Rücknahme des Mangels in der Prüfbescheinigung zum Stand der

INDUSTRIE SERVICE · AUFZÜGE
Konzept zur Anpassung des Betriebs
der Aufzugsanlage an den Stand der
Technik.
Neuer Mangel in der Prüfbescheinigung Ihrer Aufzugsanlage.
Informationen und Begründungen.
In der aktuellen Prüfbescheinigung für Ihre Aufzugsanlage
finden Sie seit Kurzem folgenden neuen Mangel:
„Es liegt kein Konzept zur Anpassung des Betriebs der
Aufzugsanlage an den Stand der Technik vor“.
® TÜV, TUEV und TUV sind eingetragene Marken. Eine Nutzung und Verwendung bedarf der vorherigen Zustimmung.
1218.09.15
Gerne begründen wir Ihnen diesen Punkt:
Seit dem 01.06.2015 müssen Aufzugsanlagen nach der
neuen Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV, Stand
03.02.2015) betrieben und geprüft werden. In der neuen
Betriebssicherheitsverordnung gibt es keinen sog.
„Bestandsschutz“ mehr für Aufzugsanlagen (früher:
§ 27 BetrSichV vom 27.09.2002).
Das bedeutet, dass die Anlage nach dem aktuellen Stand der
Technik sicher betrieben werden muss. Diese Anforderung
ist von uns als ZÜS (Zugelassene Überwachungsstelle) im
Rahmen der wiederkehrenden Prüfung gemäß der o.g. Verordnung zu bewerten. Aus dieser Prüfung resultiert nun der
Mangel „Es liegt kein Konzept zur Anpassung des Betriebs
der Aufzugsanlage an den Stand der Technik vor“. Dies
betrifft in der Regel alle Aufzugsanlagen vor Baujahr 2012.
Die Erstellung des Konzeptes ist der erste Schritt zur Anpassung der Anlage an die novellierte Verordnung.
Was versteht man unter „Konzept zur Anpassung des
Betriebs der Aufzugsanlage an den Stand der Technik“?
Ziel dieses Konzeptes ist es, in sicherheitstechnischer
Hinsicht einen Abgleich der bestehenden Anlage mit dem
derzeitigen Stand der Technik (z.B. Normen DIN EN 81-1/2
bzw. DIN EN 81-20/50) durchzuführen und Maßnahmen für
die Beseitigung ggf. vorhandener Abweichungen festzulegen.
TÜV Rheinland Industrie Service GmbH
Am Grauen Stein · 51105 Köln
Tel.: +49 1806 252535-1200*
[email protected]
www.tuv.com
*0,20 €/Anruf aus dem deutschen Festnetz,
max. 0,60 €/Anruf aus den deutschen Mobilfunknetzen.
Hierbei kann unter Beachtung des Standes der Technik auf
technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zurückgegriffen werden.
Dabei haben technische Maßnahmen stets den Vorrang vor
organisatorischen oder personenbezogenen Maßnahmen.
Es gilt auch die Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und
präventivem Nutzen zu betrachten. Nachfolgend sind dann
die festgestellten Maßnahmen von Ihnen als Betreiber umzusetzen. Ein Zeitrahmen für diese Umsetzung wurde bisher
noch nicht festgelegt.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung des
Konzeptes als neutraler und unabhängiger Dienstleister.
Das Konzept zur Anpassung des Betriebs der Aufzugsanlage
an den Stand der Technik kann auch gleichzeitig die Grundlage für die zu aktualisierende Gefährdungsbeurteilung für
Arbeitgeber sein.
Wir werden eine „Sicherheitsanalyse zum Abgleich mit
den Anforderungen und dem Betrieb nach dem Stand
der Technik inkl. Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung“
(= Konzept zum Stand der Technik) für unsere Kunden in
gewohnter Qualität erstellen, sobald seitens des Gesetzgebers alle Anforderungen an dieses Konzept vorliegen.
Wir rechnen mit den weiteren Ergebnissen der entsprechenden Arbeitskreise zur BetrSichV in den nächsten Wochen.
Sobald diese vorliegen, bieten wir Ihnen unsere Dienstleistung zur Erstellung eines Konzeptes zur Anpassung des
Betriebs der Aufzugsanlage an den Stand der Technik
kostengünstig an.