PROJEKT STARTEN BEI PRIKK Du willst ein Projekt bei PRIKK starten? Gratuliere. Fast alles ist möglich, jedoch müssen einige gesetzliche Vorschriften beachtet werden. Diese Unterlagen helfen Dir durch den gesetzlichen Dschungel. Zuerst wollen wir einiges Grundsätzliches klären: GRUNDSÄTZLICHES • Kein Backer, sofern er Privatperson ist, darf in Projekte mehr als 4.999 Euro/Jahr zur Verfügung stellen. Ist der Backer Deines Projektes eine Organisation (juristische Person, also GmbH, Stiftung, AG, Verein, Genossenschaft etc. pp.), dann kann er in beliebiger Höhe ein Projekt finanziell unterstützen. Überlege daher für Dein Projekt, speziell rewards für Privatpersonen und rewards für Organisationen anzubieten. • Das angestrebte Fundingziel kann in beliebiger Höhe sein. • Dein Projekt darf nicht der allgemeinen Gesetzeslage widersprechen. Dafür trägst Du Sorge und haftest dafür. • Stelle sicher, dass alle Bilder, Texte, Videos, Musik etc. Du auch die Rechte verfügst, diese zu verwenden. Du haftest dafür. GESETZLICHE ANFORDERUNGEN Einer der wichtigsten Punkte von Crowdfunding ist es, legal Geld für Dein Projekt zu erhalten. Dazu hat der Gesetzgeber einige Vorgaben gesetzt, die Du erfüllen musst. Sie klingen auf den ersten Blick kompliziert, aber wir versuchen es Dir einfach zu machen. Wenn Du gut sortiert bist, dann hast Du alles in einem Arbeitstag erledigt. Im ersten Schritt ist es abzuklären, wer der einreichende Projektträger (natürliche oder juristische Person) ist. Dazu nachstehend folgende Tabelle, die Dir sagt, welche Unterlagen Du besorgen musst. Hast Du diese Unterlagen zusammen, dann scanne diese ein und lade diese bei PRIKK in der PROJEKTKONSOLE hoch (das ist jene Website, wo Du Dein Projekt einpflegst). Österreich: Für Organisationen (juristische Personen) ist kein Post/Bank-Ident notwendig. Aktuell ist es für natürliche Einzelpersonen (Einzelunternehmen, GbR, Privatpersonen) als Projektträger notwendig. Findest Du Deine Wirtschaftsform nicht, dann schreibe uns eine Mail: [email protected] 1 GmbH, KG, AG, OHG, Genossenschaft • • • • Aktueller Handelsregisterauszug/Firmenbuchauszug Kopie der Personalausweise der Geschäftsführer Formular wirtschaftlich Berechtigte inkl. Kopie der Personalausweise der wirtschaftlich Berechtigten GmbH & Co. KG • • • Aktueller Handelsregisterauszug/Firmenbuchauszug Kopie der Personalausweise der Vorstände Formular wirtschaftlich Berechtigte UG (haftungsbeschränkt) • • • Aktueller Handelsregisterauszug/Firmenbuchauszug Kopie der Personalausweise der Geschäftsführer Formular wirtschaftlich Berechtigte Ltd. - Gewerbeanmeldung auf deutsche oder österreichische Geschäftsanschrift • • • Registerauszug für Ltd. Kopie der Personalausweise der Geschäftsführer Formular wirtschaftlich Berechtigte GbR • • • eine Gewerbeanmeldung (falls vorhanden) Gesellschaftervertrag Identifizierung der hinsichtlich der Geschäftsverbindung verfügungsberechtigten Personen Einzelunternehmen • • Gewerbeanmeldung Bankident/Postident inkl. Kopie des Personalausweises des Inhabers oder beglaubigte PA-Kopie des Inhabers e. K. • • Aktueller Handelsregisterauszug/Firmenbuchauszug Bankident/Postident inkl. Kopie des Personalausweises des Inhabers oder beglaubigte PA-Kopie des Inhabers Verein • • • Vereinsstatuten Vereinsregisterauszug mit der Angabe der ZVR Bankident/Postident des/der Vorsitzenden/Obmann/frau und weitere wirtschaftlich berechtigte Personen Privatperson • Bank/Postident 2 Ein paar Dinge sind zu noch beachten! 