Worum geht es - Domke Advice Service GmbH

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Fakten, Meinungen & Antworten
Erfüllungsgehilfe nach § 278 BGB - Substitut nach § 664 BGB
Worum geht es?
Patent - und Rechtsanwälte schalten oftmals
örtliche Vertreter ein, wenn Handlungen in
Ländern, in denen der deutsche Patent- oder
Rechtsanwalt nicht zugelassen ist, erforderlich
sind. Die entsprechenden Aufgaben und Pflichten
werden dann an einen ausländischen Berufsträger
übertragen. In diesem Fall liegt die sogenannte
Substitution vor.
Was bedeutet das für Sie als Berufsträger?
Gemäß den Versicherungsbedingungen der
meisten Versicherer ist im Rahmen der
gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen der Verstoß
eines Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB
mitversichert. Der Versicherungsnehmer muss sich
dessen Verstoß anrechnen lassen und haftet
hierfür.
In
diesem
Zuge
bietet
die
Versicherungswirtschaft gemäß den Bedingungen
Abwehrschutz und / oder die Freistellung von
Schadenersatzverpflichtungen.
Vom Erfüllungsgehilfen ist der Substitut nach
§ 664 BGB zu unterscheiden. Nach geltender
Rechtsprechung
kann
der
deutsche
Versicherungsnehmer (Berufsträger) für das
Fehlverhalten des örtlichen Vertreters nicht
erfolgreich haftbar gemacht werden. Der
Versicherungsnehmer muss sich pflichtwidriges
Verhalten im Zusammenhang mit der Auswahl des
ausländischen Anwalts (culpa in eligendo), der
Übertragung
des
Auftrages
oder
bei
Vernachlässigung
etwa
bestehender
Überwachungspflichten zurechnen lassen.
Das Verschulden des Substituten ist dem
Versicherungsnehmer
nicht
zuzurechnen,
insbesondere eine Zurechnung über § 278 BGB ist
nicht möglich.
Welche Versicherungsleistung erfolgt dann?
In der Regel erfolgt im Schadensfall Abwehrschutz
durch den Versicherer, jedoch keine Zahlung von
Schadensersatzleistungen
gegenüber
dem
Anspruchsteller. Sollte entgegen der geltenden
Rechtsprechung die Haftung der deutschen
Domke Advice Service GmbH
Kanzlei durch ein Urteil festgestellt werden,
besteht Deckung durch den Versicherer.
Was bedeutet das für Ihre Kanzlei?
Durch die fehlende Haftung und somit fehlende
Deckung von Schadensersatzansprüchen kann es
zu empfindlichen Störungen des Anwalt/Mandaten
Verhältnisses kommen. Oftmals ist den Mandaten
nur schwer zu vermitteln, dass für die beauftragten
ausländischen Kollegen keine Haftung besteht. In
der Konsequenz kann es zum Mandatsverlust
kommen.
Was bedeutet das für Ihre VermögensschadenHaftpflichtversicherung?
Überprüfen Sie, ob der Fall der Substitution und
die Leistung von Schadensersatzzahlungen
gegenüber dem Anspruchsteller in Ihrem Vertrag
schriftlich geregelt ist.
Was können wir für Sie tun?
Bei
Fragen
zu
Ihrem
bestehenden
Versicherungsschutz oder einer Erweiterung
stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir haben
die Möglichkeit den Substituten unkompliziert und
unabhängig
vom
bestehenden
Versicherungsvertrag
für
Sie
in
der
Abwehrleistung,
sowie
in
der
Schadensersatzleistung, abzusichern.
Wer sind wir?
Wir sind ein bundesweit tätiger Spezialmakler mit
Büros in Konstanz und Bergisch Gladbach für
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Das
Unternehmen
bietet
marktführende
Deckungskonzepte für Berufsträger und andere
versicherungspflichtige Berufsgruppen.
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78464 Konstanz
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