MEDIENMITTEILUNG VOM 18. März 2016 Revision des Heilmittelgesetzes HMG Der VSV ASVAD bedauert das Festhalten an der Diskriminierung des Postversandes von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten (Bern, 18. März 2016) Der VSV ASVAD, Verband des Schweizerischen Versandhandels, bedauert, dass das Eidgenössische Parlament es versäumt hat, anlässlich der Revision des Heilmittelgesetzes HMG die bestehende Diskriminierung des postalischen Bezugs von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten zu beseitigen. Für den Postbezug von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten soll in der Schweiz weiterhin die Pflicht gelten, der Bestellung ein ärztliches Rezept beizufügen. Mit dem Festhalten an dieser absurden Vorschrift wollen National- und Ständerat die Ladenstrukturen der angestammten Versorger protegieren. Derzeit beziehen in der Schweiz jährlich rund 300'000 Patientinnen und Patienten die von ihnen benötigten Arzneimittel per Post. Der Versandkanal ist die kostengünstigste Bezugsmöglichkeit für Medikamente und besitzt auch weitere Vorteile: Patientinnen und Patienten, die auf eine Dauermedikation angewiesen sind, aber auch Behinderte oder in entlegenen Gebieten wohnende Menschen profitieren besonders vom Angebot der in der Schweiz zugelassenen rund 30 Versandapotheken. Während der Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten naturgemäss stets die Präsentation eines ärztlichen Rezepts voraussetzt, wäre es nur logisch, wenn diese Pflicht für nicht verschreibungspflichtig Medikamente nicht gelten würde. Das aber sehen National- und Ständerat anders. Diskriminierung des Schweizer Versandhandels Auch im revidierten Heilmittelgesetz soll an der Pflicht, bei der Bestellung auch von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten vorgängig ein ärztliches Rezept beibringen zu müssen, festgehalten werden. Ziel dieser Schikane ist gemäss Einzelvoten aus dem Nationalrat die Protektion und der Erhalt bestehender Ladenstrukturen (Apotheken, Drogerien). Der VSV ASVAD erachtet die Diskriminierung des Versandkanals, übrigens ein schweizerisches Unikum, als unzeitgemäss und unfair. Der VSV ASVAD bedauert, dass der Gesetzgeber mit dem schweizerischen Alleingang viele Interessierte zum Einkaufstourismus zwingt oder dazu, ihre Bestellungen im Ausland zu tätigen, wo für Versandapotheken leider nicht selten lockerere als in der Schweiz geltende Vorschriften zur Anwendung gelangen, was für Patientinnen und Patienten mit erheblichen Risiken verbunden sein kann. Der VSV ASVAD prüft derzeit Möglichkeiten, wie die Gesetzgebung baldmöglichst korrigiert und konsumentinnen- und konsumentenfreundlicher ausgestaltet werden könnte. Verband des Schweizerischen Versandhandels Bahnhofplatz 1, 3011 Bern Tel +41 58 310 07 17 [email protected] www.vsv-versandhandel.ch
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