Schenkungsvertrag Abgeschlossen zwischen und Projekt Synesius

Schenkungsvertrag
(Art. 239 ff. OR)
Abgeschlossen zwischen
als Schenkungsgeber/Schenkungsgeberin
und
Projekt Synesius, Verein für die Förderung von Entwicklungshilfeprojekten in Afrika, c/o Dr. med. dent. Stephan Gottet, Zugerstr. 9,
5620 Bremgarten/AG,
als Schenkungsnehmer
1. Der Schenkungsgeber/die Schenkungsgeberin überweist den Betrag von
CHF
(In Worten
Schweizer Franken)
Auf das Konto IBAN CH79 0076 1016 1013 3892 1 bei der Aargauischen
Kantonalbank (PC-Nr. 50-6-9) als freiwillige Zuwendung an den
Schenkungsnehmer, der diese Spende dankend entgegennimmt.
2. Gemäss den Intentionen des Schenkungsgebers/der Schenkungsgeberin
soll die Zuwendung für eines der folgenden Projekte des Schenkungsnehmers Verwendung finden (Zutreffendes ankreuzen)
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für die ophthalmologische Betreuung von einheimischen Patienten in
der Augenklinik der franziskanischen Schwestern in Sanya Juu
(Tansania)
für die zahnmedizinische Betreuung von einheimischen Patienten in der
Dentalklinik der franziskanischen Schwestern in Sanya Juu (Tansania)
für die Verbesserung der hygienischen Betreuung der einheimischen
Bevölkerung in den Slums von Nairobi (Kenya)
für die allgemeine Projektarbeit nach Gutdünken des
Schenkungsnehmers im Rahmen seiner statutarischen Zwecksetzung.
3. Der Schenkungsnehmer verpflichtet sich, dem Schenkungsgeber/der
Schenkungsgeberin in geeigneter Form Rechenschaft über die
Verwendung der Spende abzulegen, insbesondere durch Zustellung der
Vereinsmitteilungen („Augenblicke“) und/oder durch Übermittlung des
darauffolgenden Jahresberichts.
4. Der Schenkungsgeber/die Schenkungsgeberin hat davon Kenntnis
genommen, dass freiwilligen Zuwendungen an den Schenkungsnehmer
gemäss Verfügung der aargauischen Steuerverwaltung (unter Vorbehalt
der interkantonalen Gegenrechtsgewährung) grundsätzlich vom
steuerbaren Einkommen abzugsfähig sind.
5. Im Übrigen finden auf diesen Schenkungsvertrag die Vorschriften des
Schweizerischen Obligationenrechts über die Schenkung (Art.239 ff.OR)
Anwendung. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bremgarten AG.
Ort und Datum
Der Schenkungsgeber/:
Die Schenkungsgeberin
Der Schenkungsnehmer:
Projekt Synesius
Der Präsident des Bremgarter
Hilfswerks Projekt Synesius