Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand 2015
1.
Allgemeine Bestimmungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Verkaufsbedingungen) in
4.
Zahlung
der jeweils gültigen Fassung sind integrierter Bestandteil aller mit
4.1. Alle Zahlungen unserer Vertragspartner werden sofort ohne
uns abgeschlossenen – auch künftigen – Vereinbarungen. Etwaige
jeden Abzug fällig. Ein vereinbartes Zahlungsziel gilt als eingehalten,
Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner sind für
wenn wir an dessen letzten Tag über das Geld verfügen können. Bei
uns
nicht verbindlich und gelten als nicht beigesetzt. Mündliche
Zahlungsverzug werden auch alle unsere weiteren zu diesem
Absprachen oder Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von uns
Zeitpunkt noch nicht fälligen Forderungen sofort fällig. Wir sind
schriftlich bestätigt und anerkannt werden.
diesfalls weiters berechtigt, unsere Auslieferungen oder Leistungen
bis zur Zahlung einzustellen, Vorauskassa oder Sicherstellung zu
2.
Verträge
verlangen und bzw. oder nach kurzer Nachfristsetzung vom Vertrag
2.1. Alle unsere Anbote sind freibleibend und noch unverbindlich.
ganz oder teilweise zurückzutreten.
Jeder uns erteilte Auftrag gilt als Annahme unseres Anbotes zu den
darin angegebenen Bedingungen und wird erst mit unserer
4.2.
schriftlichen
eines
Auftragsbestätigung
oder
mit
dem
Beginn
der
Ausführung durch uns verbindlich.
Dem Zahlungsverzug gleichgestellt ist wenn die Einleitung
Insolvenzverfahrens
Vertragspartner
unmittelbar
über
das
bevorsteht,
Vermögen
ein
unseres
außergerichtlicher
Ausgleich angestrebt wird oder wenn sonstige Umstände bekannt
2.2. Vertragsstorni uns beauftragter Lieferungen oder Leistungen
werden, die Zweifel an dessen Zahlungsfähigkeit oder -willigkeit, wie
bedürfen unserer schriftlichen Zustimmung. Es sind uns dann von
etwa Prozesshäufungen oder anhängige Zwangsvollstreckungen,
unserem Vertragspartner neben dem Gegenwert aller schon
begründen.
erbrachten Leistungen alle unsere Aufwendungen und der kalkulierte
entgangene Gewinn, letzteren zumindest in Höhe von fünfzehn
4.3.
Prozent des Auftragswertes, zu bezahlen.
Verzugszinsen in der Höhe von zumindest 14% pro Jahr. Alle
Bei
Zahlungsverzug
unseres
Vertragspartners
gelten
Mahn-, Inkasso-, Erhebungs-, Auskunfts- und Einbringungskosten
2.3 Bei Außergeschäftsraumverträgen kann von einem möglichen
sind uns zu vergüten. Eine Verzinsung von Vorauszahlungen
Widerrufsrecht nur Gebrauch gemacht werden, wenn Waren nicht
unseres Vertragspartners findet nicht statt.
nach Kundenspezifikationen (z.B. Eigenmotive) angefertigt wurden.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Kalendertage ab dem Tag des
4.4. Dem Vertragspartner unserer Lieferungen und Leistungen steht
Vertragsabschlusses. Der Widerruf muss zu seiner Gültigkeit
an fälligen Zahlungen kein Zurückbehaltungsrecht zu. Er ist auch
schriftlich erfolgen (Brief, Telefax od. E-Mail). Die Kosten der
nicht
ordnungsgemäßen
Insbesondere darf er die Bezahlung wegen Mängelrügen nicht
Rücksendung
sind
vom
Verbraucher
zu
zur Aufrechnung mit
übernehmen.
verweigern oder verzögern.
3.
5.
Preise
unseren
Forderungen
berechtigt.
