechtigt, die Prämie um den Differenzbetrag zu erhöhen bzw. verpflichtet, sie um die Differenz
zu senken. Der Versicherer kann die Prämie je Tarif einmal pro
Versicherungsjahr ändern.
(3)  Bei Erhöhung der Prämie darf diese den zum Zeitpunkt der
Erhöhung für Neuverträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem
Deckungsumfang geltenden Prämiensatz nicht übersteigen.
(4)   Die Prämienanpassung wird dem Versicherungsnehmer mitgeteilt.
(5)  Bei Erhöhung der Prämie kann der Versicherungs­
nehmer den Versicherungsvertrag/Tarif kündigen.
(6)  Bei der Prämienerhöhung können Gruppen von Versicherungsnehmern, bei denen gemeinsame Merkmale gegeben sind, teil­
weise oder gänzlich ausgenommen werden.
§ 8 Beginn und Ende von Vertrag und Haftung
(1)  Vertrag und Haftung beginnen mit dem in dem Versicherungs­
schein genannten Datum, wenn der Versicherungsnehmer den
ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zur Fälligkeit zahlt.
(2)  Vertrag und Haftung enden mit dem vereinbarten
Zeitpunkt.
(3)  Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer
verlängern sich von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht spätestens
3 Monate vor Ablauf in Textform gekündigt werden.
(4)  Bei ordentlicher Kündigung durch den Versicherungsnehmer
wird die Jahresprämie anteilig abgerechnet.
(5)  Nach Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät läuft der Vertrag mit
dem dafür erworbenen Ersatzgerät weiter.
(6 ) Veräußert der Versicherungsnehmer ein versichertes Gerät,
ohne die Weiterführung des Versicherungsvertrages für dieses
Gerät durch den Erwerber und dessen Anschrift mitzuteilen, so geht
der Versicherer von der sofortigen Kündigung des Vertrages für dieses Gerät durch den Erwerber aus.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1)  Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen Abweichendes
bestimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Mündliche
Neben­abreden bestehen nicht.
(2)  Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers sind
– soweit nicht gesondert geregelt – telefonisch oder in Textform an
den Versicherer zu richten.
(3)  Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in 3 Jahren. Die Verjährung ist nach Anmeldung eines Anspruchs bis zum Zugang der
Entscheidung des Versicherers in Textform gehemmt.
(4)  Klagen gegen den Versicherer sind am Gericht seines Sitzes, gegen
den Versicherungsnehmer an dessen Wohnsitz, zu erheben. Für Klagen
aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ist
auch das Gericht am Wohnsitz des Versicherungsnehmers zuständig.
(5)  Es gilt deutsches Recht.
WERTGARANTIE AG
Postfach 64 29, 30064 Hannover | Breite Straße 8, 30159  Hannover
Telefon: 0511 71280-123 | Fax: 0511 71280-149
E-Mail: [email protected] | www.wertgarantie.ag
GU WG DE KS 0915
§ 1 Versicherte Sachen
(1)  Versichert sind die jeweiligen im Versicherungsvertrag genannten Sachen zur privaten und beruflichen Nutzung inklusive des im
Hersteller-Lieferumfang des Gerätes enthaltenen Originalzubehörs.
(2) Nicht Vertragsgegenstand sind:
a) Geräte, die gewerblich genutzt werden.
Eine gewerbliche Nutzung liegt vor, wenn mit dem zu schützenden Gerät Geld verdient wird (z. B. durch Vermietung) oder
eine überdurchschnittliche Nutzung vorliegt (z. B. Waschmaschine im Waschsalon oder Frisörsalon, Kaffeevollautomat
in Gastronomie, Fernseher in Sportsbar, PC im Internetcafe).
Geräte, die auch beruflich genutzt werden (z. B. im Rahmen
eines freien Berufes wie Architekt, Arzt oder Rechts­anwalt),
sind versichert.
b) Mobiltelefone und Smartphones, sofern sie älter als 12 Monate
sind und/oder mit einem Kaufpreis von über 3.000 Euro.
c) sonstige Geräte mit einem Kaufpreis von über 6.000 Euro.
Versicherungsschein und Produktinformationsblatt
Kunden-Exemplar (2)
Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.
Die folgenden Inhalte gelten nur, wenn Sie den WERTGARANTIE Schutz beantragt haben.
Wir bestätigen Ihnen den beantragten Schutz gemäß den beigefügten „Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)“ sowie den nachfolgenden Vertragsinformationen. Dies gilt
erst, wenn wir eine Einzugs­ermächtigung für das Lastschrift­verfahren erhalten haben.
Sollte der Schutz für nicht versicherbare Sachen oder Risiken abgeschlossen werden,
die gemäß AVB nicht versicherbar sind, besteht kein Versicherungsschutz.
Leistungen im Überblick (§§ 2, 3 AVB)
Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät bei Diebstahl
in Höhe des Gerätezeitwertes (wenn für das jeweilige Gerät gesondert vereinbart).
Inklusive
• Fernbedienungs-Defekte
• Akku-Defekte
• Arbeitslohn und Ersatzteile
• Fahrt-/Versandkosten
• Sofortschutz ab Antragsdatum
• TV-Geräte-Einstellarbeiten (ohne Erstinstallation) und Software-Updates
Neukaufbeteiligung
Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll, beteiligen wir uns mit 150 Euro am
Kauf eines Ersatzgerätes. Diese Neukaufbeteiligung steigt nach dem 2. Vertragsjahr
für jedes weitere schadenfreie Jahr jährlich um 25 Euro pro Gerät.
Übersteigt der Zeitwert des defekten Gerätes die zum Schadenzeitpunkt bestehende
Neukaufbeteiligung, beteiligen wir uns in Höhe des Zeitwertes des defekten Gerätes am
Kauf eines Ersatzgerätes. Die Neukaufbeteiligung ist auf die für das Ersatzgerät gleicher
Art tatsächlich aufgewandten Kosten begrenzt. Es ist nicht zwingend notwendig,
dass es sich beim Ersatzgerät um das gleiche Modell oder bei Mobiltelefonen und
Smartphones um ein Neugerät handelt.
Zusätzlich bis zu 300 Euro Ersatzleistung bei
• versengter oder zerrissener Kleidung durch Gerätedefekte
• verdorbenem Gefriergut durch Gerätedefekte
• Folgeschäden an Einrichtungsgegenständen durch TV-Gerätedefekt
Selbstbeteiligung
Sie tragen bei Mobiltelefonen und Smartphones mit einem Kaufpreis von über 250 Euro
(unsubventioniert) je Schadenfall einen Betrag von 30 Euro selbst.
Nicht versicherbare Sachen/Risikoausschlüsse
Nicht versicherbare Sachen sind § 1 (2) und Risikoausschlüsse § 2 (4) AVB zu entnehmen.
Zahlungs­empfänger: WERTGARANTIE AG, Gläubiger-ID.: DE46ZZZ00000083628. Im Lastschriftverfahren gilt die Beitrags­zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag
eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen.
Eine nicht rechtzeitige Zahlung des Beitrags kann den Versicherungsschutz gefährden.
Konstante Monatsbeiträge
WERTGARANTIE Komplettschutz
Beitrag
pro Gerät
Neugeräte
(bis zu 24 Monate alt)
außer Mobiltelefone
und Smartphones
Geräte-Kaufpreis
Neue Mobiltelefone
und Smartphones
(bis zu 12 Monate alt)
unsubventionierter
Geräte-Kaufpreis
5 Euro
bis 1.000 Euro
bis 250 Euro
8 Euro
ab 1.001 Euro
bis 3.000 Euro
ab 251 Euro
bis 3.000 Euro
11 Euro
ab 3.001 Euro
bis 6.000 Euro
—
Gebrauchtgeräte
(älter als 24 Monate)
keine Mobiltelefone
und Smartphones
ehem. Kaufpreis
—
bis 6.000 Euro
—
Werden 3 Geräte gleichzeitig geschützt, ist das beitragsgünstigste Gerät beitrags­frei.
Sollten die Beiträge für alle 3 Geräte gleich sein, wird das im Antrag zuletzt aufgenommene Gerät beitragsfrei geschützt. Sollte es 2 beitragsgünstigste Geräte geben, wird
hiervon das im Antrag zuletzt aufgenommene Gerät beitragsfrei geschützt.
Die Beitragsfreiheit gilt nicht für den Diebstahlschutz.
