Ablauf der Ereignisse Wie alles anfing Angefangen hat es mit der Stadtsparkasse München, siehe Ilonas Gerichtsvollzieherparty (https://www.youtube.com/watch?v=_BA4upq9Qhg). Die Gerichtsvollzieherin (GV) Martina Böhnlein verweigerte meine Vermögensauskunft anzunehmen. Ein paar Monate später erhielt ich erneut ein Schreiben von der GV mit Androhung auf evtl. Haftbefehl bei Nichtzahlung des sog. Kredits von der Bank. In diesem Schreiben stand, dass ich die Abgabe der Vermögensauskunft verweigerte. Das war eine glatte Lüge. Da es seit dem 1. August 2012 keine GV mehr gibt, sind sie alle freiberuflich und privat unterwegs und haften jetzt auch alle privat und persönlich bis zur 3. Generation. So schrieb ich ihr folgende Dokumente: 1. FAX-Brief Nachweis ihrer Legitimation, mit Hinweis auf §823 Schadensersatz bei Falschangabe. (Es gibt doch eine Auskunftspflicht. Hatte das der Richter vergessen?) 2. FAX-Brief Da die GV mir erneut mit Zahlungsaufforderung und mit Haftbefehl drohte, diesmal wegen der GEZ-Rundfunkgebühren (ich besitze keinen Fernseher) - natürlich hatte sie nicht unterschrieben – schrieb ich ihr ein Akzeptanz-Schreiben, dass ich ihr Angebot unter folgenden Voraussetzungen annehme…, wenn nicht gilt mein Angebot, mein Vertrag. Das nennt der Richter Dr. Josef Bonkamp, Richter am Amtsgericht (nicht im Amtsgericht), „strafbar als versuchte Erpressung“. Es folgte eine Gesamtgeldstrafe von 2700 € oder 90 Tage Haft, siehe Dokument Seite 4-6, nicht unterschrieben, nur Stempel vom 22.12.14. Unterschrieben hat das eine Justizangestellte namens Poulios. Es geht nur um die zwei Fax-Schreiben an die GV lt. UCCH6B Handelsrecht (Fristenregelung innerhalb von 21 Tagen). Da die GV mir innerhalb der 21 Tage nicht geantwortet hat, ist das international gültig und sie ist mit mir einen Vertrag eingegangen. Wie es weiterging, s. Schreiben, Dokumente: Seite 1 Am 2.1.15 erhielt ich einen gelben Brief vom Amtsgericht München. Diesen kopierte ich, ließ ihn von der Post bestätigen und schickte ihn zurück zum Amtsgericht durch die Post. Eine Kopie faxte ich zum Amtsgericht und faxte nochmals die Bestätigung, also zweimal zum Amtsgericht. Seite 2 Am 28.1.15 erhielt ich von der Staatsanwaltschaft München I eine Rechnung, ohne Unterschrift. Diesmal fehlte sogar der Name. Seite 3 Da ich nicht wusste, um was es sich bei der Rechnung handelte, rief ich dort an und eine Frau Ostermeier teilte mir mit, dass es sich um einen Strafbefahl handelt. So übersandte sie mir diesen am 9.2.2015. Seite 4-6 Strafbefehl Amtsgericht München, Richter Dr. Bonkamp, nicht unterschrieben, 22.12.14. Seite 7 Mahnung in der Strafsache gegen mich vom 2.3.2015, Staatsanwaltschaft München I. Seite 8-9 Strafvollstreckung gegen mich am 2.4.2015 wegen Erpressung. Staatsanwaltschaft München I. Was eingerahmt ist, ist außerhalb und gilt nicht. Seite 10-11 Staatsanwaltschaft München I v. 4.5.2015. Ladung zum Antritt der Ersatzfreiheitsstrafe. Eine Ladung ist eine Einladung! Was eingerahmt ist, ist außerhalb und gilt nicht! --Sämtliche Schreiben kopierte ich und schickte sie per Fax mit Zurückweisung (kein Widerspruch, kein Vertrag) an die betreffenden Stellen zurück, als geistig-sittliches Wesen Mensch. Es hat aber niemanden interessiert. Da ich den gelben Brief v. 2.1.15 vom Amtsgericht München zurückwies, konnte ich auch keine Stellungnahme bzw. Zurückweisung wegen des Strafbefehls vom Richter Dr. Bonkamp abgeben. Auch das hat niemanden interessiert, man machte einfach weiter. Haben sie da nicht gegen ihre eigenen Gesetze verstoßen? GEZ Als die alte Rundfunkgebühr-Zentrale, eine Firma, sich auflöste, endete somit auch mein Vertrag mit ihr. Bei der neuen Firma GEZ bin ich nicht wieder beigetreten, da ich keinen neuen Vertrag mit ihr einging. Die kopierten Rechnungen der GEZ wies ich immer per Fax zurück. Ich schrieb Zurückweisung (kein Widerspruch, kein Vertrag) auf die Kopie. Hätte ich Widerspruch eingelegt oder einen Befreiungsantrag gestellt, wäre das nach UCCHandelsrecht eine Einlassung auf einen Vertrag mit der Firma GEZ. Das habe ich nicht getan und ich besitze auch keinen Fernseher. Staatsanwaltschaft München I Strafvollstreckung Haftbefehl §457 StPO v. 11.6.2015. Unterschrieben hat dies eine Rechtspflegerin Linden (mit Nachnamen unterschrieben). Auch hier hätte der Richter Dr. Josef Bonkamp persönlich mit Vor- und Familiennamen unterschreiben müssen. Somit wird Rechtswirksamkeit vorgetäuscht. Der Trick der Justiz: rechtskräftig/rechtswirksam Es gibt keinen Verantwortlichen mehr, wenn die Originalunterschrift auf dem Haftbefehl, Urteil usw. fehlt. Der Bedienstete, der Ausführende, muss die Rechtswirksamkeit überprüfen, denn der betreffende haftet ja persönlich für seine Handlungen. Wann ist ein Verwaltungsakt wie ein Urteil, Beschluss, Haftbefehl, Steuerbescheid usw. rechtsunwirksam? Wenn dieser Verwaltungsakt der Form nicht genügt. BGB §125 (Nichtigkeit wegen Formmangels) Ein Formmangel liegt also vor, wenn der nachfolgende BGB §126 (Schriftform) nicht eingehalten wird. §43(3): ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam. §44: Nichtigkeit des Verwaltungsakts, d.h. ein Bediensteter, der Ausführende, muss vor seiner Ausführung des rechtskräftigen Verwaltungsaktes prüfen, ob dieser Verwaltungsakt auch rechtswirksam ist. Ilona Frau aus Fleisch und Blut, geboren aus der Schöpfung
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