Unterweisung und Befähigung von beauftragten Personen

INDUSTRIE SERVICE · AUFZUGSWÄRTER
Unterweisung und Befähigung von beauftragten
Personen (Aufzugswärter).
Einen wesentlichen Beitrag zum sicheren Betrieb einer Aufzugsanlage leistet die beauftragte Person (Aufzugswärter).
Diese hat als Erstansprechpartner vor Ort für den sicheren
Betrieb zu sorgen. So sind z.B. augenfällige Mängel an der
Anlage frühzeitig festzustellen, um gefährliche Situationen
zu vermeiden. Im Falle eines Falles ist die beauftragte Person
auch dafür verantwortlich, eingeschlossene Personen
schnell aus dem Fahrkorb zu befreien. Hierfür hat der Betreiber einen Notfallplan anzufertigen und der beauftragten
Person zur Verfügung zu stellen.
Als Betreiber sind Sie gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dazu verpflichtet, eine oder mehrere Personen mit der Beaufsichtigung und Kontrolle Ihrer Aufzugsanlage zu beauftragen. Diese Verpflichtung besteht
unabhängig von der regelmäßigen Wartung und Prüfung
der Aufzugsanlage sowie einem installierten Notrufsystem.
1121 oder ansonsten regelmäßig wiederholt werden. Der
Wiederholungszeitraum wird vom Betreiber festgelegt.
Aufgaben der beauftragten Person (Aufzugswärter):
ƒƒBeaufsichtigung der Aufzugsanlage (hinsichtlich des
sicheren Betriebs und der richtigen Nutzung).
ƒƒRegelmäßige Kontrolle der Aufzugsanlage (z.B. von
Türen, Licht, Notrufsystem).
ƒƒSicherung der Anlage bei festgestellten Mängeln.
ƒƒBefreiung eingeschlossener Personen (kann über ein Fernnotrufsystem und die Wartungsfirma ergänzend
geregelt werden).
Unsere Services:
ƒƒUnterweisung der beauftragten Person.
ƒƒPraktische Übung der Tätigkeit als beauftragte Person
an der Aufzugsanlage.
ƒƒSchulung des Sicherheitsbewusstseins und der
Die Anforderungen an die beauftrage Person sind in den
Technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS 3121 und
TRBS 2181) konkretisiert. Sie müssen das 18. Lebensjahr
vollendet haben und für ihre Aufgaben, z.B. durch einen
Mitarbeiter einer zugelassenen Überwachungsstelle (z.B.
TÜV Rheinland), besonders unterwiesen werden. Diese
Unterweisung muss auf die Besonderheiten der zu betreuenden Anlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt
sein und ist zu dokumentieren. Die Unterweisung muss
nach einer Änderung an der Anlage entsprechend der TRBS
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Gefährdungen rund um den Aufzug und die Tätigkeit
als beauftragte Person.
ƒƒBereitstellung einer Checkliste zur Durchführung der
regelmäßigen Kontrolle.
ƒƒAusstellung des erforderlichen Zertifikates zur
Unterweisung der beauftragten Person.
ƒƒRegelmäßige Nachschulung, inkl. Erinnerungsservice
zur Erfüllung der Betreiberpflichten.
ƒƒOptional: Unterstützung bei der Erstellung des
Notfallplans.
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