PROJEKT STARTEN BEI PRIKK

PROJEKT STARTEN
BEI PRIKK
Du willst ein Projekt bei PRIKK starten? Gratuliere. Fast alles ist möglich, jedoch müssen einige
gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Diese Unterlagen helfen Dir durch den gesetzlichen
Dschungel.
Zuerst wollen wir einiges Grundsätzliches klären:
GRUNDSÄTZLICHES
•
Kein Backer, sofern er Privatperson ist, darf in Projekte mehr als 4.999 Euro/Jahr zur Verfügung
stellen. Ist der Backer Deines Projektes eine Organisation (juristische Person, also GmbH,
Stiftung, AG, Verein, Genossenschaft etc. pp.), dann kann er in beliebiger Höhe ein Projekt
finanziell unterstützen. Überlege daher für Dein Projekt, speziell rewards für Privatpersonen und
rewards für Organisationen anzubieten.
•
Das angestrebte Fundingziel kann in beliebiger Höhe sein.
•
Dein Projekt darf nicht der allgemeinen Gesetzeslage widersprechen.
Dafür trägst Du Sorge und haftest dafür.
•
Stelle sicher, dass alle Bilder, Texte, Videos, Musik etc. Du auch die Rechte verfügst,
diese zu verwenden. Du haftest dafür.
GESETZLICHE ANFORDERUNGEN
Einer der wichtigsten Punkte von Crowdfunding ist es, legal Geld für Dein Projekt zu erhalten. Dazu hat
der Gesetzgeber einige Vorgaben gesetzt, die Du erfüllen musst. Sie klingen auf den ersten Blick
kompliziert, aber wir versuchen es Dir einfach zu machen. Wenn Du gut sortiert bist, dann hast Du alles
in einem Arbeitstag erledigt.
Im ersten Schritt ist es abzuklären, wer der einreichende Projektträger (natürliche oder juristische Person)
ist. Dazu nachstehend folgende Tabelle, die Dir sagt, welche Unterlagen Du besorgen musst. Hast Du
diese Unterlagen zusammen, dann scanne diese ein und lade diese bei PRIKK in der
PROJEKTKONSOLE hoch (das ist jene Website, wo Du Dein Projekt einpflegst).
Österreich: Für Organisationen (juristische Personen) ist kein Post/Bank-Ident notwendig. Aktuell
ist es für natürliche Einzelpersonen (Einzelunternehmen, GbR, Privatpersonen) als Projektträger
notwendig.
Findest Du Deine Wirtschaftsform nicht, dann schreibe uns eine Mail: [email protected]
1
GmbH, KG, AG, OHG, Genossenschaft
•
•
•
• Aktueller Handelsregisterauszug/Firmenbuchauszug
Kopie der Personalausweise der Geschäftsführer
Formular wirtschaftlich Berechtigte inkl. Kopie der
Personalausweise der wirtschaftlich Berechtigten
GmbH & Co. KG
•
•
•
Aktueller Handelsregisterauszug/Firmenbuchauszug
Kopie der Personalausweise der Vorstände
Formular wirtschaftlich Berechtigte
UG (haftungsbeschränkt)
•
•
•
Aktueller Handelsregisterauszug/Firmenbuchauszug
Kopie der Personalausweise der Geschäftsführer
Formular wirtschaftlich Berechtigte
Ltd. - Gewerbeanmeldung auf deutsche oder österreichische Geschäftsanschrift •
•
•
Registerauszug für Ltd.
Kopie der Personalausweise der Geschäftsführer
Formular wirtschaftlich Berechtigte
GbR
•
•
•
eine Gewerbeanmeldung (falls vorhanden)
Gesellschaftervertrag
Identifizierung der hinsichtlich der Geschäftsverbindung verfügungsberechtigten Personen
Einzelunternehmen
•
•
Gewerbeanmeldung
Bankident/Postident inkl. Kopie des Personalausweises des Inhabers oder beglaubigte PA-Kopie
des Inhabers
e. K.
•
•
Aktueller Handelsregisterauszug/Firmenbuchauszug
Bankident/Postident inkl. Kopie des Personalausweises des Inhabers oder beglaubigte PA-Kopie
des Inhabers
Verein
•
•
•
Vereinsstatuten
Vereinsregisterauszug mit der Angabe der ZVR
Bankident/Postident des/der Vorsitzenden/Obmann/frau und weitere wirtschaftlich berechtigte
Personen
Privatperson
•
Bank/Postident
2
Ein paar Dinge sind zu noch beachten!