WERTGARANTIE Diebstahlschutz
(wenn für das jeweilige Gerät gesondert vereinbart)
Beitrag
pro Gerät
Neugeräte
(bis zu 24 Monate alt)
außer Mobiltelefone
und Smartphones
Geräte-Kaufpreis
Neue Mobiltelefone
und Smartphones
(bis zu 12 Monate alt)
unsubventionierter
Geräte-Kaufpreis
1,95 Euro
bis 500 Euro
bis 250 Euro
2,95 Euro
ab 501 Euro
bis 6.000 Euro
ab 251 Euro
bis 3.000 Euro
Gebrauchtgeräte
(älter als 24 Monate)
keine Mobiltelefone
und Smartphones
ehem. Kaufpreis
—
bis 6.000 Euro
Beitragsfälligkeit/Vorabankündigung der Abbuchung
Die für das Versicherungsjahr bemessene Prämie ist in monatlichen Beitrags­raten jeweils
im Voraus zur Fälligkeit zu zahlen.
Sie enthält die jeweilige gesetzliche Versicherungssteuer. Bei Änderung des gesetz­lichen Versicherungssteuersatzes ändern sich gleichzeitig mit Inkrafttreten die Beiträge. Der vorstehend
genannte Beitrag wird im SEPA-Lastschriftverfahren automatisch jeweils monatlich beginnend
ab den folgenden Terminen von Ihrem im Antrag angegebenen Konto abgebucht: Bei Antragsdatum am 1. bis 14. Tag eines Monats: jeweils zum nächsten Monatsersten, bei Antragsdatum
am 15. bis 31. Tag eines Monats: jeweils zum nächsten 15. eines Monats. Sofern der 1. oder
15. eines Monats kein Bank­arbeitstag ist, erfolgt der Einzug am nächsten Bankarbeitstag.
98,1 % der befragten Kunden bezeichnen
WERTGARANTIE als zuverlässig.
95,6 % der befragten Kunden würden
WERTGARANTIE weiterempfehlen.
Obliegenheiten (§ 4 AVB)
Im Versicherungsfall hat der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten gemäß § 4 AVB
zu beachten, wie bspw. die Pflicht, einen Versicherungsfall unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb 1 Monats nach Schadenfall, anzuzeigen. Die Verletzung dieser Obliegenheiten
kann den Versicherungsschutz teilweise oder vollständig gefährden. Weitere Einzelheiten
sind § 4 (5) AVB zu entnehmen.
Vertragsbeginn (§ 8 AVB)
Vertragsbeginn: Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats
Versicherungsschutz: Ab Vertragsbeginn
Kostenfreier Sofortschutz: Ab Antragsdatum
Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für
Ihr Gerät frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen.
Der Schutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie
nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages sind sämtliche im Antrag benannten Geräte inklusive des im
Hersteller-Lieferumfang des Gerätes enthaltenen Originalzubehörs. HiFi-, Auto-HiFi-, Sat- und
Telekommunikations-Anlagen gelten bis zu 5 Einzelkomponenten als ein Gerät, ebenso die
Kombinationen aus TV/Anschlussgerät, PC/Monitor/Drucker, Kamera-Body/Objektiv und Blitz
oder zweites Objektiv, Backofen/Kochfeld/Haube sowie Kühlschrank/sep. Gefriergerät.
Laufzeit (§ 8 AVB)
Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Verträge für Mobil­
telefone und Smartphones haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Der Vertrag
verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht 3 Monate vor Ablauf
des Versicherungsjahres in Textform gekündigt wird. Nach Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät läuft der Vertrag mit dem dafür erworbenen Ersatzgerät weiter.
Widerrufsbelehrung
Sie haben das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen nach
Erhalt des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen, des Produkt­
informationsblattes und dieser Belehrung (rechtzeitige Absendung genügt)
ohne Angabe von Gründen in Textform an WERTGARANTIE AG, Breite Str. 8,
30159 Hannover, oder an [email protected] zu widerrufen.
Bereits gezahlte Beiträge werden unverzüglich, spätestens 30 Tage nach
Zugang des Widerrufs, erstattet.
Wünschen Sie weitere Informationen?
Für Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gern unter Telefon 0511 71280-123 zur
Verfügung. Mit etwaigen Beschwerden können Sie sich auch an den Ombuds­mann für Versicherungen, Postfach 080632, 10006 Berlin, oder an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Sektor Versicherungs­aufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn,
wenden. Die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt hiervon unberührt.
