Ausbildungsrichtlinie Leiter der Streckensicherung Motorradsport Motocross, SuperMoto, Supercross, SuperEnduro (Änderungen und Streichungen gegenüber der letzten Fassung sind in kursiver Schrift gekennzeichnet) Stand: 05.11.2015 Der Leiter der Streckensicherung des DMSB im Motorradsport Motocross, SuperMoto und SuperEnduro Die in dieser Ausbildungsrichtlinie verwendeten Sportwart-Begriffe gelten gleichermaßen für weibliche und männliche Personen. Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines .................................................................................................... 3 2. Anforderungen ................................................................................................ 3 3. Ausbildungsstufen .......................................................................................... 3 4. Zulassungsvoraussetzungen .......................................................................... 4 4.1 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen.................................................. 4 4.2 Besondere Zulassungsvoraussetzungen .................................................. 4 4.2.1. Besondere Zulassungsvoraussetzungen für Anwärter zum Leiter der Streckensicherung, Lizenz-Stufe C .................................................... 4 4.2.2. Besondere Zulassungsvoraussetzungen für Leiter der Streckensicherung, Lizenz-Stufe A .......................................................... 4 4.3 Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen................................................. 4 5. Ausbildung zum Leiter der Streckensicherung ............................................... 5 5.1 Anwärter zum Leiter der Streckensicherung, Lizenz-Stufe C.................... 5 6. Ausbildungsziele ............................................................................................. 5 6.1. Ausbildung des Anwärters, Lizenz-Stufe C .............................................. 5 6.2. Ausbildung zum Leiter der Streckensicherung, Lizenz-Stufe A ............... 5 7. Prüfung ........................................................................................................... 6 8. Ablauf des Lehrgangs und der Prüfung .......................................................... 6 9. Fortbildung der Leiter der Streckensicherung, Lizenz-Stufe A ....................... 7 Anlage 1 ............................................................................................................. 8 Seite 2/8 1. Allgemeines (1) Der Deutsche Motor Sport Bund (DMSB) übt nach seiner Satzung die Sporthoheit für den Motorsport in der Bundesrepublik Deutschland aus. Die sich für den Motorradsport daraus ergebenden Aufgaben und Befugnisse sind im Internationalen Sportgesetz (FIMSG) der Féderation Internationale Motocycliste und der FIM Europe geregelt. (2) Im § 2 der Satzung des DMSB ist festgelegt, dass der DMSB für die Überwachung des Motorsports nach einheitlichen Regeln zuständig ist. In Ausübung seiner satzungsgemäßen Aufgaben ist der DMSB daher unter anderem auch für die Aus- und Fortbildung von Sportwarten sowie für die Lizenzerteilung verantwortlich. (3) Gemäß Motorradsportgesetz sind bei Motorradsportveranstaltungen Rennleiter / Fahrtleiter als Sportwarte einzusetzen. Für die Streckenüberwachung und die Organisation der Hilfsdienste untersteht ihnen u.a. der Leiter der Streckensicherung. In erster Linie werden dem Leiter der Streckensicherung Aufgaben und Befugnisse vom Rennleiter / Fahrtleiter delegiert. 2. Anforderungen (1) Die umfangreichen und bedeutungsvollen Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Leiters der Streckensicherung setzen voraus, dass dieser als Eingangsvoraussetzung eine fundierte motorsportliche Erfahrung mitbringt und die erforderlichen Kenntnisse durch Bestehen einer umfassenden Prüfung nachweist. (2) Daneben ist die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift eine weitere Grundvoraussetzung. (3) Auch nach Lizenzerteilung ist der Leiter der Streckensicherung verpflichtet, sich stets und ständig über Neuerungen und Änderungen in der Motorsportgesetzgebung und den Reglements zu informieren. Hierzu sind Eigenstudium und die Teilnahme an den angebotenen Fortbildungsseminaren in den vom DMSB festgesetzten Zeiträumen erforderlich. 