Beanstandungen
3.1. Unsere Preise sind auf Basis des Anbotsdatums kalkuliert.
5.1. Mängelrügen unserer Vertragspartner bedürfen stets der
Kostenerhöhungen
(z.B.
Schriftform und sind sofort und spezifiziert unter Anschluss allfälliger
Spezifikations-
Muster zu erheben. Sonst gilt unsere Ware oder Leistung als
gegenüber
Materialpreiserhöhungen,
dieser
Lohnerhöhungen,
Basis
änderungen usw.) berechtigen uns, diese entsprechend anzuheben.
einwandfrei und übernommen. Eigenmächtige Änderungen führen
zum Verlust des Garantie- oder Gewährleistungsanspruches uns
3.2. Die Preise und Lieferungen gelten „ab Werk“ (INCOTERMS
gegenüber.
1990 in der jeweils geltenden Fassung), ausschließlich Verpackung,
Verladung, Versicherung und Mehrwertsteuer.
5.2. Bei berechtigter Rüge sind wir unter Ausschluss aller
weitergehenden Forderungen des Vertragspartners verpflichtet,
3.3. Teillieferungen sind zulässig und sind vom Vertragspartner
nach unserer Wahl entweder Ersatz oder Verbesserung zu leisten.
anteilsmäßig zu bezahlen.
Ist ein Ersatz oder die Verbesserung untunlich bzw. wirtschaftlich
unzumutbar sind wir berechtigt, die beanstandete Ware zu
3.4. Entwürfe, Zeichnungen und Modelle etc., die von uns angefertigt
begutschriften oder anstelle der Verbesserung eine angemessene
wurden, verbleiben in unserem Eigentums- und Urheberrecht. Für
Preisminderung zu gewähren. In jedem Fall des Austausches oder
die Rechtmäßigkeit der Benützung uns zur Verfügung gestellter
der Verbesserung ist uns das schadhafte Produkt Zug um Zug
Arbeitsbehelfe,
unser
frachtfrei zurückzustellen. Im Falle des Austausches oder der
Vertragspartner. Wir sind nicht verpflichtet diese nachzuprüfen oder
Verbesserung ist der Vertragspartner verpflichtet, dies ohne
zu überprüfen, ob diese bestehende gewerbliche oder sonstige
Schadenersatzforderungen zu ermöglichen und kostenfrei die nötige
Schutzrechte Dritter
Hilfestellung zu leisten.
Pläne
sowie
deren
Richtigkeit
haftet
verletzen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns klag- und
schadlos zu halten.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand 2015
5.3. Alle Ansprüche des Vertragspartners gegen uns wegen
verständigen.
berechtigter Mängel sind ausgeschlossen, solange dieser seinen
insbesondere in der offenen Posten – Liste einzutragen und auf
Zahlungsverpflichtungen
Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen.
nicht
pünktlich
und
vollständig
nachgekommen ist.
Die
Zession
ist
in
den
Geschäftsbüchern,
Ist der Vertragspartner mit seinen Zahlungen uns gegenüber im
Verzug,
so
sind
die
bei
ihm
eingehenden
Verkaufserlöse
5.4. Jeglicher Gewährleistungsanspruch des Vertragspartners setzt
abzusondern und hat der Vertragspartner diese nur in unserem
weiters voraus, dass die Waren bzw. Anlagen sachgemäß
Namen inne.
verwendet werden.
8.
5.5.
Wird
ein
Produkt
Konstruktionsangaben,
oder
ein
Werk
Zeichnungen
oder
von
Produkthaftung
uns
nach
8.1. Jedes von uns verkaufte Produkt bietet nur jene Sicherheit, die
Modellen
des
aufgrund von Zulassungsvorschriften, Gebrauchsanweisungen und
Vertragspartner angefertigt oder erbracht, so erstreckt sich unsere
sonstigen Vorschriften erwartet werden kann.