1. Vom Personalausweis ist immer eine Kopie von Vorder- und Rückseite einzureichen.
•
Der aktuelle Handelsregisterauszug muss folgende Anforderungen erfüllen:
•
•
•
Nicht älter als 6 Monate
Keine Eintragungsnachricht
Idealerweise ein chronologischer Abdruck
Besonderheit AG: Es ist immer eine aktuelle Liste der Aktionäre einzureichen die einen Anteil von >25%
halten. Verändern sich die Anteile vor Auszahlung und Abrechnung des Projektes so, dass
es zusätzliche wirtschaftlich Berechtigte gibt, so ist eine aktualisierte Übersicht einzureichen.
•
Ist eine Firma mit mehr als 25% am Projektträger beteiligt, dann braucht es zusätzlich die
Unterlagen der jeweiligen Unternehmensform.
•
Das Bank/Postident ist weiters durch die Bank oder Post zu senden an:
PRIKK GmbH
Tiefer Graben 9/10
A-1010 Wien
UND
secupay AG
Goethestr. 6
01896 Pulsnitz
Deutschland
FAST GESCHAFFT – JETZT musst nur noch Du auf
Deine Bank oder nächste Post gehen!
Drucke (3x) das nachstehenden Bank/Postident – Formular aus und gehe damit zu Deiner Bank oder
Poststelle. Manche Banken haben eigene Formulare, das ist OK. Nimm weiters zwei Kopien Deines
amtlichen Lichtbildausweises mit (Pass oder Personalausweis) mit.
Wenn Du dann alles bestätigt in den Händen haltest, kopiere es, scanne es und lade es über die
PROJEKTKONSOLE hoch. ABER ACHTUNG: Dieses Bank-/Postident musst Du zusätzlich auch an uns
und secupay per Post schicken. Das Gesetz will es so.
3
Identifikationsprüfung nach Geldwäschegesetz (GwG)
Identifikationsprüfung nach § 3 Absatz 1 Geldwäschegesetz
1. Angaben zur Person (bitte Privatanschrift angeben)
Frau
Herr
Straße, Hausnummer
Name
Land, PLZ, Ort
Vorname(n)
Geburtsdatum
Staatsangehörigkeit
Geburtsort
2. Ausweisdaten
Reisepass
Personalausweis
Ausweisnummer
Ausstellende Behörde
Ausstellungsdatum
Ausstellungsort
Eigenhändige Unterschrift der zu identifizierenden Person
3. Identifizierung durchgeführt von
Name und Ort der Bank
Name des Bankmitarbeiters
Datum der Identifizierung
Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass der in Kopie beigefügte Lichtbildausweis im Original vorgelegen hat.
Bankstempel und Unterschrift des Bankmitarbeiters
Bitte fügen Sie eine vom Bankmitarbeiter gestempelte und unterschriebene Kopie des Lichtbildausweises bei.
Bitten Sie den Bankmitarbeiter, das von Ihnen und diesem Mitarbeiter unterzeichnete Bankident-Formular sowie die Ausweiskopie an
die nachfolgende Adresse zu senden:
secupay AG
Goethestr. 6
01896 Pulsnitz.
Formularvertrag PRIKK GmbH, Seite 1
Besondere Bedingungen für die treuhänderische Abwicklung von
Zahlungen für ein Crowdfunding-Projekt bei PRIKK
Diese Bedingungen gelten für die treuhänderische Abwicklung von Zahlungen („Zahlbeträge“ der in das Projekt
des Vertragspartners einzahlenden Personen bzw. „Zahler“) durch die secupay AG, Goethestr. 6 in 01896 Pulsnitz
(im Folgenden „secupay“) für ein Crowdfunding-Projekt des nachfolgend bezeichneten Vertragspartners bei der
PRIKK GmbH, Tiefer Graben 9/10, A-1010 Wien (im Folgenden „Plattform“). Diese Bedingungen sind Bestandteil
und Anlage zur zwischen Plattform und Vertragspartner gesondert geschlossenen Rahmenvereinbarung
Crowdfunding.
