ABE,TÜV,Eintragen etc: Was muß ich eintragen lassen, was nicht? Ganz einfach: Du mußt alle Sachen eintragen lassen, die an Deinem Fahrzeug die Fahreigenschaften verändern oder beeinflussen. Ausnahme davon sind die Produkte, die entweder eine VW-Teilenummer tragen (sozusagen eine Generalerlaubnis) oder denen eine ABE, eine Allgemeine Bauarterlaubnis oder Anbauerlaubnis, beiliegt. Diese muß dann mit dem Fahrzeugschein mitgeführt werden und wird bei Kontrollen ggf. verlangt. Wer sie dann nicht vorweisen kann, muß das fragliche Teil evtl. direkt vor Ort demontieren, schlimmstenfalls wird das Fahrzeug stillgelegt. Abgesehen davon erlischt mit dem Anbauen eines illegalen Teils der Versicherungsschutz und somit die Betriebserlaubnis. Seite 1/1 (c) 2014 Thomas <[email protected]> URL: http://lupoclub.de/faq/index.php?aktion=artikel&rubrik=006&id=2&lang=de
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