ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Stand 2015 1. Allgemeine Bestimmungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Verkaufsbedingungen) in 4. Zahlung der jeweils gültigen Fassung sind integrierter Bestandteil aller mit 4.1. Alle Zahlungen unserer Vertragspartner werden sofort ohne uns abgeschlossenen – auch künftigen – Vereinbarungen. Etwaige jeden Abzug fällig. Ein vereinbartes Zahlungsziel gilt als eingehalten, Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner sind für wenn wir an dessen letzten Tag über das Geld verfügen können. Bei uns nicht verbindlich und gelten als nicht beigesetzt. Mündliche Zahlungsverzug werden auch alle unsere weiteren zu diesem Absprachen oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von uns Zeitpunkt noch nicht fälligen Forderungen sofort fällig. Wir sind schriftlich bestätigt und anerkannt werden. diesfalls weiters berechtigt, unsere Auslieferungen oder Leistungen bis zur Zahlung einzustellen, Vorauskassa oder Sicherstellung zu 2. Verträge verlangen und bzw. oder nach kurzer Nachfristsetzung vom Vertrag 2.1. Alle unsere Anbote sind freibleibend und noch unverbindlich. ganz oder teilweise zurückzutreten. Jeder uns erteilte Auftrag gilt als Annahme unseres Anbotes zu den darin angegebenen Bedingungen und wird erst mit unserer 4.2. schriftlichen eines Auftragsbestätigung oder mit dem Beginn der Ausführung durch uns verbindlich. Dem Zahlungsverzug gleichgestellt ist wenn die Einleitung Insolvenzverfahrens Vertragspartner unmittelbar über das bevorsteht, Vermögen ein unseres außergerichtlicher Ausgleich angestrebt wird oder wenn sonstige Umstände bekannt 2.2. Vertragsstorni uns beauftragter Lieferungen oder Leistungen werden, die Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit oder -willigkeit, wie bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Es sind uns dann von etwa Prozesshäufungen oder anhängige Zwangsvollstreckungen, unserem Vertragspartner neben dem Gegenwert aller schon begründen. erbrachten Leistungen alle unsere Aufwendungen und der kalkulierte entgangene Gewinn, letzteren zumindest in Höhe von fünfzehn 4.3. Prozent des Auftragswertes, zu bezahlen. Verzugszinsen in der Höhe von zumindest 14% pro Jahr. Alle Bei Zahlungsverzug unseres Vertragspartners gelten Mahn-, Inkasso-, Erhebungs-, Auskunfts- und Einbringungskosten 2.3 Bei Außergeschäftsraumverträgen kann von einem möglichen sind uns zu vergüten. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen Widerrufsrecht nur Gebrauch gemacht werden, wenn Waren nicht unseres Vertragspartners findet nicht statt. nach Kundenspezifikationen (z.B. Eigenmotive) angefertigt wurden. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Kalendertage ab dem Tag des 4.4. Dem Vertragspartner unserer Lieferungen und Leistungen steht Vertragsabschlusses. Der Widerruf muss zu seiner Gültigkeit an fälligen Zahlungen kein Zurückbehaltungsrecht zu. Er ist auch schriftlich erfolgen (Brief, Telefax od. E-Mail). Die Kosten der nicht ordnungsgemäßen Insbesondere darf er die Bezahlung wegen Mängelrügen nicht Rücksendung sind vom Verbraucher zu zur Aufrechnung mit übernehmen. verweigern oder verzögern. 3. 5. Preise unseren Forderungen berechtigt. Beanstandungen 3.1. Unsere Preise sind auf Basis des Anbotsdatums kalkuliert. 5.1. Mängelrügen unserer Vertragspartner bedürfen stets der Kostenerhöhungen (z.B. Schriftform und sind sofort und spezifiziert unter Anschluss allfälliger Spezifikations- Muster zu erheben. Sonst gilt unsere Ware oder Leistung als gegenüber Materialpreiserhöhungen, dieser Lohnerhöhungen, Basis änderungen usw.) berechtigen uns, diese entsprechend anzuheben. einwandfrei und übernommen. Eigenmächtige Änderungen führen zum Verlust des Garantie- oder Gewährleistungsanspruches uns 3.2. Die Preise und Lieferungen gelten „ab Werk“ (INCOTERMS gegenüber. 1990 in der jeweils geltenden Fassung), ausschließlich Verpackung, Verladung, Versicherung und Mehrwertsteuer. 5.2. Bei berechtigter Rüge sind wir unter Ausschluss aller weitergehenden Forderungen des Vertragspartners verpflichtet, 3.3. Teillieferungen sind zulässig und sind vom Vertragspartner nach unserer Wahl entweder Ersatz oder Verbesserung zu leisten. anteilsmäßig zu bezahlen. Ist ein Ersatz oder die Verbesserung untunlich bzw. wirtschaftlich unzumutbar sind wir berechtigt, die beanstandete Ware zu 3.4. Entwürfe, Zeichnungen und Modelle etc., die von uns angefertigt begutschriften oder anstelle der Verbesserung eine angemessene wurden, verbleiben in unserem Eigentums- und Urheberrecht. Für Preisminderung zu gewähren. In jedem Fall des Austausches oder die Rechtmäßigkeit der Benützung uns zur Verfügung gestellter der Verbesserung ist uns das schadhafte Produkt Zug um Zug Arbeitsbehelfe, unser frachtfrei zurückzustellen. Im Falle des Austausches oder der Vertragspartner. Wir sind nicht verpflichtet diese nachzuprüfen oder Verbesserung ist der Vertragspartner verpflichtet, dies ohne zu überprüfen, ob diese bestehende gewerbliche oder sonstige Schadenersatzforderungen zu ermöglichen und kostenfrei die nötige Schutzrechte Dritter Hilfestellung zu leisten. Pläne sowie deren Richtigkeit haftet verletzen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns klag- und schadlos zu halten. ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Stand 2015 5.3. Alle Ansprüche des Vertragspartners gegen uns wegen verständigen. berechtigter Mängel sind ausgeschlossen, solange dieser seinen insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf Zahlungsverpflichtungen Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. nicht pünktlich und vollständig nachgekommen ist. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, Ist der Vertragspartner mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse 5.4. Jeglicher Gewährleistungsanspruch des Vertragspartners setzt abzusondern und hat der Vertragspartner diese nur in unserem weiters voraus, dass die Waren bzw. Anlagen sachgemäß Namen inne. verwendet werden. 8. 5.5. Wird ein Produkt Konstruktionsangaben, oder ein Werk Zeichnungen oder von Produkthaftung uns nach 8.1. Jedes von uns verkaufte Produkt bietet nur jene Sicherheit, die Modellen des aufgrund von Zulassungsvorschriften, Gebrauchsanweisungen und Vertragspartner angefertigt oder erbracht, so erstreckt sich unsere sonstigen Vorschriften erwartet werden kann. Haftung lediglich darauf, dass die Ausführung gemäß diesen Angaben erfolgt. Notwendige technische Verbesserungen gelten als 8.2. Der Vertragspartner verzichtet auf unsere Ersatzpflicht für aus genehmigt. dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden, die er als Unternehmer erleidet, als auch auf Produkthaftungsansprüche 6. Haftungsumfang aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen. Für den Fall der Wir haften in allen Fällen nur für eigenes Verschulden unter Weiterveräußerung an einen anderen Unternehmer verpflichtet sich Ausschluss der leichten Fahrlässigkeit. Eine Haftung unsererseits für der Vertragspartner, den Verzicht diesem zu überbinden und ihn zur entgangenen Gewinn, indirekte und Folgeschäden, insbesondere Weiterüberbindung an seine unternehmerischen Abnehmer zu wegen verursachter Betriebsstörungen oder Produktionsfehler, für verpflichten. allfällige Aus- und Einbaukosten, für Obhut- und Bearbeitungsschäden an Gegenständen, die sich zur Bearbeitung 8.3. bei uns befinden, sowie für vom Abnehmer unseres Vertragspartner unverzüglich und detailliert schriftlich in Kenntnis zu setzen. Sollte Über allfällige Ansprüche von Geschädigten sind wir gegen diesen erhobenen Ansprüche wird ausgeschlossen. der Vertragspartner nach dem PHG zur Haftung herangezogen werden, verzichtet er uns gegenüber auf seinen Regress. Er erklärt 7. Eigentumsvorbehalte ausdrücklich den Ausschluss der Schutzwirkung zugunsten Dritter. 7.1. Sämtliche von uns gelieferten Waren und errichteten Anlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen 9. Nebengebühren in unserem Eigentum. Im Falle errichteter Anlagen Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- erstreckt sich dieser insbesondere auf alle mit der Liegenschaft nicht bzw. fest verbundenen Anlagenteile. Nicht fest verbunden ist, was ohne vertragsgegenständliche nachhaltige Substanzschädigung entfernt werden kann. Adressänderung Geschäftsadresse bekannt zu geben, Rechtsgeschäft nicht solange das beiderseitig Das vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Durchtrennen von Leitungen, Befestigungen, etc. stellt keine Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt derartige Schädigung dar. bekannt gegebene Adresse gesendet werden. 7.2. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige 10. Belastung unserer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen ist 10.1. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Es gilt unzulässig. Zugriffe Dritter sind uns unverzüglich zu melden. österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das für den Sitz unseres Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht etc. Unternehmens örtlich und sachlich zuständige Gericht. Wir sind 7.3. Bei Zahlungsverzug oder in den Fällen des Punktes 4.3. sind wir jedoch berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Waren und Anlagen Gerichtsstand des Vertragspartners auszutragen. bzw. Anlagenteile auch ohne gleichzeitigen auch berechtigt, Rechtsstreitigkeiten am allgemeinen Vertragsrücktritt zurückzuholen und zu diesem Zweck den Ort, wo sich diese 10.2. Wenn der Vertragspartner nicht Unternehmer im Sinne des § 1 befinden, zu betreten und dort Demontagen vorzunehmen. Unser Abs. 1 Zif. 1 des Konsumentenschutzgesetzes, BGBl. 140/1979 ist, Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt erhalten. gelten diese Bedingungen nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen dieses Gesetzes widersprechen. 7.4. Der Vertragspartner tritt uns seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer 10.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Waren Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen ab. Der Vertragspartner hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu
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