Ausbildungsrichtlinie Leiter der Streckensicherung Rallye

Ausbildungsrichtlinie
Leiter der Streckensicherung
Rallye /
Wertungsprüfungsleiter
Automobilsport
(Änderungen und Streichungen gegenüber der letzten Fassung
sind in kursiver Schrift gekennzeichnet)
Stand: 02.11.2015
Der Leiter Streckensicherung Rallye / Wertungsprüfungsleiter des
DMSB im Automobilsport
Die in dieser Ausbildungsrichtlinie verwendeten Sportwart-Begriffe gelten gleichermaßen für
weibliche und männliche Personen.
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines .................................................................................................... 3
2. Anforderungen ................................................................................................ 3
3. Ausbildungsstufen .......................................................................................... 3
4. Zulassungsvoraussetzungen .......................................................................... 4
4.1 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen.................................................. 4
4.2 Besondere Zulassungsvoraussetzungen .................................................. 4
4.2.1. Besondere Zulassungsvoraussetzungen für Anwärter zum Leiter
Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe C ............................................... 4
4.2.2. Besondere Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung für Leiter
Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B ......... 4
4.2.3. Besondere Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung für Leiter
Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A................................................ 4
4.3 Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen................................................. 5
5. Ausbildung zum Leiter der Streckensicherung Rallye .................................... 5
5.1 Anwärter zum Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe C ............... 5
5.2 Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter,
Lizenz-Stufe B ................................................................................................ 5
5.3 Leiter der Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A ................................ 6
6. Ausbildungsziele ............................................................................................. 6
6.1 Ausbildung zum Leiter Streckensicherung Rallye,
Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B ......................................................... 6
6.2 Ausbildung zum Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A ............ 6
7. Prüfung zum Leiter Streckensicherung Rallye............................................... 7
7.1 Prüfung zum Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter,
Lizenz-Stufe B ................................................................................................ 7
7.2 Prüfung zum Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A ................. 8
8. Lehrplan zur Vorbereitung auf die Prüfung ..................................................... 8
8.1 Lehrplan zur Vorbereitung auf die Prüfung zum
Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B ..... 8
8.2 Lehrplan zur Vorbereitung auf die Prüfung zum
Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A ............................................ 9
9. Fortbildung der Leiter Streckensicherung Rallye ............................................ 9
9.1 Fortbildung der Leiter Streckensicherung Rallye,
Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B ......................................................... 9
9.2 Fortbildung der Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A ........... 10
Anlage 1 ........................................................................................................... 11
Anlage 2 ........................................................................................................... 12
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1. Allgemeines
(1) Der Deutsche Motorsportbund (DMSB) übt nach seiner Satzung die Sporthoheit für den
Motorsport in der Bundesrepublik Deutschland aus. Die sich für den Automobilsport daraus ergebenden Aufgaben und Befugnisse sind im Internationalen Sportgesetz (ISG)
der Federation Internationale de l` Automobile (FIA) geregelt.
(2) In § 2 der Satzung des DMSB ist festgelegt, dass der DMSB für die Überwachung des
Motorsports nach einheitlichen Regeln zuständig ist. In Ausübung seiner satzungsgemäßen Aufgaben ist der DMSB daher unter anderem auch für die Aus- und Fortbildung
von Sportwarten, sowie für die Lizenzerteilung verantwortlich.
(3) Gemäß ISG, Art. 11.3, sind bei Motorsportveranstaltungen Rennleiter (Rallyeleiter) als
Sportwarte einzusetzen. Nach Anhang H zum ISG (Streckenüberwachung, Rettungsdienste) wird den Rennleitern (Rallyeleitern) empfohlen, einen Beauftragten zu benennen, der die Streckenüberwachung und die Hilfsdienste organisieren, einsetzen und leiten soll. Dieser Beauftragte wird als Leiter Streckensicherung bezeichnet. Er ist als Mitglied der Veranstaltungsorganisation dem Renn-/Rallyeleiter unterstellt und arbeitet
eng mit diesem zusammen. Die Tätigkeit des Leiters Streckensicherung wird durch die
Vorgaben des Anhang H zum ISG definiert. In erster Linie werden dem Leiter Streckensicherung Aufgaben und Befugnisse vom Renn-/Rallyeleiter delegiert.
