SVI

Lizenz- und Nutzungsbedingungen
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sowie der Lizenzvereinbarung zwischen dem registrierten Unternehmen
und der VWEW Energieverlag GmbH
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Die Mitarbeiter des registrierten Unternehmens wie auch dessen Handelspartner
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insbesondere des Urheberrechts, ist unzulässig.
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Industrieunternehmen usw. oder Mitarbeiter solcher Unternehmen
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♦ die vollständige, teilweise oder auszugsweise Nutzung zur gewerblichen
Verwendung und zur kommerziellen Auskunfterteilung, wie beispielsweise Erstellung und Verteilung/Verkauf von Print-Ausgaben dieser online-Version
© VWEW Energieverlag GmbH, Frankfurt am Main
online-Fassung erstellt für Stromversorgung Ismaning; Reg-Nr. XD1AZ3
Richtlinien für den Anschluß
ortsfester Schalt- und Steuerschränke
im Freien
an das Niederspannungsnetz des EVU
1. Auflage 1988, ergänzter Nachdruck 1994
online-Fassung
erstellt durch
VWEW Energieverlag GmbH für
Stromversorgung Ismaning
(Registriertes Unternehmen)
Registrier-Nummer XD1AZ3
Nutzung nur im Rahmen der Lizenzvereinbarung
Weitergabe nicht zulässig
© VWEW Energieverlag GmbH, Frankfurt am Main
online-Fassung erstellt für Stromversorgung Ismaning; Reg-Nr. XD1AZ3
Richtlinien
für den Anschluß ortsfester Schaltund Steuerschränke im Freien
an das Niederspannungsnetz des EVU
1. Auflage 1988,
ergänzter Nachdruck 1994
Herausgegeben vom
Verband der Elektrizitätswirtschaft – VDEW – e.V.
VWEW Energieverlag GmbH
Frankfurt am Main  Heidelberg
online-Fassung erstellt für Stromversorgung Ismaning; Reg-Nr. XD1AZ3
1
Inhaltsverzeichnis
1
Geltungsbereich ...........................................................................
5
2
2.1
2.2
Ausführung ...................................................................................
Allgemeiner Aufbau ........................................................................
Schutzart ........................................................................................
5
5
5
3
Anschluß .......................................................................................
6
4
4.1
4.2
6
6
4.2.1
4.2.2
4.2.3
4.2.4
4.2.5
4.2.6
4.2.7
4.2.8
4.2.9
4.2.10
4.2.11
Hausanschlußkasten ...................................................................
Allgemeines ....................................................................................
Bedingungen für Hausanschlußkästen, die nicht vom EVU
beigestellt werden ..........................................................................
Schutzart ........................................................................................
Verschluß .......................................................................................
Plombierung ...................................................................................
Einführungen ..................................................................................
Beidrahtklemme .............................................................................
Farbkennzeichnung ........................................................................
NH-Sicherungsunterteile ................................................................
Trennstege .....................................................................................
PEN- bzw. PE- oder N-Leiterklemme .............................................
Klemme für die Verbindungsleitung zum Hauptpotentialausgleich
Zusatzklemmen ..............................................................................
6
6
6
6
6
7
7
7
7
7
7
7
5
5.1
5.2
5.3
Zählerplatz (Meßeinrichtung) ......................................................
Allgemeines ....................................................................................
Ausführung Drehstrom ...................................................................
Ausführung Wechselstrom .............................................................
8
8
8
8
6
Zugänglichkeit ..............................................................................
8
3
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1
Geltungsbereich
Diese Richtlinien gelten für den Anschluß ortsfester Schalt- und Steuerschränke
an das öffentliche Niederspannungsnetz des EVU mit einem Hausanschluß bis
maximal 100 Ampere und mit direkter Messung. Hierzu zählen z.B. Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA) nach DIN VDE 0832, Anlagen der öffentlichen
Beleuchtung, Bundesbahn-Signalanlagen, Haltestellen für den öffentlichen Nahverkehr, Pumpenanlagen, Meßstationen.
Die Richtlinien gelten auch sinngemäß für Zählereinbauplätze in Freiluftschränken, sofern in begründeten Ausnahmefällen keine andere Möglichkeit
besteht.
Sie legen die Ausführung des Anschlusses und des Zählerplatzes fest.