1. Vom Personalausweis ist immer eine Kopie von Vorder- und Rückseite einzureichen. • Der aktuelle Handelsregisterauszug muss folgende Anforderungen erfüllen: • • • Nicht älter als 6 Monate Keine Eintragungsnachricht Idealerweise ein chronologischer Abdruck Besonderheit AG: Es ist immer eine aktuelle Liste der Aktionäre einzureichen die einen Anteil von >25% halten. Verändern sich die Anteile vor Auszahlung und Abrechnung des Projektes so, dass es zusätzliche wirtschaftlich Berechtigte gibt, so ist eine aktualisierte Übersicht einzureichen. • Ist eine Firma mit mehr als 25% am Projektträger beteiligt, dann braucht es zusätzlich die Unterlagen der jeweiligen Unternehmensform. • Das Bank/Postident ist weiters durch die Bank oder Post zu senden an: PRIKK GmbH Tiefer Graben 9/10 A-1010 Wien UND secupay AG Goethestr. 6 01896 Pulsnitz Deutschland FAST GESCHAFFT – JETZT musst nur noch Du auf Deine Bank oder nächste Post gehen! Drucke (3x) das nachstehenden Bank/Postident – Formular aus und gehe damit zu Deiner Bank oder Poststelle. Manche Banken haben eigene Formulare, das ist OK. Nimm weiters zwei Kopien Deines amtlichen Lichtbildausweises mit (Pass oder Personalausweis) mit. Wenn Du dann alles bestätigt in den Händen haltest, kopiere es, scanne es und lade es über die PROJEKTKONSOLE hoch. ABER ACHTUNG: Dieses Bank-/Postident musst Du zusätzlich auch an uns und secupay per Post schicken. Das Gesetz will es so. 3 Identifikationsprüfung nach Geldwäschegesetz (GwG) Identifikationsprüfung nach § 3 Absatz 1 Geldwäschegesetz 1. Angaben zur Person (bitte Privatanschrift angeben) Frau Herr Straße, Hausnummer Name Land, PLZ, Ort Vorname(n) Geburtsdatum Staatsangehörigkeit Geburtsort 2. Ausweisdaten Reisepass Personalausweis Ausweisnummer Ausstellende Behörde Ausstellungsdatum Ausstellungsort Eigenhändige Unterschrift der zu identifizierenden Person 3. Identifizierung durchgeführt von Name und Ort der Bank Name des Bankmitarbeiters Datum der Identifizierung Ich bestätige mit meiner Unterschrift, dass der in Kopie beigefügte Lichtbildausweis im Original vorgelegen hat. Bankstempel und Unterschrift des Bankmitarbeiters Bitte fügen Sie eine vom Bankmitarbeiter gestempelte und unterschriebene Kopie des Lichtbildausweises bei. Bitten Sie den Bankmitarbeiter, das von Ihnen und diesem Mitarbeiter unterzeichnete Bankident-Formular sowie die Ausweiskopie an die nachfolgende Adresse zu senden: secupay AG Goethestr. 6 01896 Pulsnitz. Formularvertrag PRIKK GmbH, Seite 1 Besondere Bedingungen für die treuhänderische Abwicklung von Zahlungen für ein Crowdfunding-Projekt bei PRIKK Diese Bedingungen gelten für die treuhänderische Abwicklung von Zahlungen („Zahlbeträge“ der in das Projekt des Vertragspartners einzahlenden Personen bzw. „Zahler“) durch die secupay AG, Goethestr. 6 in 01896 Pulsnitz (im Folgenden „secupay“) für ein Crowdfunding-Projekt des nachfolgend bezeichneten Vertragspartners bei der PRIKK GmbH, Tiefer Graben 9/10, A-1010 Wien (im Folgenden „Plattform“). Diese Bedingungen sind Bestandteil und Anlage zur zwischen Plattform und Vertragspartner gesondert geschlossenen Rahmenvereinbarung Crowdfunding. Secupay macht dem Vertragspartner folgendes Angebot: Vertragspartner Firma/Name Anschrift Projektbezeichnung 1. secupay ist ein von der BaFin für das Finanztransfer-Geschäft zugelassenes Zahlungsinstitut. 