(4) Die Lizenzbestimmungen des DMSB schreiben vor, dass Leiter Streckensicherung erst
nach Anerkennung durch den DMSB und Erteilung einer Lizenz tätig werden dürfen.
2. Anforderungen
(1) Die umfangreichen und bedeutungsvollen Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Leiters Streckensicherung setzen voraus, dass dieser als Eingangsvoraussetzung eine fundierte Erfahrung im Motorsport mitbringt und die erforderlichen Kenntnisse durch Bestehen einer umfassenden Prüfung nachweist.
(2) Daneben ist die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift eine weitere
Grundvoraussetzung.
(3) Auch nach Lizenzerteilung ist der Leiter Streckensicherung verpflichtet, sich über Neuerungen und Änderungen in den Reglements zu informieren. Hierzu sind Eigenstudium
und die Teilnehme an den angebotenen Fortbildungsseminaren in den vom DMSB festgesetzten Zeiträumen erforderlich.
3. Ausbildungsstufen
Die Ausbildung zum Leiter
ten/Ausbildungsstufen statt:
Streckensicherung
findet
in
folgenden
 Anwärter zum Leiter Streckensicherung (Rallye) der Lizenz-Stufe C
 Leiter Streckensicherung (Rallye) der Lizenz-Stufe B/Wertungsprüfungsleiter
 Leiter Streckensicherung (Rallye) der Lizenz-Stufe A
Der Ablauf von Prüfungen ist in der DMSB-APO festgelegt.
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Abschnit-
4. Zulassungsvoraussetzungen
4.1 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Die Allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen sind in der DMSB-APO festgelegt.
4.2 Besondere Zulassungsvoraussetzungen
4.2.1. Besondere Zulassungsvoraussetzungen für Anwärter zum Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe C
(1)
Als Anwärter zum Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe C, kann grundsätzlich
zugelassen werden, wer
 zum Zeitpunkt der Zulassung das 18. Lebensjahr vollendet hat (es gilt die Stichtagsregelung).
(2)
Die Anwärter-Lizenz ist vom Anwärter über einen Trägerverein des DMSB, einen Landesmotorsportfachverband oder einen sonstigen Mitgliedsverband des DMSB beim
DMSB zu beantragen und wird von dort ohne vorherige Ausbildung und Prüfung ausgestellt.
4.2.2. Besondere Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung für Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B
(1) Zur kann grundsätzlich zugelassen werden, wer

als Inhaber der Anwärter- Lizenz Stufe C in den letzten beiden Kalenderjahren
vor der Prüfung, bei mindestens fünf DMSB Rallye Veranstaltungen als Anwärter
zum Leiter der Streckensicherung Rallye tätig war. Davon können zwei Einsätze
auch als Leiter einer Wertungsprüfung abgeleistet werden. Die Anerkennung als
Anwärtereinsatz setzt die Anwesenheit während der gesamten Veranstaltung voraus. Pro Kalendertag wird nur ein Anwärtereinsatz anerkannt. Bei Anmeldung
zur Prüfung hat der Anwärter die Bestätigungen über geleistete Einsätze als
Anwärter gem. Anlage 1 (in Ausnahmefällen auf andere Weise) vorzulegen. Die
Einsätze sind vom jeweiligen Vorsitzenden der Sportkommissare zu bestätigen.
(2) Das Formblatt (Anlage 1) ist im Internet unter www.dmsb.de abrufbar.
4.2.3. Besondere Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung für Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A
(1) Zur Prüfung kann grundsätzlich zugelassen werden wer


im Jahr der Prüfung das 23. Lebensjahr vollendet (es gilt die Jahrgangsregelung)
und
als Inhaber einer Lizenz Leiter Streckensicherung (Rallye), Lizenz Stufe-B, in
den letzten beiden Kalenderjahren vor der Prüfung, bei mindestens fünf DMSB
Rallye Veranstaltungen, als Leiter einer Wertungsprüfung , als Beauftragter des
Leiter Streckensicherung (Gem. DMSB Lehrbuch für Leiter Streckensicherung ,
sollte der Beauftrage des LS etwa eine Stunde vor dem ersten Teilnehmer die
Sicherheits-/Absperrmaßnahmen an den Wertungsprüfungen überprüfen), oder
als Fahrer/Beifahrer eines Vorauswagens (0-Fahrzeug) tätig war. Davon können
zwei Einsätze auch als Leiter eines Clubsport Rallyesprints abgeleistet werden.