Secupay macht dem Vertragspartner folgendes Angebot:
Vertragspartner
Firma/Name
Anschrift
Projektbezeichnung
1.
secupay ist ein von der BaFin für das Finanztransfer-Geschäft zugelassenes Zahlungsinstitut.
2.
Der Vertragspartner führt ein Crowdfunding-Projekt über die Plattform durch.
3.
Die Zahler zahlen ihre Zahlbeträge auf ein nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) ZAG gesichertes Treuhandkonto von
secupay ein. Die Einzahlung erfolgt per Lastschrift, per Kreditkartenzahlung, per Vorkasse/Überweisung. Der
Vertragspartner tritt insoweit seine aus dem Fundingprozess resultierenden zukünftigen
Auszahlungsforderungen an secupay ab.
4.
Für die Durchführung der Zahlungen erhält secupay eine Vergütung lt. beigefügter Preisliste (siehe Anlage).
Der Rechnungsbetrag wird von der Auszahlung an den Vertragspartner abgezogen.
5.
Die Zahlung des Zahlers an secupay erfolgt vorbehaltlos und ohne weitere Bedingungen. Der Vertragspartner
verpflichtet sich, diese Regelung in seinen Vertrag mit dem/den Zahler/n aufzunehmen.
6.
Der Abruf der Zahlbeträge erfolgt durch den Vertragspartner. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die
Zahlbeträge nur dann abzurufen, wenn die Voraussetzungen gemäß der Rahmenvereinbarung Crowdfunding
zwischen secupay und der Plattform erfüllt sind und dies seitens der Plattform gegenüber secupay bestätigt
wurde. secupay prüft nicht, ob die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Anschließend zahlt secupay die
Zahlbeträge der Zahler abzüglich der vereinbarten Abzüge an den Vertragspartner aus.
7.
Der Vertragspartner weist secupay an und secupay verpflichtet sich, den Zahlbetrag eines Zahlers vollständig
zurück zu gewähren, wenn der Grundvertrag zwischen Vertragspartner und Zahler aufgrund einer wirksamen
Widerrufserklärung oder aus anderen Gründen nicht zustande kommt.
8.
Es gelten die mit der Plattform vereinbarten Auszahlungsbestimmungen („Anlage Auszahlungsbestimmungen“
des Rahmenvertrags zwischen secupay und der Plattform).
secupay AG
Goethestraße • 01896 Pulsnitz • Telefon: +49 (0) 35955 75 50-0 • Telefax: +49 (0) 35955 75 50-99
E-Mail:
[email protected]
•
Internet:
www.secupay.ag
•
Vorstand:
Hans-Peter
Weber,
Katja
Hartmann
HBR 27612 AG Dresden • Zahlungsinstitut nach ZAG BaFin-Nr.: 126737 • Aufsichtsratsvorsitzender: Peter Rauscher
Formularvertrag PRIKK GmbH, Seite 2
9.
In den Fällen, in denen Zahlungsbeträge von Zahlern nach Schlussauszahlung der Fundingbeträge an den
Vertragspartner secupay rückbelastet werden, beispielsweise durch eine Rücklastschrift, informiert secupay
den Vertragspartner über die elektronische Schnittstelle. Wird der Betrag vom Zahler nicht innerhalb einer
angemessenen Frist von i.d.R. vier Wochen ausgeglichen hat secupay das Recht, den Zahlbetrag vom
Vertragspartner zurückzufordern und der Vertragspartner die Pflicht, den Zahlbetrag an secupay zu erstatten.
secupay kann alternativ an Stelle des Zahlers in dessen Vertrag mit dem Vertragspartner eintreten, wenn der
Vertragspartner den Zahlbetrag nicht an secupay erstattet.
10. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der secupay AG
11. Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Pulsnitz.
12. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige
wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten
kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft
erweist.