2
Ausführung
2.1
Allgemeiner Aufbau
Freiluftschränke, in denen Hausanschlußkästen und Zähler eingebaut werden,
müssen den einschlägigen DIN VDE-Normen entsprechen. Insbesondere sind
DIN VDE 0660, Teil 503 „Kabelverteilerschränke“ und DIN VDE 0612 „Baustromverteiler für Nennspannungen bis 380 V Wechselspannung und für Ströme bis 630 Ampere“ einschließlich der dort angegebenen Normen sinngemäß
anzuwenden, soweit im folgenden keine anderen Festlegungen getroffen werden. Im übrigen gelten die „Technischen Anschlußbedingungen für den Anschluß an das Niederspannungsnetz“ (TAB) des EVU.
Das äußere Gehäuse muß fensterlos sein. Im Innern muß sich ein geschlossenes Gehäuse bzw. eine gleichwertige Abdeckhaube zur Aufnahme des Zählers/
der Zähler befinden. Die zusätzlich im Schrank vorzusehenden Einbaumöglichkeiten z. B. Überstrom-Schutzeinrichtungen usw. richten sich nach dem
jeweiligen Verwendungszweck. Der äußere Schrank kann entweder für Wandaufbau, Wandeinbau oder Sockelaufbau ausgelegt sein und muß fest verankert
angebracht bzw. aufgestellt werden. Bei Sockelaufbau ist darauf zu achten, daß
gegenüber dem Erdboden eine geeignete Abschottung gegen Betauung z. B.
durch Auffüllen des Sockels mit Blähton erfolgt*).
2.2
Schutzart
Die Schutzart des Freiluftschrankes muß mindestens IP44 betragen.
*)
Falls aufgrund von Temperatureinwirkungen unter Beachtung des jeweiligen Temperaturkoef–
fizienten der Fehler des eingebauten Zählers die Verkehrsfehlergrenzen überschreitet oder
Funktionsstörungen von Zusatzeinrichtungen zu erwarten sind, sind geeignete Maßnahmen zu
ergreifen.
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3
Anschluß
Die Anlagen werden im allgemeinen an dem ihrem Aufstellungsort nächstgelegenen, geeigneten Punkt des EVU-Niederspannungsnetzes angeschlossen.
Falls eine erhöhte Versorgungssicherheit gefordert wird, ist der Anschluß mit
dem EVU gesondert abzustimmen.
Die Vorrichtung für die Einführung der Kabel in die Schränke muß so ausgeführt
sein, daß ein Anschluß mit Kabeln von 3 x 2,5 mm2 bis 4 x 50 mm2 rm möglich
ist. In dem Schrank ist ein Platz mit Befestigungsmöglichkeit für einen Kabelhausanschlußkasten nach DIN 43 627, Teil 2, vorzusehen.
4
Hausanschlußkasten
4.1
Allgemeines
Der Hausanschlußkasten ist so einzubauen, daß er bei geöffnetem Schrank
ohne weitere Maßnahmen geöffnet werden kann und ein gefahrloses Auswechseln der Sicherungseinsätze möglich ist. Wird der Hausanschlußkasten nicht
vom EVU beigestellt, so muß er den nachstehenden Bedingungen unter 4.2
entsprechen.
4.2
Bedingungen für Hausanschlußkästen, die nicht vom EVU
beigestellt werden
4.2.1
Schutzart
IP54
4.2.2
Verschluß
Die Verschlußschraube ist mit 8-mm-Vierkant und Schlitz für Schraubendreher
und Loch für Plombiermöglichkeit unverlierbar vorzusehen.
4.2.3
Plombierung
Der Kasten muß mit einer einzigen Plombe plombierbar sein.
4.2.4
Einführungen
Zugangsseitig muß der Hausanschlußkasten mit einem Schieber mit Würgenippel versehen sein, der das Einführen der Kabel nur von vorne gestattet. Die
Einführung muß so ausgeführt sein, daß ein Anschluß von Kabeln von
3 x 2,5 mm2 bis 4 x 50 mm2 rm möglich ist. Die eingeführten Kabel müssen von
Zug entlastet sein. Die Abgangsseite ist, sofern nicht eine Direktanflanschung
an das Zählergehäuse vorgesehen ist, mit PG-Verschraubung bzw. Würgenippel auszurüsten.
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4.2.5
Beidrahtklemme
In der linken Kastenseite ist eine Beidrahtklemme einzubauen, die das sichere
Klemmen von Kupferleitern von 1,5 mm2 bis 6 mm2 gestattet.