3. Ausbildungsstufen Die Ausbildung zum Leiter der Streckensicherung findet in folgenden Abschnitten statt: Anwärter zum Leiter der Streckensicherung Motorradsport der Lizenz-Stufe C Leiter der Streckensicherung Motorradsport der Lizenz-Stufe A Der Ablauf von Prüfungen ist in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des DMSB (DMSBAPO) festgelegt. Seite 3/8 4. Zulassungsvoraussetzungen 4.1 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen Die Allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen sind in der DMSB-APO festgelegt. 4.2 Besondere Zulassungsvoraussetzungen 4.2.1. Besondere Zulassungsvoraussetzungen für Anwärter zum Leiter der Streckensicherung, Lizenz-Stufe C (1) Als Anwärter der Lizenz-Stufe C kann grundsätzlich zugelassen werden, wer zum Zeitpunkt der Zulassung das 18. Lebensjahr vollendet hat (es gilt die Stichtagsregelung). (2) Die Anwärter-Lizenz ist vom Anwärter über einen Trägerverein des DMSB, einen Landesmotorsportfachverband oder einen sonstigen Mitgliedsverband des DMSB beim DMSB zu beantragen und wird von dort ohne vorherige Ausbildung und Prüfung ausgestellt. 4.2.2. Besondere Zulassungsvoraussetzungen für Leiter der Streckensicherung, Lizenz-Stufe A (1) Zur Prüfung kann grundsätzlich zugelassen werden, wer im Jahr der Prüfung das 19. Lebensjahr vollendet (es gilt die Jahrgangsregelung) und als Inhaber der Lizenz Stufe C im letzten Kalenderjahr vor der Prüfung bei mindestens zwei DMSB-Veranstaltungen und zusätzlich mindestens einer DMSB- Prädikatsveranstaltung (oder vergleichbare Veranstaltung) im Motorradsport als Anwärter zum Leiter der Streckensicherung tätig war. Bei Anmeldung zur Prüfung hat der Anwärter die Bestätigungen über bereits geleistete Einsätze als Anwärter gem. Anlage 1 (in Ausnahmefällen auf andere Weise) vorzulegen. Bei Anmeldung zur Prüfung hat der Anwärter die Bestätigungen über bereits geleistete Einsätze als Anwärter gem. Anlage 1 (in Ausnahmefällen auf andere Weise) vorzulegen. Alle Anwärtereinsätze sind vom jeweiligen Vorsitzenden der Sportkommissare bzw. Pflichtkommissar schriftlich zu bestätigen (Anlage 1). (2) Von den vorgeschriebenen drei bzw. zwei Mindesteinsätzen als Anwärter zum Leiter der Streckensicherung müssen bei der Anmeldung zur Prüfung mindestens zwei Einsätze bzw. ein Einsatz nachgewiesen werden. Maximal ein Einsatz kann in einem Zeitraum von bis zu einem Jahr nach der Prüfung noch nachträglich abgeleistet werden. Die Ausstellung der Lizenz erfolgt in diesen Fällen erst nach Vorlage aller Anwärter-Einsätze. 4.3 Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen Die Prüfung der Allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen gemäß DMSB-APO und der Besonderen Zulassungsvoraussetzungen gemäß 4.2.2 dieser Richtlinien obliegt dem DMSB unter Beteiligung des Vorsitzenden des Prüfungsgremiums. Dies betrifft auch die Erteilung von evtl. Ausnahmegenehmigungen, hierzu zählen u.a. auch Ausnahmegenehmigungen bezüglich Einhaltung der Anzahl der vorgeschriebenen Mindesteinsätze vor Teilnahme an einer Prüfung. Seite 4/8 5. Ausbildung zum Leiter der Streckensicherung 5.1 Anwärter zum Leiter der Streckensicherung, Lizenz-Stufe C (1) Die Vorbereitung zu Lehrgang und Prüfung findet unter Verantwortung der Vereine bzw. Verbände (siehe 4.2.1 (2)) in Theorie und Praxis statt. (2) Es wird empfohlen, dass die Vereine / Verbände einen geeigneten erfahrenen Leiter der Streckensicherung als Mentor ernennen, der die Vorbereitung des Anwärters auf die Prüfung zum Leiter der Streckensicherung der Lizenz-Stufe A steuert und überwacht sowie dem Anwärter Hilfestellung leistet und für dessen Ausbildung zuständig ist. (3) Die Anwärterzeit sollte mindestens 12 Monate, höchstens bis zu 24 Monate dauern. 6. Ausbildungsziele 6.1. Ausbildung des Anwärters, Lizenz-Stufe C (1) Ziel der Ausbildung des Anwärters ist, ihn auf seinen späteren Einsatz als Sportwart des DMSB vorzubereiten und ihm das notwendige sportliche Fachwissen, die Kenntnis sportrechtlicher Zusammenhänge sowie die Fähigkeit und das notwendige Einfühlungsvermögen für den Umgang mit anderen Sportwarten und aktiven und passiven Motorsportlern zu vermitteln. 