Hiermit nehmen wir dieses Angebot an:
Vertragspartner:
_____________________
__________________________________________
Ort, Datum
Unterschrift, Stempel
__________________________________________
Name und Funktion des Unterzeichnenden
secupay AG
Goethestraße • 01896 Pulsnitz • Telefon: +49 (0) 35955 75 50-0 • Telefax: +49 (0) 35955 75 50-99
E-Mail:
[email protected]
•
Internet:
www.secupay.ag
•
Vorstand:
Hans-Peter
Weber,
Katja
Hartmann
HBR 27612 AG Dresden • Zahlungsinstitut nach ZAG BaFin-Nr.: 126737 • Aufsichtsratsvorsitzender: Peter Rauscher
Formularvertrag PRIKK GmbH, Seite 3
Anlage Auszahlungsbestimmungen
für ein Crowdfunding-Projekt bei PRIKK
Die Auszahlung der Fundingsummen erfolgt in 2 Schritten. Die erste Auszahlung findet im Normalfall nach
erfolgreichem Abschluss des Fundings statt und umfasst 80 % der eingegangenen Gelder. Das Clearing der
Lastschrift- und Kreditkartentransaktionen muss mindestens 14 Tage zurück liegen. Die übrigen 20% der
vereinnahmten Gelder werden in der Regel 60 Tage nach erfolgreichem Abschluss des Fundings ausgezahlt. Die 2.
Auszahlung wird in 2 Teile gesplittet: Auszahlung an das Projekt und Einbehalt der secupay-Gebühren. Die
Anweisung der angeforderten Auszahlung erfolgt bei Erfüllung der Voraussetzungen innerhalb von 3
Bankarbeitstagen ab Zugang der Information zum Abschluss des Projektes. Eine Teilauszahlung vor Ende des
Fundings ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, bedarf jedoch einer vorab vereinbarten
Zusatzvereinbarung.
Kommt es während des Fundings oder nach dessen Abschluss zu Zahlungsstörungen (bspw. durch eine
Rücklastschrift), informiert secupay PRIKK via Status-push über die API. PRIKK stellt den Kontakt zum Unterstützer her
und übernimmt die Kommunikation zur Beseitigung der Störung. Kann die Zahlungsstörung nicht beseitigt werden,
storniert secupay die Transaktion.
Wiederkehrende Zahlung (ABO-Funktion)
Für die Abwicklung von wiederkehrenden Zahlungen übermittelt PRIKK den einzuziehenden Betrag sowie die AboID und die Transaktions-ID via API an secupay. secupay nimmt die Belastung der entsprechend hinterlegten
Zahlungsmittel vor und zahlt die Beträge im üblichen Rhythmus an PRIKK aus. Die Auszahlung der ABO-Gebühren
erfolgt wöchentlich unter Einbehalt der secupay-Gebühren.
Kommt es zu Zahlungsstörungen informiert secupay PRIKK via Status-push über die API. secupay leitet das weitere
Vorgehen zur Beseitigung der Störung ein.
secupay AG
Goethestraße • 01896 Pulsnitz • Telefon: +49 (0) 35955 75 50-0 • Telefax: +49 (0) 35955 75 50-99
E-Mail:
[email protected]
•
Internet:
www.secupay.ag
•
Vorstand:
Hans-Peter
Weber,
Katja
Hartmann
HBR 27612 AG Dresden • Zahlungsinstitut nach ZAG BaFin-Nr.: 126737 • Aufsichtsratsvorsitzender: Peter Rauscher
Formularvertrag PRIKK GmbH, Seite 4
Preisliste für die treuhänderische Abwicklung von Zahlungen
für ein Crowdfunding-Projekt bei PRIKK
Für die Leistungen der secupay AG, Goethestr. 6 in 01896 Pulsnitz für die Erbringung von Zahlungstransferdienstleistungen gelten folgende Preise als vereinbart:
Servicegebühr monatlich
0,00 EUR
Regelmäßige Auszahlung ohne Sicherheitseinbehalt
0,00 EUR
Wiederkehrende Zahlungen (Abo-Funktion)
19,95 EUR
Transaktionsgebühren
0,00 EUR
je Einzahlung unabhängig von der gewählten Zahlungsart
Disagio für Lastschriftzahlungen*
2,50 %
Disagio für Kreditkartenzahlungen*
2,50 %
Disagio für Zahlungen per Überweisung/Vorkasse*
0,80 %
* beim Funding wird das Disagio nur bei erfolgreichen Projekten berechnet
Storno / Erstattungen
Gebühr bei Storno und/oder Erstattung Lastschrift
0,50 EUR
je Rückzahlung an den Zahler
Gebühr bei Storno und/oder Erstattung Kreditkarte
0,80 EUR
je Rückzahlung an den Zahler
Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen USt von derzeit 19% und werden bei der Auszahlung einbehalten.