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Die Anerkennung als Anwärtereinsatz setzt die Anwesenheit während der gesamten Veranstaltung voraus. Pro Kalendertag wird nur ein Anwärtereinsatz anerkannt. Bei Anmeldung zur Prüfung hat der Anwärter die Bestätigungen über
geleistete Einsätze als Anwärter gem. Anlage 1 (in Ausnahmefällen auf andere
Weise) vorzulegen. Die Einsätze sind vom jeweiligen Vorsitzenden der Sportkommissare (ggf. Schiedsgericht) zu bestätigen, oder in Form der Kopie der jeweiligen Ausschreibung für Clubsport Rallyesprints nachzuweisen.
(2) Das Formblatt (Anlage 1) ist im Internet unter www.dmsb.de abrufbar.
4.3 Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen
(1) Die Prüfung der Allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen gem. DMSB-APO und der
Besonderen Zulassungsvoraussetzungen gem. 4.2.1. und 4.2.2. dieser Richtlinien obliegt dem für die Ausbildung und Prüfung verantwortlichen Trägerverein / Verband unter
Beteiligung des Vorsitzenden des Prüfungsgremiums. Dies betrifft auch die Erteilung
von eventuellen Ausnahmegenehmigungen bezüglich Einhaltung der Anzahl der vorgeschriebenen Mindesteinsätze vor Teilnahme an einer Prüfung.
(2) Die Prüfung der Allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen gem. DMSB-APO und der
Besonderen Zulassungsvoraussetzungen gem. 4.2.3. dieser Richtlinien obliegt dem
DMSB unter Beteiligung des Vorsitzenden des Prüfungsgremiums. Dies betrifft auch die
Erteilung von eventuellen Ausnahmegenehmigungen bezüglich Einhaltung der Anzahl
der vorgeschriebenen Mindesteinsätze vor Teilnahme an einer Prüfung.
5. Ausbildung zum Leiter der Streckensicherung Rallye
5.1 Anwärter zum Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe C
(1) Die Ausbildung des Anwärters findet unter Verantwortung der Vereine bzw. Verbände in
Theorie und Praxis statt.
(2) Die Anwärterzeit sollte mindestens 10, höchstens bis zu 24 Monate dauern.
5.2 Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B
Die Vorbereitung auf Lehrgang und Prüfung zum Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter, Lizenz- Stufe B, findet unter Verantwortung der Vereine / Verbände in
Theorie und Praxis statt. Es wird empfohlen, dass die Vereine / Verbände einen erfahrenen
Leiter Streckensicherung Rallye als Mentor/Ausbilder/Prüfer für die Ausbildung und die
Durchführung von Lehrgängen/Prüfungen benennen. Der DMSB führt unter Beteiligung des
Referentenpools der DMSB academy für Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A,
eine Liste der Mentoren/Ausbilder/Prüfer, die für die Ausbildung und die Durchführung von
Lehrgängen/Prüfungen benannt wurden. Für die benannten Mentoren/Ausbilder/Prüfer führt
der DMSB regelmäßig Fortbildungsseminare durch, in denen einheitliche Standards für die
Lehrgänge und Prüfungen für Leiter Streckensicherung (Rallye), Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B, festgelegt und vermittelt werden.
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5.3 Leiter der Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A
Die weitere Vorbereitung auf Lehrgang und Prüfung zum Leiter Streckensicherung Rallye,
Lizenz-Stufe A, findet eigenverantwortlich bzw. mit Unterstützung der Vereine / Verbände /
Veranstalter statt. In der Vorbereitungszeit auf die Prüfung zum Leiter Streckensicherung
Rallye, Lizenz-Stufe A, soll der Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B, insbesondere als Leiter einer Wertungsprüfung, Beauftragter des LS Rallye,
Fahrer/Beifahrer eines Vorwagens (0-Wagens), oder Leiter eines Clubsport Rallyesprints,
praktische Erfahrungen sammeln und sich im Selbststudium und unter Einsatz eines Internet
Lernprogramms auf die Prüfung vorbereiten.