6.2. Ausbildung zum Leiter der Streckensicherung, Lizenz-Stufe A (1) Ziel der Ausbildung ist die Befähigung für eine Tätigkeit als Leiter der Streckensicherung der Lizenz-Stufe A. (2) Der Leiter der Streckensicherung muss folgende Gesetze / Bestimmungen / Reglements kennen: Rechtsstellung und Befugnisse des DMSB (Satzung des DMSB) Gliederung und Aufbau des DMSB/FIM/FIM Europe Deutsches Motorradsportgesetz (DMSG) Sportunfallversicherungen Teil 1 Allgemeine Bestimmungen des DMSB: Versicherungen, Sportrechtliche Genehmigung, Lizenzpflicht DMSB–Richtlinien für Leiter der Streckensicherung DMSB–Umweltrichtlinien DMSB–Bestimmungen für das Rettungswesen im Motorradsport (BRM) + Incident Report DMSB–Wettbewerbsbestimmungen aller Offroadkategorien (SuperMoto , Motocross , Enduro ) DMSB–Allgemeingültige Bestimmungen für den Offroadsport DMSB–Richtlinien für Streckenabnahme und Streckensicherung Seite 5/8 7. Prüfung (1) Die Prüfung zum Leiter der Streckensicherung der Lizenz-Stufe A wird durch den DMSB gemäß DMSB-APO durchgeführt. (2) Zur Vorbereitung auf die Prüfung findet ein Lehrgang statt, der mindestens 1½ Tage dauert. Die Teilnahme an diesem Lehrgang ist Pflicht. (3) Zu Beginn des Lehrgangs findet ein einstündiger schriftlicher Eingangstest (ohne jegliche fremde oder eigene Hilfsmittel) statt, in dem geprüft wird, ob der Anwärter die in der Anwärterzeit vermittelten grundsätzlichen Kenntnisse besitzt. Das Ergebnis des Tests ist Bestandteil der Prüfung. (4) Die weitere Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen und ggf. einem mündlichen Teil, sie findet nach Abschluss des Lehrgangs statt. (5) In der Prüfung wird festgestellt, ob der Anwärter die Voraussetzungen zur Tätigkeit als Leiter der Streckensicherung erfüllt. (6) Bei Wiederholung einer Prüfung müssen bei Anmeldung zur Wiederholungsprüfung alle vorgeschriebenen Mindesteinsätze ohne Ausnahme abgeleistet sein und nachgewiesen werden. 8. Ablauf des Lehrgangs und der Prüfung Begrüßung und Info zum Lehrgangsablauf Schriftlicher Eingangstest ohne Verwendung MSH 60 Minuten Gliederung DMSB; Struktur, Trägerverbände u. Mitglieder 10 Minuten Aufgaben des DMSB 10 Minuten Sportgesetz (DMSG 45 Minuten Allgemein gültige Bestimmungen für Motocross ,SuperMoto, SuperEnduro 90 Minuten DMSB-Bestimmungen Rettungswesen (BRM) + Incident Report 90 Minuten Richtlinien für Streckenabnahmen und Streckensicherung 120 Minuten Rahmenterminplan für LS bei Motocross- und Super Moto- SuperEnduro Wettbewerben 90 Minuten Erfahrungsaustausch und Fallbeispiele 30 Minuten Wettbewerbsbestimmungen 30 Minuten Gruppenarbeiten 60 Minuten Schriftlicher Prüfungsteil (1) ohne Verwendung MSH 60 Minuten Schriftlicher Prüfungsteil (2) unter Verwendung MSH 120 Minuten Mündlicher Teil (falls erforderlich) ca. 15 Minuten Seite 6/8 9. Fortbildung der Leiter der Streckensicherung, Lizenz-Stufe A (1) Die Fortbildung der Leiter der Streckensicherung der Lizenz-Stufe A findet durch den DMSB statt. (2) In den Fortbildungsseminaren werden die Ausbildungsziele vertieft. Außerdem dienen die Fortbildungsseminare der Übermittlung von für die Arbeit des Leiters der Streckensicherung wesentlichen Neuerungen sowie dem Erfahrungsaustausch. (3) Nach den Lizenzbestimmungen des DMSB sind Leiter der Streckensicherung verpflichtet, mindestens alle 3 Jahre an einem Fortbildungsseminar in der jeweiligen Disziplin teilzunehmen. Dies ist Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Lizenzberechtigung. Anlagen Anlage 1: Einsatznachweise als Anwärter Leiter der Streckensicherung der Lizenz-Stufe C im Motorradsport Motocross, SuperMoto und SuperEnduro Seite 7/8 Anlage 1 Einsatznachweise als Anwärter Leiter der Streckensicherung der Lizenz-Stufe C im Motorradsport Motocross, SuperMoto und SuperEnduro Name:______________________________________________ Liz.-Nr.: ________________________________________ Straße: _____________________________________________ Wohnort: _______________________________________ Telefon-Nr.: _________________________________________ Fax-Nr. /E-Mail: __________________________________ Veranstaltung Reg.-Nr. Datum Funktion Unterschrift des Vorsitzenden der Sportkommissarer Lizenz-Nr. des Sportkommissars 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Die Einsätze als Sportwartanwärter der Lizenz-Stufe C sind vom jeweiligen Vorsitzenden der Sportkommissare zu bestätigen. Von den vorgeschrieben drei Mindesteinsätzen als Sportwartanwärter der Lizenz-Stufe C bei einer vom DMSB genehmigten Veranstaltung müssen bei Anmeldung zur Prüfung der Stufe A mindestens zwei Einsätze nachgewiesen werden. Die ggf. noch fehlenden Einsätze können in einem Zeitraum von bis zu einem Jahr nach der Prüfung nachträglich abgeleistet werden. Die Ausstellung der Lizenz erfolgt erst nach Vorlage aller vorgeschriebenen Einsätze. Seite 8/8
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