MEDIENMITTEILUNG VOM 18. März 2016 Revision des

MEDIENMITTEILUNG VOM 18. März 2016
Revision des Heilmittelgesetzes HMG
Der VSV ASVAD bedauert das Festhalten an der Diskriminierung des Postversandes von nicht
verschreibungspflichtigen Medikamenten
(Bern, 18. März 2016) Der VSV ASVAD, Verband des Schweizerischen Versandhandels,
bedauert, dass das Eidgenössische Parlament es versäumt hat, anlässlich der Revision des
Heilmittelgesetzes HMG die bestehende Diskriminierung des postalischen Bezugs von nicht
verschreibungspflichtigen Medikamenten zu beseitigen. Für den Postbezug von nicht
verschreibungspflichtigen Medikamenten soll in der Schweiz weiterhin die Pflicht gelten, der
Bestellung ein ärztliches Rezept beizufügen. Mit dem Festhalten an dieser absurden Vorschrift
wollen National- und Ständerat die Ladenstrukturen der angestammten Versorger protegieren.
Derzeit beziehen in der Schweiz jährlich rund 300'000 Patientinnen und Patienten die von ihnen
benötigten Arzneimittel per Post. Der Versandkanal ist die kostengünstigste Bezugsmöglichkeit
für Medikamente und besitzt auch weitere Vorteile: Patientinnen und Patienten, die auf eine
Dauermedikation angewiesen sind, aber auch Behinderte oder in entlegenen Gebieten
wohnende Menschen profitieren besonders vom Angebot der in der Schweiz zugelassenen rund
30 Versandapotheken. Während der Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten
naturgemäss stets die Präsentation eines ärztlichen Rezepts voraussetzt, wäre es nur logisch,
wenn diese Pflicht für nicht verschreibungspflichtig Medikamente nicht gelten würde. Das aber
sehen National- und Ständerat anders.
Diskriminierung des Schweizer Versandhandels
Auch im revidierten Heilmittelgesetz soll an der Pflicht, bei der Bestellung auch von nicht
verschreibungspflichtigen Medikamenten vorgängig ein ärztliches Rezept beibringen zu müssen,
festgehalten werden. Ziel dieser Schikane ist gemäss Einzelvoten aus dem Nationalrat die
Protektion und der Erhalt bestehender Ladenstrukturen (Apotheken, Drogerien). Der VSV ASVAD
erachtet die Diskriminierung des Versandkanals, übrigens ein schweizerisches Unikum, als
unzeitgemäss und unfair. Der VSV ASVAD bedauert, dass der Gesetzgeber mit dem
schweizerischen Alleingang viele Interessierte zum Einkaufstourismus zwingt oder dazu, ihre
Bestellungen im Ausland zu tätigen, wo für Versandapotheken leider nicht selten lockerere als in
der Schweiz geltende Vorschriften zur Anwendung gelangen, was für Patientinnen und Patienten
mit erheblichen Risiken verbunden sein kann. Der VSV ASVAD prüft derzeit Möglichkeiten, wie
die Gesetzgebung baldmöglichst korrigiert und konsumentinnen- und konsumentenfreundlicher
ausgestaltet werden könnte.
Verband des Schweizerischen
Versandhandels
Bahnhofplatz 1, 3011 Bern
Tel +41 58 310 07 17
[email protected]
www.vsv-versandhandel.ch