Haftung lediglich darauf, dass die Ausführung gemäß diesen
Angaben erfolgt. Notwendige technische Verbesserungen gelten als
8.2. Der Vertragspartner verzichtet auf unsere Ersatzpflicht für aus
genehmigt.
dem Produkthaftungsgesetz resultierende Sachschäden, die er als
Unternehmer erleidet, als auch auf Produkthaftungsansprüche
6.
Haftungsumfang
aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen. Für den Fall der
Wir haften in allen Fällen nur für eigenes Verschulden unter
Weiterveräußerung an einen anderen Unternehmer verpflichtet sich
Ausschluss der leichten Fahrlässigkeit. Eine Haftung unsererseits für
der Vertragspartner, den Verzicht diesem zu überbinden und ihn zur
entgangenen Gewinn, indirekte und Folgeschäden, insbesondere
Weiterüberbindung an seine unternehmerischen Abnehmer zu
wegen verursachter Betriebsstörungen oder Produktionsfehler, für
verpflichten.
allfällige
Aus-
und
Einbaukosten,
für
Obhut-
und
Bearbeitungsschäden an Gegenständen, die sich zur Bearbeitung
8.3.
bei uns befinden, sowie für vom Abnehmer unseres Vertragspartner
unverzüglich und detailliert schriftlich in Kenntnis zu setzen. Sollte
Über
allfällige
Ansprüche
von
Geschädigten
sind
wir
gegen diesen erhobenen Ansprüche wird ausgeschlossen.
der Vertragspartner nach dem PHG zur Haftung herangezogen
werden, verzichtet er uns gegenüber auf seinen Regress. Er erklärt
7.
Eigentumsvorbehalte
ausdrücklich den Ausschluss der Schutzwirkung zugunsten Dritter.
7.1. Sämtliche von uns gelieferten Waren und errichteten Anlagen
bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen
9.
Nebengebühren in unserem Eigentum. Im Falle errichteter Anlagen
Der Vertragspartner ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn-
erstreckt sich dieser insbesondere auf alle mit der Liegenschaft nicht
bzw.
fest verbundenen Anlagenteile. Nicht fest verbunden ist, was ohne
vertragsgegenständliche
nachhaltige
Substanzschädigung
entfernt
werden
kann.
Adressänderung
Geschäftsadresse
bekannt
zu
geben,
Rechtsgeschäft
nicht
solange
das
beiderseitig
Das
vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten
Durchtrennen von Leitungen, Befestigungen, etc. stellt keine
Erklärungen auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt
derartige Schädigung dar.
bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
7.2. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige
10.
Belastung unserer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen ist
10.1. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens. Es gilt
unzulässig. Zugriffe Dritter sind uns unverzüglich zu melden.
österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das für den Sitz unseres
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht etc.
Unternehmens örtlich und sachlich zuständige Gericht. Wir sind
7.3. Bei Zahlungsverzug oder in den Fällen des Punktes 4.3. sind wir
jedoch
berechtigt, die in unserem Eigentum stehenden Waren und Anlagen
Gerichtsstand des Vertragspartners auszutragen.
bzw.
Anlagenteile
auch
ohne
gleichzeitigen
auch
berechtigt,
Rechtsstreitigkeiten
am
allgemeinen
Vertragsrücktritt
zurückzuholen und zu diesem Zweck den Ort, wo sich diese
10.2. Wenn der Vertragspartner nicht Unternehmer im Sinne des § 1
befinden, zu betreten und dort Demontagen vorzunehmen. Unser
Abs. 1 Zif. 1 des Konsumentenschutzgesetzes, BGBl. 140/1979 ist,
Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleibt erhalten.
gelten diese Bedingungen nur insoweit, als sie nicht den
Bestimmungen dieses Gesetzes widersprechen.
7.4. Der Vertragspartner tritt uns seine Forderungen gegenüber
Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer
10.3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die
Waren
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
entstehen,
bis
zur
endgültigen
Bezahlung
unserer
Forderungen ab. Der Vertragspartner hat uns auf Verlangen seine
Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu