Wann ist die Beurkundung meines Neugeborenen fertig? Muss

Landeshauptstadt Dresden
Bürgeramt – Abteilung Standesamt
Sachgebiet Geburten
Wann ist die Beurkundung meines
Neugeborenen fertig?
Bei vollständigen Geburtsanzeigen (beide Unterschriften der
sorgeberechtigten Eltern für die Namensbestimmung des
Kindes) und vollständiger Abgabe Ihrer persönlichen Urkunden (Eheurkunde, Geburtsurkunden der Eltern, Vaterschaftsanerkennung, gemeinsame Sorgeerklärung, Geburtsurkunden vorangegangener Kinder, rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Eheurkunde mit Scheidungsvermerk)
werden Ihnen die Geburtsunterlagen Ihres Kindes und Ihre
persönlichen Urkunden automatisch per Einschreiben (4 Euro
Porto) zugesandt.
Wenn die Eltern eines neugeborenen Kindes ausländischer
Herkunft sind, ist eine persönliche Vorsprache, gern auch
schon vor Geburt des Kindes, unbedingt erforderlich. Versteht ein Beteiligter die deutsche Sprache nicht, so ist ein
Dolmetscher mitzubringen.
Sollten Sie innerhalb von 2 Wochen keine Unterlagen erhalten haben, dann informieren Sie sich bitte beim Standesamt, gern auch per Mail: [email protected] ,
welche Unterlagen noch benötigt werden und sprechen
dann persönlich vor.
Im Internetauftritt der Landeshauptstadt Dresden, unter
www.dresden.de dem Anliegen „Geburt“, ist zusammengefasst, welche Unterlagen das Standesamt für eine Geburtsbeurkundung benötigt.
Muss noch eine Vaterschaftsanerkennung beurkundet werden und welchen
Familiennamen soll das Kind erhalten?
Sind die Eltern eines Neugeborenen nicht miteinander verheiratet und ist noch keine Vaterschaftsanerkennung beim
Jugendamt, Notar oder Standesamt vor Geburt des Kindes
beurkundet worden, dann kann die Vaterschaftsanerkennung
in Verbindung mit der Geburtsbeurkundung im Standesamt
aufgenommen werden. Dazu ist die Vorsprache beider Elternteile notwendig.
Soll das Kind den Familiennamen des nichtsorgeberechtigten
Vaters erhalten, ist es ebenfalls notwendig, dass beide Elternteile vorsprechen. Eine Namenserklärung kann nur von
den Eltern gemeinsam abgeben werden.
Wo wird ein Neugeborenes beurkundet und wann sind persönliche Vorsprachen möglich?
Für im Zuständigkeitsbereich des Dresdner Standesamtes
geborene Kinder werden die Geburtsunterlagen im Sachgebiet Geburten der Abteilung Standesamt, Provianthofstraße
7, 01099 Dresden, zu erreichen mit der Straßenbahn Linie 7
und 8, Haltestelle Heeresbäckerei, ausgestellt.
Telefon (0351) 4 88 67 51
E-Mail [email protected]
Öffnungszeiten
Montag
Dienstag
Donnerstag
9 bis 12 Uhr
9 bis 18 Uhr
9 bis 18 Uhr
Was muss vorgelegt werden?
Bei Vorsprache zur Geburtsbeurkundung des Kindes ist Folgendes vorzulegen:



Personalausweis oder Reisepass
bei ausländischen Eltern oder einem ausländischen Elternteil der Reisepass
alle zur Beurkundung noch fehlenden Unterlagen
Wer erhält die Unterlagen zur Geburtsbeurkundung?
Die Unterlagen bekommen

die Kindesmutter

der Ehemann der Mutter

der sorgeberechtigte Vater des Kindes
Mit Vollmacht der Kindesmutter und unter Vorlage eines gültigen Lichtbilddokumentes (Personalausweis oder Reisepass)
auch

der nichtsorgeberechtigte Vater des Kindes

die Eltern der Kindesmutter
Was kostet die Beurkundung?
10 Euro
5 Euro
25 Euro
4 Euro
eine Geburtsurkunde
jede weitere Geburtsurkunde
für eine Namenserklärung
für die Zusendung per Einschreiben
Generell werden 2 gebührenpflichtige Geburtsurkunden zur
persönlichen Verwendung ausgestellt. Darüber hinaus erhalten Sie gebührenfrei 3 zweckgebundene Geburtsurkunden
zur Beantragung von Kinder- und Elterngeld sowie zur Vorlage bei der Krankenkasse.
Wünschen Sie mehr als 2 gebührenpflichtige Urkunden, lassen Sie bitte die gewünschte Anzahl bereits in der Klinik auf
der Geburtsanzeige vermerken.
Das Standesamt der Landeshauptstadt Dresden wünscht
Ihnen und Ihrem Nachwuchs alles Gute.
Redaktion: Standesamt Dresden
Oktober 2015