Ausbildungsrichtlinie Leiter der Streckensicherung Motorradsport

Ausbildungsrichtlinie
Leiter der Streckensicherung
Motorradsport
Motocross, SuperMoto,
Supercross, SuperEnduro
(Änderungen und Streichungen gegenüber der letzten Fassung
sind in kursiver Schrift gekennzeichnet)
Stand: 05.11.2015
Der Leiter der Streckensicherung des DMSB im Motorradsport Motocross, SuperMoto und SuperEnduro
Die in dieser Ausbildungsrichtlinie verwendeten Sportwart-Begriffe gelten gleichermaßen für
weibliche und männliche Personen.
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeines .................................................................................................... 3
2. Anforderungen ................................................................................................ 3
3. Ausbildungsstufen .......................................................................................... 3
4. Zulassungsvoraussetzungen .......................................................................... 4
4.1 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen.................................................. 4
4.2 Besondere Zulassungsvoraussetzungen .................................................. 4
4.2.1. Besondere Zulassungsvoraussetzungen für Anwärter zum Leiter
der Streckensicherung, Lizenz-Stufe C .................................................... 4
4.2.2. Besondere Zulassungsvoraussetzungen für Leiter der
Streckensicherung, Lizenz-Stufe A .......................................................... 4
4.3 Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen................................................. 4
5. Ausbildung zum Leiter der Streckensicherung ............................................... 5
5.1 Anwärter zum Leiter der Streckensicherung, Lizenz-Stufe C.................... 5
6. Ausbildungsziele ............................................................................................. 5
6.1. Ausbildung des Anwärters, Lizenz-Stufe C .............................................. 5
6.2. Ausbildung zum Leiter der Streckensicherung, Lizenz-Stufe A ............... 5
7. Prüfung ........................................................................................................... 6
8. Ablauf des Lehrgangs und der Prüfung .......................................................... 6
9. Fortbildung der Leiter der Streckensicherung, Lizenz-Stufe A ....................... 7
Anlage 1 ............................................................................................................. 8
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1. Allgemeines
(1) Der Deutsche Motor Sport Bund (DMSB) übt nach seiner Satzung die Sporthoheit für
den Motorsport in der Bundesrepublik Deutschland aus. Die sich für den Motorradsport
daraus ergebenden Aufgaben und Befugnisse sind im Internationalen Sportgesetz
(FIMSG) der Féderation Internationale Motocycliste und der FIM Europe geregelt.
(2) Im § 2 der Satzung des DMSB ist festgelegt, dass der DMSB für die Überwachung des
Motorsports nach einheitlichen Regeln zuständig ist. In Ausübung seiner satzungsgemäßen Aufgaben ist der DMSB daher unter anderem auch für die Aus- und Fortbildung
von Sportwarten sowie für die Lizenzerteilung verantwortlich.
(3) Gemäß Motorradsportgesetz sind bei Motorradsportveranstaltungen Rennleiter / Fahrtleiter als Sportwarte einzusetzen. Für die Streckenüberwachung und die Organisation
der Hilfsdienste untersteht ihnen u.a. der Leiter der Streckensicherung. In erster Linie
werden dem Leiter der Streckensicherung Aufgaben und Befugnisse vom Rennleiter /
Fahrtleiter delegiert.
2. Anforderungen
(1) Die umfangreichen und bedeutungsvollen Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeiten des Leiters der Streckensicherung setzen voraus, dass dieser als Eingangsvoraussetzung eine fundierte motorsportliche Erfahrung mitbringt und die erforderlichen Kenntnisse durch Bestehen einer umfassenden Prüfung nachweist.
(2) Daneben ist die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift eine weitere
Grundvoraussetzung.
(3) Auch nach Lizenzerteilung ist der Leiter der Streckensicherung verpflichtet, sich stets
und ständig über Neuerungen und Änderungen in der Motorsportgesetzgebung und den
Reglements zu informieren. Hierzu sind Eigenstudium und die Teilnahme an den angebotenen Fortbildungsseminaren in den vom DMSB festgesetzten Zeiträumen erforderlich.
3. Ausbildungsstufen
Die Ausbildung zum Leiter der Streckensicherung findet in folgenden Abschnitten statt:
 Anwärter zum Leiter der Streckensicherung Motorradsport der Lizenz-Stufe C
 Leiter der Streckensicherung Motorradsport der Lizenz-Stufe A
Der Ablauf von Prüfungen ist in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung des DMSB (DMSBAPO) festgelegt.
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4. Zulassungsvoraussetzungen
4.1 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
Die Allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen sind in der DMSB-APO festgelegt.
4.2 Besondere Zulassungsvoraussetzungen
4.2.1. Besondere Zulassungsvoraussetzungen für Anwärter zum Leiter der
Streckensicherung, Lizenz-Stufe C
(1) Als Anwärter der Lizenz-Stufe C kann grundsätzlich zugelassen werden, wer zum Zeitpunkt der Zulassung das 18. Lebensjahr vollendet hat (es gilt die Stichtagsregelung).
(2) Die Anwärter-Lizenz ist vom Anwärter über einen Trägerverein des DMSB, einen Landesmotorsportfachverband oder einen sonstigen Mitgliedsverband des DMSB beim
DMSB zu beantragen und wird von dort ohne vorherige Ausbildung und Prüfung ausgestellt.
4.2.2. Besondere Zulassungsvoraussetzungen für Leiter der Streckensicherung, Lizenz-Stufe A
(1) Zur Prüfung kann grundsätzlich zugelassen werden, wer
 im Jahr der Prüfung das 19. Lebensjahr vollendet (es gilt die Jahrgangsregelung) und
 als Inhaber der Lizenz Stufe C im letzten Kalenderjahr vor der Prüfung bei mindestens zwei DMSB-Veranstaltungen und zusätzlich mindestens einer DMSB- Prädikatsveranstaltung (oder vergleichbare Veranstaltung) im Motorradsport als Anwärter zum
Leiter der Streckensicherung tätig war. Bei Anmeldung zur Prüfung hat der Anwärter
die Bestätigungen über bereits geleistete Einsätze als Anwärter gem. Anlage 1 (in
Ausnahmefällen auf andere Weise) vorzulegen.
Bei Anmeldung zur Prüfung hat der Anwärter die Bestätigungen über bereits geleistete Einsätze als Anwärter gem. Anlage 1 (in Ausnahmefällen auf andere Weise) vorzulegen.
Alle Anwärtereinsätze sind vom jeweiligen Vorsitzenden der Sportkommissare bzw.
Pflichtkommissar schriftlich zu bestätigen (Anlage 1).
(2) Von den vorgeschriebenen drei bzw. zwei Mindesteinsätzen als Anwärter zum Leiter der
Streckensicherung müssen bei der Anmeldung zur Prüfung mindestens zwei Einsätze
bzw. ein Einsatz nachgewiesen werden. Maximal ein Einsatz kann in einem Zeitraum
von bis zu einem Jahr nach der Prüfung noch nachträglich abgeleistet werden. Die Ausstellung der Lizenz erfolgt in diesen Fällen erst nach Vorlage aller Anwärter-Einsätze.
4.3 Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen
Die Prüfung der Allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen gemäß DMSB-APO und der Besonderen Zulassungsvoraussetzungen gemäß 4.2.2 dieser Richtlinien obliegt dem DMSB
unter Beteiligung des Vorsitzenden des Prüfungsgremiums. Dies betrifft auch die Erteilung
von evtl. Ausnahmegenehmigungen, hierzu zählen u.a. auch Ausnahmegenehmigungen bezüglich Einhaltung der Anzahl der vorgeschriebenen Mindesteinsätze vor Teilnahme an einer
Prüfung.
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5. Ausbildung zum Leiter der Streckensicherung
5.1 Anwärter zum Leiter der Streckensicherung, Lizenz-Stufe C
(1) Die Vorbereitung zu Lehrgang und Prüfung findet unter Verantwortung der Vereine bzw.
Verbände (siehe 4.2.1 (2)) in Theorie und Praxis statt.
(2) Es wird empfohlen, dass die Vereine / Verbände einen geeigneten erfahrenen Leiter der
Streckensicherung als Mentor ernennen, der die Vorbereitung des Anwärters auf die
Prüfung zum Leiter der Streckensicherung der Lizenz-Stufe A steuert und überwacht
sowie dem Anwärter Hilfestellung leistet und für dessen Ausbildung zuständig ist.
(3) Die Anwärterzeit sollte mindestens 12 Monate, höchstens bis zu 24 Monate dauern.
6. Ausbildungsziele
6.1. Ausbildung des Anwärters, Lizenz-Stufe C
(1) Ziel der Ausbildung des Anwärters ist, ihn auf seinen späteren Einsatz als Sportwart des
DMSB vorzubereiten und ihm das notwendige sportliche Fachwissen, die Kenntnis
sportrechtlicher Zusammenhänge sowie die Fähigkeit und das notwendige Einfühlungsvermögen für den Umgang mit anderen Sportwarten und aktiven und passiven Motorsportlern zu vermitteln.
6.2. Ausbildung zum Leiter der Streckensicherung, Lizenz-Stufe A
(1) Ziel der Ausbildung ist die Befähigung für eine Tätigkeit als Leiter der Streckensicherung
der Lizenz-Stufe A.
(2) Der Leiter der Streckensicherung muss folgende Gesetze / Bestimmungen / Reglements
kennen:
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Rechtsstellung und Befugnisse des DMSB (Satzung des DMSB)
Gliederung und Aufbau des DMSB/FIM/FIM Europe
Deutsches Motorradsportgesetz (DMSG)
Sportunfallversicherungen Teil 1
Allgemeine Bestimmungen des DMSB: Versicherungen, Sportrechtliche Genehmigung, Lizenzpflicht
DMSB–Richtlinien für Leiter der Streckensicherung
DMSB–Umweltrichtlinien
DMSB–Bestimmungen für das Rettungswesen im Motorradsport (BRM) + Incident Report
DMSB–Wettbewerbsbestimmungen aller Offroadkategorien (SuperMoto , Motocross , Enduro )
DMSB–Allgemeingültige Bestimmungen für den Offroadsport
DMSB–Richtlinien für Streckenabnahme und Streckensicherung
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7. Prüfung
(1) Die Prüfung zum Leiter der Streckensicherung der Lizenz-Stufe A wird durch den DMSB
gemäß DMSB-APO durchgeführt.
