INDUSTRIE SERVICE · AUFZUGSWÄRTER Unterweisung und Befähigung von beauftragten Personen (Aufzugswärter). Einen wesentlichen Beitrag zum sicheren Betrieb einer Aufzugsanlage leistet die beauftragte Person (Aufzugswärter). Diese hat als Erstansprechpartner vor Ort für den sicheren Betrieb zu sorgen. So sind z.B. augenfällige Mängel an der Anlage frühzeitig festzustellen, um gefährliche Situationen zu vermeiden. Im Falle eines Falles ist die beauftragte Person auch dafür verantwortlich, eingeschlossene Personen schnell aus dem Fahrkorb zu befreien. Hierfür hat der Betreiber einen Notfallplan anzufertigen und der beauftragten Person zur Verfügung zu stellen. Als Betreiber sind Sie gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dazu verpflichtet, eine oder mehrere Personen mit der Beaufsichtigung und Kontrolle Ihrer Aufzugsanlage zu beauftragen. Diese Verpflichtung besteht unabhängig von der regelmäßigen Wartung und Prüfung der Aufzugsanlage sowie einem installierten Notrufsystem. 1121 oder ansonsten regelmäßig wiederholt werden. Der Wiederholungszeitraum wird vom Betreiber festgelegt. Aufgaben der beauftragten Person (Aufzugswärter): Beaufsichtigung der Aufzugsanlage (hinsichtlich des sicheren Betriebs und der richtigen Nutzung). Regelmäßige Kontrolle der Aufzugsanlage (z.B. von Türen, Licht, Notrufsystem). Sicherung der Anlage bei festgestellten Mängeln. Befreiung eingeschlossener Personen (kann über ein Fernnotrufsystem und die Wartungsfirma ergänzend geregelt werden). Unsere Services: Unterweisung der beauftragten Person. Praktische Übung der Tätigkeit als beauftragte Person an der Aufzugsanlage. Schulung des Sicherheitsbewusstseins und der Die Anforderungen an die beauftrage Person sind in den Technischen Regeln zur Betriebssicherheit (TRBS 3121 und TRBS 2181) konkretisiert. Sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und für ihre Aufgaben, z.B. durch einen Mitarbeiter einer zugelassenen Überwachungsstelle (z.B. TÜV Rheinland), besonders unterwiesen werden. Diese Unterweisung muss auf die Besonderheiten der zu betreuenden Anlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten abgestimmt sein und ist zu dokumentieren. Die Unterweisung muss nach einer Änderung an der Anlage entsprechend der TRBS www.tuv.com Gefährdungen rund um den Aufzug und die Tätigkeit als beauftragte Person. Bereitstellung einer Checkliste zur Durchführung der regelmäßigen Kontrolle. Ausstellung des erforderlichen Zertifikates zur Unterweisung der beauftragten Person. Regelmäßige Nachschulung, inkl. Erinnerungsservice zur Erfüllung der Betreiberpflichten. Optional: Unterstützung bei der Erstellung des Notfallplans. INDUSTRIE SERVICE · AUFZUGSWÄRTER Ihre Anfrage. per Mail: [email protected] · per Fax: +49 1806 252535-1299* Ich bitte um weitere Informationen zu den Themen: Bevorzugte Kontaktaufnahme: Telefon E-Mail Fax Brief ® TÜV, TUEV und TUV sind eingetragene Marken. Eine Nutzung und Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung. 1214.02.15 Ansprechpartner: Name: Vorname: Firma: Abteilung Straße, Hausnummer: PLZ, Ort: Telefon: Fax: E-Mail: Ort, Datum, Unterschrift/Stempel Immer ein gutes Zeichen. In diesem Zeichen stecken alle Informationen über Produkte, Dienstleistungen und Systeme, die von TÜV Rheinland geprüft, zertifiziert oder überwacht werden. Transparent, jederzeit und weltweit verfügbar – stark und einzigartig. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. TÜV Rheinland Industrie Service GmbH Am Grauen Stein · 51105 Köln Tel. +49 1806 252535-1200* [email protected] www.tuv.com *0,20 €/Anruf aus dem deutschen Festnetz, max. 0,60 €/Anruf aus den deutschen Mobilfunknetzen.
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