WERTGARANTIE AG
Postfach 64 29 | 30064 Hannover
Breite Straße 8 | 30159 Hannover
Tel. 0511 71280-123 | Fax: 0511 71280-149
E-Mail: [email protected]
Ihre WERTGARANTIE
Jederzeit Vertragseinsicht im WERTGARANTIE
Kundenportal: www.wertgarantie.de/kundenportal
Thomas Schröder
Vorsitzender des Vorstands
Johannes Schulze
Vorstand
GU WG DE KS 0915
Volle Reparaturkosten-Übernahme bei Gerätedefekten durch
• Elektronikschäden
• Wasser-/Feuchtigkeitsschäden
• unsachgemäße Handhabung
• Verschleiß/Verkalkung
•Fremdkörper/Verstopfung
• Fall-/Sturzschäden
• Displaybruch/Panelbruch
• Glaskeramik-Bruch
Kostenbeteiligung für ein Ersatzgerät bei Diebstahl
in Höhe des Gerätezeitwertes (wenn für das jeweilige Gerät
gesondert vereinbart)
Zusätzlich bis zu 300 Euro Ersatzleistung bei
versengter oder zerrissener Kleidung durch Gerätedefekte
verdorbenem Gefriergut durch Gerätedefekte
Folgeschäden an Einrichtungsgegenständen durch TV-Gerätedefekte
Inklusive
Fernbedienungs-Defekte
Akku-Defekte
Arbeitslohn und Ersatzteile
Fahrt-/Versandkosten
Sofortschutz ab Antragsdatum
TV-Geräte-Einstellarbeiten (ohne Erstinstallation)
und Software-Updates
Volle Reparaturkosten-Übernahme bei Gerätedefekten durch
Elektronikschäden
Wasser-/Feuchtigkeitsschäden
unsachgemäße Handhabung Verschleiß/Verkalkung
Fremdkörper/Verstopfung
Fall-/Sturzschäden
Displaybruch/Panelbruch
Glaskeramik-Bruch
11 Euro pro Gerät
Neugeräte ab 3.001 bis 6.000 Euro
(bis zu 24 Monate alt)
Gebrauchtgeräte (älter als 24 Monate)
außer Mobiltelefone und Smartphones
Neue Mobiltelefone und
Smartphones über 250 Euro
8 Euro pro Gerät
Neugeräte ab 1.001 bis 3.000 Euro
(bis zu 24 Monate alt)
Neue Mobiltelefone und
Smartphones bis 250 Euro
Konstante Monatsbeiträge
5 Euro pro Gerät
Neugeräte bis 1.000 Euro
(bis zu 24 Monate alt)
Gesetzliche
Gewährleistung
Materialfehler
Konstruktionsfehler
*
Produktionsfehler
*
Postfach 64 29, 30064 Hannover | Breite Straße 8, 30159 Hannover
Telefon: 0511 71280-123 | Fax: 0511 71280-149
E-Mail: [email protected] | www.wertgarantie.ag
Vorstand: Thomas Schröder (Vorsitzender), Johannes Schulze, Susann Richter
Aufsichtsratsvorsitzender: Karsten Faber | Amtsgericht Hannover HR B 208988
Jederzeit Vertragseinsicht im WERTGARANTIE Kundenportal:
www.wertgarantie.de/kundenportal
GU WG DE KS 0915
Neukaufbeteiligung
Gerätezeitwert
ZEIT
Neukaufbeteiligung pro Gerät ab 150 Euro
Erscheint eine Reparatur nicht mehr sinnvoll,
beteiligen wir uns mit 150 Euro am Kauf
eines Ersatzgerätes. Diese Neukaufbeteiligung
steigt nach dem 2. Vertragsjahr für jedes weitere
schadenfreie Jahr jährlich um 25 Euro pro Gerät.
WERT
Ihre Vorteile mit dem WERTGARANTIE Komplettschutz
Ihre Vorteile auf einen Blick
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Aktions-A
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3 – Zahle
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WERTGARANTIE
Komplettschutz
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3 – Zahle
„Schütze
Ersatzleistung bei Totalschaden
Arbeitslohn, Ersatzteile,
Fahrt- bzw. Versandkosten
Unsachgemäße Handhabung
Fall-/Sturzschäden
Wasser-/Feuchtigkeitsschäden
Garantie-Urkunde
Blitzschlag
Elektronikschäden
Verstopfung/Fremdkörper
Displaybruch/Panelbruch
WERTGARANTIE Komplettschutz
für neue und gebrauchte Geräte
Folgeschäden durch Gerätedefekt
Motor-/Lagerschäden
Verschleiß/Verkalkung
Fernbedienungs-/Akku-Defekte
TV-Geräte-Einstellarbeiten (ohne Erstinstallation)
und Software-Updates
Neukaufbeteiligung
*Nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung.
Ihre Rechte aus der 2-jährigen gesetzlichen Gewährleistung werden
durch den Komplettschutz nicht eingeschränkt.
WERTGARANTIE AG