Biosphäre unter Strom - keinen Freileitung durchs

Biosphäre unter Strom - keinen Freileitung durchs
Reservat!
Hartmut Lindner, Choriner Ende 5, 16230 Chorin OT Senftenhütte,
Sprecher der Bürgerinitiative Biosphäre unter Strom - keinen Freileitung
durchs Reservat! Tel.: 033364 70164
[email protected]
Senftenhütte, 27.11.2015
Pressemitteilung der Bürgerinitiative
Betr.: Mündliche Verhandlung über die Klage gegen den
Planfeststellungsbeschluss für die 380kV-Freileitungsplanung BertikowNeuenhagen durch das Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin und
europäische Vogelschutzgebiete im Nordosten Berlins vor dem
Bundesverwaltungsgericht am 2.12.2015
Sehr geehrte Damen und Herren!
Seit acht Jahren kämpft die Bürgerinitiative: Biosphäre unter Strom - keine
Freileitung durchs Reservat gegen die von 50 Hertz Transmission GmbH
(früher Vattenfall Europe Transmission) vorangetriebene Planung einer
380kV-Freileitung durch das Biosphärenreservat Schorfheide - Chorin und
die Stadt Eberswalde.
Die BI hat dafür gesorgt, dass die Planung in der Öffentlichkeit bekannt und
kontrovers diskutiert wurde. Die BI hat die Bürger ermutigt, ihre Rechte im
Beteiligungsverfahren während des Planfeststellungsverfahrens
wahrzunehmen und ca. 1300 Einwendungen mobilisiert.
Viele betroffene Kommunen lehnen die geplante Leitung ab.
Gegen den im August 2014 ergangenen Planfeststellungsbeschluss haben der
NABU-Brandenburg und weitere Kläger beim Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig Klage eingereicht und im anhängigen Rechtsschutzverfahren einen
einstweiligen Baustopp erzielt..
Das Bundesverwaltungsgericht hat die mündliche Verhandlung über die
eingereichte Klage auf den 2.12. 2015 um 10.00 Uhr terminiert.
Da es sich um ein Leitungsausbauvorhaben aus dem Katalog des
Energieleitungsausbaugesetzes (EnLAG) handelt, ist das BVerwG erste und
letzte Instanz.
Insofern kommt dem Verhandlungstermin eine gewisse Bedeutung zu, so
dass er sehr wohl die Aufmerksamkeit der Medien verdient.
In der mündlichen Verhandlung werden unsere Experten (u. a. Prof. Lorenz
Jarass und Dr. Eberhard Henne) noch einmal darlegen, weshalb aus
verfahrensrechtlichen und inhaltlichen Gesichtspunkten der im Sommer 2014
ergangene Planfeststellungsbeschluss vom Gericht aufzuheben ist.
Informationen zum Konflikt um die geplante Freileitung finden Sie auf
unserer Homepage: www.trassenfrei.de und in unserer Pressemappe, die ich
Ihnen auf Wunsch gerne zusende.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Lindner, Sprecher der BI