Biosphäre unter Strom - keinen Freileitung durchs Reservat! Hartmut Lindner, Choriner Ende 5, 16230 Chorin OT Senftenhütte, Sprecher der Bürgerinitiative Biosphäre unter Strom - keinen Freileitung durchs Reservat! Tel.: 033364 70164 [email protected] Senftenhütte, 27.11.2015 Pressemitteilung der Bürgerinitiative Betr.: Mündliche Verhandlung über die Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für die 380kV-Freileitungsplanung BertikowNeuenhagen durch das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin und europäische Vogelschutzgebiete im Nordosten Berlins vor dem Bundesverwaltungsgericht am 2.12.2015 Sehr geehrte Damen und Herren! Seit acht Jahren kämpft die Bürgerinitiative: Biosphäre unter Strom - keine Freileitung durchs Reservat gegen die von 50 Hertz Transmission GmbH (früher Vattenfall Europe Transmission) vorangetriebene Planung einer 380kV-Freileitung durch das Biosphärenreservat Schorfheide - Chorin und die Stadt Eberswalde. Die BI hat dafür gesorgt, dass die Planung in der Öffentlichkeit bekannt und kontrovers diskutiert wurde. Die BI hat die Bürger ermutigt, ihre Rechte im Beteiligungsverfahren während des Planfeststellungsverfahrens wahrzunehmen und ca. 1300 Einwendungen mobilisiert. Viele betroffene Kommunen lehnen die geplante Leitung ab. Gegen den im August 2014 ergangenen Planfeststellungsbeschluss haben der NABU-Brandenburg und weitere Kläger beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klage eingereicht und im anhängigen Rechtsschutzverfahren einen einstweiligen Baustopp erzielt.. Das Bundesverwaltungsgericht hat die mündliche Verhandlung über die eingereichte Klage auf den 2.12. 2015 um 10.00 Uhr terminiert. Da es sich um ein Leitungsausbauvorhaben aus dem Katalog des Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) handelt, ist das BVerwG erste und letzte Instanz. Insofern kommt dem Verhandlungstermin eine gewisse Bedeutung zu, so dass er sehr wohl die Aufmerksamkeit der Medien verdient. In der mündlichen Verhandlung werden unsere Experten (u. a. Prof. Lorenz Jarass und Dr. Eberhard Henne) noch einmal darlegen, weshalb aus verfahrensrechtlichen und inhaltlichen Gesichtspunkten der im Sommer 2014 ergangene Planfeststellungsbeschluss vom Gericht aufzuheben ist. Informationen zum Konflikt um die geplante Freileitung finden Sie auf unserer Homepage: www.trassenfrei.de und in unserer Pressemappe, die ich Ihnen auf Wunsch gerne zusende. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Lindner, Sprecher der BI
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