6. Ausbildungsziele
6.1 Ausbildung zum Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B
(1) Die Ausbildung zum Leiter Streckensicherung Rallye Lizenz-Stufe B findet während der
Anwärterzeit statt. Ziel der Ausbildung ist die Vermittlung von Grundkenntnissen über die
Strukturen im nationalen Motorsport, die Inhalte des Internationalen Sportgesetzes, des
DMSB Veranstaltungsreglements und des DMSB Rallyereglements, sowie sportrechtlicher Zusammenhänge und Vorgänge, das Erlaubnisverfahren einer Rallyeveranstaltung
, den Aufbau einer Wertungsprüfung und den Einsatz von Sportwarten und Hilfsdiensten.
(2) Der Leiter Streckensicherung / Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B muss in der Lage
sein, den Aufbau einer Wertungsprüfung nach den Vorschriften des DMSB Lehrbuchs
für LS Rallye zu organisieren, den Einsatz von Hilfsdiensten an einer Wertungsprüfung
zu leiten, sowie die jeweils erforderliche Kommunikation mit dem Rallyeleiter abzuwickeln. Die Ausbildung muss außerdem organisatorische Grundkenntnisse vermitteln, um
den Lizenzinhaber zur Leitung einer Clubsport Rallyesprint Veranstaltung zu befähigen.
6.2
Ausbildung
Lizenz-Stufe A
zum
Leiter
Streckensicherung
Rallye,
(1) Ziel der Ausbildung zum Leiter Streckensicherung Rallye der Lizenz-Stufe A ist, ihm die
Befähigung für eine Tätigkeit als Leiter Streckensicherung Rallye bei nationalen und internationalen Veranstaltungen zu vermitteln.
(2) Neben dem Sammeln von Erfahrungen in der Praxis als Leiter einer Wertungsprüfung,
Beauftragter des LS, oder Fahrer/Beifahrer von Vorausfahrzeugen (O-Wagen), muss die
Ausbildung Kenntnisse folgender Bestimmungen, Gesetzte und Reglements vermitteln:
 Rechtsstellung und Befugnisse der FIA (ISG Artikel I)
 Rechtsstellung und Befugnisse des DMSB (DMSB Satzung §§ 2, 7, 16 und 17)
 Gliederung und Aufbau des DMSB
 Allgemeine Bestimmungen des DMSB (Versicherung, Lizenzpflicht, sportrechtliche
Genehmigung)
 Kenntnisse über Vorhandensein und Bezeichnung allgemeiner Gesetze und Verordnungen im Zusammenhang mit Sicherheitsfragen im Rallyesport (StVG, StVO,
StGB, BGB)
 Internationales Sportgesetz (ISG) Anhang H
 DMSB-Veranstaltungsreglement
 DMSB-Rallye-Reglement mit Anhängen
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 Sinn, Stellung und Verantwortungsbereich des LS im Rallyesport
 Erforderliche Vorwagen, Hilfs- und Sicherheitsdienste im Rallyesport und deren Einsatz
 Auswahl, Aufbau und Ablauf einer Wertungsprüfung
 Sicherheitseinrichtungen an einer Wertungsprüfung
 Brandschutzmaßnahmen, Einsatz von Feuerlöschern
 Einsatz von MIC, Arzt und Rettungsdienst
 Flaggenkunde, Ausbildung und Schulung von Sportwarten der Streckensicherung
 Erstellung eines Streckengutachtens und eines Sicherheitsplans
 Erstellung eines K-Plans in Zusammenarbeit mit dem Rallyeleiter
 Maßnahmen bei einem Unfall, Kenntnisse über polizeiliche Ermittlungshandlungen
 Abläufe in der Rallyeleitstelle, Kommunikation mit dem Rallyeleiter und öffentlichen
Hilfsorganisationen
 Einsatz eines Trackingsystems
 Information und Umgang mit Anwohnern/Anliegern
 Abwicklung von Vermögensschäden
 Erstellung von Unfallberichten
7. Prüfung zum Leiter Streckensicherung
Rallye
7.1 Prüfung zum Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B
(1) Die Prüfung zum Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe
B wird durch den DMSB, einen Trägerverein, einen Landesmotorsportfachverband oder
einen sonstigen Mitgliedsverband des DMSB gem. DMSB-APO durchgeführt.