4.2.6
Farbkennzeichnung
Alle Klemmen sind neutral zu kennzeichnen. Sie dürfen auf keinen Fall mit den
Farben Blau bzw. Grün/Gelb gekennzeichnet sein.
4.2.7
NH-Sicherungsunterteile
Es sind NH-Sicherungsunterteile Größe 00 nach DIN VDE 0636 mit den Maßen
nach DIN 43 620, Teil 3, jedoch mit folgenden Klemmöglichkeiten einzubauen:
Auf der Zugangsseite müssen Kabelquerschnitte von 2,5 mm2 bis 50 mm2 rm als
Kupferleiter sowie als Aluminiumleiter sicher geklemmt werden können.
Auf der Abgangsseite müssen nach DIN 43 870 Leitungen des Typs H07V-K
10 mm2 mit entsprechender Aderendhülse sicher geklemmt werden können.
Bei Drehstrombetrieb sind im Hausanschlußkasten drei NH-Sicherungsunterteile Größe 00 einzubauen; bei Wechselstrombetrieb ist ein NH-Sicherungsunterteil einzubauen.
4.2.8
Trennstege
Zwischen den NH-Sicherungsunterteilen sowie zwischen den NH-Sicherungsunterteilen und benachbarten Klemmen müssen Trennstege aus Isolierstoff
entsprechend DIN 43 620, Teil 3, eingebaut sein.
4.2.9
PEN- bzw. PE- oder N-Leiterklemme
Es sind entsprechende Klemmen einzubauen, die auf der Zugangs- bzw.
Abgangsseite die Leiter, wie unter 4.2.7 bzw. 4.2.10 genannt, sicher klemmen
können.
4.2.10
Klemme für die Verbindungsleitung zum Hauptpotentialausgleich
Eine entsprechende Klemmöglichkeit für Leiterquerschnitte von 6 mm2 bis
25 mm2 ist vorzusehen.
4.2.11
Zusatzklemmen
Für nicht benötigte Außenleiter sind, sofern keine Sicherungsunterteile vorhanden sind, zusätzlich Klemmen einzubauen, die das sichere Festhalten dieser
Leiter ermöglichen. Diese Klemmen können auch als einfache Kunststoffschellen ausgebildet sein und müssen die Querschnitte von 2,5 mm2 bis 50 mm2
rm halten können.
7
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5
Zählerplatz (Meßeinrichtung)
5.1
Allgemeines
Die Meßrichtung muß in einem Gehäuse
–
nach DIN 43 870, Teil 2
–
mit Schutzart IP54
–
schutzisoliert
–
mit Klarsichtdeckel
untergebracht werden.
Die Verdrahtung ist nach DIN 43 870, Teil 3, auszuführen. Das Gehäuse muß –
möglichst mit einer einzigen Plombe – plombierbar sein.
5.2
Ausführung Drehstrom
Für die Meßeinrichtung ist ein Zählerfeld nach DIN 43 870 vorzusehen. Werden
weitere Funktionsflächen erforderlich, so gilt ebenfalls mindestens DIN 43 870.
5.3
Ausführung Wechselstrom
Bei Wechselstromausführung kann abweichend davon, sofern kein Tarifschaltgerät erforderlich ist, ein Gehäuse mit folgenden Maßen verwendet werden:
Innenabmessungen als lichte Maße mindestens
–
Breite 225 mm
–
Höhe 280 mm
–
Tiefe als Oberkante Zählertragschiene ≥ 150 mm
Die Zählertragschiene muß DIN 43 870, Teil 2, entsprechen.
6
Zugänglichkeit
Zu jedem Hausanschlußkasten und Zählerplatz muß die Zugänglichkeit jederzeit für das EVU gewährleistet sein. Das Türschloß des Freiluftschrankes muß
so beschaffen sein, daß ein DIN-Normprofilhalbzylinder des EVU eingesetzt
werden kann. Eine Doppelschließung garantiert, daß EVU und Kunde unabhängig voneinander Zugang zum Freiluftschrank haben.
8
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1. Auflage 1988,
ergänzter Nachdruck 1994
Herausgeber
Verband der
Elektrizitätswirtschaft – VDEW – e.V.,
Frankfurt am Main
ISBN 3-8022-0412-3
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VWEW Energieverlag GmbH, Frankfurt am Main
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