Campregeln JUGENDUNI-ForscherInnencamp am Golm Wir nehmen die Sicherheit und die Beaufsichtigung Ihres Kindes sehr ernst. Diese Regeln dienen zum Schutz der Jugendlichen und deshalb achten unsere BetreuerInnen auf eine strikte Einhaltung dieser Regeln. Benehmen Höflichkeit und gutes Benehmen und eine gute Zusammenarbeit werden von den TeilnehmerInnen erwartet. Den Anweisungen der BetreuerInnen ist Folge zu leisten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, TeilnehmerInnen, die wiederholt durch ihr Benehmen die Durchführung des Camps beeinträchtigen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Ausgeschlossene Jugendliche sind von den Erziehungsberechtigten selbst abzuholen. Die Rückreise erfolgt auf eigene Kosten und ohne Anspruch auf Rückerstattung des ganzen oder anteilsmäßigen Teilnahmebetrages. Respekt den anderen TeilnehmerInnen gegenüber Alle Jugendlichen im Camp müssen einander respektieren, egal welcher Hautfarbe, Nationalität, Religion oder Kultur sie angehören. Nachtruhe Die von den BetreuerInnen festgelegte Nachtruhe ist einzuhalten. Aufenthalt in anderen Zimmern Mädchen dürfen sich zu keiner Zeit in den Räumen der Jungen aufhalten und umgekehrt. Verlassen der Unterkunft Die Jugendlichen dürfen die Unterkunft nicht ohne die Erlaubnis eines Betreuers verlassen. Rauchen und Alkohol Rauchen ist im Camp nicht erlaubt. Alkohol ist strengstens verboten. Weder das Trinken, der Besitz und das sich Beschaffen von Alkohol werden geduldet! Jeder, der gegen dieses Verbot verstößt, muss das Camp auf eigene Kosten sofort verlassen. Haftung und Wertgegenstände Es wird keine Haftung für Schadensansprüche von TeilnehmerInnen oder dritten Parteien übernommen. Zum Schutze vor den Folgen selbstverschuldeter Schäden und solcher gegenüber dritten Personen achten Sie bitte darauf, dass Ihr Kind kranken- unfall- und haftpflichtversichert ist. Wir raten davon ab, teure Geräte, Wertgegenstände oder größere Geldbeträge mitzugeben. Eine Haftung bei Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl kann vom Veranstalter nicht übernommen werden. Die Kosten von Schäden am Eigentum der Unterkünfte oder an Gegenständen des Veranstalters, die nachweislich auf das Verhalten eines/r Teilnehmers/in zurückzuführen sind, müssen von den Erziehungsberechtigten getragen werden. Gesetzt den Fall, dass der Verursacher nicht zu ermitteln ist (gemeinsames Zimmer...), tragen alle gemeinsam die Verantwortung. Handys Handys müssen während der Aktivitäten ausgeschaltet sein. Film- und Fotoaufnahmen Die TeilnehmerInnen bzw. die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass Fotound Filmmaterial vom Veranstalter für öffentliche Medien bzw. zur Veröffentlichung verwendet werden dürfen.
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