(2) Sofern die Prüfung nicht durch den DMSB durchgeführt wird, sind als Referenten und
Mitglieder des Prüfungsgremiums mindestens zwei Leiter Streckensicherung/Rallyeleiter
-Lizenz-Stufe A- einzusetzen. Einer davon wird zum Vorsitzenden des Prüfungsgremiums ernannt, er muss entweder dem Referenten-Pool der DMSB Academy angehören,
oder beim DMSB als Mentor/Ausbilder/Prüfer für Leiter Streckensicherung Lizenz-Stufe
B, gelistet sein. Dieser ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung von
Lehrgang und Prüfung, er übermittelt dem DMSB innerhalb von zwei Wochen nach der
Prüfung die Teilnehmerliste und teilt dem DMSB das Ergebnis der Prüfung schriftlich mit.
Eine Prüfungsbestätigung mit dem Vermerk bestanden/nicht bestanden ist auch den
Teilnehmern auszuhändigen.
Die aktuelle Liste der zugelassenen Mentoren/Ausbilder/Prüfer kann beim DMSB angefordert werden.
Grundlage für Ausbildung und Prüfung sind die DMSB-APO, die vorliegenden Richtlinien
einschließlich Lehrplan, und das DMSB Lehrbuch für die Ausbildung zum Leiter Streckensicherung Rallye, sowie die Inhalte des DMSB Rallyereglements, Anhang III. Vom
DMSB wird den zugelassenen Prüfern eine Auswahl an Prüfungsfragen zur Verfügung
gestellt.
Termin und Ort der Prüfung, sowie die Zusammensetzung des Prüfungsgremiums, sind
dem DMSB zur Anerkennung vom durchführenden Verband/Verein mindestens 4 Wochen vor der jeweiligen Prüfung schriftlich mitzuteilen, die von den Anwärtern eingereichten Bestätigungen ihrer Anwärtereinsätze sind in Kopie an den DMSB zu senden.
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(3) Zur Vorbereitung der Prüfung findet ein Lehrgang statt, der grundsätzlich mindestens
sechs Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten enthält. Die Teilnahme an diesem Lehrgang
ist Pflicht.
(4) Die Prüfung findet am Tag des Lehrgangs statt und besteht aus einem schriftlichen Teil
mit mindestens 20 Fragen, die innerhalb von 60 Minuten zu beantworten sind. Ggf. ist
eine mündliche Prüfung durchzuführen.
(5) In der Prüfung wird festgestellt, ob der Anwärter die Voraussetzungen zur Tätigkeit als
Leiter der Streckensicherung (Rallye) /Wertungsprüfungsleiter -Lizenz-Stufe B - erfüllt.
7.2 Prüfung zum Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A
(1) Die Prüfung zum Leiter Streckensicherung (Rallye), Lizenz-Stufe A wird vom DMSB
gem. DMSB-APO durchgeführt.
(2) Zur Vorbereitung auf die Prüfung findet ein Lehrgang statt, der grundsätzlich mindestens 1 ½ Tage dauert. Die Teilnahme an diesem Lehrgang ist Pflicht.
(3) Als Prüfungsvorbereitung wird von der DMSB academy die Möglichkeit geschaffen, über
eine Internet-Lernplattform beispielhafte Prüfungsfragen zu beantworten. Die Teilnahme
am „E-Learning“ ist Voraussetzung zur Teilnehme am Lehrgang mit Prüfung. Die Ergebnisse fließen nicht in das Prüfungsergebnis ein.
(4) Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen und ggf. einem mündlichen Teil, sie
findet nach Abschluss des Lehrgangs statt.
(5) In der Prüfung wird festgestellt, ob der Inhaber der Lizenz-Stufe B, nunmehr die Voraussetzungen für die Tätigkeit als Leiter Streckensicherung (Rallye) -Lizenz-Stufe A- erfüllt.