(2) Zur Vorbereitung auf die Prüfung findet ein Lehrgang statt, der mindestens 1½ Tage
dauert. Die Teilnahme an diesem Lehrgang ist Pflicht.
(3) Zu Beginn des Lehrgangs findet ein einstündiger schriftlicher Eingangstest (ohne jegliche fremde oder eigene Hilfsmittel) statt, in dem geprüft wird, ob der Anwärter die in der
Anwärterzeit vermittelten grundsätzlichen Kenntnisse besitzt. Das Ergebnis des Tests ist
Bestandteil der Prüfung.
(4) Die weitere Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen und ggf. einem mündlichen
Teil, sie findet nach Abschluss des Lehrgangs statt.
(5) In der Prüfung wird festgestellt, ob der Anwärter die Voraussetzungen zur Tätigkeit als
Leiter der Streckensicherung erfüllt.
(6) Bei Wiederholung einer Prüfung müssen bei Anmeldung zur Wiederholungsprüfung alle
vorgeschriebenen Mindesteinsätze ohne Ausnahme abgeleistet sein und nachgewiesen
werden.
8. Ablauf des Lehrgangs und der Prüfung
Begrüßung und Info zum Lehrgangsablauf
Schriftlicher Eingangstest ohne Verwendung MSH
60 Minuten
Gliederung DMSB; Struktur, Trägerverbände u. Mitglieder
10 Minuten
Aufgaben des DMSB
10 Minuten
Sportgesetz (DMSG
45 Minuten
Allgemein gültige Bestimmungen für Motocross ,SuperMoto, SuperEnduro
90 Minuten
DMSB-Bestimmungen Rettungswesen (BRM) + Incident Report
90 Minuten
Richtlinien für Streckenabnahmen und Streckensicherung
120 Minuten
Rahmenterminplan für LS bei Motocross- und Super Moto- SuperEnduro Wettbewerben
90 Minuten
Erfahrungsaustausch und Fallbeispiele
30 Minuten
Wettbewerbsbestimmungen
30 Minuten
Gruppenarbeiten
60 Minuten
Schriftlicher Prüfungsteil (1) ohne Verwendung MSH
60 Minuten
Schriftlicher Prüfungsteil (2) unter Verwendung MSH
120 Minuten
Mündlicher Teil (falls erforderlich)
ca. 15 Minuten
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9. Fortbildung der Leiter der Streckensicherung, Lizenz-Stufe A
(1) Die Fortbildung der Leiter der Streckensicherung der Lizenz-Stufe A findet durch den
DMSB statt.
(2) In den Fortbildungsseminaren werden die Ausbildungsziele vertieft. Außerdem dienen
die Fortbildungsseminare der Übermittlung von für die Arbeit des Leiters der Streckensicherung wesentlichen Neuerungen sowie dem Erfahrungsaustausch.
(3) Nach den Lizenzbestimmungen des DMSB sind Leiter der Streckensicherung verpflichtet, mindestens alle 3 Jahre an einem Fortbildungsseminar in der jeweiligen Disziplin
teilzunehmen. Dies ist Voraussetzung zur Aufrechterhaltung der Lizenzberechtigung.
Anlagen
Anlage 1:
Einsatznachweise als Anwärter Leiter der Streckensicherung der Lizenz-Stufe C
im Motorradsport Motocross, SuperMoto und SuperEnduro
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Anlage 1
Einsatznachweise als Anwärter Leiter der Streckensicherung der Lizenz-Stufe C im Motorradsport Motocross, SuperMoto und
SuperEnduro
Name:______________________________________________
Liz.-Nr.: ________________________________________
Straße: _____________________________________________
Wohnort: _______________________________________
Telefon-Nr.: _________________________________________
Fax-Nr. /E-Mail: __________________________________
Veranstaltung
Reg.-Nr.
Datum
Funktion
Unterschrift des Vorsitzenden der Sportkommissarer
Lizenz-Nr. des
Sportkommissars
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
Die Einsätze als Sportwartanwärter der Lizenz-Stufe C sind vom jeweiligen Vorsitzenden der Sportkommissare zu bestätigen. Von den vorgeschrieben
drei Mindesteinsätzen als Sportwartanwärter der Lizenz-Stufe C bei einer vom DMSB genehmigten Veranstaltung müssen bei Anmeldung zur Prüfung der
Stufe A mindestens zwei Einsätze nachgewiesen werden. Die ggf. noch fehlenden Einsätze können in einem Zeitraum von bis zu einem Jahr nach der
Prüfung nachträglich abgeleistet werden. Die Ausstellung der Lizenz erfolgt erst nach Vorlage aller vorgeschriebenen Einsätze.
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