Landeshauptstadt Dresden Bürgeramt – Abteilung Standesamt Sachgebiet Geburten Wann ist die Beurkundung meines Neugeborenen fertig? Bei vollständigen Geburtsanzeigen (beide Unterschriften der sorgeberechtigten Eltern für die Namensbestimmung des Kindes) und vollständiger Abgabe Ihrer persönlichen Urkunden (Eheurkunde, Geburtsurkunden der Eltern, Vaterschaftsanerkennung, gemeinsame Sorgeerklärung, Geburtsurkunden vorangegangener Kinder, rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Eheurkunde mit Scheidungsvermerk) werden Ihnen die Geburtsunterlagen Ihres Kindes und Ihre persönlichen Urkunden automatisch per Einschreiben (4 Euro Porto) zugesandt. Wenn die Eltern eines neugeborenen Kindes ausländischer Herkunft sind, ist eine persönliche Vorsprache, gern auch schon vor Geburt des Kindes, unbedingt erforderlich. Versteht ein Beteiligter die deutsche Sprache nicht, so ist ein Dolmetscher mitzubringen. Sollten Sie innerhalb von 2 Wochen keine Unterlagen erhalten haben, dann informieren Sie sich bitte beim Standesamt, gern auch per Mail: [email protected] , welche Unterlagen noch benötigt werden und sprechen dann persönlich vor. Im Internetauftritt der Landeshauptstadt Dresden, unter www.dresden.de dem Anliegen „Geburt“, ist zusammengefasst, welche Unterlagen das Standesamt für eine Geburtsbeurkundung benötigt. Muss noch eine Vaterschaftsanerkennung beurkundet werden und welchen Familiennamen soll das Kind erhalten? Sind die Eltern eines Neugeborenen nicht miteinander verheiratet und ist noch keine Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt, Notar oder Standesamt vor Geburt des Kindes beurkundet worden, dann kann die Vaterschaftsanerkennung in Verbindung mit der Geburtsbeurkundung im Standesamt aufgenommen werden. Dazu ist die Vorsprache beider Elternteile notwendig. Soll das Kind den Familiennamen des nichtsorgeberechtigten Vaters erhalten, ist es ebenfalls notwendig, dass beide Elternteile vorsprechen. Eine Namenserklärung kann nur von den Eltern gemeinsam abgeben werden. Wo wird ein Neugeborenes beurkundet und wann sind persönliche Vorsprachen möglich? Für im Zuständigkeitsbereich des Dresdner Standesamtes geborene Kinder werden die Geburtsunterlagen im Sachgebiet Geburten der Abteilung Standesamt, Provianthofstraße 7, 01099 Dresden, zu erreichen mit der Straßenbahn Linie 7 und 8, Haltestelle Heeresbäckerei, ausgestellt. Telefon (0351) 4 88 67 51 E-Mail [email protected] Öffnungszeiten Montag Dienstag Donnerstag 9 bis 12 Uhr 9 bis 18 Uhr 9 bis 18 Uhr Was muss vorgelegt werden? Bei Vorsprache zur Geburtsbeurkundung des Kindes ist Folgendes vorzulegen: Personalausweis oder Reisepass bei ausländischen Eltern oder einem ausländischen Elternteil der Reisepass alle zur Beurkundung noch fehlenden Unterlagen Wer erhält die Unterlagen zur Geburtsbeurkundung? Die Unterlagen bekommen die Kindesmutter der Ehemann der Mutter der sorgeberechtigte Vater des Kindes Mit Vollmacht der Kindesmutter und unter Vorlage eines gültigen Lichtbilddokumentes (Personalausweis oder Reisepass) auch der nichtsorgeberechtigte Vater des Kindes die Eltern der Kindesmutter Was kostet die Beurkundung? 10 Euro 5 Euro 25 Euro 4 Euro eine Geburtsurkunde jede weitere Geburtsurkunde für eine Namenserklärung für die Zusendung per Einschreiben Generell werden 2 gebührenpflichtige Geburtsurkunden zur persönlichen Verwendung ausgestellt. Darüber hinaus erhalten Sie gebührenfrei 3 zweckgebundene Geburtsurkunden zur Beantragung von Kinder- und Elterngeld sowie zur Vorlage bei der Krankenkasse. Wünschen Sie mehr als 2 gebührenpflichtige Urkunden, lassen Sie bitte die gewünschte Anzahl bereits in der Klinik auf der Geburtsanzeige vermerken. Das Standesamt der Landeshauptstadt Dresden wünscht Ihnen und Ihrem Nachwuchs alles Gute. Redaktion: Standesamt Dresden Oktober 2015
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