8. Lehrplan zur Vorbereitung auf die Prüfung
8.1 Lehrplan zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B
Grundstrukturen des Automobilsports in Deutschland, Aufbau und Be- ca. 30 Minuten
fugnisse des DMSB
Sportrechtliche Grundlagen des deutschen Rallyesports (ISG, VR, RR ca. 30 Minuten
mit Anhängen)
Rechtsgrundlagen der Verwaltungsbehörden bei der Genehmigung ei- ca. 15 Minuten
ner Automobilrallye
Grundsätzlicher Aufbau der Organisation bei einer Automobilrallye
ca. 15 Minuten
Lizenzsystem
ca. 15 Minuten
Einsatz von Sportwarten im Automobilsport
ca. 15 Minuten
Auswahl und Planung einer Wertungsprüfung, Erstellung eines Funkti- ca. 30 Minuten
onärsplans
Erstellung eines verkehrsrechtlichen Absperrplans, Ausweisung von ca. 30 Minuten
Zuschauer- und Sperrzonen
Erforderliche
schutz
Rettungs-/Hilfsdienste,
Sicherheitsfahrzeuge,
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Brand- ca. 30 Minuten
Aufbau der Wertungsprüfung
ca. 90 Minuten
Einsatz der Rettungs-/Hilfsdienste, Kommunikation, Dokumentation
ca. 30 Minuten
Sportrechtlicher Ablauf an ZK/WP-Start/Ziel/Stop
ca. 30 Minuten
8.2 Lehrplan zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A
Rechtsgrundlagen der Streckensicherung im Rallyesport, Vertiefung
der Kenntnisse
(FIA/DMSB Richtlinien, § 29 StVO, VWV zu §29 StVO, $45 StVO)
ca. 45 Minuten
Lizenzsystem des DMSB, Vertiefung der Kenntnisse
ca. 15 Minuten
Die Stellung des Leiters der Streckensicherung Rallye
ca. 30 Minuten
Organisation einer Rallye in der Vorbereitungsphase
ca. 165 Minuten
 Personalplanung, Schulung, Absprachen
 Erforderliche Sicherheitseinrichtungen,
Abgrenzung Rallye 35/ Rallye nat. A / Rallye international
 Erstellung eines Streckengutachtens
 Besonderheiten bei Rundkursen
 Erstellung Sicherheitsplan, K-Plan, Zeitplan
Aufbau der Wertungsprüfung, Auswahl und Ausdehnung von Zuschau- ca. 60 Minuten
erbereichen und Sperrzonen
Sicherheitsausrüstungen Teilnehmer/Fahrzeuge
ca. 30 Minuten
Anlieger/Anwohner (Information, Kontakte)
ca. 15 Minuten
Sportrechtliche Abläufe an der Wertungsprüfung (ZK, Start, Ziel/Stop)
ca. 45 Minuten
Vorausfahrzeuge
ca. 15 Minuten
Unfall auf einer Wertungsprüfung
 Meldewege, Dokumentation
 Einsatz und Leitung der Hilfs-/Rettungsdienste
 Haftungsfragen
 Ermittlungen von Polizei/Staatsanwaltschaft
ca. 90 Minuten
9. Fortbildung der Leiter Streckensicherung
Rallye
9.1 Fortbildung der Leiter Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter, Lizenz-Stufe B
(1) In den Fortbildungsseminaren werden die Ausbildungsziele vertieft und der Leiter Streckensicherung / Wertungsprüfungsleiter -Lizenz–Stufe B- auf die Ausbildung zum Leiter
Streckensicherung/Rallyeleiter, Lizenz-Stufe A vorbereitet. Außerdem dienen die Fortbildungsseminare der Übermittlung von für die Arbeit der Leiter Streckensicherung wesentlichen Neuerungen und dem Erfahrungsaustausch.
(2) Die Fortbildung der Leiter Streckensicherung / Wertungsprüfungsleiter -Lizenz-Stufe Bfindet durch den DMSB, einen Trägerverein des DMSB, einen Landesmotorsportfachverband oder einen sonstigen Mitgliedsverband des DMSB in eigener Verantwortung
statt.
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(3) Sofern die Fortbildung nicht durch den DMSB durchgeführt wird, ist als Referent mindestens ein Leiter Streckensicherung/Rallyeleiter aus dem Referenten-Pool der DMSB
Academy oder ein beim DMSB gelisteter Mentor/Ausbilder/Prüfer einzusetzen. Die aktuelle Liste der Referenten ist beim DMSB erhältlich.
(4) Bei Planung und Durchführung eines Fortbildungsseminars muss dem DMSB mindestens 4 Wochen vor dem Termin ein Lehr/Zeitplan, sowie die Namen der Referenten mitgeteilt werden. Ein Fortbildungsseminar muss mindestens 5 Unterrichtseinheiten zu je
60 Minuten umfassen.
(5) Der durchführende Verband legt dem DMSB innerhalb von 4 Wochen nach dem Fortbildungsseminar eine Liste der Teilnehmer vor.
(6) Nach den Lizenzbestimmungen des DMSB für den Automobilsport sind Leiter Streckensicherung verpflichtet, mindestens alle 3 Jahre an einem Fortbildungsseminar teilzunehmen. Dies ist Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Lizenzberechtigung.
9.2 Fortbildung der Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A
(1) In den Fortbildungsseminaren werden die Ausbildungsziele vertieft. Außerdem dienen
die Fortbildungsseminare der Vermittlung wesentlicher Neuerungen bezüglich der
Tätigkeit eines Leiter Streckensicherung Rallye und dem Erfahrungsaustausch.
(2) Die Fortbildung der Leiter Streckensicherung Rallye, Lizenz-Stufe A findet durch den
DMSB statt.
(3) Nach den Lizenzbestimmungen des DMSB für den Automobilsport sind Leiter Streckensicherung verpflichtet, mindestens alle 3 Jahre an einem Fortbildungsseminar teilzunehmen. Dies ist Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Lizenzberechtigung.
Anlagen
Anlage 1:
Anlage 2:
Einsatznachweise als Anwärter Leiter der Streckensicherung Rallye der LizenzStufe C
Einsatznachweise als Leiter der Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter
der Lizenz-Stufe B
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Anlage 1
Einsatznachweise als Anwärter Leiter der Streckensicherung Rallye der Lizenz-Stufe C
Name:______________________________________________
Liz.-Nr.: __________________________________________
Straße: _____________________________________________
Wohnort: ________________________________________
Telefon-Nr.: ___________________________________________
Fax-Nr. /E-Mail: __________________________________
Veranstaltung
Reg.-Nr.
Datum
Funktion
Unterschrift Vorsitzender
der Sportkommissare
Lizenz-Nr. des
Sportkommissars
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Die Einsätze als Anwärter zum Leiter der Streckensicherung Rallye sind vom Vorsitzenden der Sportkommissare zu bestätigen.
Als Anwärter zum Leiter der Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter müssen bei Anmeldung zur Prüfung der Lizenz-Stufe B mindestens fünf
Einsätze nachgewiesen werden.
Die Ausstellung der Lizenz erfolgt erst nach Vorlage aller vorgeschriebenen Anwärter-Einsätze.
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Anlage 2
Einsatznachweise als Leiter der Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter der Lizenz-Stufe B
Name:______________________________________________
Liz.-Nr.: __________________________________________
Straße: _____________________________________________
Wohnort: ________________________________________
Telefon-Nr.: ___________________________________________
Fax-Nr. /E-Mail: __________________________________
Veranstaltung
Reg.-Nr.
Datum
Funktion
Unterschrift Vorsitzender
der Sportkommissare
Lizenz-Nr. des
Sportkommissars
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Die Einsätze als Leiter der Streckensicherung Rallye, Wertungsprüfungsleiter sind vom Vorsitzenden der Sportkommissare zu bestätigen.
Als Anwärter zum Leiter der Streckensicherung Rallye müssen bei Anmeldung zur Prüfung der Lizenz-Stufe A mindestens fünf Einsätze nachgewiesen
werden.
Die Ausstellung der Lizenz erfolgt erst nach Vorlage aller vorgeschriebenen Anwärter-Einsätze.
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