notfallplan aufzug

Notfallplan Aufzug
Standort der Aufzugsanlage
Straße / Hausnummer:
PLZ / Ort:
Gebäude / Gebäudeteil:
Fabriknummer:
Verantwortlicher Arbeitgeber / Aufzugsanlagenbetreiber
Firma / Behörde / Einrichtung /
Wohnungsgesellschaft:
Straße / Hausnummer:
PLZ / Ort:
Telefon:
Zutrittsberechtigte Person/en
Name:
Firma:
Telefon:
Geschulte Person zur Befreiung Eingeschlossener
Normale Zeiten:
Mo.-Fr. 07:00 - 18:00 Uhr
alle anderen Zeiten
Name:Name:
Firma:Firma
Telefon:Telefon:
Erste Hilfe Leistung
Rufnummer Notarzt / Feuerwehr: 112
Ersthelfer:
Nächstes Krankenhaus:
Telefon EH:
Straße / Hausnummer:
Raum:
PLZ / Ort:
Standort Automatisierter
Externer Defibrilator
(AED, sofern vorhanden)
Telefon Krankenhaus:
Angaben zum voraussichtlichen Beginn der Befreiung
(gem. TRBS 2181 – ca. 30 min nach Notrufabgabe)
Reguläre Zeit: (innerhalb von 10 min) // Wochenende/Feiertage: (innerhalb von 20 min) nach Notrufabgabe
„Eingeschlossene Person“ werden unmittelbar erste Maßnahmen eingeleitet
Zuständige Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
TÜV Thüringen e.V., Melchendorfer Str. 64, 99096 Erfurt, Tel. 0361 4283-206, [email protected]
Erstellt am:
Name Ersteller:
Telefon Ersteller:
M i t Sicher heit in g u te n Hä n d e n ! TÜV®
Erläuterungen zum
Notfallplan Aufzug
Allgemeines
Die
Betriebssicherheitsverordnung,
die
am
01.06.2015 in Kraft trat, schreibt das Vorhanden
sein eines Notfallplans für jeden Aufzug vor.
stellenaufzüge und Fassadenbefahranlagen (nach
Anhang 2 Abschnitt 2 Nummer 2 Buchstabe b) ist
kein Notfallplan zu erstellen.
Bei Neuanlagen ab dem 01.06.2015 ist der Notfallplan bei der Prüfung vor Inbetriebnahme auf Plausibilität zu prüfen. Bei Anlagen mit Datum der Inbetriebnahme vor dem 01.06.2015 ist der Notfallplan
bis zum 31.05.2016 zu erstellen. Die Prüfung auf
Plausibilität erfolgt mit der nächstfolgenden Prüfung.
Als Hilfestellung haben wir ein Formular vorbereitet, das am Rechner ausgefüllt und anschließend
ausgedruckt werden kann. Das Formular muss
vollständig ausgefüllt werden, es darf auch ergänzt
werden.
Der Notfallplan ist beim Notdienst der Anlage zu
hinterlegen, wenn kein Notdienst vorhanden sein
muss, ist er an der Anlage auszuhängen. Für Bau-
Zum Notfallplan gehört noch eine Notbefreiungsanleitung, für deren Erstellung ggf. die Errichter- bzw.
Wartungsfirma konsultiert werden sollte.
Ausfüllhilfe
Standort der Aufzugsanlage
Bitte tragen Sie die vollständige Adresse des Aufstellungsorts der Aufzugsanlage ein. Die Angaben
finden Sie im Prüfbuch der Anlage bzw. auf den
Prüfbescheinigungen. Die Fabriknummer ist zusätzlich auf dem Typenschild im Fahrkorb der Anlage zu
finden.
Verantwortlicher Arbeitgeber /Aufzugsanlagenbetreiber
Bitte tragen Sie die vollständige Adresse des Arbeitsgebers / Verwenders ein.
Zutrittsberechtigte Person/en
Bitte geben Sie hier die zum Objekt zutrittsberechtigten Personen, mit Angabe des Firmennamens
und Telefonnummer ein. (Bsp: Hausmeister, Wachschutz, …).
Geschulte Person zur Befreiung
Eingeschlossener
Hier geben Sie bitte den Namen der beauftragten
Person (Aufzugswärter) ein, die im Auftrage des Arbeitgebers/Verwenders der Anlage die sachgerechte Befreiung Eingeschlossener vornehmen kann.
Diese Personen sollten regelmäßig (durch den TÜV
Thüringen) unterwiesen werden.
Erste Hilfe Leistung
Bitte geben Sie hier den Namen und die Telefonnummer der Stelle / Person an, die Erste Hilfe leisten kann (z.B. Betriebsarzt, Ersthelfer, Rettungsdienst, Feuerwehr, …).
Angaben zum voraussichtlichen Beginn
der Befreiung
Gemäß TRBS 2181 muss die Befreiung ca. 30 min
nach Notrufabgabe beginnen. Bitte machen Sie hier
eine Zeitangabe zur möglichen Befreiung ab der
Notrufabgabe. Bitte beachten Sie dabei auch die am
Standort herrschenden Verkehrsverhältnisse.
Zugelassene Überwachungsstelle
Bitte tragen Sie die für die Aufzugsanlage zuständige Zugelassene Überwachungsstelle ein, die die
Prüfungen durchführt sowie Name und Telefonnummer des Erstellers dieses Notfallplans.
Notbefreiungsanleitung
Die technische Anleitung zur Befreiung Eingeschlossener finden Sie in den technischen Unterlagen der Aufzugsanlage. Bitte hinterlegen Sie diese
Anleitung an der Anlage (Triebwerksraum, Schaltkasten bzw. beim Notdienst, der die Notbefreiung
durchführt.
Eine Unterscheidung zwischen Wochentag und
Wochenende kann, muss aber nicht vorgenommen
werden.
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