2. Der Vertragspartner führt ein Crowdfunding-Projekt über die Plattform durch. 3. Die Zahler zahlen ihre Zahlbeträge auf ein nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) ZAG gesichertes Treuhandkonto von secupay ein. Die Einzahlung erfolgt per Lastschrift, per Kreditkartenzahlung, per Vorkasse/Überweisung. Der Vertragspartner tritt insoweit seine aus dem Fundingprozess resultierenden zukünftigen Auszahlungsforderungen an secupay ab. 4. Für die Durchführung der Zahlungen erhält secupay eine Vergütung lt. beigefügter Preisliste (siehe Anlage). Der Rechnungsbetrag wird von der Auszahlung an den Vertragspartner abgezogen. 5. Die Zahlung des Zahlers an secupay erfolgt vorbehaltlos und ohne weitere Bedingungen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, diese Regelung in seinen Vertrag mit dem/den Zahler/n aufzunehmen. 6. Der Abruf der Zahlbeträge erfolgt durch den Vertragspartner. Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Zahlbeträge nur dann abzurufen, wenn die Voraussetzungen gemäß der Rahmenvereinbarung Crowdfunding zwischen secupay und der Plattform erfüllt sind und dies seitens der Plattform gegenüber secupay bestätigt wurde. secupay prüft nicht, ob die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Anschließend zahlt secupay die Zahlbeträge der Zahler abzüglich der vereinbarten Abzüge an den Vertragspartner aus. 7. Der Vertragspartner weist secupay an und secupay verpflichtet sich, den Zahlbetrag eines Zahlers vollständig zurück zu gewähren, wenn der Grundvertrag zwischen Vertragspartner und Zahler aufgrund einer wirksamen Widerrufserklärung oder aus anderen Gründen nicht zustande kommt. 8. Es gelten die mit der Plattform vereinbarten Auszahlungsbestimmungen („Anlage Auszahlungsbestimmungen“ des Rahmenvertrags zwischen secupay und der Plattform). secupay AG Goethestraße • 01896 Pulsnitz • Telefon: +49 (0) 35955 75 50-0 • Telefax: +49 (0) 35955 75 50-99 E-Mail: [email protected] • Internet: www.secupay.ag • Vorstand: Hans-Peter Weber, Katja Hartmann HBR 27612 AG Dresden • Zahlungsinstitut nach ZAG BaFin-Nr.: 126737 • Aufsichtsratsvorsitzender: Peter Rauscher Formularvertrag PRIKK GmbH, Seite 2 9. In den Fällen, in denen Zahlungsbeträge von Zahlern nach Schlussauszahlung der Fundingbeträge an den Vertragspartner secupay rückbelastet werden, beispielsweise durch eine Rücklastschrift, informiert secupay den Vertragspartner über die elektronische Schnittstelle. Wird der Betrag vom Zahler nicht innerhalb einer angemessenen Frist von i.d.R. vier Wochen ausgeglichen hat secupay das Recht, den Zahlbetrag vom Vertragspartner zurückzufordern und der Vertragspartner die Pflicht, den Zahlbetrag an secupay zu erstatten. secupay kann alternativ an Stelle des Zahlers in dessen Vertrag mit dem Vertragspartner eintreten, wenn der Vertragspartner den Zahlbetrag nicht an secupay erstattet. 10. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der secupay AG 11. Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Pulsnitz. 12. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Hiermit nehmen wir dieses Angebot an: Vertragspartner: _____________________ __________________________________________ Ort, Datum Unterschrift, Stempel __________________________________________ Name und Funktion des Unterzeichnenden secupay AG Goethestraße • 01896 Pulsnitz • Telefon: +49 (0) 35955 75 50-0 • Telefax: +49 (0) 35955 75 50-99 E-Mail: [email protected] • Internet: www.secupay.ag • Vorstand: Hans-Peter Weber, Katja Hartmann HBR 27612 AG Dresden • Zahlungsinstitut nach ZAG BaFin-Nr.: 126737 • Aufsichtsratsvorsitzender: Peter Rauscher Formularvertrag PRIKK GmbH, Seite 3 Anlage Auszahlungsbestimmungen für ein Crowdfunding-Projekt bei PRIKK Die Auszahlung der Fundingsummen erfolgt in 2 Schritten. Die erste Auszahlung findet im Normalfall nach erfolgreichem Abschluss des Fundings statt und umfasst 80 % der eingegangenen Gelder. Das Clearing der Lastschrift- und Kreditkartentransaktionen muss mindestens 14 Tage zurück liegen. Die übrigen 20% der vereinnahmten Gelder werden in der Regel 60 Tage nach erfolgreichem Abschluss des Fundings ausgezahlt. Die 2. Auszahlung wird in 2 Teile gesplittet: Auszahlung an das Projekt und Einbehalt der secupay-Gebühren. Die Anweisung der angeforderten Auszahlung erfolgt bei Erfüllung der Voraussetzungen innerhalb von 3 Bankarbeitstagen ab Zugang der Information zum Abschluss des Projektes. Eine Teilauszahlung vor Ende des Fundings ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, bedarf jedoch einer vorab vereinbarten Zusatzvereinbarung. Kommt es während des Fundings oder nach dessen Abschluss zu Zahlungsstörungen (bspw. durch eine Rücklastschrift), informiert secupay PRIKK via Status-push über die API. PRIKK stellt den Kontakt zum Unterstützer her und übernimmt die Kommunikation zur Beseitigung der Störung. Kann die Zahlungsstörung nicht beseitigt werden, storniert secupay die Transaktion. Wiederkehrende Zahlung (ABO-Funktion) Für die Abwicklung von wiederkehrenden Zahlungen übermittelt PRIKK den einzuziehenden Betrag sowie die AboID und die Transaktions-ID via API an secupay. secupay nimmt die Belastung der entsprechend hinterlegten Zahlungsmittel vor und zahlt die Beträge im üblichen Rhythmus an PRIKK aus. Die Auszahlung der ABO-Gebühren erfolgt wöchentlich unter Einbehalt der secupay-Gebühren. Kommt es zu Zahlungsstörungen informiert secupay PRIKK via Status-push über die API. secupay leitet das weitere Vorgehen zur Beseitigung der Störung ein. secupay AG Goethestraße • 01896 Pulsnitz • Telefon: +49 (0) 35955 75 50-0 • Telefax: +49 (0) 35955 75 50-99 E-Mail: [email protected] • Internet: www.secupay.ag • Vorstand: Hans-Peter Weber, Katja Hartmann HBR 27612 AG Dresden • Zahlungsinstitut nach ZAG BaFin-Nr.: 126737 • Aufsichtsratsvorsitzender: Peter Rauscher Formularvertrag PRIKK GmbH, Seite 4 Preisliste für die treuhänderische Abwicklung von Zahlungen für ein Crowdfunding-Projekt bei PRIKK Für die Leistungen der secupay AG, Goethestr. 6 in 01896 Pulsnitz für die Erbringung von Zahlungstransferdienstleistungen gelten folgende Preise als vereinbart: Servicegebühr monatlich 0,00 EUR Regelmäßige Auszahlung ohne Sicherheitseinbehalt 0,00 EUR Wiederkehrende Zahlungen (Abo-Funktion) 19,95 EUR Transaktionsgebühren 0,00 EUR je Einzahlung unabhängig von der gewählten Zahlungsart Disagio für Lastschriftzahlungen* 2,50 % Disagio für Kreditkartenzahlungen* 2,50 % Disagio für Zahlungen per Überweisung/Vorkasse* 0,80 % * beim Funding wird das Disagio nur bei erfolgreichen Projekten berechnet Storno / Erstattungen Gebühr bei Storno und/oder Erstattung Lastschrift 0,50 EUR je Rückzahlung an den Zahler Gebühr bei Storno und/oder Erstattung Kreditkarte 0,80 EUR je Rückzahlung an den Zahler Die Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen USt von derzeit 19% und werden bei der Auszahlung einbehalten. secupay AG Goethestraße • 01896 Pulsnitz • Telefon: +49 (0) 35955 75 50-0 • Telefax: +49 (0) 35955 75 50-99 E-Mail: [email protected] • Internet: www.secupay.ag • Vorstand: Hans-Peter Weber, Katja Hartmann HBR 27612 AG Dresden • Zahlungsinstitut nach ZAG BaFin-Nr.: 126737 • Aufsichtsratsvorsitzender: Peter Rauscher Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten gemäß Geldwäschegesetz 1. Unternehmen, für das die Angaben gemacht werden Unternehmensname Straße, Hausnummer Land PLZ, Ort Text des § 1 Abs. 6 Geldwäschegesetz (GwG): „Wirtschaftlich Berechtigter im Sinne dieses Gesetzes ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle der Vertragspartner letztlich steht, oder die natürliche Person, auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird.“ 2. Wirtschaftlich Berechtigte Kapital- und Personengesellschaften: Bitte geben Sie alle natürlichen Personen an, die an der Gesellschaft mittel oder unmittelbar einen Kapital- oder Stimmenanteil von mehr als 25% halten. Vorname, Name, Privatanschrift Anteil in % Vorname, Name, Privatanschrift Anteil in % Vorname, Name, Privatanschrift Anteil in % Bitte fügen Sie folgende Unterlagen bei: Personalausweiskopie (Vorder- und Rückseite) jeweils aller wirtschaftlich Berechtigten. Es gibt keinen wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des Geldwäschegesetzes, da keine natürliche Person direkt oder indirekt mehr als 25% der Gesellschaft kontrolliert oder der Anteile hält. 3. Handeln für einen Dritten Wenn Sie diesen Vertrag nicht auf eigene Rechnung, sondern im Auftrag eines Dritten abschließen (z. B. als Treuhänder), geben Sie bitte die Daten derjenigen Person/en an, auf deren Veranlassung Sie handeln. Vorname, Name, Privatanschrift Stempel und Unterschrift - Kunde Ort, Datum secupay AG Goethestraße 6 01896 Pulsnitz Telefon: +49 (0) 35955 75 50-0 Telefax: +49 (0) 35955 75 50-99 E-Mail: [email protected] Internet: www.secupay.ag HBR 27612 AG Dresden Vorstand: Hans-Peter Weber, Katja Hartmann Aufsichtsratsvorsitzender: Peter Rauscher USt.-ID: DE 209853849 Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten gemäß Geldwäschegesetz Vertragspartner - Verein Der Verein hat mehr als 3 Mitglieder und keinen erkennbaren wirtschaftlich Berechtigten. Es ist die natürliche Person wirtschaftlich Berechtigter, die letztlich den Verein kontrolliert. Kontrolle wird vermutet, wenn eine Person über 25 Prozent der Stimmrechts- oder Kapitalanteile unmittelbar oder mittelbar kontrolliert (§ 1 Abs.6 Nr.1 GwG). Dies trifft auf unseren Verein nicht zu. Der Verein hat folgende wirtschaftlich Berechtigte. Über die aufgeführten Personen hinaus hat der Verein keine weiteren wirtschaftlich Berechtigten. Name, Vorname vollständige Anschrift Geburtsdatum & Geburtsort Staatsangehörigkeit PEP-Status ¹ ja nein FACTARelevanz² ja nein Stimmrechtsanteil (in %) Kapitalanteil (in %) ¹ Eine Erläuterung des Begriffes „Politisch exponierte Person (PEP)“ finden Sie in der Anlage zum Kontoeröffnungsantrag. ² Der wirtschaftlich Berechtigte ist Staatsangehöriger der Vereinigten Staaten von Amerika oder dort steuerlich ansässig. Ort, Datum: Unterschrift: secupay AG Goethestraße 6 01896 Pulsnitz HBR 27612 AG Dresden Telefon: +49 (0) 35955 75 50-0 Telefax: +49 (0) 35955 75 50-99 E-Mail: [email protected] Vorstand: Hans-Peter Weber, Katja Hartmann Aufsichtsratsvorsitzender: Peter Rauscher Internet: www.secupay.ag USt.-ID: DE 209853849
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