secupay AG
Goethestraße • 01896 Pulsnitz • Telefon: +49 (0) 35955 75 50-0 • Telefax: +49 (0) 35955 75 50-99
E-Mail:
[email protected]
•
Internet:
www.secupay.ag
•
Vorstand:
Hans-Peter
Weber,
Katja
Hartmann
HBR 27612 AG Dresden • Zahlungsinstitut nach ZAG BaFin-Nr.: 126737 • Aufsichtsratsvorsitzender: Peter Rauscher
Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten gemäß Geldwäschegesetz
1. Unternehmen, für das die Angaben gemacht werden
Unternehmensname
Straße, Hausnummer
Land
PLZ, Ort
Text des § 1 Abs. 6 Geldwäschegesetz (GwG):
„Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne dieses Gesetzes ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der
Vertragspartner letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine
Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird.“
2. Wirtschaftlich Berechtigte
Kapital- und Personengesellschaften: Bitte geben Sie alle natürlichen Personen an, die an der Gesellschaft mittel oder unmittelbar
einen Kapital- oder Stimmenanteil von mehr als 25% halten.
Vorname, Name, Privatanschrift
Anteil in %
Vorname, Name, Privatanschrift
Anteil in %
Vorname, Name, Privatanschrift
Anteil in %
Bitte fügen Sie folgende Unterlagen bei: Personalausweiskopie (Vorder- und Rückseite) jeweils aller wirtschaftlich Berechtigten.
Es gibt keinen wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des Geldwäschegesetzes, da keine natürliche Person direkt oder indirekt
mehr als 25% der Gesellschaft kontrolliert oder der Anteile hält.
3. Handeln für einen Dritten
Wenn Sie diesen Vertrag nicht auf eigene Rechnung, sondern im Auftrag eines Dritten abschließen (z. B. als Treuhänder), geben Sie
bitte die Daten derjenigen Person/en an, auf deren Veranlassung Sie handeln.
Vorname, Name, Privatanschrift
Stempel und Unterschrift - Kunde
Ort, Datum
secupay AG
Goethestraße 6
01896 Pulsnitz
Telefon: +49 (0) 35955 75 50-0
Telefax: +49 (0) 35955 75 50-99
E-Mail: [email protected]
Internet: www.secupay.ag
HBR 27612 AG Dresden
Vorstand: Hans-Peter Weber, Katja Hartmann
Aufsichtsratsvorsitzender: Peter Rauscher
USt.-ID: DE 209853849
Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten gemäß Geldwäschegesetz
Vertragspartner - Verein
Der Verein hat mehr als 3 Mitglieder und keinen erkennbaren wirtschaftlich Berechtigten. Es ist die natürliche Person wirtschaftlich Berechtigter, die
letztlich den Verein kontrolliert. Kontrolle wird vermutet, wenn eine Person über 25 Prozent der Stimmrechts- oder Kapitalanteile unmittelbar oder
mittelbar kontrolliert (§ 1 Abs.6 Nr.1 GwG). Dies trifft auf unseren Verein nicht zu.
Der Verein hat folgende wirtschaftlich Berechtigte. Über die aufgeführten Personen hinaus hat der Verein keine weiteren wirtschaftlich Berechtigten.
Name, Vorname
vollständige Anschrift
Geburtsdatum
& Geburtsort
Staatsangehörigkeit
PEP-Status ¹
ja
nein
FACTARelevanz²
ja
nein
Stimmrechtsanteil (in %)
Kapitalanteil
(in %)
¹ Eine Erläuterung des Begriffes „Politisch exponierte Person (PEP)“ finden Sie in der Anlage zum Kontoeröffnungsantrag.
² Der wirtschaftlich Berechtigte ist Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten von Amerika oder dort steuerlich ansässig.
Ort, Datum:
Unterschrift:
secupay AG
Goethestraße 6
01896 Pulsnitz
HBR 27612 AG Dresden
Telefon: +49 (0) 35955 75 50-0
Telefax: +49 (0) 35955 75 50-99
E-Mail: [email protected]
Vorstand: Hans-Peter Weber, Katja Hartmann
Aufsichtsratsvorsitzender: Peter Rauscher
Internet: www.secupay.ag
USt.-ID: DE 209853849