10 Gründe für die Vermietung mit einem Makler Das Bestellerprinzip ändert die Spielregeln am Markt. Ab dem 01. Juni 2015 dürfen Makler von Mietern keine Vermittlungsprovision mehr annehmen, wenn Sie den Auftrag zur Vermietung vom Vermieter erhalten. Damit stellt sich für Vermieter die Frage, ob sie die Wohnung selbst vermieten oder einen Makler einschalten. Hier zeigen wir Ihnen die wesentlichen Gründe, die für die Vermittlung durch einen qualifizierten Immobilienmakler sprechen: 1. Sichere Ermittlung der Marktmiete 2. Optimale Präsentation Ihrer Immobilie 3. Professionelle Werbung 4. Beschaffung des gesetzlichen Energieausweises 5. Durchführung der Besichtigungen 6. Bonitätsprüfung 7. Vorbereitung des Mietvertrages 8. Erhaltung der Privatsphäre des Vermieters 9. Steuerliche Absetzbarkeit der Maklergebühr 10. Freizeitgewinn Philipp Zimmermann Immobilien GmbH & Co.KG Leinerstraße 20 78462 Konstanz / Deutschland Fon +49 7531 91852-0 Fax +49 7531 91852-18 Kirchbergstraße 12b 78337 Öhningen / Deutschland Fon +49 7735 938051-0 Fax +49 7735 938051-8 [email protected] Sparkasse Singen-Radolfzell KTO 4 458 410 BLZ 692 500 35 IBAN DE66 6925 0035 0004 4584 10 SWIFT / BIC SOLADES1SNG Philipp Zimmermann Immobilien GmbH & Co.KG Sitz: Öhningen, Amtsgericht Freiburg i.Br. HRA 702829 Steuer-Nr: 18203/45002 Philipp Zimmermann Verwaltungs-GmbH Sitz: Öhningen, Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 708273 Geschäftsführer: Philipp Zimmermann www.pz-immo.com Philipp Zimmermann
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